Jameda muss zwei Arztprofile löschen
Zwei Kölner Zahnärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung ihrer Profile verklagt. Diese waren ohne Einverständnis der Betroffenen angelegt worden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform unzulässig sind. Mit ihnen verlasse Jameda die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“. Andere von den Ärzten gerügte Funktionen seien dagegen zulässig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist möglich.
Jameda reagierte mit einer vorläufigen Stellungnahme und sagte, man sei erfreut über das Urteil. Grundsätzlich wäre das Recht von Jameda bestätigt, weiterhin alle Ärzte auf dem Portal zu listen. Das Urteil beziehe sich auf eine veraltete Gestaltung des Internetauftritts von Jameda. Ärzte könnten sich weiterhin nicht aus Jameda löschen lassen.
Die vorläufige Stellungnahme von Jameda ist hier zu lesen.
Wir werden in unserem Blog weiter über die Entwicklung berichten.