21.07.2026
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein großer Schritt in die digitale Zukunft. Seit Beginn 2021 können alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte bei ihren Krankenkassen anfordern. Alle Arzt- und Zahnarztpraxen sind seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, die ePA in der Versorgung zu unterstützen. Ärzte und Zahnärzte können bereits Dokumente wie Notfalldatensatz, elektronischer Medikationsplan und Arztbriefe in der ePA speichern.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig, die Patienten entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und welche Daten dort abgelegt werden. Die Gesundheitsdaten können lebenslang in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.
Im Jahr 2022 sollen die ePA auch private Kunden und Patienten nutzen können. Der Zugang mit dem Smartphone und anderen Mobilgeräten ist mittels einer App der gesetzlichen Krankenkassen bisher bereits möglich. Darüber hinaus wird auch die Nutzung der ePA über ein stationäres Gerät (Desktop PC) versprochen.
Künftig können Patienten über medizinische Befunde und Diagnosen aus vorangegangenen Behandlungen von allen Leistungserbringern (Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken etc.) mit der ePA informiert werden.
Ebenfalls können neben Arztbriefen und Befunden auch Mutter- und Impfpass, Kinderuntersuchungsheft sowie Zahnbonusheft dort sicher abgelegt werden. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass es mit der ePA schrittweise weitergehen solle.
Die Hoheit über alle Daten der ePA hat nur der jeweilige Patient bzw. Kunde. Leistungserbringer können mit ihrem HBA (Heilberufsausweis) und einer PIN nur die ePA betreten, wenn der Betroffene dies mit seiner elektronischen Gesundheitskarte und seiner persönlichen Identifikationsnummer zulässt. Zudem wird jeder Zugriff protokolliert. Dokumente können vom Patienten auch wieder gelöscht werden. Ab 2022 soll die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen können. Die Krankenkassen haben auf die ePA keinen Zugriff.
Der Beginn der ePA wird für alle Mitwirkenden und Beteiligten schwer. In der Zukunft werden aber alle Beteiligten Vorteile haben. Die Anamnese der Betroffenen steht den Leistungserbringern spontan, vollständig und fachübergreifend zur Verfügung. Die Daten von Praxen und Krankenhäusern werden in der ePA digital zusammengetragen und liegen somit jederzeit vor. Nicht digitale Dokumente können vom Patienten mit dem Smartphone oder Tablet eingescannt und in der ePA abgelegt werden.
Davon profitieren die Sozialversicherungsträger, weil doppelte Untersuchungen kaum noch vorkommen. Leistungserbringer und Patienten brauchen nicht mehr auf medizinische Informationen warten. Die spontane Kommunikation zwischen Leistungserbringern wird auch den Patienten bzw. Kunden gefallen. Alle sparen Zeit und gewinnen Qualität durch mehr Übersicht.
Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom nutzten im November 2021 nur 0,5 Prozent der 1.300 Befragten bereits die ePA. 39 Prozent wollen die ePA auf jeden Fall nutzen, 37 Prozent möchten dies wahrscheinlich tun. 20 Prozent der Befragten schließen die Nutzung aus. Dass erst so wenige die elektronische Patientenakte nutzen, liege daran, dass die Patienten bisher kaum über die ePA aufgeklärt wurden.
Ein weiterer Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens, der flächendeckende Start des E-Rezeptes, wurde bereits verschoben, weil die technischen Voraussetzungen noch nicht überall erfüllt sind.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter mit diesen Filmen über die ePA. Damit können Sie Ihr Team auf die Neuerungen der elektronischen Patientenakte vorbereiten. Sie können dann besser auf Fragen Ihrer Patienten bzw. Kunden reagieren. Zusätzliche Fragen zur ePA haben, beantworten wir Ihnen und Ihrem Team gern.
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