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Nicht wenige Ärzte haben mit Freude vernommen, dass das Ärztebewertungsportal Jameda am Dienstag, 22.02.2018, durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe in die Schranken gewiesen wurde. Eine Kölner Ärztin, die in den Vorinstanzen unterlegen war, hatte durchgesetzt, dass Ihr Eintrag bei Jameda gelöscht wird. Damit entfällt auch die Bewertung auf der Plattform. Bisher galt die Rechtsprechung, dass Mediziner es grundsätzlich, aufgrund des öffentlichen Interesses, hinnehmen müssen, bei Bewertungsportalen aufgeführt zu sein.
Die Kölner Hautärztin hatte geklagt, weil sie gegen ihren Willen in die Datenbank aufgenommen wurde und einige schlechte Bewertungen erhalten hatte. Jameda hatte unter den Basisdaten ihrer Profilseite in einer Anzeigenliste auf die Profile konkurrierender Ärzte gleicher Fachrichtungen verwiesen, die ein kostenpflichtiges Premium-Paket bei Jameda hatten. Bei Aufruf des Profils der zahlenden Kunden wurde hingegen keine Liste mit konkurrierenden Ärzten eingeblendet. Der BGH gab der Ärztin Recht, da Jameda durch Sonderkonditionen für zahlende Kunden die Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen habe. Das Bewertungsportal musste das Profil der Ärztin komplett löschen.
Manche Ärzte hoffen, dass sie sich jetzt auch aus der Jameda-Bewertung löschen lassen können. Dies ist allerdings nicht möglich. Jameda hatte zwar auf den Profilen der Ärzte, die nicht zahlende Kunden waren, Werbung für andere Ärzte geschaltet. Das Bewertungsportal hat aber sofort nach Urteilverkündung reagiert und die Werbung für andere Ärzte auf den kostenlosen Profilen entfernen lassen. Somit ist die Neutralität wieder geboten und Ärzte haben keine Möglichkeit, sich bei Jameda löschen zu lassen. Solange das Portal nur neutrale Informationen bereitstellt, können Ärzte weiterhin den Eintrag mit Basisdaten und Bewertungen nicht verhindern.
Kritiker von Bewertungsplattformen argumentieren, dass die Bewertungen wegen der geringen Anzahl nicht repräsentativ seien. Oft würden entweder Bestnoten vergeben oder es komme zu extremen Negativurteilen. Patienten könnten zudem oft gar nicht einschätzen, ob die Behandlung gut oder schlecht war, weil der Erfolg der Therapie vom Krankheitsbild abhänge.
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