30.06.2026
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Mit der Einführung des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 hat sich die Rechtslandschaft für Webseitenbetreiber grundlegend verändert. Das DDG ergänzt nicht nur die „Digital Services Act“-Verordnung der EU, sondern löst auch das Telemediengesetz (TMG) ab und ersetzt das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Für Betreiber von Webseiten, insbesondere im medizinischen Bereich, ergeben sich dadurch wichtige Änderungen, die es zu beachten gilt.
Es ist essenziell, dass Webseitenbetreiber diese Änderungen zeitnah umsetzen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Das neue Digitale-Dienste-Gesetz bringt wesentliche Änderungen mit sich, die für alle Webseitenbetreiber relevant sind. Die Anpassung Ihres Impressums und Ihrer Datenschutzerklärung ist unerlässlich, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Das Staude-Team steht Ihnen dabei zur Seite und nimmt die notwendigen Anpassungen vor. Damit sorgen wir dafür, dass Ihre Website weiterhin den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.
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