Elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung – was ändert sich 2023?

13. Oktober 2022 | Lesezeit ca. 3 Min.
Auftragsverarbeitungsvertrag

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Die Telematikinfrastruktur soll auch papiergebundene Prozesse digitalisieren. Ein Großteil der Arztpraxen übermittelt die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (AU) mittlerweile digital an die Krankenkasse. Eigentlich sollte die „eAU“ (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bereits ab dem 01.07.2022 in Kraft treten. Derzeit gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres für die Praxen, die noch nicht über die nötige technische Ausstattung verfügen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ab dem 1. Januar 2023 die für die Arbeitgeber bestimmten Daten weiterleiten.

Bisherige Regelung

Kann der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung seine Arbeitsleistung nicht erbringen, stellt der Arzt bzw. Zahnarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bisher wurde die AU-Bescheinigung in vierfacher Ausfertigung ausgedruckt – je ein Exemplar für den Arzt bzw. Zahnarzt, den Krankgeschriebenen, die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber. Der Versicherte muss die Krankschreibung per Post innerhalb weniger Tage an Krankenkasse und Arbeitgeber weiterleiten, um keinen Verlust der Entgeltfortzahlung oder des Krankengelds zu riskieren. Dadurch entstehen ein hohes Papieraufkommen, Aufwand für den Krankgeschriebenen sowie durch die manuelle Erfassung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Durch die Einführung der eAU bekommen Patienten in der Übergangsphase nur noch zwei Exemplare ihrer Krankmeldung vom Arzt ausgehändigt – für den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen. Die Meldung an die Krankenkasse übernimmt die Arztpraxis digital. Der Krankgeschriebene leitet bis Ende des Jahres 2022 noch die AU an den Arbeitgeber weiter, danach sollen die Krankenkassen die AU-Daten zum Abruf für die Arbeitgeber bereitstellen.

Stand der Umstellung

Die Umstellung auf die eAU startete am 1. Oktober 2021. Vertragsarztpraxen können seitdem die elektronische AU elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Für Arztpraxen, in denen die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind bzw. eine Übermittlung nicht möglich ist, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Auswertungen von Krankenkassen, z. B. der IKK Südwest, zeigen bereits, dass die Anzahl der elektronischen AUs in den letzten Monaten massiv steigt. Laut einer aktuellen Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird jede zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollständig digital ausgestellt, allerdings gibt es noch Umstellungsprobleme.

Was soll sich im Jahr 2023 ändern?

Ab dem 1. Januar 2023 soll die AU elektronisch von der Krankenkasse an die Arbeitgeber übermittelt werden. Die Krankenkassen sind dann gesetzlich verpflichtet, die eAU digital bereitzustellen. Versicherte müssen ihren Arbeitgeber nur noch über ihr Fehlen und die voraussichtliche Dauer informieren. Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, die AU in Papierform vorzulegen, entfällt. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeitsdaten aktiv bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Sie haben so aber einen schnellen Zugriff auf die Daten. Das Verfahren soll langfristig vollständig papierlos ablaufen.

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