Apotheker darf rezeptfreie Medikamente über Amazon verkaufen
Apotheker können rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über die Handelsplattform „amazon.de“ verkaufen. Dies stellt für einen Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 UWG dar. So entschied das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 18.01.2019 (Az. 36 O 48/18).
Ein Münchner Apotheker hatte gegen einen Mitbewerber Unterlassungsklage eingereicht. Die Handelskammer am Landgericht Magdeburg konnte aber keinen Unterschied zu zulässigen Internetapotheken erkennen. Denn der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten ist laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2012 erlaubt (Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 C 25/11). Amazon vermittele auch lediglich den Zugang zu dem Angebot der Apotheke. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei das Unternehmen nicht beteiligt. Der Beklagte betreibt eine Apotheke und besitzt die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.
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