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Rechtssicheres Impressum für Ärzte und Zahnärzte
Eine rechtlich einwandfreie Seite muss ein fehlerloses bzw. vollständiges Impressum haben. Achten Sie als Arzt oder Zahnarzt auf ein rechtssicheres Impressum, um Bußgelder zu vermeiden.
Impressumspflicht
Die Rechtsgrundlage für die Impressumpflicht finden Sie im § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Informationen im Impressum müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Sie benötigen ein Impressum in allen Telemedien, die Sie als Arzt betreiben. Nicht nur auf Ihrer Homepage, sondern auch bei Facebook, Twitter, Xing, Instagram und in anderen sozialen Netzwerken. Natürlich ist auch auf Ihren mobilen Internetseiten ein Impressum erforderlich.
Wohin sollte das Impressum?
Ein bestimmter Platz auf der Homepage ist im TMG nicht gefordert. Das Staude-Team platziert die rechtlichen Hinweise, Impressum, Streitbeilegung, Datenschutz und AGB meistens im Fuß auf der Hauptseite und auf allen Unterseiten Ihres Internetauftritts. Im Kopf können sich Ihre Patienten über alle Dienstleistungen Ihrer Praxis informieren. Im Fuß werden auf jeder Seite Ihre gesetzlichen Pflichten als Webseitenbetreiber erfüllt. Das macht Ihren Internetauftritt übersichtlich.
Die Angaben zum Eigentümer und Verantwortlichen
Den oder die Eigentümer sowie den oder die Verantwortlichen sollten die Besucher Ihres Internetauftritts im Impressum erkennen.
1. Einzelpraxis
Namen und Vornamen des Arztes, der die Praxis betreibt, mit seinen Kontaktdaten
2. Praxisgemeinschaft
Die Kooperation von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten oder Vertragspsychotherapeuten, die ihre Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen mit gemeinsamem Personal ausüben. Eventuell gibt es auch einen gemeinsamen Anschluss für Telefon, Fax, Internet etc. Wenn das zutrifft, müssen die Namen und Vornamen aller Ärzte und deren Verantwortungsbereich innerhalb der Praxisgemeinschaft im Impressum zu finden sein. Rechtlich handelt es sich nämlich um mehrere Einzelpraxen mit einem Internetauftritt.
3. Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten
Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ÜBAG (mit Partnern an unterschiedlichen Adressen) bestehen aus Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten. Die Gesellschafter der BAG oder ÜBAG sind Partner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Oder auch in einer Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesetz (PartGG). BAGs und ÜBAGs müssen durch den Zulassungsausschuss der Sozialversicherungsträger gemäß § 96 SGB V genehmigt werden. Im Impressum müssen deshalb die Gesellschaft und deren Kontaktdaten eingetragen werden sowie deren Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.
4. Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren können fachübergreifend Fachärzte unterschiedlicher Richtungen, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten und Krankenhäuser als Gesellschafter haben. Diese Berufsgruppen können aber auch als Beschäftigte im MVZ arbeiten. Auch ein MVZ muss durch den Zulassungsausschuss der Sozialversicherungsträger gemäß § 96 SGB V genehmigt werden. Auf die Genehmigung muss im Impressum hingewiesen werden. Ein MVZ kann als GmbH auftreten. Im Impressum muss die Adresse der GmbH, der Handelsregistereintrag und Geschäftsführer der GmbH stehen (ärztlicher Leiter). Wir empfehlen außerdem, alle behandelnden Personen aufzuführen. Das kann auch durch einen Link im Impressum zu „Team“ geschehen.
Musterimpressum einer Praxis
Sinnvolle Ergänzungen, die nicht durch das TMG gefordert sind
Wenn Sie auf Ihrer Webseite journalistisch redaktionelle Inhalte anbieten, weisen Sie im Impressum wie folgt darauf hin:
V.I.S.d.P. = verantwortlich im Sinne des Presserechts. Anschließend sollten hier die für die Inhalte verantwortlichen Personen einschließlich Postanschrift angegeben werden.
Nehmen Sie folgende Punkte noch auf:
Schutz vor Vervielfältigung Ihrer Webseiteninhalte
„Diese Website einschließlich aller ihrer Teile und Bilder ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Teilen und Bildern bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.“
Bildnachweise
Im Impressum sind Angaben zu den Bildrechten erforderlich. Es sei denn, Sie haben mit bestimmten Bilddatenbanken eine Sonderregelung getroffen.
Verbraucherstreitbeilegung
„Wir verpflichteten uns nicht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Datenschutz
Bieten Sie Im Impressum einen Link zu Informationen zum Datenschutz auf Ihrer Internetseite an.
Ihre AGB
Auch ein Link zu Ihren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist hilfreich.
Haftung für Inhalte auf dieser Seite
„Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte in externen Links. Ausschließlich die Betreiber der aufgerufenen Internetseiten sind für die Inhalte verantwortlich.“
Eine Empfehlung zum Schluss
Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern die Gesetze für digitale Medien oft. Dieser Beitrag wurde im März 2019 verfasst. Eine Überprüfung des Impressums Ihrer Internetseite sollte daher vor der Veröffentlichung stattfinden. Staude-Kunden sind auf der sicheren Seite. Sie haben ein rechtssicheres Impressum auf Ihrer Internetseite. Das Staude-Team hat die Rechtslage im Blick und passt Ihr Impressum bei eventuellen Änderungen an.