Anfang 2022 soll das E-Rezept starten – wie ist der aktuelle Stand?
Ab 1. Januar 2022 soll die Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verpflichtend sein. Die Testphase für E-Rezepte läuft seit dem 1. Juli 2021 in ausgewählten Regionen. In der 1. Stufe wurden E-Rezepte nur für gesetzlich Versicherte mit apothekenpflichtigen Medikamenten ausgestellt. Seit Dezember 2021 haben Apotheken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen nun bundesweit die Möglichkeit, die Einführung zu testen. Eine Anmeldung ist dazu erforderlich und über die gematik-Website möglich. Die gematik GmbH ist eine Gesellschaft, die zu 51 % dem Bundesministerium für Gesundheit und zu 49 % den gesetzlichen Leistungserbringern gehört.
So entsteht das E-Rezept beim behandelnden Arzt
Der Arzt führt seinen Heilberufsausweis (HBA) in das Kartenterminal ein und schaltet mit seiner PIN (persönlichen Identifikationsnummer) den verschlüsselten Weg zum Server der gematik GmbH frei. Dann kann er ein oder mehrere E-Rezepte des Patienten signieren. Die Praxissoftware muss zum Senden über einen ePA-Konnektor (elektronische Patienten Akte) mit dem Update (PTV4+) verfügen. Je E-Rezept kann der Arzt maximal drei Medikamente verordnen. Eigentlich ist das aber nicht von Bedeutung, weil jede elektronische Arzneimittelverordnung bei der gematik GmbH als einzelnes E-Rezept gespeichert wird.
Ausdruck der elektronischen Verordnung, Quelle: Gematik GmbH
Was wäre auf dem E-Rezept zu lesen, wenn es sichtbar wäre?
Wenn der Patient die Arztpraxis verlässt, bekommt er nur einen Schlüssel in Form eines QR-Codes. Auf dem Server kann er das gespeicherte E-Rezept ansehen und er kann seinen Leistungserbringern (Arzt, Apotheke, Krankenhaus, Pflegedienst etc.) mit seinem Schlüssel erlauben, das E-Rezept auf dem gematik-Server aufzurufen. Der Schlüssel wird dem Patienten in verschiedenen Formen angeboten:
1. In der App seines NFC-fähigen Handys (NFC = Near Field Communication) oder NFC-fähigen Mobilgeräts. Der Kunde/Patient benötigt zusätzlich eine NFC-fähige Gesundheits-Karte mit PIN, beides wird ihm von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
2. Als Ausdruck des Schlüssels auf Papier zur Einlösung des E-Rezeptes wie im Bild sichtbar.
Ausdruck der elektronischen Verordnung in der Apotheke scannen (Nr. 2)
Der Ausdruck ist kein E-Rezept, sondern nur ein Schlüssel, der den Zugang zum E-Rezept ermöglicht, der auf dem gematik-Server gespeichert wurde.
Der Kunde kommt mit dem Ausdruck des E-Rezeptes in Ihre Apotheke. Durch Scannen des Sammelcodes vom Ausdruck laden Sie alle verordneten Medikamente herunter. Sollte der Kunde nur einige Medikamente einlösen wollen, können Sie die einzelnen QR-Codes der von ihm gewünschten Medikamente scannen. Für die Abrechnung des E-Rezeptes akzeptieren die Sozialversicherungsträger den hier beschriebenen Ausdruck auf Papier nicht. Für die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern muss von Ihrer Apotheke das E-Rezept zum Beispiel über das Apothekenrechenzentrum übertragen werden.
QR-Code der elektronischen Verordnung in der Apotheke vom Handy scannen (Nr. 1)
Wenn dem Kunden in der Arztpraxis die E-Verordnung auf die App seines Handys oder Mobilgerätes übertragen wurde, bietet Ihnen die App auch wieder das Scannen des Sammelcodes an. Sie können hier aber auch die QR-Codes der einzelnen Medikamente vom Handy scannen.
Der Kunde kann das E-Rezept in Ihr Warenwirtschaftssystem senden (Nr. 1.)
Auch ohne Präsenz in Ihrer Apotheke, kann der Kunde den QR-Sammelcode oder die QR-Codes der einzelnen Medikamente mit seiner App und seinem Handy in Ihr Warenwirtschaftssystem übertragen. Sie melden dann dem Kunden, wann er seine vorbestellten apothekenpflichtigen Medikamente abholen kann. Wenn der Kunde die Zustellung per Botendienst möchte, wird seine Rufnummer abgefragt und mit in Ihr Warenwirtschaftssystem übertragen.
Hier finden Sie Erklärfilme der Gematik zum E-Rezept.
Wird das E-Rezept flächendeckend zum 1. Januar 2022 eingeführt?
Die gematik GmbH hat die Einführung zum 1. Januar 2022 angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat laut apotheke adhoc Anfang Dezember 2021 bestätigt, dass der 1. Januar als Einführungstermin steht. Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Kliniken als Gesellschafter der gematik warnen allerdings in einer gemeinsamen Pressemitteilung vor der Einführung im Januar. Dass die Anwendungen uneingeschränkt funktionieren, sei zweifelhaft. Ob die Einführung des E-Rezepts am 1. Januar flächendeckend gelingt, wird sich daher noch zeigen.
Wir wollen Sie und Ihre Mitarbeiter auf das E-Rezept vorbereiten.
Diese PDF-Dokumente der gematik GmbH können Sie Ihren Mitarbeitern und Patienten zur Vorbereitung überlassen:
- PDF-Dokument für Mitarbeiter der Apotheke
- PDF-Dokument für Mitarbeiter beim Arzt
- PDF-Flyer für Ihre Kunden oder Patienten
Erklärende Texte zum E-Rezept für Ihre Internetseite
Das E-Rezept ist für Sie, aber auch für Ihre Patienten bzw. Kunden eine Neuerung. Viele Patienten fragen sich, wie das Verfahren genau funktioniert und in der Praxis abläuft. Vor allem ältere Menschen, die kein Smartphone haben, möchten wissen, wie sie ihr Rezept in der Apotheke einlösen können. Die Staude GmbH bietet daher ihren Kunden an, auf Wunsch entsprechende Texte zum E-Rezept für die Internetseite kostenpflichtig zu erstellen und diese auf der Internetseite einzustellen. Dies kann in kurzer informativer Form geschehen – hier ist eine Beispielseite. Oder auch in längerer Form als suchmaschinenoptimierter SEO-Text. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Texte zum E-Rezept wünschen.