Rechtssicheres Impressum für Apotheken
Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum ist noch immer ein häufiger Grund für Abmahnungen. Als Apothekerin oder Apotheker sollten Sie auf ein rechtssicheres Impressum achten, um teure Bußgelder zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Impressumspflicht finden Sie in § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Informationen im Impressum müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Sie benötigen ein Impressum in allen Telemedien, die sie geschäftlich betreiben. Nicht nur auf Ihrer Homepage, sondern auch bei Facebook, Twitter, Xing, Instagram und in anderen sozialen Netzwerken. Natürlich ist auch auf Ihren mobilen Internetseiten ein Impressum erforderlich.
Wo sollte das Impressum stehen?
Ein bestimmter Platz auf der Homepage ist im TMG nicht gefordert. Das Staude-Team platziert die rechtlichen Hinweise, Impressum, Streitbeilegung, Datenschutz und AGB meistens im Fuß auf der Hauptseite und auf allen Unterseiten Ihres Internetauftritts. Im Kopf kann sich der Kunde über Dienstleistungen und Produkte Ihrer Apotheke informieren. Im Fuß werden auf jeder Seite Ihre gesetzlichen Pflichten als Webseitenbetreiber erfüllt. Das macht Ihre Internetseite übersichtlich.
Fremdbesitz- und Mehrbesitzverbot bei deutschen Apotheken
Im Apothekengesetz (ApoG) steht, jeder Besitzer oder Mitbesitzer einer Apotheke muss Apotheker sein und die Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke haben. Der Apotheker darf als Einzelunternehmer eine Hauptapotheke und drei Filialapotheken betreiben (§ 2 Absatz 5 ApoG). Oder er kann mit mehreren Apothekern eine OHG gründen und damit Apotheken betreiben. Inhaber der Filialapotheken müssen für jede Filiale schriftlich einen verantwortlichen Apotheker benennen. Im Impressum muss zu erkennen sein, wie die Besitzverhältnisse der Apotheke sind und wer der verantwortliche Filialapotheker ist. Ändert sich der Filialapotheker, muss das auch im Impressum eingetragen werden.
Musterimpressum einer Apotheke
Anmerkungen zum Musterimpressum einer Apotheke:
Sinnvolle Ergänzungen, die nicht durch das TMG gefordert sind
Wenn Sie auf Ihrer Webseite journalistisch redaktionelle Inhalte anbieten, weisen Sie im Impressum wie folgt darauf hin:
V.I.S.d.P. = verantwortlich im Sinne des Presserechts. Anschließend sollten hier die für die Inhalte verantwortlichen Personen einschließlich Postanschrift angegeben werden.
Nehmen Sie folgende Punkte noch auf:
Schutz vor Vervielfältigung Ihrer Webseiteninhalte
„Diese Website einschließlich aller ihrer Teile und Bilder ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Teilen und Bildern bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.“
Bildnachweise
Im Impressum sind Angaben zu den Bildrechten erforderlich. Es sei denn, Sie haben mit bestimmten Bilddatenbanken eine Sonderregelung getroffen.
Verbraucherstreitbeilegung
„Wir verpflichteten uns nicht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Haftung für Inhalte auf dieser Seite
„Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte in externen Links. Ausschließlich die Betreiber der aufgerufenen Internetseiten sind für die Inhalte verantwortlich.“
Bieten Sie im Impressum einen Link zu Informationen zum Datenschutz auf Ihrer Internetseite an. Auch ein Link zu Ihren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist hilfreich.
Eine Empfehlung zum Schluss
Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern die Gesetze für digitale Medien oft. Dieser Beitrag wurde im März 2019 verfasst. Eine Überprüfung des Impressums Ihrer Internetseite sollte daher vor der Veröffentlichung stattfinden. Staude-Kunden sind auf der sicheren Seite. Sie haben ein rechtssicheres Impressum auf Ihrer Internetseite. Das Staude-Team hat die Rechtslage im Blick und passt Ihr Impressum bei eventuellen Änderungen an.