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EuGH-Urteil: Müssen nun Facebook-Seiten geschlossen werden?
Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben in der letzten Woche entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz mitverantwortlich sind (EuGH, Urteil vom 06.05.2018, Az. C-210/16). Betreiber von Facebook-Seiten haften für Facebooks (potenzielle) Datenverstöße mit, solange die Nutzung nicht nur rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Auch wenn die Betreiber von Facebook-Fanpages den Umgang von Facebook mit den Nutzerdaten in der Praxis kaum oder gar nicht beeinflussen können.
Deutsche Datenschutzbehörden sind nach dem Urteil zuständig und dürfen z. B. die Nutzung von Facebook-Seiten untersagen. Die Entscheidung kann auch auf die Nutzung aller sozialen Netzwerke, die Einbettung von Videos, die Nutzung von Onlinemarketing-Tools und Messenger wie WhatsApp übertragen werden.
Die Folgen des Urteils sind bisher schwer abzusehen. Es bleibt auch abzuwarten, was das Bundesverwaltungsgericht nun mit der Vorlage des Europäischen Gerichtshofs macht, denn der Musterprozess ist noch nicht zu Ende. Eventuell wird vom Bundesverwaltungsgericht, als letzter Instanz, noch ein neuer Aspekt hinzugefügt.
Das Urteil erzeugt natürlich bei den Betreibern von Facebook-Fanpages ein Gefühl des Unbehagens und der Unsicherheit. Müssen Sie Ihre Facebook-Seite nun schließen? Drohen Abmahnungen und Bußgeldbescheide?
Damit Sie sich genauer informieren können, finden Sie hier eine Auswahl an Links zu Artikeln, in denen Sie umfassende Informationen zum EuGH-Urteil finden:
https://allfacebook.de/policy/eugh-urteil
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=all
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-fanpage-betreiber-sind-mitverantwortlich-fuer-datenschutz-a-1211295.html
https://t3n.de/news/facebook-urteil-facebook-seiten-pages-abschalten-1085380/