Wie können Sie sich auf das E-Rezept vorbereiten?

23. Januar 2020 | Lesezeit ca. 3 Min.
Übergabe eines Rezepts in Apotheke

Das E-Rezept ist ein Teil der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Die Zukunftsplanung sieht so aus: Stellen Ärztin oder Arzt ein Rezept aus, erhält der Patient ein elektronisches Rezept, das er in einer Apotheke seiner Wahl einlösen kann. Der Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse soll dann in elektronischer Form erfolgen.

Wie läuft das genau ab?

Ärzte sollen künftig mit ihrer Praxissoftware ein E-Rezept erstellen können. Dieses wird elektronisch signiert und in der Telematikinfrastruktur (TI), einer Art Datenautobahn für das Gesundheitswesen, verschlüsselt abgespeichert. Der Patient kann entscheiden, ob er das E-Rezept elektronisch an sein Smartphone übermittelt bekommen oder als Ausdruck erhalten möchte. Mit einer App kann er das E-Rezept auf seinem Smartphone empfangen. Zudem bekommt der Versicherte ein Zugriffsrecht, um auf das Rezept zugreifen zu können (z. B. mit einem QR-Code).

Dann geht der Patient in die Apotheke, wo der mitgebrachte Schlüssel vom Smartphone oder Papierausdruck (QR-Code) eingescannt wird. Die Verordnung ist nun in der Apothekensoftware sichtbar. Das Arzneimittel wird ausgehändigt und auf dem Server als beliefert gekennzeichnet. Die Apotheke übermittelt die Verordnung an das Rechenzentrum. Von dort gelangt sie weiter zur Krankenkasse.

Der Patient kann auch die Information über das E-Rezept per App auf dem Smartphone vorab an eine Apotheke zuweisen. So kann bereits eine Bereitstellung in der Apotheke und, falls angeboten, auch eine Belieferung mit dem Botendienst erfolgen.

Das E-Rezept soll kommen

Das entsprechende „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ ist bereits am 16. August 2019 in Kraft getreten. Für die Übermittlung des elektronischen Rezepts soll zukünftig die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet werden. Sie soll alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verbinden und den sicheren Austausch von Informationen gewährleisten. Neue digitale Anwendungen, wie Medikationserinnerung oder Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck, werden somit möglich. Nach Ankündigungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sollen zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen dafür getroffen sein. Das E-Rezept soll flächendeckend ab Mitte 2021 zur Verfügung stehen.

Die Gematik GmbH

Begleitet wird das Projekt E-Rezept von der Gematik GmbH. Seit dem 15.05.2019 ist das Bundesministerium für Gesundheit zu 51 % Gesellschafter der Gematik GmbH. Derzeit hat die GmbH 300 Beschäftigte.

Ihre Ziele hat die Gematik auf Ihrer Startseite ins Internet geschrieben: „Wir vernetzen das Gesundheitswesen. Sicher“. Gesellschafter der Gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Leistungsnehmer KBV (Kunden oder Patienten) und die Leistungserbringer DKG, DAV, BÄK, BZÄK, KZBV (Krankenhäuser, Apotheken, Ärzte und Zahnärzte). Die Finanzierung der Gematik GmbH wird durch die Leistungsnehmer, beziehungsweise durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu 100 % sichergestellt.

Vorbereitung auf das E-Rezept

Die deutschen Ärzte mussten die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bereits bis zum 30. Juni 2019 erledigt haben. Die meisten Arztpraxen haben dies bereits vollzogen. Die Apotheker müssen sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen. Darauf können Sie sich vorbereiten. Die Gematik GmbH stellt Ihnen Checklisten für Ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur des digitalen Gesundheitswesens zur Verfügung.

Hier finden Sie mit einem Mausklick die Checklisten für:

Sicherheitslücken

Es scheint noch Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur zu geben. Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben sich nach eigenen Angaben Zugang zur Telematik Infrastruktur verschafft und drei relevante Chipkarten bestellt, die nur befugte Teilnehmer bekommen sollten. Die Gematik hat deshalb die Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen Ende 2019 gestoppt. Eine Rückholaktion aller bereits ausgegebenen Karten ist aber nicht vorgesehen. Mehr dazu finden Sie hier.

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