Fernbehandlung von Patienten wird möglich

20. Juni 2018 | Lesezeit ca. 3 Min.
Fernbehandlung

Ohne persönliche Untersuchung einen Patienten nur per Telefon zu behandeln, untersagte bislang das Fernbehandlungsverbot. Es regelt, dass Ärzte neue Patienten nur nach einem persönlichen Gespräch behandeln dürfen. Dies ist in § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung (MBO) für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte festgelegt. Telemedizin ist in Deutschland bisher nur erlaubt, wenn Arzt und Patient sich bereits kennen. Das Verbot der Fernbehandlung wurde jetzt gelockert.

Neufassung auf dem Deutschen Ärztetag

Auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt im Mai 2018 hat die große Mehrheit der Delegierten für eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Mediziner gestimmt. Die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten wird dadurch möglich, ohne vorherigen persönlichen Kontakt in der Praxis. Schon im vergangenen Jahr war die Neuregelung vom Ärztetag gefordert worden.

Vorgesehene Änderungen

Auch nach der Neufassung steht der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin im Vordergrund. Im Einzelfall ist aber auch eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien erlaubt, wie z. B. per Telefon, E-Mail, Online-Chat oder SMS. Voraussetzung ist, dass dies ärztlich vertretbar ist, die erforderliche ärztliche Sorgfalt bei Diagnostik, Beratung, Therapie und Dokumentation gewahrt wird und der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Rezepte, Überweisungen und AU-Bescheinigungen sollen aber weiterhin nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden.

Vorteile für Patienten und Ärzte

Die digitalen Techniken können die Arbeit der Ärzte unterstützen. Ärzte können auch mal eine Online-Sprechstunde anbieten. Patienten sparen sich dadurch unnötige Wege und Wartezeiten. Der Kontakt zwischen Ärzten und Patienten kann künftig auch ausschließlich aus der Ferne erfolgen. In vielen ländlichen Regionen erreicht die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in einigen Jahren das Pensionsalter. Der zu erwartende Ärztemangel könnte durch Telemedizin gemildert werden. Besonders älteren Menschen in ländlichen Regionen bliebe der oft beschwerliche Weg in die Arztpraxis erspart.

Kritiker an der Neufassung befürchten zum Beispiel, dass die Fernbehandlung, wenn sie erst einmal eingeführt wurde, nicht in ärztlicher Hand bleibt, sondern ein neues Geschäftsmodell wird. Die Befürworter halten dagegen, es gäbe im Internet bereits entsprechende Angebote aus dem Ausland. Wenn die Ärzte nichts unternehmen, tun es andere. Für Fernbehandlungen soll möglichst die Koppelung an eine niedergelassene Tätigkeit eingefordert werden.

Der Rechtsweg

Damit die Neufassung gültig wird, müssen die Landesärztekammern und Bundesärztekammern noch ihre rechtsverbindlichen Berufsordnungen ändern und die Landesgesundheitsministerien diesem Beschluss zustimmen. Dies kann noch eine ganze Weile dauern. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit einiger Zeit Modellprojekte, bei denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, die dortige Landesärztekammer hatte deswegen bereits im Sommer 2016 ihre Berufsordnung geändert. Auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte schon im April 2018 ihre Berufsordnung geändert und das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben. Wir werden in unserem Blog weiter über die Entwicklungen berichten.

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