Die Staude GmbH freut sich, ihren Kundinnen und Kunden ein neues Kundenportal präsentieren zu können. Das Kundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechnungen online einzusehen und herunterzuladen sowie Ihre Rechnungsadresse zu ändern. Zukünftig sind darüber unter anderem Neuigkeiten der Staude GmbH und ein Zugang zu Ihrem Online-Terminkalender und zum Bereich „Aktuelles“ Ihrer Website geplant.

Wie funktioniert das Kundenportal?

Das Kundenportal ist einfach zu bedienen. Unsere Kundinnen und Kunden können sich im Kundenportal über den Kundenbereich der Staude Website mit ihrem zugesandten Kundenkennwort und ihrem Passwort einloggen. Das funktioniert von jedem PC, I-Pad, Tablet etc. Nach der Anmeldung haben Sie Zugriff auf alle Funktionen des Kundenportals. Um das Kundenportal wieder zu verlassen, melden Sie sich anschließend wieder ab.

Rechnungen verwalten

Unter „Meine Rechnungen“ können Sie Ihre aktuellen und vergangenen Rechnungen einsehen und herunterladen. Bisher haben Sie monatlich eine E-Mail mit der Rechnung über die Pflegegebühren Ihrer Internetseite erhalten. Nicht wenige Kundinnen und Kunden melden sich allerdings bei uns und sagen, sie haben die E-Mail nicht bekommen oder sehen die Rechnung nicht. Denn man muss in der E-Mail weiter herunterscrollen, um die pdf-Datei zu finden.

Ab sofort erhalten Sie monatlich eine E-Mail von uns, in der wir darauf hinweisen, dass die monatliche Rechnung im Kundenportal für Sie bereitsteht. Sie können sich dann in Ihrem Kundenportal einloggen und die Rechnung einsehen. Nun haben Sie immer einen Überblick über die Rechnungen von Staude, sehen wann diese fällig sind und können sich die Rechnungen, so oft wie Sie möchten, herunterladen. Die neueste Rechnung steht immer oben. Alte Rechnungen können Sie rückwirkend bis zum Jahr 2018 einsehen und downloaden. Wenn Sie mal eine Rechnung nicht mehr haben, brauchen Sie uns nicht zu kontaktieren, sondern gehen einfach in Ihr Kundenportal.

Ebenfalls können Sie die Zugangsdaten an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin weitergeben. Diese haben dann die Möglichkeit, sich bei Bedarf alle Rechnungen vom letzten oder vorletzten Jahr herunterzuladen.

Rechnungsadresse ändern

Außerdem können Sie Ihre persönlichen Daten im Kundenportal ändern und aktualisieren. So können Sie zum Beispiel eine neue Rechnungsadresse hinterlegen oder Ihre E-Mail-Adresse ändern.

Was ist noch geplant?

Was soll das Kundenportal in Zukunft noch können? Wir möchten das Portal weiter optimieren und auch noch schneller machen.

Warum sollte ich das neue Kundenportal nutzen?

Das neue Kundenportal bietet Ihnen und uns einen Mehrwert. Zum einen sparen Sie Zeit, da Sie Ihre gesamten Rechnungen online einsehen und herunterladen können. Zum anderen können Sie Ihre Rechnungsadresse ändern. Auch Neuigkeiten, Ihr Online-Terminkalender und der Bereich „Aktuelles“ sollen darin zukünftig abrufbar sein.

Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses neue Serviceangebot zur Verfügung zu stellen. Falls Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für unser Kundenportal haben, können Sie uns diese gern mitteilen.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie herausfinden können, ob Ihre Wunschdomain noch verfügbar ist.

Step 1

Domainabfrage-Denic
Rufen Sie die Internetseite www.denic.de. Tragen Sie nun Ihre gewünschte Domain ein und klicken auf „Abfrage starten“.

Domain ist vergeben

Domain-ist-bereits-registriert-Denic

Ihre Wunschdomain ist leider bereits registriert. Unter „Domainabfrage“ können Sie eine neue Domainabfrage tätigen.


Domain ist frei

Domain-ist-frei-Denic
Oder Sie haben Glück und Ihre Wunschdomain steht noch zur Registrierung zur Verfügung.
Teilen Sie uns Ihre Wunschdomain einfach mit und wir registrieren diese für Sie.

Wunschdomain mitteilen


Viele Menschen, die sich für gesundheitsbezogene Themen interessieren, suchen im Internet nach Antworten auf ihre Fragen. Websites von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken, die online wettbewerbsfähig bleiben wollen, sollten daher (vor allem in größeren Städten) möglichst langformatige Inhalte enthalten und auf die Fragen von Suchenden eingehen. Der Content ist bei einer Suchmaschinenoptimierung (SEO = Search engine optimization) ein wichtiger Faktor.

Was bedeutet Content?

Als Content bezeichnet man den gesamten Inhalt der Internetseite. Das kann Text sein in Form einer Leistungsbeschreibung, aber auch Bilder, Videos, Grafiken etc., die in der Internetseite eingebunden sind.

Wie wichtig ist Content?

Google selbst schreibt in seinem „Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung“ unter „Inhalte optimieren“ folgenden bemerkenswerten Satz:
„Wenn du überzeugende und nützliche Inhalte erstellst, hat dies wahrscheinlich einen größeren Einfluss auf deine Website als alle anderen hier erörterten Faktoren. Nutzer erkennen gute Inhalte, wenn sie sie sehen, und möchten dann wahrscheinlich auch andere Nutzer darauf verweisen“.
Daran sieht man, wie wichtig Google der Inhalt Ihrer Internetseite ist.

Was ist guter Content?

In erster Linie sollten die Texte für Ihre Patienten bzw. Kunden geschrieben werden und nicht für Google. Früher musste stets auf die exakte Einhaltung einer bestimmten Keyword-Dichte geachtet werden, ebenso wie auf diverse andere Vorgaben. Aber auch Google hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt und kann „gute“ Texte für Nutzer erkennen und somit auch besser ranken. Was ist also wichtig bei der Erstellung von Content für Ihre Internetseite? Schreiben Sie Texte, die Ihre Patienten/Kunden interessieren.

Ein Tipp: Fragen Sie Ihre Patienten/Kunden, welche Texte Sie gern auf Ihren Internetseiten lesen würden. Oder was sie vermissen. Oft werden Sie dabei feststellen, dass Ihre Patienten/Kunden ganz andere Dinge interessieren, als Sie es vielleicht vermuten.

Sie sollten aber nicht einfach drauflos schreiben. Zunächst sollten Sie das Thema der neuen Seite festlegen und anschließend die entsprechenden Keywords recherchieren. Dabei sollte es immer ein Haupt-Keyword (auch Seiten-Keyword genannt) und Neben-Keywords geben. Zur Hilfe kommt Ihnen dabei z. B. der kostenlose Google Keyword-Planer. Das Haupt-Keyword sollte zwingend in den Überschriften (H1) vorkommen. Die Neben-Keywords sollten in Zwischenüberschriften (Absatzüberschriften / H2) vorkommen.

Weitere Punkte, die Sie beim Erstellen von Texten beachten sollten:

Der Zeit- und Kostenfaktor „Text“ ist nicht zu unterschätzen. Ein guter Text für Ihre Internetseite ist nicht so eben in einer Stunde geschrieben. Meist vergehen viele Stunden, bis ein Text wirklich gut ist.

SEO-Texte von Staude

Sie haben keine Zeit dafür, Keywörter zu recherchieren und langformatige SEO-Texte zu schreiben? Buchen Sie einfach das SEO-Paket von Staude, dann übernehmen wir das für Sie und noch vieles mehr. Unsere erfahrenen Texterinnen schreiben Ihnen zu allen gewünschten Leistungsthemen suchmaschinenoptimierte Texte, die Keywörter enthalten, nach denen Ihre Patienten suchen.

Wir nutzen dazu ein professionelles SEO-Programm (Sistrix), in dem nicht nur Keywörter und Fragen angezeigt werden, sondern auch noch eventuelle doppelte Inhalte gekennzeichnet werden. Die SEO-Texte sind nur ein Teil des SEO-Paketes, welches auch eine Keywordanalyse, Situationsanalyse, Onpage-Optimierung (Snippet-Optimierung, Textstrukturierung, Bilder und Animationen) sowie die Auswertung umfasst. Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir zeigen Ihnen dann unsere Referenzseiten.

Internetseite:
www.psychotherapie-blume-duesseldorf.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Unseriöse Firmen verschicken derzeit wieder Spam-E-Mails, die im Anhang Rechnungen für angebliche Domainregistrierungen enthalten. Auch einige unserer Kundinnen und Kunden haben Rechnungen von D.D.N. Deutschland und H.S.I. Deutschland erhalten. Es gibt einige Erkennungsmerkmale, die Ihnen dabei helfen, die Fälschungen als solche zu erkennen.

Aufbau der E-Mail

Auffällig ist, dass weder in der Anrede in der E-Mail noch in der Rechnung ein Adressat angegeben ist. Die E-Mail wirkt wie Spam und hat Rechtschreibfehler. Sie ist gezeichnet von „Emma Fischer“ oder „Karin Müller“ sowie der Angabe des vermeintlichen Unternehmens. Weitere Hinweise, z. B. auf den Sitz des Unternehmens, fehlen. Die E-Mails erhalten im Anhang eine pdf-Datei mit dem Rechnungsdokument. Die Datei sollten Sie, da von einem unbekannten Absender verschickt, möglichst nicht öffnen, da Malware eingeschleust werden könnte. In diesem Fall soll aber zu einer Überweisung gedrängt werden.

Aufmachung der Rechnung

Die Rechnung sieht auf den ersten Blick wie eine seriöse Rechnung aus. In einer uns vorliegenden Rechnung von H.S.I. werden 279,50 Euro für eine Domain Registrierung im Zeitraum 2023/2024 verlangt. Dazu noch 24 Euro Servicekosten, die gleich darunter wieder abgezogen werden. Es gibt keinen Hinweis darauf, um welche Domain es sich handeln soll. Auch ein Name des Rechnungsempfängers ist nicht vorhanden. Die IBAN des Bankkontos des Empfängers fängt mit „ES“ an (Länderkennzeichen für Kanarische Inseln). Im Kleingedruckten der Rechnung steht, dass es sich nicht um eine Rechnung, sondern um ein „Angebot“ handelt. Die Zahlung auf das Angebot hin, wird als Annahme des Angebots oder Auftragsbestätigung verstanden. Es handelt sich hierbei eindeutig um Betrug.

Wie sollten Sie reagieren?

Am besten löschen Sie die E-Mail oder verschieben sie in den Spamordner. Keinesfalls sollten Sie Geld an das angegebene Konto überweisen. Für alle Domains, welche unsere Kunden über uns registriert haben, erhalten Sie auch nur von uns die entsprechende Rechnung.

Die geltenden Datenschutzregeln sollten bei offiziellen E-Mail-Adressen von Arztpraxen und Apotheken im Blick behalten werden. Sonst droht die Gefahr von Abmahnungen. Bei E-Mails handelt es sich um eine elektronische Form der Nachrichtenübermittlung. Den Datenschutz von E-Mailadressen regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sowohl die Inhalte der E-Mails müssen geschützt werden als auch die E-Mail-Adressen von Absender und Adressat.

Externe E-Mail-Anbieter: Gmail, Web.de, T-Online

Einige unserer Kunden haben ihre offiziellen Praxis- bzw. Apotheken-E-Mailadressen nicht bei uns auf dem Server liegen, sondern bei E-Mail-Providern wie z. B. Google Mail (Gmail), Web.de, GMX oder T-Online. Die personenbezogenen Daten, die Ihre Kunden bzw. Patienten zum Beispiel im Kontaktformular auf der Internetseite eingeben (Name, Wohnort, Telefonnummer etc.), werden dann an den jeweiligen E-Mail-Anbieter weitergeleitet.

Die Server einiger E-Mail-Provider (z. B. Google/Gmail und Microsoft/Outlook.com) liegen meist in den USA, was in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz problematisch sein kann. Ein dem AV-Vertrag (= Auftragsverarbeitungsvertrag) vergleichbarer Vertrag liegt in der Regel nicht vor. Mit den deutschen E-Mail-Anbietern (Web.de, GMX, T-Online) ist laut DSGVO ein AV-Vertrag des Kunden mit dem Anbieter nötig. Dieser ist aber ebenfalls oft nicht vorhanden.

Was ist ein AV-Vertrag?

Erfolgt das Erheben oder Verarbeiten personenbezogener Daten durch ein „externes Unternehmen“ muss dies gemäß Artikel 28 DSGVO vertraglich geregelt werden. Man muss sich dann um einen AV-Vertrag (= Auftragsverarbeitungsvertrag) kümmern. Dadurch soll die Datensicherheit von Verbrauchern gestärkt werden. Der externe Dienstleister darf dann die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden.

AV-Vertrag von Staude

Als unser Kunde bzw. unsere Kundin haben Sie in der Regel einen AV-Vertrag mit uns. Falls Sie bisher noch keinen AV-Vertrag bei uns angefordert haben, können Sie dies in unserem Kundenbereich vornehmen. Wir haben wiederum einen Vertrag mit der Hetzner Online GmbH, einem Internetdienstanbieter, bei dem die E-Mail-Konten in Deutschland liegen. Das ist datenschutzkonform.

In Ihrem Kundenvertrag mit uns ist zudem eine Domain mit E-Mail-Konten enthalten. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie diese E-Mailadresse auch als offizielle Mailadresse für Ihre Praxis oder Apotheke nutzen würden. Die E-Mailadressen stehen Ihnen vertraglich zu.

Offizielle E-Mailadresse Ihrer Arztpraxis bzw. Apotheke

Nutzen Sie weiter externe E-Mail-Provider, besteht die Gefahr, dass es irgendwann wegen fehlendem AV-Vertrag zu Abmahnungen kommt. Bisher sind uns noch keine Fälle bekannt. Wenn Sie aber weiter Gmail, Web.de, T-Online etc. für Ihre offizielle Praxis- bzw. Apotheken-E-Mail-Adresse nutzen, erfolgt dies auf Ihr eigenes Risiko.

Sicherer wäre es, wenn Sie die Domain und die E-Mail-Adresse aus dem Vertrag mit uns nutzen würden. Das reduziert auch zukünftig die Gefahr von Abmahnungen und eventuell teurer Bußgelder. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Apotheke bzw. Praxis entsprechend anpassen möchten.

Sie haben Fotos von ihren Mitarbeitern auf Ihrer Internetseite?

Denken Sie daran, dass Sie auch eine schriftliche Einwilligung von Ihren Mitarbeitern benötigen.

Wir von Staude helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Vorlage, die Sie hier downloaden können:















Internetseite:
www.dermatologie-roderma-erkelenz.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
https://www.zahnarztpraxis-klein.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
https://www.hausarztpraxis-kopernikusplatz.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.zahnarzt-schulz-heidelberg.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
https://www.elbe-apotheke.net

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.augenarzt-schweinfurt.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Vor-Ort-Apotheken dürfen bereits seit Juni 2022 die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten. In unserem Blogartikel haben wir darüber berichtet. Doch in vielen Apotheken ist das kein Selbstläufer, obwohl die neuen Leistungen für viele Menschen mit chronischen Erkrankungen einen wichtigen Mehrwert haben und von den Krankenkassen übernommen werden. Meist liegt ein Informationsdefizit bei den Kundinnen und Kunden vor. Diese müssen von den Apotheken auf die neuen Angebote zur Gesundheitsförderung aufmerksam gemacht werden.

Das Staude-Team unterstützt Sie mit verschiedenen Maßnahmen zur Bekanntmachung des neuen Angebots.

Internetseite pharmazeutische Dienstleistungen (Kurzfassung)

Wir integrieren eine Seite zu den pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihre bestehende Internetseite. Nach einer allgemeinen Einführung sind die fünf Dienstleistungen aufgelistet. Es wird erwähnt, wer darauf Anspruch hat und wer diese Leistung durchführt. Zur Vereinbarung eines Beratungstermins sind die Kontaktdaten der Apotheke ersichtlich.

Hier können Sie sich eine Beispielseite ansehen. Zum Preis von einmalig 89,-€ netto integrieren wir die Seite in Ihrer Internetseite.

Internetseiten pharmazeutische Dienstleistungen (Langfassung)

Auf einer Seite, die wir in Ihre bestehende Internetseite integrieren können, stehen die fünf pharmazeutischen Dienstleistungen. Per Mausklick gelangen die Besucher jeweils auf eine weitere Seite, auf der sie detaillierte Informationen zu der jeweiligen Dienstleistung erhalten. Jede Seite stellt nach einem Einleitungstext das neue Angebot genau vor, zeigt die Ziele und die Vorteile für den Kunden bzw. die Kundin auf. Darüber hinaus wird ausführlich beschrieben, wer wann Anspruch auf eine kostenfreie Beratung hat (inklusive möglicher Ausnahmen) und die Vorgehensweise erläutert. Die Kontaktdaten der Apotheke stehen zur Terminvereinbarung bereit.

Hier finden Sie eine Beispielseite mit den detaillierten Informationen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Interesse an der Langfassung haben.

Online-Terminkalender zur Terminbuchung

Über einen digitalen Terminkalender auf Ihrer Internetseite können Ihre Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr von jedem Gerät aus, Termine für die neuen Dienstleistungen buchen. Die verfügbaren Termine können Sie vorab im Online-Terminkalender (OTK) freigeben. Automatische, individuell anpassbare Terminerinnerungen gehen per E-Mail (oder optional per SMS) an Ihre Kunden raus, um an den gebuchten Termin zu erinnern. Kommt etwas dazwischen, kann Ihr Kunde bzw. Ihre Kundin den Termin online stornieren.

Infoflyer und Poster

Zur Kundenansprache designen und drucken unsere Grafiker Ihnen auf Wunsch gern individuelle Infoflyer und Poster für Ihre Apotheke, die über die pharmazeutischen Dienstleistungen informieren. Diese können Sie in der Offizin auslegen bzw. aufhängen.

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Interesse an Maßnahmen zur Bekanntmachung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen haben und eine Beratung dazu wünschen.

Facebook hat in Deutschland über 30 Millionen Nutzer. Doch wo viele Menschen unterwegs sind, tummeln sich auch Betrüger. Über das soziale Netzwerk werden zum Beispiel Schadprogramme verbreitet, Daten gestohlen, gefälschte Fan-Seiten erstellt und Spam verschickt. Sie sollten daher die wichtigsten Betrugsmaschen kennen. In diesem Blogartikel stehen auch Tipps, wie Sie sich schützen können.

Falsche Facebook-Mails

Immer wieder geben Seiten auf Facebook vor, Teil des Unternehmens zu sein – in Wirklichkeit handelt es sich bei den Links aber um Phishing-Betrug. Kriminelle verschicken über Facebook beispielsweise E-Mails, in denen behauptet wird, dass die Facebook-Seite des Empfängers zum Löschen vorgesehen ist. Man soll dann einem Link folgen, um dies zu verhindern. Dort fragt ein automatisiertes Dialogsystem (Chatbot) nach Ihren Daten und dem Facebook-Passwort. Geben Sie diese ein, können die Betrüger Ihren Facebookaccount übernehmen.

Nachrichten von der „Social Network Registry Corporation“

Seit einiger Zeit sind wieder gefälschte Accounts unter dem Namen „Social Network Registry Corporation“, gefolgt von einer beliebigen Nummer, im Umlauf. Die Kriminellen kontaktieren Facebook-Accounts und behaupten, dass die Seite Aktivitäten aufweise, die gegen die Richtlinien von Facebook-Seiten zu Gemeinschaftsstandards verstoßen. Man solle bestätigen, dass man der Kontoinhaber ist, indem man auf einen Link klickt, damit das Konto nicht dauerhaft deaktiviert werde. Wenn Sie auf den Link klicken, landen Sie auf einer Phishing-Seite, auf der Ihre Login-Daten abgegriffen werden.

Ignorieren Sie solche Mails bzw. Beiträge einfach und informieren Sie am besten auch Ihr Team darüber, damit niemand auf diese Links klickt.

Falsche Facebook-Profile und Freunde

Internetbetrüger versuchen über gefälschte Konten oder gehackte bestehende Seiten an personenbezogene Daten oder Geld zu kommen. Sie kopieren z. B. den Account eines Freundes und senden dann neue Freundschaftsanfragen an die bestehenden Kontakte. Bestätigt man die Freundschaft, bittet der vermeintliche Freund per Chat um Geldtransfers oder Anrufe bei teuren Telefonnummern. Oder er fragt nach Ihrer Handynummer und legt mit Ihrer Identität und Ihren im Internet ersichtlichen Daten Konten bei Bezahldiensten wie Paypal an. Fragen Sie am besten auf anderen Kanälen bei Ihrem Freund nach, ob die Freundschaftsanfrage wirklich von ihm stammt.

Unseriöse Angebote und Gewinnspiele

In der Timeline von Facebook stehen immer mal wieder vermeintliche Schnäppchenpreise. Diese sind oft unseriös. Klickt man darauf und stimmt zu, können die Produkte teurer werden. Oder man soll vor dem Betrachten eines Videos persönliche Daten angeben und bekommt dann eine Rechnung über ein angeblich abgeschlossenes Abo. Mit falschen Gewinnspielen, Verlosungen und ähnlichen Aktionen versuchen Online-Kriminelle die Zugangsdaten von Facebook-Fanpages abzugreifen oder Links führen zu Schadsoftware oder Abofallen. Prüfen Sie das Impressum des jeweiligen Facebook-Accounts und achten Sie darauf, wie lange die Seite bereits besteht. Bei Betrugsmaschen ist oft kein Impressum vorhanden und die Seite nur wenige Tage alt.

Wie kann ich mich schützen:

Auf dieser Seite gibt Facebook selbst Tipps zur Vermeidung von Betrug

Spam-E-Mails nehmen immer mehr zu und sind für Praxen und Apotheken ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor. Vor allem, wenn unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bestehen.

So kann es beispielsweise sein, dass Betrüger Ihre Absenderadresse fälschen und E-Mails in Ihrem Namen verschicken. Ihre Patienten bzw. Kunden können die Imitation oft nicht auf Anhieb erkennen und fallen schließlich einem Betrug zum Opfer. Dann haben Ihre Patienten/Kunden einen Schaden, Ihr Image kann beschädigt sein und ebenfalls Ihr Ruf bei E-Mail-Anbietern (z. B. GMX, WEB.DE, Gmail) leiden und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre E-Mails in Zukunft den gewünschten Adressaten erreichen. Moderne Sicherheitsverfahren sorgen für mehr Sicherheit für Ihre Praxis bzw. Apotheke.

Was kann man gegen Spoofing und Phishing tun?

Spoofing nennt man die Masche, bei der Betrüger infizierte Anhänge (schädliche Links oder Schadsoftware) im Namen eines anderen Unternehmens verschicken. Hierbei wird eine andere Identität vorgetäuscht.

Hingegen versuchen Betrüger mit Phishing-E-Mails an sensible Informationen und Zugangsdaten des Adressaten zu kommen. Der Angriff tarnt sich ebenfalls als Nachricht von einem legitimen Unternehmen und kann für enorme Schwierigkeiten sorgen.

Sicherheitsverfahren für den Versand von E-Mails

Um sich vor E-Mail-Missbrauch zu schützen, gibt es folgende Sicherheitsmaßnahmen, die das Staude-Team Ihnen einrichten kann:

SPF

SPF ist die Abkürzung für Sender Policy Framework. Das Verfahren kann das Fälschen Ihrer Absenderadresse und Phishing-Missbrauch verhindern. Für Ihre eigene Domain können Sie damit den Missbrauch von gefälschten Absenderadressen eindämmen. Nur ausdrücklich autorisierte Absender dürfen dann E-Mails von Ihrer Domain aus senden, die anderen werden blockiert. Dazu stellen wir eine Liste aller zugelassenen IP-Adressen in Ihrem Domain Name System (DNS ein), die E-Mails senden dürfen. Damit können wir verhindern, dass Dritte in Ihrem Namen gefälschte E-Mails verschicken.

Im Eingangsserver Ihrer Patienten bzw. Kunden wird Ihr SPF-Eintrag darauf überprüft, ob er tatsächlich von Servern gesendet wurde, die Sie zugelassen haben. Der empfangende Mailserver (z. B. Gmail oder GMX) kann prüfen, ob die IP-Adresse, die sich im Header der Mail befindet, auf dieser Liste steht oder nicht. Steht die Adresse nicht auf der Liste, wird die betrügerische Mail vom Server abgelehnt und von Ihren Kunden bzw. Patienten gar nicht erst gelesen.

DKIM

DKIM bedeutet DomainKeys Identified Mail. Das DKIM-Protokoll erstellt eine kryptografische Signatur für jede E-Mail-Nachricht und eine Domänensignatur für die Kopfzeile. Die Richtigkeit der Absenderdomäne kann damit überprüft werden, und es wird gewährleistet, dass die E-Mail während der Zustellung nicht verändert wurde.

Tritt ein Fehler auf, kann das empfangende Mailprogramm den Empfang der E-Mail verweigern oder sie aussortieren. DKIM sorgt demnach dafür, dass die E-Mail, die bei Ihren Patienten bzw. Kunden eingeht, tatsächlich vom Adressaten (Ihnen) stammt und unverändert ist.

DMARC

Die Kurzform DMARC steht für Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance. In Zusammenarbeit mit Verfahren wie SPF und DKIM kann nicht nur festgestellt werden, ob eine E-Mail wirklich vom vorgegebenen Absender stammt und unverändert ist. Ferner werden Regeln mitgeteilt, wie mit nichtauthentifizierten Mails umzugehen ist. Diese werden zum Beispiel gelöscht, zurückgewiesen oder in den Spam-Ordner verschoben. Zudem kann DMARC den Domain-Inhaber über den Missbrauch und die Probleme mit der Authentifizierung informieren. E-Mail-Missbrauch mit Spam, Phishing und Schadcode kann dadurch konsequent eingedämmt werden.

Das Staude-Team hilft Ihnen weiter

Wir richten Ihnen die erforderlichen Sicherheitsverfahren ein. Die einmalige Einrichtgebühr beträgt für eine Domain (dann sind alle E-Mail-Adressen mit dem Sicherheitsverfahren ausgestattet) 89,-€ netto.

Zum Formular

Mittlerweile sind Versandapotheken für die Apotheke vor Ort ein nicht zu unterschätzender Konkurrent. Die Zahl der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland sinkt seit Jahren, nicht zuletzt durch Inflation, steigende Personalkosten und Nachwuchssorgen. Dem stehen weniger Neueröffnungen gegenüber. Zudem nutzen viele Kunden Shops von Online-Apotheken, um Medikamente zu bestellen und sich bequem per Paket nach Hause liefern zu lassen. Das beunruhigt viele Apothekerinnen und Apotheker, wie wir in Gesprächen hören.

Vertriebskooperation mit Mauve Mailorder Software

Deshalb möchten wir unseren Apothekenkunden anbieten, dass Sie Ihre Website mit einem Apotheken Webshop verbinden können. Ihre Apotheke hat dann beides: die Vorteile des Standorts vor Ort und einen professionellen Onlineshop im Internet. Dazu hat die Staude GmbH mit der Mauve Mailorder Software GmbH & Co. KG eine Vertriebskooperation geschlossen. Das Essener Unternehmen wurde 1999 von Christian Mauve gegründet und zählt zu den führenden Spezialisten, wenn es um die Digitalisierung der Apotheken und ihrer Dienstleistungen geht. Seit 2013 ist Mauve Mailorder Software Marktführer bei Softwarelösungen für den Apotheken-Versandhandel.

Vorteile für Ihre Apotheke

Die Zusammenarbeit von Staude mit Mauve ermöglicht Ihnen eine zukunftssichere Aufstellung gegenüber Ihren Kunden. Sie bieten dann alle Vorteile einer Apotheke vor Ort, wie z. B. sofortige Verfügbarkeit von Arzneimitteln und medizinischen Produkten, persönlicher Beratung, Wechselwirkungscheck und Notdienst. Darüber hinaus begegnen Sie der zunehmenden Konkurrenz der Online-Apotheken durch einen multimedialen Onlineauftritt inklusive Shop mit Lieferung am selben Tag. Denn Sie sind schneller als die großen Onlineapotheken. Damit machen Sie Ihre Apotheke auch für die Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig.

Wie geht das in der Praxis?

Der Onlineshop wird in Ihre bestehende Homepage eingebunden. Er ist E-Rezept ready und auf allen Endgeräten optimiert. Unsere auf den Mauve ApoShop geschulten Grafiker unterstützen Sie bei der Erstellung und Einbettung von Grafiken in Ihrem neuen Shop. Auf Knopfdruck sind Sie im Netz.

Ihr Kunde bestellt nun online über Ihren Regioshop und schickt seine Bestellung ab. Die Aufträge werden direkt an Ihr Apothekensystem übermittelt. Es erfolgt ein Preis- und Bestandsabgleich mit der Offizin sowie die Auftragsübergabe. Der Kunde bekommt eine Bestellbestätigung und auch eine Mitteilung per SMS, dass er seine Bestellung abholen kann. Dann kann er die Medikamente abholen, bezahlt hat er bereits online. Oder er lässt sich die Bestellung per Botendienst bringen.

Sie haben Interesse an einem Onlineshop?

Sie finden einen Onlineshop für Ihre Apotheke interessant und hätten gern mehr Informationen darüber? Es gibt verschiedene Shoplösungen, mit denen Sie regional agieren können oder auch national versenden können. Wir beraten Sie gern – selbstverständlich unverbindlich. Vereinbaren Sie einfach einen Vorstellungstermin und wir kommen vor Ort bei Ihnen vorbei oder buchen Sie alternativ eine Fernberatung.

Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis hat eine Facebook-Seite und Sie fragen sich: „Was kann ich meinen Fans, bzw. meinen Patienten und potenziellen Neupatienten, posten?“ Wir unterstützen Sie gern und geben Ihnen hier einige Tipps.

Tipp – Neuigkeiten

Stellen Sie Neuigkeiten über Ihr kompetentes Team ein: Eine Mitarbeiterin hat eine Fortbildung gemacht, dann posten Sie es. Es haben sich Veränderungen im Familienstand ergeben – setzen Sie es auf die Facebook-Seite. Denken Sie an Fotos oder Videos vom Betriebsausflug, der Weihnachtsfeier etc.

Tipp – Leistungen

Machen Sie auf das Leistungsspektrum Ihrer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis aufmerksam und weisen Sie auf Ihre IGeL-Leistungen hin. Informieren Sie auch über neue Geräte, Zertifikate Vorsorgeuntersuchungen und evtl. Impfungen. Sachliche berufsbezogene Informationen sind gemäß § 27 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte erlaubt.

Tipp – Urlaub

Berichten Sie über die gute Organisation Ihrer Praxis und erwähnen Sie die kurzen Wartezeiten. Stellen Sie ein Posting mit passendem Bild ein, wenn Ihre Praxis wegen Urlaub geschlossen ist, mit einem Hinweis auf die Vertretung.

Tipp – Mitarbeiter

Mitarbeitervorstellung: Posten Sie Kurzinterviews mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um diese vorzustellen. Dies schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Überlegen Sie sich ein paar Fragen, wie z. B. „Welche Tätigkeiten machen Sie am liebsten?“, „Wieso haben Sie den Beruf gewählt?“ und legen Sie diese Ihren Mitarbeitern vor. Diese können dann in einem Satz oder zwei Sätzen darauf antworten. Dann posten Sie das Interview mit Bild.

Tipp – Termine

Weisen Sie Ihre Patienten auf die Möglichkeit hin, Online-Behandlungstermine übers Internet zu buchen, auch wenn Ihre Praxis längst geschlossen ist.

Tipp – Rezepte

Erwähnen Sie die Möglichkeit, Wiederholrezepte für Dauermedikamente übers Internet zu bestellen. Das erspart Ihren Patienten Zeit und unnötige Wege.

Tipp – Erreichbarkeit

Berichten Sie über die gute Erreichbarkeit Ihrer Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Parkmöglichkeiten in der Nähe Ihrer Praxis und evtl. den barrierefreien Zugang für behinderte Patienten.

Tipp – Wusstet Ihr…

Posten Sie jeden Monat Gesundheitsthemen. Sie können auch einen Tipp des Monats einstellen, nach dem Motto: „Wusstet Ihr schon…“

Tipp – Feiertage

Saisonale Grüße: Erfreuen Sie Ihre Patienten durch Grüße und gute Wünsche zu den Feiertagen oder anderen besonderen Tagen (mit Bild): Frohes neues Jahr, Frohe Ostern, schöne Ferien, einen erholsamen Feiertag, ein schönes Wochenende etc.

Tipp – Neue Mitarbeiter

Sie brauchen neue Mitarbeiter? Vergessen Sie nicht, die Stellenanzeige auch auf Ihre Facebook-Seite zu setzen.

Tipp – Blick hinter die Kulissen

Menschen sind neugierig, somit auch Ihre Patienten. Wie ist der Tagesablauf des Arztes? Wie werden die medizinischen Instrumente sterilisiert? Warum gibt es heute Kuchen in der Praxis? Wie wird der Behandlungsraum für den nächsten Patienten vorbereitet? Diese Fragen könnten Sie mit einer Bildserie oder auch mit einem kleinen Video mit Ihrem Smartphone dokumentieren.

Tipp – Besonderheiten der Praxis

Gibt es in Ihrer Praxis besondere Behandlungsmethoden? Was unterscheidet Sie von anderen Ärzten/Ärztinnen oder Praxen? Gibt es in Ihrer Praxis Geräte, die Sie Ihren Patienten in einem Video erklären könnten? Ihre Patienten haben sich sicherlich schon oft gefragt, wofür wohl dieses eine Gerät ist, welches da in der Ecke steht. Erklären Sie es in einem Video. Warum arbeiten Sie mit einer Lupenbrille als Zahnarzt? Es gibt sicherlich einige Leistungen, Geräte und Besonderheiten, die Sie Ihren Patienten näher bringen können.

Manches darf eine Praxis jedoch nicht auf Facebook posten.

Und was genau können Sie hier nachlesen:

Zum Blogartikel

Die Telematikinfrastruktur soll auch papiergebundene Prozesse digitalisieren. Ein Großteil der Arztpraxen übermittelt die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (AU) mittlerweile digital an die Krankenkasse. Eigentlich sollte die „eAU“ (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bereits ab dem 01.07.2022 in Kraft treten. Derzeit gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres für die Praxen, die noch nicht über die nötige technische Ausstattung verfügen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ab dem 1. Januar 2023 die für die Arbeitgeber bestimmten Daten weiterleiten.

Bisherige Regelung

Kann der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung seine Arbeitsleistung nicht erbringen, stellt der Arzt bzw. Zahnarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bisher wurde die AU-Bescheinigung in vierfacher Ausfertigung ausgedruckt – je ein Exemplar für den Arzt bzw. Zahnarzt, den Krankgeschriebenen, die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber. Der Versicherte muss die Krankschreibung per Post innerhalb weniger Tage an Krankenkasse und Arbeitgeber weiterleiten, um keinen Verlust der Entgeltfortzahlung oder des Krankengelds zu riskieren. Dadurch entstehen ein hohes Papieraufkommen, Aufwand für den Krankgeschriebenen sowie durch die manuelle Erfassung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Durch die Einführung der eAU bekommen Patienten in der Übergangsphase nur noch zwei Exemplare ihrer Krankmeldung vom Arzt ausgehändigt – für den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen. Die Meldung an die Krankenkasse übernimmt die Arztpraxis digital. Der Krankgeschriebene leitet bis Ende des Jahres 2022 noch die AU an den Arbeitgeber weiter, danach sollen die Krankenkassen die AU-Daten zum Abruf für die Arbeitgeber bereitstellen.

Stand der Umstellung

Die Umstellung auf die eAU startete am 1. Oktober 2021. Vertragsarztpraxen können seitdem die elektronische AU elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Für Arztpraxen, in denen die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind bzw. eine Übermittlung nicht möglich ist, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Auswertungen von Krankenkassen, z. B. der IKK Südwest, zeigen bereits, dass die Anzahl der elektronischen AUs in den letzten Monaten massiv steigt. Laut einer aktuellen Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird jede zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollständig digital ausgestellt, allerdings gibt es noch Umstellungsprobleme.

Was soll sich im Jahr 2023 ändern?

Ab dem 1. Januar 2023 soll die AU elektronisch von der Krankenkasse an die Arbeitgeber übermittelt werden. Die Krankenkassen sind dann gesetzlich verpflichtet, die eAU digital bereitzustellen. Versicherte müssen ihren Arbeitgeber nur noch über ihr Fehlen und die voraussichtliche Dauer informieren. Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, die AU in Papierform vorzulegen, entfällt. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeitsdaten aktiv bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Sie haben so aber einen schnellen Zugriff auf die Daten. Das Verfahren soll langfristig vollständig papierlos ablaufen.

Leider werden Bewertungen, die Google löschen müsste, da sie entweder gegen Google-Richtlinien oder gegen andere Gesetze verstoßen, nicht immer gelöscht. Aber was können Sie in solchen Fällen tun? Meist bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Wer darf eine Google Rezension löschen lassen?
Im Auftrag von Kunden dürfen dies nur Rechtsanwälte. Nehmen Sie bitte Abstand von dubiosen (vornehmlich ausländischen) Agenturen, die Ihnen versprechen, Google Bewertungen zu löschen.

Viele Staude-Kunden konnten schon von der Hilfe der Anwaltskanzlei Hechler in Schwäbisch Gmünd profitieren, die wir Ihnen empfehlen möchten.

Anwaltskanzlei Hechler
Remsstraße 17
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon 07171 – 79 80 00
www.anwaltskanzlei-hechler.de

Kosten
Für die Löschung einer Google-Bewertung berechnet die Anwaltskanzlei Hechler einmalig 149,-€ netto. Bei mehr als 1 Bewertung kostet jede nur 99,-€ netto. Ab 10 Bewertungen wird es noch günstiger.

Wer wir sind

Das Team der Staude GmbH in Oberhausen beschäftigt sich mit Online-Marketing. Wir erstellen Internetseiten und hosten über 800 Internetseiten im Gesundheitswesen (Apotheken, Ärzte, Zahnärzte). Zudem bieten wir unseren Kunden ein Medikamenten-Vorbestellsystem, Online-Terminkalender, Online-Werbung, Printmedien etc. Mehr über uns kannst Du auf der Seite „Über uns“ erfahren.

Was wir Dir bieten:

Was wir uns wünschen:

Fühlst Du Dich angesprochen?

Dann freuen wir uns über die Zusendung Deiner aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse, Gehaltswunsch, nächstmöglicher Eintrittstermin und Arbeitsproben; formatiert im PDF Format).

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail Bewerbung an: bewerbungen@staude.de

Dein Ansprechpartner:

Tobias

Tobias Mamerow
Marketing Manager, Leitender Grafiker

Gestalten wir für unsere Kunden eine neue Internetseite oder nehmen einen Relaunch (Neugestaltung) vor, liegt die neue Seite auf einem Entwicklungsserver. Sie ist dann noch nicht für die Öffentlichkeit online im Netz einsehbar. Unsere Webdesigner schicken Ihnen dann per E-Mail einen Link zu der neuen Website, damit Sie sich die Seite ansehen können. Haben Sie eventuell Änderungswünsche und nehmen wir diese vor, erreichen uns manchmal Mitteilungen, dass Sie die Anpassungen nicht auf der Seite sehen können.

Ebenso wenn die Internetseite online gegangen ist und unsere Kunden nach einiger Zeit Änderungswünsche haben, z. B. bei einem Mitarbeiterwechsel den Namen auf der Teamseite ändern. Wir nehmen die gewünschten Änderungen vor, doch warum sind die von uns durchgeführten Anpassungen in manchen Fällen für Sie nicht gleich sichtbar? Meistens ist es ganz leicht: Oft muss einfach nur der Cache geleert werden.

Was ist der Cache?

Der Cache, ein Fachbegriff aus der IT, ist eine Art schneller Zwischenspeicher von Inhalten und Daten. Oft begegnet Ihnen der Begriff Cache bei Browsern (z. B. Google Chrome, Microsoft Edge). Ihr Browser speichert in einem Hintergrundprozess verschiedene Caches ab, damit sich Inhalte schnell wiederherstellen, wenn Sie die Internetseite wieder besuchen. Der Browser braucht die Webseitendaten dann nicht mehr komplett herunterladen. Es wird dann nur grob verglichen, was sich in der Zwischenzeit geändert hat bzw. was neu ist.

Der Cache sollte möglichst regelmäßig geleert werden. Wenn Sie die von uns vorgenommenen Änderungen noch nicht sehen können, ist das Überschreiben des Browser-Caches die schnellste Lösung. In der Regel weisen unserer Webdesigner Sie auch darauf hin, wenn sie Anpassungen auf Ihrer Entwicklungsseite vorgenommen haben.

Wie kann ich den Browser-Cache überschreiben?

Dazu aktualisieren Sie bitte Ihre Internetseite mit einer der folgenden Tastenkombinationen:

Windows (Chrome/Firefox/Edge/Opera): [STRG] + [F5]

macOS (Safari): [COMMAND ⌘] + [OPTION ⌥] + [R]

Mit diesen Tastenkombinationen laden Sie die Seite neu und überschreiben den Cache.

Wie geht das auf dem Smartphone oder Tablet?

Auf Ihrem Smartphone bzw. Tablet leeren Sie bitte den Cache, bevor Sie sich die Seite ansehen:

Android-Gerät: In der App > [ ⁝ ] – Menü > Verlauf / Chronik > „Browserdaten löschen / Browser-Chronik löschen“

iOS (Safari): Einstellungen > Safari > „Verlauf und Websitedaten löschen“.

Die Änderungen werden immer noch nicht angezeigt?

In den meisten Fällen reicht das Überschreiben des Browser-Caches aus, damit Sie die Änderungen unserer Webdesigner sehen können. Sollte es dennoch nicht klappen, ist es sinnvoll, den Browser-Cache zu leeren. Manchmal verhindern im Cache hinterlegte Dateien, das aktuelle Inhalte angezeigt werden. Unter Umständen ist der Browser-Cache, abhängig von Ihren Einstellungen, mit der Zeit ziemlich groß geworden. Überflüssiger Datenmüll kann auch zu einer Verlangsamung des Computers führen. Das Vorgehen zum Löschen des Caches ist je nach Browser verschieden. Eine Anleitung dazu finden Sie zum Beispiel bei Chip.de.

Apotheken dürfen ihren Kunden seit Mitte Juni 2022 fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten und ohne ärztliche Verordnung beraten. Bezahlt werden die pharmazeutischen Dienstleistungen von den Sozialversicherungsträgern, Ihre Apotheke darf das Rezept selbst ausstellen.

Hintergrundinformationen

Die Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz = VOASG. Dieses soll für einen fairen Wettbewerb zwischen Online-Apotheken und Apotheken vor Ort sorgen und die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land sichern. Ein Passus ist darin enthalten, dass die Sozialversicherungsträger jährlich bis zu 150 Millionen Euro für die Vergütung der pDL an die Apotheken bereitstellen müssen.

Der Spitzenverband der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben eine Schiedsstelle anrufen müssen, um zu einer Einigung hinsichtlich des Dienstleistungspakets und der Vergütung zu kommen. Seit Mitte Juni 2022 liegt der Schiedsspruch vor, die Apotheken können seitdem die pDL unter Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien anbieten.

Diese pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es nun in der Apotheke:

Für die oberen drei Dienstleistungen sind von Apothekern spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer (BAK) zu absolvieren.

Kritik von Ärztevertretern

Von Ärzteverbänden wurde die Einführung der pDL für Apotheken laut Ärzteblatt eher negativ aufgenommen. Ein Kritikpunkt ist zum Beispiel, dass niedergelassene Ärzte die gleichen Leistungen, trotz der besseren fachlichen Qualifikation, derzeit zu einem deutlich geringeren Satz erbringen. Daher wird eine Angleichung der Kosten gefordert. Ärztevertreter kritisieren ebenfalls, dass die Dienstleistungen in die ärztliche Beratungstätigkeit fallen. Es wird befürchtet, dass Apotheken mit veränderten Medikamentendosierungen in die Therapie eingreifen.

Vorteile für Apotheken und deren Kunden

Die Apotheker in Deutschland freuen sich hingegen, sie haben lange auf die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gewartet. Vor-Ort-Apotheken können ihren Kunden jetzt niederschwellige Angebote zur Gesundheitsförderung anbieten. In erster Linie sollen durch die pharmazeutische Beratung in der Apotheke die Versorgungsengpässe für Patienten aufgehoben werden. Die Kunden bekommen mehr Beratung über Medikamente, die ihnen verschrieben wurden, dies soll die individuelle Arzneimitteltherapie wirksamer gestalten. Eine Betreuung durch beide Berufe kann für Patienten und Kunden vorteilhaft sein. Weitere Informationen zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und zur Abrechnung finden Apotheken zum Beispiel beim DAP (DeutschesApothekenPortal).

Wie kann das Staude-Team Sie als Apotheker bei der Umsetzung unterstützen?

Mit den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen beginnt für Ihre Vor-Ort-Apotheke eine Wende. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kunden über die neuen Dienstleistungen informieren. Wir können Ihnen einen allgemeinen Infotext für Ihre Internetseite schreiben und außerdem zusätzliche Webseiten für alle fünf pharmazeutischen Dienstleistungen erstellen. Zudem designen und drucken wir Ihnen auf Wunsch auch entsprechende Infoflyer zum Auslegen in der Offizin. Darüber hinaus liefern wir Ihnen einen digitalen Terminkalender, mit dem Ihre Kunden Beratungstermine in Ihrer Apotheke buchen können. Kontaktieren Sie uns gern bei Interesse.

Haben Sie Fotos von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Ihrer Internetseite – zum Beispiel auf der Teamseite?

Für die Nutzung von Mitarbeiterfotos benötigen Sie jedoch eine Einwilligung Ihres Mitarbeiters.

Wenn Sie zu diesem Thema mehr erfahren möchten, lesen Sie einfach auf unserem Blogartikel:

Zum Blogartikel

Nutzen Sie unsere Einwilligungserklärung zur Nutzung von Fotoaufnahmen von Ihren Mitarbeitern, um auf der sicheren Seite zu sein.

Internetseite:
www.rathaus-apotheke.com

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.zeppelin-apotheke-essen.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.frauenarztpraxis-kreis-erlangen.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.omident.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.mein-frauenarzt-winterthur.ch

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.dr-abadi-hamburg.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.dr-loewenzahn.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.aesthetik-schmuck-speyer.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:
Herr Dr. Schmuck ist bereits seit 2018 Staude-Kunde. 2021 haben er und seine Frau eine neue Ästhetische Privatpraxis, eine Hautarztpraxis und ein Kosmetikstudio eröffnet. Wir haben die drei Webseiten erstellt.

Internetseite:
www.frauenarztpraxis-winnenden.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:

Internetseite:
www.loveyoursmile-hh.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite

Projekt:
Frau Dr. Farshi war bereits Kundin von Staude als Sie mit ihrem neuen Projekt „Love Your Smile“ zu uns gekommen ist. Ziel der neuen Marke war es neue Zielgruppen zu erschließen ohne die bestehende Zielgruppe zu verlieren. Diversität stand bei der Gestaltung der Seite im Vordergrund.

Internetseite:
www.mein-zahnarzt-backnang.de/

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und des Logos

Projekt:
2021 hat Herr Gotthardt seine Praxis in Backnang eröffnet und ist aufgrund einer Empfehlung zu uns gekommen. Staude wurde mit der Gestaltung der Internetseite und des Logos beauftragt. Das Logo sollte sowohl „Zahnarzt“ als auch „Backnang“ aussagen, also haben wir einen Zahn mit der Silhouette der Stadt kombiniert.

Derzeit gehen bei Websitebetreibern verschiedene Massenabmahnungen zu den Diensten Google Fonts und Google reCAPTCHA um.

In dem einen Schreiben wird ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen. Zudem wird ein Schadensersatz von 100 Euro gefordert. Die Schreiben stammen scheinbar von Privatpersonen und haben häufig den gleichen Text.

Hingegen geht es in der E-Mail von Loris Bachert aus Mosbach um einen Datenschutzverstoß wegen der Einbindung des Google Dienstes reCAPTCHA unter Kontaktformularen. Herr Bachert fordert in dem uns vorliegenden Schreiben keine Entschädigung, aber die Zusendung einer ausgefüllten und unterzeichneten Unterlassungserklärung, die der E-Mail beigefügt ist. Es soll aber mitunter zweite Schreiben zu geben, in denen Schadensersatzansprüche von insgesamt 700 Euro geltend gemacht werden.

Wir geben hier mal einen Überblick über die Thematik und fangen mit Google Fonts an.

Was ist Google Fonts?

Google Fonts bietet die Möglichkeit, Schriften auf einer Internetseite zu nutzen, ohne dass diese Schriften auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen. Kommt also ein Besucher auf Ihre Internetseite, und auf dem Rechner des Besuchers ist die verwendete Schriftart nicht installiert, wird diese Schriftart über einen Google-Server nachgeladen.

Warum liegt darin ein datenschutzrechtliches Problem?

Bei der dynamischen Einbindung von Schriftarten von Google auf einer Internetseite wird bei einem Aufruf des Internetauftritts eine Verbindung zu Servern von Google aufgebaut, um die Schrift dort zu laden. Dabei wird die IP-Adresse des Internetnutzers an Google übertragen. Die IP-Adresse ist aber ein personenbezogenes Datum.

Zum Hintergrund der Abmahnungen

Am 20.01.2022 erging ein Urteil des Landgerichts München (Az. 3 O 17493/20), welches die Betreiberin einer Website zur Unterlassung des Einsatzes von Google Fonts sowie zu einem Schadensersatz für den Kläger in Höhe von 100 Euro verurteilt hat. Denn die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 Abs. 1 i. V. m. § 1004 BGB, argumentierte das Gericht. Es bestehe daher ein Anspruch auf Schadenersatz nach Artikel 82 DSGVO.

Seitenbetreiber dürfen dynamische Webinhalte wie Google Web Fonts nicht ohne Erlaubnis des Besuchers verwenden. Besucher haben ansonsten Anspruch auf Schadensersatz. Ausführliche Informationen finden Sie dazu beispielsweise auch im Artikel der Pharmazeutischen Zeitung.

Wer noch Google Fonts nutzt, sollte dies beachten:

Die auf der Internetseite verwendeten Schriften sollten auf dem Server installiert und eingerichtet werden, auf dem auch die Internetseite gehostet wird. Somit werden keine Schriften mehr nachgeladen und Sie können nicht abgemahnt werden. Zudem müssen Sie die Datenschutzerklärung dementsprechend anpassen.

Was ist Google reCAPTCHA?

Der Dienst reCAPTCHA von Google ist ein Spamschutz, der eindämmt, dass Spam-Mails mit Werbebotschaften oder angeblichen Rechnungen über Kontaktformulare versendet werden. Der Dienst versucht zu unterscheiden, ob ein Mensch oder eine Maschine (Roboterprogramm, kurz Bot) eine Handlung vornimmt. Er nutzt dazu zum Beispiel die Darstellung schwer zu lesender, verzogener Bilder von Zahlen oder Buchstaben, die der Nutzer anschließend eintippen muss.

Wo liegt das datenschutzrechtliche Problem?

In der E-Mail von Herrn Loris Bachert wird bemängelt, dass unmittelbar beim Aufruf der Website zum Laden des Dienstes reCAPTCHA eine Datenanfrage an Server von Google gesendet werden. Darin ist auch der „digitale Fingerabdruck“ des Webseitenaufrufers mit IP-Adresse, Betriebssystem des Endgeräts, Browser etc. enthalten. Dies erfolgt automatisch beim Aufruf der Website, ohne dass Präferenzen zur Datenverarbeitung ausgewählt werden konnten. Eine freiwillige Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a sowie Art. 7 DSGVO wurde demnach nicht erteilt.

Wer noch reCAPTCHA nutzt, sollte dies beachten:

Entfernen Sie reCAPTCHA am besten von der Internetseite und passen Sie die Datenschutzerklärung entsprechend an.

Einige Staude-Kunden hatten den Google reCAPTCHA auf ihren Internetseiten eingesetzt. Wir haben am 20.07.2022 / 15:28 Uhr alle Google reCAPTCHA entfernt. Zudem haben wir die Datenschutzerklärungen angepasst.

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Rechtanwalt (RA) Kai Harzheim aus Hamburg befasst sich derzeit mit Abmahnungen von Loris Bachert. Er berichtet auf seiner Internetseite über weitere Details.

Herr Harzheim empfiehlt zwar eine Unterlassungserklärung abzugeben, aber nicht die von Herrn Bachert, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis.

Sie können sich gern an Herrn Harzheim wenden, sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, selbstverständlich auch an jeden anderen Anwalt Ihrer Wahl. Auf jeden Fall sollten Sie handeln.

Wenn Sie sich an RA Harzheim wenden, teilen Sie ihm bitte mit, dass Sie Kunden der Staude GmbH sind.

Die Digitalisierung verändert viele Bereiche des Gesundheitswesens. Das stellt Ärzte und Apotheker vor neue Herausforderungen und sorgt auch für Verunsicherung bei den Patienten bzw. Kunden. Patienten stellen immer wieder (oft gleiche) Fragen in den Arztpraxen und Apotheken, z. B. zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum E-Rezept, welches Apotheken bundesweit ab dem 1. September 2022 annehmen müssen. Bei der Beantwortung geht viel Zeit verloren. Erklärvideos zu diesen Themen auf der Internetseite nehmen Ihnen und Ihrem Team Arbeit ab. Im Video werden komplexe Sachverhalte meist anschaulich und einfach in kürzester Zeit erklärt.

Mit Videos auf Ihrer Webseite sparen Sie Zeit

Die Herstellung von eigenen Informationsfilmen und Erklärvideos ist aufwendig. Es muss eine Audiovisualisierung der Videos mit Animationen, Grafiken, Sprache und Musik erfolgen. Deshalb haben wir fertige Videos für unsere Apotheken und Ärzte in unser Portfolio aufgenommen. Die Videos sind günstig und können schnell auf Ihrer Internetseite installiert und gewechselt werden.

Dadurch helfen Sie Ihrem Team Ihre Patienten bzw. Kunden, über die neuen digitalen Möglichkeiten im Gesundheitswesen zu informieren. Kunden oder Patienten schätzen Ihre Erklärvideos. Darüber hinaus vermehrt sich durch Anklicken der Videos die Anzahl der monatlichen Besucher und die Verweildauer auf Ihrer Webseite. Damit verbessert sich auch das Google-Ranking Ihrer Internetseite.

Preisgünstige Erklärvideos für Ihre Kunden bzw. Patienten

Die Gematik GmbH gehört zu 51 % dem Bundesministerium für Gesundheit. Sie ist Urheber der Videos. Die Installation auf den Internetseiten unserer Kunden hat die Gematik bereits erlaubt. Diese Filme sind Beispiele aus unserem Warenkorb, in dem sich mehr Videos befinden. Mit einem Mausklick auf die blau unterstrichenen Themen, können Sie einige Filme ansehen.

So funktioniert das E-Rezept
E-Rezept-App: NFC Registrierung bei Android
Die elektronische Patientenaktie (ePA) – Was ist das?
Die elektronische Patientenakte (ePA) – der Ausbau der ePA und weitere Funktionen
Die ePA-App – Was kann sie?
Die elektronische Gesundheitskarte
Notfalldatenmanagement: wichtige Daten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte

Wir können auch andere Videos des YouTube-Channels der Gematik auf Ihrer Internetseite einfügen.

Das Staude-Team bindet Videos auf Ihrer Website ein

Welche Informationen für Kunden bzw. Patienten wünschen Sie sich auf Ihren Internetseiten? Die Filme der Gematik sind nur eine Möglichkeit, schnell und günstig Erklärvideos auf Ihren Webseiten zu installieren. Gesetzliche Krankenkassen etc. bieten Apps für Handys und PCs mit Schulungsvideos an. Sie halten ebenfalls viele Filme über das Verhalten bei verschiedenen Erkrankungen bereit sowie über Messungen von Blutdruck, Puls etc. Auch über Sport und gesunde Ernährung wird berichtet. Bei diesen Urhebern können wir uns auch um eine Erlaubnis zur Veröffentlichung auf Ihren Webseiten bemühen.

Paket zum E-Rezept für Ihre Internetseite

In wenigen Tagen bieten wir unseren Kunden ein Paket zum E-Rezept an. Hierzu gehört eine Unterseite für Ihre Internetseite zum E-Rezept mit der Gematik-App, informierenden Texten und Downloads. Das Staude-Team bindet auch Erklärvideos auf der Seite mit ein. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie das Paket wünschen.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Rezension bei Ihrem Google My Business Eintrag melden können.

Step 1

  • Rufen Sie zunächst www.google.de auf.
  • Dann suchen Sie anhand des Namens und des Ortes nach Ihrem „Unternehmen“.
  • Auf der rechten Seite finden Sie Ihren Google My Business Eintrag.
  • Klicken Sie dort auf „Google-Rezensionen

Step 2

  • Es öffnet sich ein neues Fenster mit all Ihren Bewertungen.
  • Suchen Sie sich die Bewertung raus, die Sie melden möchten.
  • Rechts neben der Rezension, klicken Sie auf die drei Punkte und anschließend auf „Rezension melden“.

Step 3

Bei der nächsten Seite finden Sie eine Auflistung mit verschiedenen Gründen.

In diesem Beispiel wählen wir als Grund „Vulgäre Sprache“.

Step 4

Um die Rezension endgültig zu melden, müssen Sie nur noch auf „Senden“ klicken.

Step 5

Die Rezension wurde erfolgreich gemeldet.

Hinweis:
Je mehr Nutzer die Bewertung melden, desto wahrscheinlicher ist es, dass diese gelöscht wird.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Anleitung weiterhelfen konnten.

Über ein Feedback würden wir uns freuen.

Der Start des E-Rezeptes wurde von den Vertretern des Gesundheitswesens immer wieder verschoben. Eigentlich sollte die Digitalverschreibung schon im Januar 2022 bundesweit verpflichtend werden. Wir hatten über das E-Rezept als Ersatz für den rosafarbenen Papierausdruck bereits mehrfach in unserem Blog berichtet.

Apotheken müssen ab September E-Rezepte annehmen

Die Gesellschafter der Gematik haben sich jetzt darauf geeinigt, dass Apotheken bundesweit ab dem 1. September 2022 E-Rezepte annehmen müssen.

Zu den Gesellschaftern der halbstaatlichen Gematik GmbH zählen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und zahlreiche Vertreter der Ärzte-, Krankenkassen- und Apothekerverbände.

Stufenweise Integration von Praxen und Kliniken

Für Praxen und Kliniken soll es einen Stufenplan mit regionalem Pilotprojekt geben. Ab September sollen E-Rezepte in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe verstärkt ausgestellt werden. Allerdings gibt es keine verpflichtende Teilnahme. Danach sollen stufenweise immer mehr Praxen und Kliniken in das Verfahren integriert werden, um schließlich eine flächendeckende Nutzung zu erreichen. Sollte die regionale Einführung von den Gematik-Gesellschaftern als Erfolg gewertet werden, könnte die Digitalverschreibung in beiden Regionen ab Dezember 2022 zur Pflicht werden.

Die weitere Planung: Ab Dezember soll ebenfalls die stufenweise Einführung in sechs weiteren Bundesländern starten. Im Jahr 2023 soll dann das restliche Bundesgebiet folgen.

Weisen Sie auf Ihrer Internetseite auf das E-Rezept hin – Wir unterstützen Sie dabei

Da das E-Rezept zum 1. September 2022 in allen Apotheken angenommen werden muss, ist es notwendig, dass Apotheken auf ihren Internetseiten auf das E-Rezept hinweisen. So können Sie Ihre Kunden über das Verfahren informieren. Gern helfen wir Ihnen dabei mit geeigneten Texten. Wir können auch ein Video zum E-Rezept in Ihren Internetauftritt einbinden.

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie entsprechende Hinweise auf Ihrer Internetseite wünschen.

Step 1

Rufen Sie https://analytics.google.com auf und wählen Sie im Startverzeichnis „Messung starten“ aus

Step 2

Geben Sie Ihren gewünschten Kontonamen ein und setzen Sie bei den 4 Ankreuzmöglichkeiten überall einen Hacken

Step 3

  • Bei „Property-Name“ Ihren Wunschnamen eingeben
  • Zeitzone für Berichte“ —> „Deutschland
  • Währung“ —> „EUR€“
  • Mit „Weiter“ zum nächsten Schritt

Step 4

  • Unter „Branche“ wählen Sie Ihre Branche aus
  • Kreuzen Sie Ihre Unternehmensgröße an
  • Wählen Sie als Nutzungsgrund folgendes aus: „Kundeninteraktionen mit Webseite oder App analysieren

Step 5

Beide Nutzungsbedingungen akzeptieren und bei E-Mail-Kommunikation alle Häkchen entfernen und speichern.

Step 6

Alle Häkchen entfernen und speichern.

Step 7

Klicken Sie unter „Verwaltung“ auf „Datenstreams“ und wählen Sie als Plattform „Web“ aus.

Step 8

Geben Sie unter „Website-URL“ und unter „Stream-Name“ Ihre Domain ein.

Step 9

Sie haben Ihren Google Analytics Account eingerichtet und müssen Sie uns nur noch Ihre „MESS-ID“ per E-Mail an vertrieb@staude.de mitteilen.

Hilft Ihnen Ihre Internetseite im Praxisalltag?

Sie haben eine Internetseite – natürlich – müssen Sie als Praxis oder Apotheke auch haben. Aber hilft Ihnen Ihre Internetseite im Praxisalltag? Unterstützt Ihre Internetseite in irgendeiner Weise Ihr Arbeitsaufkommen? In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein!

Ihre Website kostet jeden Monat Geld, dann sollten Sie Nutzen daraus ziehen. Aber wie kann Ihnen unser BITBesucher-Informations-Tool dabei helfen?

Erste Anlaufstelle für Patienten – die Website!

Analysieren Sie einfach Ihr eigenes Suchverhalten bei Google. Hat das Geschäft, welches Sie besuchen wollen, heute geöffnet und wie lange? Wann läuft der Kinofilm, den Sie sich am Wochenende anschauen wollen? Ist die Kaffeemaschine gut bewertet, die Sie sich kaufen wollen? Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufführen, aber sicherlich ist Ihnen klar, was gemeint ist.

Ihre Patienten bzw. Kunden verhalten sich nicht anders. Sie besuchen Ihre Website, um Sie anzurufen oder um nachzuschauen, wie lange Sie heute Sprechzeiten haben. Führen Sie Impfungen durch? Kann man bei Ihnen einen PCR-Test durchführen lassen? Kann man über Ihre Internetseite einen Termin buchen oder muss ich anrufen? Fragen über Fragen, die sich Patienten stellen und die Ihre Website beantworten sollte.

Sie sollten sich einen Überblick verschaffen, wie viele Patienten bzw. Kunden jeden Monat Ihre Internetseite besuchen. Diese Zahl kennen Sie vermutlich nicht. Aber wäre das nicht wichtig? Wenn Sie die Zahl kennen würden, sind wir fest davon überzeugt, dass Sie über Ihre Website anders denken würden. Oft hören wir von unseren Kunden: „Das sind aber viele Besucher, das hätte ich gar nicht gedacht”.

Und wie funktioniert jetzt das Besucher-Informations-Tool (BIT)?

Wenn Patienten Ihre Website öffnen, erscheint ein Fenster. Ihre Website sieht man im Hintergrund in einer abgedunkelten Form. Der Fokus Ihrer Patienten liegt voll auf dem Fenster. Dessen Inhalte können aus Texten, Bildern oder Videos bestehen, welche Sie über das BIT (Besucher-Informations-Tool) selbst einpflegen können. Auch Verlinkungen von diesem Fenster auf bestimmte Leistungsbereiche Ihrer Website sind möglich. Für Ihre Patienten geht es in Ihrer Internetpräsenz nur weiter, wenn sie das Fenster aktiv wegklicken. So wird sichergestellt, dass alle Patienten Ihre wichtigen Informationen lesen.

Zudem können Sie mit dem Besucher-Informations-Tool (BIT) festlegen, in welchem Zeitraum das Fenster erneut Ihren Patienten angezeigt werden soll. Inhalte können auch für die Zukunft geplant werden. So können Sie heute bereits die Urlaubsvertretung für den Sommer einrichten. Sie bestimmen, zu welchem Zeitpunkt das Fenster erscheinen soll (z.B. vom 01.08.2022 bis 15.08.2022).

Hier noch weitere Beispiele, wie Sie das Besucher-Informations-Tool (BIT) nutzen können:

Wir haben uns auf Ihre Wünsche vorbereitet

Das BIT wird von uns eingerichtet und ist selbsterklärend. Sollten Sie allerdings nicht klarkommen, hilft Ihnen das Staude-Team gerne weiter. Wir halten viele Vorlagen für das BIT bereit. Probieren Sie es aus, kontaktieren Sie uns gern bei Interesse.

Und was kostet das BIT?

Für Staude-Kunden ist das Besucher-Informations-Tool kostenlos.

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail-Kontos bei Apple Mail auf Ihrem Mac



Schritt 1:

Öffnen Sie Apple Mail auf Ihrem Mac.

Schritt 2:

Klicken Sie oben Links auf „Mail“ und dann auf „Account hinzufügen …“.

Schritt 3:

Klicken Sie dann auf „Andere“.

Schritt 4:

Tragen Sie hier Ihre Zugangsdaten ein:

Name: „Ihr Name“
E-Mail-Adresse: „Ihre E-Mail-Adresse“
Passwort: „Ihr Passwort“


Schritt 5:

Tragen Sie hier folgende Daten ein:

Benutzername: „Ihre E-Mail-Adresse“ erneut eingeben
Server für eintreffende E-Mails: „mail.your-server.de“
Server für ausgehende E-Mails: „mail.your-server.de“


Schritt 6:

Klicken Sie auf „Fertig“.

Schritt 7:

Klicken Sie oben Links auf „Mail“ und dann auf „Accounts …“.


Schritt 9:

In der linken Menüleiste wählen Sie das E-Mail-Konto aus und klicken unten rechts auf „Weitere Optionen…

Schritt 10:

Tragen Sie hier folgende Daten ein:

Hostname: „mail.your-server.de“
Pfad-Präfix: „INBOX“
Anschließend auf „OK“


Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail-Kontos bei Apple Mail für das iPhone & iPad



Schritt 1:

Öffnen Sie die Einstellungen von Ihrem iPhone oder iPad.

Schritt 2:

Klicken Sie dann auf „Mail“.

Schritt 3:

Tippen Sie hier auf „Accounts“.

Schritt 4:

Hier tippen Sie auf „Account hinzufügen“.

Schritt 5:

Tippen Sie auf „Andere“.

Schritt 6:

Als Nächstes tippen Sie auf „Mail-Account hinzufügen“.

Schritt 7:

Hier tragen Sie folgende Daten ein:

Name: „Ihr Name“ – z.B. „Rathaus Apotheke“, „Dr. Müller“
E-Mail: „Ihre E-Mail-Adresse“
Passwort: „Ihr Passwort“
Beschreibung: „Ihre gewünschte Beschreibung“ – z.B. „Arbeit“

Anschließend tippen Sie auf oben „Weiter“

Wenn Sie ihr Passwort vergessen haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an vertrieb@staude.de senden.


Schritt 8:

Tragen Sie hier alle Daten ein.

Server für eintreffende E-Mails:
Hostname: mail.your-server.de
Benutzername: „Ihre E-Mail-Adresse“
Passwort: „Ihr Passwort“

Server für ausgehende E-Mails:
Hostname: mail.your-server.de
Benutzername: „Ihre E-Mail-Adresse“
Passwort: „Ihr Passwort“

Tragen Sie auch die Daten beim „Server für ausgehende E-Mails“ ein.
Nur dann können Sie auch E-Mails mit Ihrem iPhone versenden.

Tippen Sie auf oben „Weiter“


Schritt 9:

„Mail“ aktivieren und auf „Sichern“ tippen

Schritt 10:

Tippen Sie auf den neu erstellten Account.

Schritt 11:

Tippen Sie auf den Account.

Schritt 12:

Tippen Sie auf „Erweitert“

Schritt 13:

Scrollen Sie nach unten und tragen bei „IMAP-Pfad-Präfix“ den Begriff „INBOX“ ein.

Tippen Sie danach oben auf „Account“

Und zum guten Schluß auf „Fertig“


Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail-Kontos bei Thunderbird für Mac & Windows



Schritt 1:

Öffnen Sie Thunderbird.

Schritt 2:

Hier tragen Sie folgende Daten ein:

Name: „Ihr Name“ – z.B. „Rathaus Apotheke“, „Dr. Müller“
E-Mail: „Ihre E-Mail-Adresse“
Passwort: „Ihr Passwort“

Klicken Sie anschließend auf „Manuell einrichten“


Schritt 3:

Tragen Sie folgende Daten ein:

Posteingangsserver:
Server: „mail.your-server.de“
Port: „Auto“
SSL: „Automatisch erkennen“

Postausgangsserver:
Server: „mail.your-server.de“
Port: „Auto“
SSL: „Automatisch erkennen“

Anschließend „Erneut testen“ auswählen.


Schritt 4:

Wenn alles funktioniert hat, können Sie „Fertig“ anklicken.

Schritt 5:

Server Einstellungen“ auswählen und auf „Erweitert“ klicken.

Schritt 6:

Beim IMAP-Server-Verzeichnis „INBOX“ eintragen und mit „Ok“ die Kontoeinrichtung abschließen.

Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail Kontos in Outlook auf Ihrem Mac



Schritt 1:

Öffnen Sie Outlook auf Ihrem Mac.

Schritt 2:

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf „Weiter„.

Schritt 3:

Wählen Sie IMAP/POP.

Schritt 4:

Geben Sie Ihre Daten ein:

E-Mail Adresse: „Ihre E-Mail-Adresse“
Benutzername: „Ihre E-Mail-Adresse“
Kennwort: „Ihr Kennwort“
Posteingangsserver: „mail.your-server.de“
Postausgangsserver: „mail.your-server.de“


Schritt 5:

Fertig“ anklicken

Schritt 6:

Unten rechts auf „Erweitert“ klicken

Schritt 7:

Bei dem Feld „IMAP-Stammordner“ müssen Sie „INBOX“ eintragen

Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail Kontos bei Outlook für Windows



Schritt 1:

Öffnen Sie Outlook auf Ihrem Pc.

Schritt 2:

Wählen Sie oben links „Datei“ aus.

Schritt 3:

„Konto hinzufügen“ auswählen.

Schritt 4:

Kontoeinrichtung
Erweiterte Optionen“ auswählen und anschließend den Punkt „Ich möchte mein Konto manuell einrichten„.

Anschließend Ihre E-Mail Adresse eingeben und „Verbinden“ auswählen.


Schritt 5:

IMAPPOP-auswaehlen
IMAP“ auswählen

Schritt 6:

IMAP-Kontoeinstellungen
Ihr Kennwort eingeben und auf „Verbinden“ klicken

Schritt 7:

Internetsicherheitswarnung
Bei der Anzeige „Ja“ auswählen

Schritt 8:

Konto-erfolgreich-hinzugefuegt
Mit „Vorgang abschließen“ beenden

Schritt 9:

Datei-auswaehlen
Datei auswählen

Schritt 10:

Kontoinformation
Profile verwalten“ auswählen

Schritt 11:

MAil-Setup
E-Mail Konten“ auswählen

Schritt 12:

Kontoeinstellungen
Ihre E-Mail anklicken und anschließend auf „Ändern..

Schritt 13:

Pop-und-IMAP-Kontoeinstellungen
Tragen Sie bei folgenden Servern diese E-Mails ein:
Posteingangsserver: mail.your-server.de
Postausgangsserver: mail.your-server.de

Und anschließend „Weitere Einstellungen“ auswählen


Schritt 14:

E-Mail-Einstellungen
Posteingangsserver: 993
Postausgangssever: 465
Verwenden Sie bitte bei beiden verschlüsselten Verbindungstypen
folgendes: SSL/TLS

Stammordnerpfad: INBOX

Mit „Ok“ Kontoeinrichtung abschließen.


Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail Kontos auf Ihrem Android Smartphone

Schritt 1:

E-Mail-auswaehlen
Bitte wählen Sie „E-Mail“ aus.

Schritt 2:

Sonstige-auswaehlen
Beim Konto „Sonstige“ hinzufügen.

Schritt 3:

Ihre-Daten-eingeben
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und anschließend auf „Manuell einrichten“ klicken.

Schritt 4:

IMAP
Als Kontoart „IMAP“ auswählen.

Schritt 5:

Server
Geben Sie folgende Daten ein:
Bei Server mail.your-server.de
Bei Port „993“ eingeben
Sicherheitstyp: SSL/TLS
IMAP-Pfadpräfix: „INBOX

Klicken Sie anschließend auf „Weiter“.


Schritt 6:

Kontoeinrichtung
Geben Sie folgende Daten ein:
SMTP-Server: mail.your-server.de
Port: 465
Sicherheitstyp SSL/TLS auswählen
Tippen Sie auf „WEITER

Schritt 7:

Kontoeinrichtungseinstellungen
Anschließend nochmal auf „WEITER“ klicken, um die Kontoeinrichtung zu beenden.

Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Anleitung zur Einrichtung Ihres E-Mail Kontos bei Windows Mail

Schritt 1:

Mail Logo
Öffnen Sie Windows Mail auf Ihrem Pc.

Schritt 2:

Anderes-Konto-auswaehle
Klicken Sie auf „Konten„.

Schritt 3:

Anderes-Konto-auswaehle
Wählen Sie „Konto hinzufügen“ aus.

Schritt 4:

Daten-hinzufuegen
Wählen Sie „Anderes Konto – POP, IMAP“ aus.

Schritt 5:

Daten-hinzufuegen
Füllen Sie Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen und Ihr Passwort aus und klicken Sie anschließend auf „Anmelden“.

Schritt 6:

Konten-verwalten
Klicken Sie auf das Einstellungssymbol und anschließend auf „Konten verwalten“.

Schritt 7:

Konto-auswaehlen
Klicken Sie auf Ihr Konto.

Schritt 8:

Einstellungen-aendern
Wählen Sie „Einstellungen ändern“ aus.

Schritt 9:

Synchronisierungseinstellungen-fuers-Postfach
Klicken Sie auf „Synchronisierungseinstellungen für Postfach ändern“.

Schritt 10:

Erweiterte-Postfacheinstellungen
Erweiterte Postfacheinstellungen“ auswählen.

Schritt 11:

Server
Geben Sie folgende Serveradresse ein:
Posteingangsserver: mail.your-server.de:993:1
Postausgangsserver: mail.your-server.de:465:1

Anschließend auf „Fertig“ klicken.


Schritt 12:

Server
Mit „Speichern“ Kontoeinrichtung abschließen.

Ihr E-Mail-Konto ist jetzt vollständig eingerichtet.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim kommunizieren.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team



Schritt 1:

Rufen Sie die Internetseite „webmail.your-server.de“ auf und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein.

Schritt 2:

Klicken Sie in der Menüleiste auf „Account“.

Schritt 3:

Wählen Sie links in der Leiste „Autoresponder“ aus.

Schritt 4:

Hier finden Sie folgende Einstellungen zum Autoresponder:


1. Unter „Status“ können Sie Ihren Autoresponder aktivieren oder deaktivieren
2. Ihren Betreff können Sie unter „Betreff“ einrichten
3. Unter „Nachricht“ geben Sie Ihren Wunschtext ein, den die Empfänger während Ihrer Abwesenheit erhalten sollen

4. Unter „Startdatum“ wählen Sie den Zeitpunkt der Aktivierung aus

5. „Ablaufdatum“ ist die automatische Deaktivierung Ihres Autoresponders

6. Bei „Intervall“ können Sie einstellen, wie oft ein Autoresponder bei Nachrichteneingang an den Empfänger versendet werden soll

7. Schritt: Mit dem Klick auf „Autoresponder speichern“ speichern Sie Ihren eingerichteten Autoresponder


Anleitung zur Verifizierung Ihres Google My Business Eintrags

Step 1

Rufen Sie zunächst www.google.de auf.

Dann suchen Sie bitte anhand des Namens und des Ortes nach Ihrem Unternehmen.

Auf der rechten Seite finden Sie Ihren Google My Business Eintrag. Klicken Sie auf „Inhaber dieses Unternehmens?

Step 2

Klicken Sie auf „Jetzt verwalten“.

Falls Sie noch nicht mit Ihrem Google-Konto eingeloggt sind, melden Sie sich zuerst an.

Step 3

Wenn Sie auf „Weitere Optionen“ klicken, können Sie Ihren Google My Business Eintrag auf verschiedene Wege verifizieren:

  • per Telefon – Sie erhalten direkt einen Anruf mit einem Code, den Sie eingeben müssen
  • per E-Mail – Sie erhalten eine E-Mail von Google mit einer Step by Step Anleitung
  • per Postkarte – Google versendet eine Postkarte an Ihre angegebene Adresse
    Sie müssen anschließend den Pin in Ihrem Unternehmensprofil eingeben (siehe Step 6)

Suchen Sie Ihre gewünschte Methode aus und befolgen die weiteren Schritte.

Step 4

Nun können Sie die Informationen für Ihr Unternehmen ausfüllen.

Sollten Sie „Überspringen“ auswählen, können Sie diese auch nachträglich ergänzen.

Wählen Sie „Weiter“ aus.

Step 5

Ihr Unternehmensprofil ist fast fertig – klicken Sie bitte auf „Weiter“.

Step 6

Wenn Sie als Bestätigungsmethode die Postkarte gewählt haben, erhalten Sie nach 3-5 Tagen eine Postkarte von Google mit einem Bestätigungscode, den Sie unter „Ausstehende Bestätigung“ eingeben müssen.

Nun können Sie im Menü, auf der linken Seite, einen Punkt auswählen und Ihr Profil vervollständigen.

Ihren Google My Business Eintrag können Sie jederzeit unter folgendem Link aufrufen:

https://business.google.com

Ihr Google My Business Account ist jetzt vollständig eingerichtet.

Mit freundlichen und kreativen Grüßen

Ihr Staude-Team

Viele Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sehen die Listung bei dem Bewertungsportal Jameda kritisch. Denn Patienten verfassen auch schlechte Bewertungen, die dem Renommee der Praxis bzw. Apotheke schaden können. Vor Gericht sind Ärzte allerdings bereits mit ihrer Klage auf Löschung des Profils gescheitert, da der Informationsfreiheit und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele bezüglich des Onlineportals Jameda.

Abgewiesene Klagen auf Löschung des Profils bei Jameda

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15.02.2022 das Verlangen einer Ärztin auf Löschung ihres Profils bei Jameda abgewiesen. Die Augenärztin hatte wegen einer schlechten Bewertung ihr Profil nach Artikel 17 DSGVO (Recht auf Löschung) entfernen lassen wollen. Es handelte sich um eine Revision, in der das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft wurde. Der BGH entschied, dass die Datenverarbeitung durch Jameda nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (sogenanntes überwiegendes berechtigtes Interesse) zulässig ist.

Im Jahr 2019 hatten zwei Zahnärzte verlangt, aus der Liste der Arztprofile von Jameda gelöscht zu werden. Das Ehepaar rügte die negativen Bewertungen seiner Patienten und verlangte die Löschung des Profils bei Jameda, weil sie der Listung bei Jameda nicht zugestimmt haben. Wir hatten in unserem Blogartikel bereits darüber berichtet. Von den Klägern wurde auch vorgebracht, dass Ärzte über kostenpflichtige Pakete ihr Profil mit einem Bild oder Verlinkungen ansprechender gestalten können als es im kostenlosen Basistarif möglich ist. Der BGH hat am 12.10.2021 die Revision der Zahnärzte zurückgewiesen (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) und auf die Notwendigkeit vollständiger Arztlisten durch erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Dienstleistungen hingewiesen.

Zahlen und Fakten zum Bewertungsportal Jameda

Zu Unrecht schlecht bewertet

Jameda hat seine Profile den höchstrichterlichen Vorgaben angepasst. Die Löschung einer Bewertung ist zum Beispiel möglich, wenn in einer Patientenbewertung eine Sprechstunde beschrieben wird, die nicht stattgefunden hat. Auch gegen falsche Tatsachenbehauptungen und Beleidigung können Sie sich wehren.
In dem meisten Fällen können sich Patienten allerdings auf ihr Recht zur freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz) berufen.

Ein neues Urteil kostet Geld und Zeit

Klagende treten mit Beanstandungen vor dem Gericht an. Das Gericht würdigt alle vorangegangenen Handlungen von Klägern und Beklagten. Vor dem Erheben einer Klage ist eine Beratung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens sinnvoll. Wenn Sie vor Gericht antreten, müssen Sie falsche Aussagen der Bewerter beweisen, Geld einsetzen und Geduld mitbringen.

So kommen Sie schneller und günstiger voran, ohne die Tür zur Klage zuzuschlagen

1. Leiten Sie vorher einen Prüfungsprozess bei Jameda ein. Unter jeder Bewertung bei Jameda steht ein Link „Problem melden“, den nutzen Sie am besten. Jameda ist verpflichtet, Bewertungen zu überprüfen, wenn ein Arzt einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien oder geltendes Recht meldet. Für die Dauer Ihrer bei Jameda verlangten Prüfung wird diese Bewertung nicht angezeigt.

2. Sie können zu einer Bewertung Stellung nehmen und damit Ihre Meinung über die Bewertung veröffentlichen. Das geht auch mit einem kostenlosen Basis-Zugang.

3. Die Bewertung mit dem jüngsten Datum befindet sich auf dem ersten Platz. Die Bewertung mit dem ältesten Datum auf dem letzten. Neue Bewertungen verschieben die älteren nach hinten. Internetnutzer lesen jedoch fast nur die Rezensionen auf den vorderen Plätzen. Bitten Sie Ihre Patienten um neue Bewertungen. Wir gestalten Ihnen gern entsprechende Motivationsschreiben, die die Praxis verlassenden Patienten ausgehändigt werden können.

Unser erprobtes Konzept ist dabei hilfreich. Nutzen Sie gern unser Angebot Online-Reputations-Management für Ärzte und Apotheken. Wir überwachen Ihre Bewertungen, informieren Sie bei neuen Rezensionen und schlagen Ihnen dann die richtige Maßnahme vor.

Ist man mit seiner Apotheke auf Facebook vertreten, fragt man sich oft: Was kann ich meinen Fans, bzw. meinen Kunden und potenziellen Neukunden, posten? Wir möchten Sie dabei unterstützen und geben Ihnen hier einige Tipps.

Tipp – Beratung

Machen Sie auf Spezialisierungen Ihrer Apotheke aufmerksam und posten Sie die Angebote des Monats. Weisen Sie auf besondere Aktionen, Veranstaltungen und Jubiläen Ihrer Apotheke hin.

Tipp – Mitarbeiter

Mitarbeitervorstellung: Posten Sie Kurzinterviews mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um diese vorzustellen. Dies schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Überlegen Sie sich ein paar Fragen, wie z. B. „Welche Tätigkeiten machen Sie am liebsten?“, „Wieso haben Sie den Beruf gewählt?“ und legen Sie diese Ihren Mitarbeitern vor. Diese können dann in einem Satz oder zwei Sätzen darauf antworten. Dann posten Sie das Interview mit Bild.

Tipp – Neuigkeiten

Stellen Sie Mitarbeiterneuigkeiten ein: Eine Mitarbeiterin hat eine Fortbildung gemacht, dann posten Sie es, eine andere Mitarbeiterin ist aus der Elternzeit zurück – setzen Sie es auf die Facebook-Seite. Denken Sie an Fotos vom Betriebsausflug, der Weihnachtsfeier etc.

Tipp – Feiertage

Saisonale Grüße: Erfreuen Sie Ihre Fans durch Grüße und gute Wünsche zu den Feiertagen oder anderen besonderen Tagen (mit Bild): Frohes neues Jahr, Frohe Ostern, schöne Ferien, einen erholsamen Feiertag, ein schönes Wochenende etc.

Tipp – Wusstet Ihr…

Posten Sie jeden Monat Gesundheitsthemen. Sie können auch einen Tipp des Monats einstellen, nach dem Motto: „Wusstet Ihr schon…“

Tipp – Impfungen

Thema Impfungen: Weisen Sie darauf hin, dass Sie Impfkalender in der Apotheke haben. Schreiben Sie monatlich ein Posting mit einer Information aus dem Impfkalender, z. B. „Kinder mit zwei Jahren sollten diese Impfungen haben…“. Sie können auch einen Link zum Impfkalender mit Verweis auf die STIKO (Ständige Impfkommission) setzen.

Tipp – Bestellungen

Machen Sie auf Facebook wiederholt auf die Möglichkeit der Medikamentenvorbestellung aufmerksam. Das erspart Ihren Kunden Zeit und ist sinnvolles Marketing.

Tipp – Termine

Fordern Sie Ihre Kunden hin und wieder zur Verabredung eines persönlichen Beratungstermins über Selbstmedikation oder zur Reiseapotheke auf.

Tipp – Neue Mitarbeiter

Sie brauchen neue Mitarbeiter? Vergessen Sie nicht, die Stellenanzeige auch auf Ihre Facebook-Seite zu setzen.

Tipp – Heilpflanze

Stellen Sie gelegentlich Informationen mit Bild über eine Heilpflanze ein.

Manches darf eine Apotheke jedoch nicht auf Facebook posten.

Und was genau können Sie hier nachlesen:

Zum Blogartikel

Das Internet gibt es bereits seit 1969. Laut Daten des Statistik-Portals Statista nutzten im Jahr 2021 rund 66,6 Millionen Personen in Deutschland das Internet. Unter den 14- bis 49-Jährigen in Deutschland zählten im Jahr 2020 sogar 100 Prozent zu den Internetnutzern. Wenn eine Arztpraxis heute im Netz nicht sichtbar ist, wirkt das auf Ihre Patienten wie eine Arztpraxis ohne Praxisschild. Dennoch haben viele Arzt- und Zahnarztpraxen keine repräsentative Internetseite. Eine Praxiswebsite bietet Ärzten jedoch viele Vorteile, wir stellen hier mal die wichtigsten vor.

Auffindbarkeit der Arztpraxis im Internet

Patienten, die einen neuen Arzt oder eine gesundheitliche Beratung suchen, informieren sich meist zuerst im Internet und nicht mehr im klassischen Branchenbuch. Dies kann Patienten und Ärzte zusammenbringen. Daher sollten Patienten, die in Suchmaschinen wie Google in Ihrer Region nach einem Allgemeinmediziner, Hautarzt oder Zahnarzt suchen, Ihre Praxis im Netz finden. Sonst besteht die Gefahr, dass die potenziellen Neupatienten zum Mitbewerber gehen.

Vorstellung von Ärzten und Team auf der Homepage

Die persönliche Beziehung zum Arzt ist für viele Patienten sehr wichtig. Fotos des Arztes bzw. der Ärzte sowie Informationen zur Vita und den Spezialgebieten schaffen Vertrauen in die Kompetenz. Bilder des Teams sorgen für Sympathie und Nähe. Die Angabe von Informationen zum Ausbildungsstand zeigen den Seitenbesuchern die Qualifikationen im Mitarbeiterteam.

Fotos der Räumlichkeiten präsentieren

Sie haben eine moderne, freundliche Praxis? Professionelle Bilder der Praxiseinrichtung zeigen den Interessenten wie die Räumlichkeiten Ihrer Praxis aussehen. So wissen potenzielle Neupatienten bereits was sie erwartet – die Hürde wird geringer, einen Termin für den ersten Besuch zu vereinbaren.

Darstellung der Leistungen und Behandlungsmethoden

Auf der Internetseite erhalten Patienten und potenzielle Neupatienten einen Überblick über das Leistungsspektrum Ihrer Praxis. Sie können hier Ihre Schwerpunkte und Behandlungsmethoden darstellen und Alleinstellungsmerkmale hervorheben. Auch über Gesundheitsleistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, kann informiert werden. Wer in der Google Suchmaschine nach einem Krankheitsbild sucht, kommt unter Umständen auf Ihre Seite, weil dort über die Behandlung des Krankheitsbildes berichtet wird.

Online-Terminvereinbarung

Ein Online-Terminkalender auf Ihrer Internetseite ist für die Patienten praktisch, da sie Termine in Ihrer Praxis ohne großen Aufwand mit dem Smartphone oder PC rund um die Uhr buchen können. Sie geben nicht frustriert auf, weil sie dauerhaft am Telefon in der Warteschlange sind. Darüber hinaus werden Ihre Mitarbeiter am Empfang entlastet, weil weniger Telefonate zur Terminkoordination anfallen. Das Angebot von Online-Terminbuchungen kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für Ihre Praxis sein.

Angabe wichtiger Informationen

Grundlegende Informationen wie Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Kontaktformular, Anschrift), Sprechzeiten, Hausbesuche, Notfallsprechstunde sowie Praxisurlaub und Vertretung stehen auf der Homepage rund um die Uhr bereit. Für Neupatienten sind eine Wegbeschreibung und Informationen zu Parkmöglichkeiten sowie zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilfreich.

Information über aktuelle Themen

Die Webseite Ihrer Praxis informiert Ihre Patienten permanent und umfangreich, auch über wichtige Ereignisse im Gesundheitswesen wie die Anpassungen durch die Coronalage, Impfungen, Notdienste, Pollenflug und viele medizinische Themen. Stehen derartige Informationen und Neuigkeiten aus der Praxis gut sichtbar auf der Homepage, hat Ihr Empfangsteam weniger Anrufe zu beantworten und muss nicht immer alles erneut wiederholen. Ihre Patienten können sich mit einem Blick auf die Website selbst auf den aktuellen Stand bringen.

Neue Mitarbeiter gewinnen

Die Gewinnung neuer Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist in vielen Regionen Deutschlands nicht einfach. Eine moderne Praxishomepage spricht potenzielle Bewerber an. Auf Ihrer Website eingestellte aktuelle Stellengesuche machen potenzielle Mitarbeiter auch über das Internet auf Ihre Praxis aufmerksam. Der Bewerbungsprozess wird dadurch einfacher und kostengünstiger.

Am 8. Februar 2022 starten laut Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Coronaimpfungen in den Apotheken. Die entsprechenden Voraussetzungen (Schulungen des Personals, Meldetechnik, Klärung der Impfstoffkontingente) wurden nun dafür geschaffen.

Der rechtliche Weg wurde bereits im Dezember 2021 bereitet: Am 10.12.2021 haben der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bundesgesetzblatt wurde dieses Gesetz am gleichen Tag veröffentlicht. Apotheker und Zahnärzte dürfen seit dem 11.12.2021 Coronaimpfungen vornehmen, wenn sie an einer Einweisung teilgenommen haben.

Das Impfangebot ist für Apotheken und Zahnärzte neu und ein freiwilliges Angebot, über das die Leitung entscheidet. Das niedrigschwellige Angebot soll die Impfkampagne der Bundesregierung unterstützen.

Machen Sie die Besucher Ihrer Webseiten auf Ihre Impfangebote aufmerksam!

Weisen Sie auf die Erst-, Zweit-, Booster-Impfungen sowie Coronatests in Ihrer Apotheke bzw. Praxis auf Ihrer Internetseite hin. Unsere Texterinnen schreiben Ihnen auf Wunsch gern entsprechende Texte für Ihre Internetseite. Diese versieht unser Grafiker-Team dann mit einer passenden graphischen Gestaltung. So werden Ihre Kunden und Patienten über die bevorstehende Art der Impfung informiert, auf diese vorbereitet und wissen, was sie mitbringen sollen. Impfwillige kommen dann informiert in Ihre Apotheke bzw. Praxis. Das spart Ihrem Team Zeit.

Auch im Besucher-Informations-Tool (BIT), der Pop-up-Box, die beim Aufrufen der Website erscheint, kann ein Hinweis auf das neue Angebot erfolgen.

Terminbuchung über den neuen Online-Terminkalender

Über unseren neuen Online-Terminkalender können Kunden und Interessenten Termine zum Impfen und Testen buchen. Die Terminbuchung kann mit dem Desktop-PC, Tablet-PC, Smartphone oder Fernseher erfolgen. Ihren Mitarbeitern werden danach die Terminwünsche per Fax oder E-Mail übermittelt.

Online-Terminkalender

Kunden und Interessenten können einen Termin buchen, auch wenn Ihre Apotheke oder Praxis bereits geschlossen hat. Darüber hinaus entlasten weniger Telefonate Ihre Kunden, Patienten, Interessenten und Ihr Team.

Beim Buchen des Termins wird bereits darauf hingewiesen, was Ihre Kunden bzw. Patienten mitbringen sollen (Personalausweis, Dokumente über die vorangegangenen Impfungen etc.).

Was soll Ihrem Internetauftritt hinzugefügt werden?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir ergänzen Ihre Webseite nach Ihren Vorstellungen und stellen den neuen Online-Terminkalender zur Verfügung.

www.steuerberater-sk.de


Gestaltung der Internetseite.


Internetseite ansehen

www.hausmeisterservice-harburg.de


Gestaltung der Internetseite.


Der Gebäudeservice Worch hat sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedensten Bereiche des Facility Services abzudecken. 2020 haben sie sich dazu entschieden, eine neue Internetseite gestalten zu lassen.

www.stil-wunder.de


Gestaltung der Internetseite.


Stil Wunder liegt im Herzen von Deisenhofen. Sie beraten typsicher zu aktuellen Modetrends. 2019 ist Stilwunder Staude-Kunde geworden. Die Website wurde in harmonischen Farben gestaltet und sticht mit einer schönen Startanimation aus der Masse hervor.

www.fit-and-swim.de


Gestaltung der Internetseite.


Delfi fit & swim aus Moers bietet Schwimm-, Aqua-Fitness- und Gesundheitskurse. Sie sind 2020 unser Kunde geworden. Das besondere an der Seite ist der permanente Video-Hintergrund und die humorvolle Teamdarstellung.

www.videograf-ac.de


Gestaltung der Internetseite.


Herr Chodkowski ist Filmemacher, Content Creator und Coach aus Dinslaken. 2020 sind seine beiden Seiten VAC und Hochzeitsvideografie online gegagen.

www.kuehn-brandschutz.de


Gestaltung der Internetseite.


Bereits seit 25 Jahren gibt es das Unternehmen Kühn Brandschutz in Voerde. Mit der Erfahrung von ca. 8000 abgeschlossenen Projekten sind wir im Großraum Niederrhein und Ruhrgebiet Ihr professioneller Partner.

www.deine-hochzeitsvideografen.de


Gestaltung der Internetseite.


Hallo, wir sind Caroline und Adrian, HOCHZEITSVIDEOGRAFEN aus Dinslaken NRW und lieben es Pärchen glücklich zu machen, Sie zu verzaubern und Ihre magischen Momente in Form eines Films für die Ewigkeit zu bewahren.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein großer Schritt in die digitale Zukunft. Seit Beginn 2021 können alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte bei ihren Krankenkassen anfordern. Alle Arzt- und Zahnarztpraxen sind seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, die ePA in der Versorgung zu unterstützen. Ärzte und Zahnärzte können bereits Dokumente wie Notfalldatensatz, elektronischer Medikationsplan und Arztbriefe in der ePA speichern.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig, die Patienten entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und welche Daten dort abgelegt werden. Die Gesundheitsdaten können lebenslang in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.

Neuerungen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 sollen die ePA auch private Kunden und Patienten nutzen können. Der Zugang mit dem Smartphone und anderen Mobilgeräten ist mittels einer App der gesetzlichen Krankenkassen bisher bereits möglich. Darüber hinaus wird auch die Nutzung der ePA über ein stationäres Gerät (Desktop PC) versprochen.

Künftig können Patienten über medizinische Befunde und Diagnosen aus vorangegangenen Behandlungen von allen Leistungserbringern (Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken etc.) mit der ePA informiert werden.

Ebenfalls können neben Arztbriefen und Befunden auch Mutter- und Impfpass, Kinderuntersuchungsheft sowie Zahnbonusheft dort sicher abgelegt werden. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass es mit der ePA schrittweise weitergehen solle.

Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Die Hoheit über alle Daten der ePA hat nur der jeweilige Patient bzw. Kunde. Leistungserbringer können mit ihrem HBA (Heilberufsausweis) und einer PIN nur die ePA betreten, wenn der Betroffene dies mit seiner elektronischen Gesundheitskarte und seiner persönlichen Identifikationsnummer zulässt. Zudem wird jeder Zugriff protokolliert. Dokumente können vom Patienten auch wieder gelöscht werden. Ab 2022 soll die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen können. Die Krankenkassen haben auf die ePA keinen Zugriff.

Welche Informationen können auf der ePA gespeichert werden?

Wem nutzt die elektronische Patientenakte?

Der Beginn der ePA wird für alle Mitwirkenden und Beteiligten schwer. In der Zukunft werden aber alle Beteiligten Vorteile haben. Die Anamnese der Betroffenen steht den Leistungserbringern spontan, vollständig und fachübergreifend zur Verfügung. Die Daten von Praxen und Krankenhäusern werden in der ePA digital zusammengetragen und liegen somit jederzeit vor. Nicht digitale Dokumente können vom Patienten mit dem Smartphone oder Tablet eingescannt und in der ePA abgelegt werden.

Davon profitieren die Sozialversicherungsträger, weil doppelte Untersuchungen kaum noch vorkommen. Leistungserbringer und Patienten brauchen nicht mehr auf medizinische Informationen warten. Die spontane Kommunikation zwischen Leistungserbringern wird auch den Patienten bzw. Kunden gefallen. Alle sparen Zeit und gewinnen Qualität durch mehr Übersicht.

Wer nutzt die ePA bereits?

Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom nutzten im November 2021 nur 0,5 Prozent der 1.300 Befragten bereits die ePA. 39 Prozent wollen die ePA auf jeden Fall nutzen, 37 Prozent möchten dies wahrscheinlich tun. 20 Prozent der Befragten schließen die Nutzung aus. Dass erst so wenige die elektronische Patientenakte nutzen, liege daran, dass die Patienten bisher kaum über die ePA aufgeklärt wurden.

Ein weiterer Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens, der flächendeckende Start des E-Rezeptes, wurde bereits verschoben, weil die technischen Voraussetzungen noch nicht überall erfüllt sind.

Erklärvideos zur elektronischen Patientenakte

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter mit diesen Filmen über die ePA. Damit können Sie Ihr Team auf die Neuerungen der elektronischen Patientenakte vorbereiten. Sie können dann besser auf Fragen Ihrer Patienten bzw. Kunden reagieren. Zusätzliche Fragen zur ePA haben, beantworten wir Ihnen und Ihrem Team gern.

So pflegen Sie unsere Vorlagen für Ihr BIT ein:

Bitte achten Sie besonders auf die Schritte 10 & 11❗️

Schritt 1

Loggen Sie sich zuerst mit Ihren persönlichen Zugangsdaten auf Ihrer Internetseite ein.

Sie haben keine Zugangsdaten? Dann schreiben Sie uns kurz eine E-Mail an vertrieb@staude.de und wir richten das für Sie ein.

Schritt 2

Schauen Sie zur linken Seite und klicken auf den Menüpunkt „Boxzilla“.

Sie finden Boxzilla nicht?
Dann schreiben Sie uns kurz eine E-Mail an vertrieb@staude.de und wir richten das für Sie ein.

Wordpress Menü Boxzilla

Schritt 3

Klicken Sie hier auf „Add New“ um eine neue Box zu kreieren.
Boxzilla Add New

Schritt 4

Geben Sie oben einen beliebigen Titel ein.

Den Titel sehen nur Sie im Adminbereich, damit Sie die verschiedenen Boxen später besser unterscheiden können.

Klicken dann auf „Text“

Neue Box Text

Schritt 5

Um die gewünschten Vorlage einzupflegen, kopieren Sie unseren HTML-Code, den wir für Sie vorbereitet haben.

Hierzu klicken Sie neben der gewünschten Vorlage, auf den Button Code kopieren.

Der Text wird automatisch kopiert.

Fügen Sie den kopierten HTML-Code in das Textfeld ein.

Schritt 6

Wenn Sie den HTML-Code eingefügt haben, klicken Sie auf „Visuell“.
Neue Box Visuell

Schritt 7

Jetzt sehen Sie die Vorschau Ihrer Box.

Nicht wundern, wenn die Vorschau nicht gut aussieht.

Sobald die Box veröffentlicht ist, wird diese schön dargestellt.

Visuell unformatiert

Schritt 8

Hierzu scrollen Sie runter zu dem Punkt „Box Appearance“
Hier tragen Sie die vorgegebenen Einstellungen ein.
Diese finden Sie direkt neben der Vorlage.

In diesem Beispiel nutzen wir folgende Einstellungen:

  • Background color: #a02323
  • Text color: #ffffff
  • Border color: #ffffff
  • Border width: 1
  • Border style: Solid
  • Box width: 996
Bpx Appearance Einstellungen

Schritt 9

Jetzt sieht die Vorlage auch schön aus.

Mit den „Werkzeugen“, die Sie z.B. aus Word kennen, können Sie den Text so formatieren und umschreiben, wie Sie möchten.

Box Vorlage formatiert

Schritt 10

Damit die Box auch vernünftig auf Ihrer Internetseite angezeigt wird, müssen wir noch die Box Options entsprechend anpassen.

Hier empfehlen wir folgendes einzustellen:

  • Box Position: „Center“
  • Auto-show box?: „Yes, after 1 seconds on the page.“
  • Cookie expiration: Bei Triggered & Dismissed jeweils eine „1“ eintragen
Box Options

Schritt 11

Anschließend müssen Sie nur noch die Box veröffentlichen.

Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:

Beim Punkt „Datum der Veröffentlichung“ können Sie ein Datum eintragen, ab wann die Box auf Ihrer Internetseite erscheinen soll. Klicken Sie einfach auf „Bearbeiten„.

Wenn Sie den „Post Expirator“ aktivieren, können Sie dort auch ein Datum einstellen, wann die Box automatisch wieder entfernt werden soll.
Die Einstellung kann auch PublishPress Future heißen.

Wenn Sie fertig sind müssen Sie nur noch auf den Button „Veröffentlichen“ klicken.

Box veröffentlichen

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Vorlagen gefallen und wir Ihnen mit der Anleitung helfen konnten.

Sie haben Urlaub und möchten es Ihren Patienten schnell mitteilen? Oder Sie möchten Ihren Patienten schöne Weihnachtsfeiertage und ein frohes neues Jahr wünschen? – Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir haben für Sie einige Vorlagen vorbereitet, die Sie ganz einfach nutzen können.

Ostern – Osterhase – 1

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Ostern – Osterhase – 2

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Ostern – Osterblume

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Ostern – Osterei (animiert)

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Weihnachtskugeln (animiert)

Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Weihnachtsmann (animiert)

Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Dunkel

Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Rot Neutral

Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Rot mit Weihnachtsmann

Einstellungen für die Box Appearance:

Sommerurlaub – Strand

Einstellungen für die Box Appearance:
Die anderen Einstellungen müssen Sie nicht anpassen.
Sie möchten Ihren Kunden schöne Weihnachtsfeiertage und ein frohes neues Jahr wünschen? – Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir haben für Sie einige Vorlagen für die Festtage vorbereitet, die Sie ganz einfach kopieren können.

Ostern – Osterhase – 1

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Ostern – Osterhase – 2

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Ostern – Osterblume

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Ostern – Osterei (animiert)

Live Vorschau
Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Weihnachtskugeln (animiert)

Einstellungen für die Box Appearance:
weihnachts-bit-2022-1-apotheken

Weihnachten – Weihnachtsmann (animiert)

Einstellungen für die Box Appearance:
weihnachts-bit-2022-2-apotheken

Weihnachten – Dunkel

Einstellungen für die Box Appearance:

Weihnachten – Rot neutral

Einstellungen für die Box Appearance:
Weihnachten-BIT-neutral-B

Weihnachten – Rot mit Weihnachtsmann

Einstellungen für die Box Appearance:
Weihnachten-und-Neujahr-2.0-verspielt-Apotheken

Ab 1. Januar 2022 soll die Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verpflichtend sein. Die Testphase für E-Rezepte läuft seit dem 1. Juli 2021 in ausgewählten Regionen. In der 1. Stufe wurden E-Rezepte nur für gesetzlich Versicherte mit apothekenpflichtigen Medikamenten ausgestellt. Seit Dezember 2021 haben Apotheken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen nun bundesweit die Möglichkeit, die Einführung zu testen. Eine Anmeldung ist dazu erforderlich und über die gematik-Website möglich. Die gematik GmbH ist eine Gesellschaft, die zu 51 % dem Bundesministerium für Gesundheit und zu 49 % den gesetzlichen Leistungserbringern gehört.

So entsteht das E-Rezept beim behandelnden Arzt

Der Arzt führt seinen Heilberufsausweis (HBA) in das Kartenterminal ein und schaltet mit seiner PIN (persönlichen Identifikationsnummer) den verschlüsselten Weg zum Server der gematik GmbH frei. Dann kann er ein oder mehrere E-Rezepte des Patienten signieren. Die Praxissoftware muss zum Senden über einen ePA-Konnektor (elektronische Patienten Akte) mit dem Update (PTV4+) verfügen. Je E-Rezept kann der Arzt maximal drei Medikamente verordnen. Eigentlich ist das aber nicht von Bedeutung, weil jede elektronische Arzneimittelverordnung bei der gematik GmbH als einzelnes E-Rezept gespeichert wird.

Ausdruck E-Rezept
Ausdruck der elektronischen Verordnung, Quelle: Gematik GmbH

Was wäre auf dem E-Rezept zu lesen, wenn es sichtbar wäre?

Wenn der Patient die Arztpraxis verlässt, bekommt er nur einen Schlüssel in Form eines QR-Codes. Auf dem Server kann er das gespeicherte E-Rezept ansehen und er kann seinen Leistungserbringern (Arzt, Apotheke, Krankenhaus, Pflegedienst etc.) mit seinem Schlüssel erlauben, das E-Rezept auf dem gematik-Server aufzurufen. Der Schlüssel wird dem Patienten in verschiedenen Formen angeboten:

1. In der App seines NFC-fähigen Handys (NFC = Near Field Communication) oder NFC-fähigen Mobilgeräts. Der Kunde/Patient benötigt zusätzlich eine NFC-fähige Gesundheits-Karte mit PIN, beides wird ihm von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt.

2. Als Ausdruck des Schlüssels auf Papier zur Einlösung des E-Rezeptes wie im Bild sichtbar.

Ausdruck der elektronischen Verordnung in der Apotheke scannen (Nr. 2)

Der Ausdruck ist kein E-Rezept, sondern nur ein Schlüssel, der den Zugang zum E-Rezept ermöglicht, der auf dem gematik-Server gespeichert wurde.

Der Kunde kommt mit dem Ausdruck des E-Rezeptes in Ihre Apotheke. Durch Scannen des Sammelcodes vom Ausdruck laden Sie alle verordneten Medikamente herunter. Sollte der Kunde nur einige Medikamente einlösen wollen, können Sie die einzelnen QR-Codes der von ihm gewünschten Medikamente scannen. Für die Abrechnung des E-Rezeptes akzeptieren die Sozialversicherungsträger den hier beschriebenen Ausdruck auf Papier nicht. Für die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern muss von Ihrer Apotheke das E-Rezept zum Beispiel über das Apothekenrechenzentrum übertragen werden.

QR-Code der elektronischen Verordnung in der Apotheke vom Handy scannen (Nr. 1)

Wenn dem Kunden in der Arztpraxis die E-Verordnung auf die App seines Handys oder Mobilgerätes übertragen wurde, bietet Ihnen die App auch wieder das Scannen des Sammelcodes an. Sie können hier aber auch die QR-Codes der einzelnen Medikamente vom Handy scannen.

Der Kunde kann das E-Rezept in Ihr Warenwirtschaftssystem senden (Nr. 1.)

Auch ohne Präsenz in Ihrer Apotheke, kann der Kunde den QR-Sammelcode oder die QR-Codes der einzelnen Medikamente mit seiner App und seinem Handy in Ihr Warenwirtschaftssystem übertragen. Sie melden dann dem Kunden, wann er seine vorbestellten apothekenpflichtigen Medikamente abholen kann. Wenn der Kunde die Zustellung per Botendienst möchte, wird seine Rufnummer abgefragt und mit in Ihr Warenwirtschaftssystem übertragen.

Hier finden Sie Erklärfilme der Gematik zum E-Rezept.

Wird das E-Rezept flächendeckend zum 1. Januar 2022 eingeführt?

Die gematik GmbH hat die Einführung zum 1. Januar 2022 angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat laut apotheke adhoc Anfang Dezember 2021 bestätigt, dass der 1. Januar als Einführungstermin steht. Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Kliniken als Gesellschafter der gematik warnen allerdings in einer gemeinsamen Pressemitteilung vor der Einführung im Januar. Dass die Anwendungen uneingeschränkt funktionieren, sei zweifelhaft. Ob die Einführung des E-Rezepts am 1. Januar flächendeckend gelingt, wird sich daher noch zeigen.

Wir wollen Sie und Ihre Mitarbeiter auf das E-Rezept vorbereiten.

Diese PDF-Dokumente der gematik GmbH können Sie Ihren Mitarbeitern und Patienten zur Vorbereitung überlassen:

Erklärende Texte zum E-Rezept für Ihre Internetseite

Das E-Rezept ist für Sie, aber auch für Ihre Patienten bzw. Kunden eine Neuerung. Viele Patienten fragen sich, wie das Verfahren genau funktioniert und in der Praxis abläuft. Vor allem ältere Menschen, die kein Smartphone haben, möchten wissen, wie sie ihr Rezept in der Apotheke einlösen können. Die Staude GmbH bietet daher ihren Kunden an, auf Wunsch entsprechende Texte zum E-Rezept für die Internetseite kostenpflichtig zu erstellen und diese auf der Internetseite einzustellen. Dies kann in kurzer informativer Form geschehen – hier ist eine Beispielseite. Oder auch in längerer Form als suchmaschinenoptimierter SEO-Text. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Texte zum E-Rezept wünschen.

Am 01.12.2021 tritt das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) in Kraft.

Was sind die wichtigsten Inhalte des neuen TTDSG?

Betreiber von Internetseiten benötigen für Trackingdienste und -Cookies eine echte und ausdrückliche Einwilligung. Das war zwar schon nach der höchstrichterlichen BGH- und EuGH-Rechtsprechung klar, gesetzlich festgeschrieben wird dies aber nun erstmals mit dem TTDSG.

Somit brauchen Sie eine Einwilligung, wenn Sie Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzer speichern oder darauf zugreifen wollen.

Folgende Ausnahmen gibt es:

1. technisch zwingend notwendige Cookies und Informationen

2. Cookies und Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.

Was sind technisch notwendige Cookies?

Technisch notwendige Cookies sind alle Cookies, ohne die eine Internetseite nicht funktionieren würde. Das sind zum Beispiel Session Cookies (für Warenkorbinhalte oder Sprachversionen einer Internetseite), Cookies, die für Zahlungsprozesse notwendig sind oder Cookies, die zum Erteilen oder zum Widerruf einer Einwilligung genutzt werden.

Personal Information Management Systems

Eine weitere Neuerung: Künftig sollen Dienste anerkannt werden, über die Besucher Ihrer Internetseite einmalig angeben können, ob, wo und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Einwilligungen oder Ablehnung zum Setzen von Cookies geben möchten. Diese Informationen leitet der Anbieter solcher „Personal Information Management Systems (PIMS)“ automatisch an alle Internetseiten weiter. Damit sollen Nutzer generell mehr Kontrolle über personenbezogene Daten und den Zugriff Dritter auf Informationen erhalten.

Aber Achtung: Das ist noch weit entfernte Zukunftsmusik. Schließlich müssen diese Dienste ausdrücklich anerkannt werden und dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z. B.: kein wirtschaftliches Eigeninteresse der Anbieter, Sicherheitskonzept des Anbieters). Das Verfahren zur Anerkennung der Dienste muss die Bundesregierung noch in Form einer Rechtsverordnung festlegen. Das wird höchstwahrscheinlich noch Jahre dauern. Bis dahin gilt – nunmehr gesetzlich festgeschrieben: Cookie-Banner sind Pflicht!

Anwendungsbereich erweitert

Es gibt eine weitere wichtige Änderung im TTDSG. Der Anwendungsbereich der Regelungen wird in zweierlei Hinsicht erweitert:

1. Die Regelungen des TTDSG beziehen sich auf „Endeinrichtungen“. Damit sind auch alle mit dem Internet verbundenen Geräte umfasst, etwa Smartphone-Anwendungen, E-Mail- und Messenger-Dienste. Das heißt: Auch wenn Sie solche Dienste anbieten, brauchen Sie künftig eine echte Einwilligung (und damit einen Cookie-Banner), sofern Sie Cookies setzen und anderen Tracking-Dienste verwenden.

2. Zudem bezieht sich das TTDSG auf sämtliche Informationen, die Nutzer von Telemedien und Telekommunikationsdiensten preisgeben und die somit erhoben werden können. Dazu gehören auch nicht personenbezogene Daten. Somit geht es nicht mehr nur um Cookies, sondern um alle Techniken, für die Sie Informationen auf Endeinrichtungen auslesen oder speichern.

Weitere Änderungen

Das TTDSG regelt einige weitere Punkte:

Was müssen Staude-Kunden bezüglich Ihrer Internetseite tun?

Nichts!
Internetseiten von Staude nutzen Cookie-Banner der Firma Borlabs und sind somit TTDSG-konform.

Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass sich vor allem jüngere Altersgruppen von der Social-Media-Plattform Facebook abwenden. Zahlreiche Statistiken in den letzten Jahren zeigen, dass der Anteil an Angehörigen der iGeneration bzw. Generation Z (Jahrgänge 1995 – 2012) abnimmt, die Facebook regelmäßig nutzen. Die Nutzerzahlen scheinen zudem zu stagnieren. Lohnt es sich daher noch, Facebook für das Marketing zu nutzen?

Warum wandern die jüngeren Nutzer ab?

Die jüngeren Internetnutzer haben entweder keinen Facebook-Account oder wechseln zu anderen Plattformen wie Instagram, Snapchat, TikTok oder Twitter. Junge Menschen probieren viel schneller neue Dinge aus, sie gehen dann zu anderen Anbietern, weil diese neue Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Und das macht vor allem jüngere Nutzer neugierig.

Oft wechseln Facebook-Nutzer zu Anbietern von sozialen Netzwerken, die der Facebook-Konzern inzwischen übernommen hat (Instagram, WhatsApp). Sie posten dann in der WhatsApp-Gruppe oder auf der Foto-Plattform Instagram. Viele nutzen auch die Videoplattform YouTube von Google. Zudem bieten Snapchat und TikTok kurzweilige, lustige Inhalte.

In einer Umfrage des britischen Business Insider geben die befragten jüngeren Menschen an, dass Facebook zu langweilig wäre und zu viele alte Menschen dort unterwegs seien.

Lohnt sich Facebook noch für das Marketing?

Facebook hat immer noch, im Vergleich zu anderen sozialen Netzwerken, eine sehr große Nutzerbasis in Deutschland. Neben Whatsapp, das ebenfalls zu Facebook gehört, ist das soziale Netzwerk hierzulande die verbreitetste Social-Media-Plattform. Nach Angaben von Facebook hatten im Jahr 2019 rund 32 Millionen Menschen in Deutschland ein Facebook-Konto. Davon nutzen 23 Millionen Nutzer Facebook täglich. Ca. 91 Prozent der Nutzer (ca. 29 Millionen Menschen) verwendeten mobile Endgeräte. Aktuellere Zahlen für Deutschland gibt Facebook leider nicht mehr an, nur noch für Europa.

Auf der Internetseite Statista, auf der man Statistiken aller Art einsehen kann, befindet sich eine Prognose, dass sich die Facebookzahlen bis zum Jahr 2023 auf ca. 31.1 Millionen reduzieren werden. Doch selbst dann hat Facebook immer noch eine beachtliche Mitgliederzahl. Daher bleibt Facebook eine wichtige Social-Media-Plattform, bei der sich Marketingmaßnahmen lohnen.

Facebook bleibt als Werbeplattform wichtig

Die Nutzergruppen bei Facebook werden zwar älter, aber die Plattform ist immer noch sehr populär in Deutschland, Österreich, der Schweiz und generell weltweit. Wer älter ist, ist meist beständiger und möchte nicht mehr jeden neuen Trend mitmachen.

Facebook bietet im Vergleich zu anderen sehr viele Funktionen an, man kann z. B. chatten und auf der Pinnwand posten. Auf dem Social-Media-Kanal findet man ferner eine Vielzahl an Gruppen zu vielen Themen, in denen man mit anderen aus dem eigenen lokalen Umfeld kommunizieren kann. Auch der Bereich Veranstaltungen wird von vielen gern genutzt, um sich und andere über Events zu informieren.

Die Social-Media-Plattform wird daher auch in den kommenden Jahren immer noch von sehr vielen Menschen täglich genutzt. Ältere Zielgruppen haben zudem meist mehr Einkommen zur Verfügung als jüngere. Facebook bleibt daher eine unentbehrliche Werbeplattform. Die Plattform richtet sich prinzipiell an alle Altersgruppen, aber wer auch die jüngeren Altersgruppen erreichen möchte, sollte ebenfalls auf Instagram, Twitter und YouTube aktiv sein.

Internetseite:
www.fontane-apotheke-weyhe.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.

Projekt:

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben wegen mangelhafter Cookie-Banner knapp 100 Unternehmen abgemahnt. Wer auf die Internetseite eines Unternehmens oder einer Organisation kommt, begegnet in der Regel zunächst dem Cookie-Banner. Mit diesem fordern die Seitenbetreiber die Zustimmung von Internetnutzern ein, Daten weitergeben zu dürfen.

Zahlreiche Abmahnungen

Nach einer Untersuchung von 949 Internetseiten haben die Verbraucherschützer 98 Abmahnungen wegen klaren Verstößen gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschickt. Hiervon sind Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie z. B. Reisen, Versicherungen und Lebensmittel-Lieferdienste betroffen.

Als Staude-Kunde müssen Sie sich keine Sorgen machen, Sie befinden sich auf der sicheren Seite. Die Cookie-Banner auf Ihrer Internetseiten sind rechtskonform umgesetzt – es besteht keine Gefahr einer Abmahnung.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Datensätze, die Websites auf den Systemen Ihrer Besucher hinterlegen. Sie müssen sich auf den Seiten dann nicht immer wieder neu mit Ihrem Passwort anmelden. Andererseits erhalten Sie oft personalisierte Werbung, die sich zum Beispiel an Ihrem Suchverhalten und Ihren Vorlieben ausrichtet.

Wie ist die aktuelle Rechtslage bei Cookies?

Seit der DSGVO reicht es nicht mehr aus, wenn eine Website nur über Cookies informiert. Sie sollen als Internetnutzer selbst entscheiden, welche Daten von Ihnen gespeichert werden und an wen diese Daten weitergegeben werden dürfen. Laut Europäischem Gerichtshof bedarf das Setzen von nicht-notwendigen Cookies einer aktiven Einwilligung durch den Seitenbesucher. Eine vorausgewählte Checkbox oder dergleichen reicht dann nicht aus. Denn in diesem Fall müsste man aktiv werden, um das Setzen von Cookies zu verhindern.

Die Staude GmbH hatte im Blogartikel vom 16.06.2020 und per Anschreiben darüber informiert, dass Anpassungen notwendig sind. Anschließend haben wir bei allen unseren Kunden die entsprechenden Änderungen an den Cookie-Bannern vorgenommen.

Viele Cookie-Banner sind nicht rechtskonform

Wer sich im Internet umsieht, bemerkt, dass die meisten Betreiber von Internetseiten mittlerweile Cookie-Banner haben. Auf vielen Seiten sind aber Cookie-Banner vorhanden, die nur auf den ersten Blick zulässig wirken. Sie sind jedoch nicht rechtssicher gestaltet und versuchen durch Tricks, die Entscheidung der Nutzer zu beeinflussen. Oft sind die Regler für Cookies bereits auf „Ja“ gestellt. Das widerspricht der derzeitigen Rechtslage. Das Cookie-Banner sollte so eingestellt sein, dass der Nutzer selbst die Häkchen setzt.

Rechtssichere Internetseiten von Staude

Die Verbraucherzentralen gehen mit kostenpflichtigen Abmahnungen gegen klare Verstöße auf Internetseiten vor. Unsere Kunden müssen sich aber keine Sorgen machen, da sie Staude als Partner haben. Wir haben die Rechtslage im Blick, Ihre Internetseiten sind rechtssicher umgesetzt.

Internetseite:
www.radiologie-koeln-kalk.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.

Projekt:

Internetseite:
www.kosmed.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.

Projekt:

Internetseite:
www.apotheke-bio.de

Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.

Projekt:

Eine Webseite mit veraltetem Webdesign schadet dem Ansehen Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis bzw. Apotheke. Viele Menschen sehen sich zuerst im Internet nach einer Praxis bzw. Apotheke um. Dann zählt der erste Eindruck. Der Betrachter wird vom Aussehen der Website auf die Leistung und Kompetenz des Arztes bzw. der Apotheker schließen. Wer eine moderne Praxis oder Apotheke hat, sollte daher Wert auf eine moderne, funktionale Internetseite legen.

Was ist Webdesign?

Das Webdesign sorgt für den Gesamteindruck Ihrer Website. Hierzu zählen der Planungsprozess ebenso wie der Aufbau der Elemente der Website und die Struktur. Ebenfalls ist das Layout der Seite wichtig, die Bilder und Grafiken, die eingesetzten Farben und Schriftarten. Diese verschiedenen Faktoren wirken zusammen und erzeugen das Gesamtbild der Website. Webdesigner nehmen Ihre Ideen auf und erstellen in einem kreativen Prozess einen Entwurf Ihrer Internetseite (Mockup), der Ihnen zeigt, wie die zukünftige Website aussehen wird. Sie achten auch auf die Benutzerfreundlichkeit Ihrer individuell gestalteten Seite.

Damit muss unterschieden werden zur Webentwicklung, dem eigentlichen Programmieren, damit Ihre Website auch im Internet angezeigt wird. Selbstverständlich wirken ebenfalls die Content Erstellung (Texte auf Ihrer Website) und Suchmaschinenoptimierung auf den Gesamteindruck ein.

Wie sieht gutes Webdesign aus?

Ein gutes Webdesign sollte so sein, dass der Besucher der Seite genau das findet, was er gesucht hat. Denn dann sieht er sich auch die weiteren Seiten der Website an und entscheidet sich schließlich, die Praxis bzw. Apotheke zu kontaktieren bzw. aufzusuchen. Eine individuell erstellte Internetseite ist genau auf Ihre Praxis bzw. Apotheke zugeschnitten.

  • Eine klare Struktur gibt dem Nutzer einen schnellen Überblick über das Leistungsspektrum.
  • Überschriften in verschiedenen Größen ermöglichen eine Hierarchie der Themen.
  • Schriftarten mit hohen Kontrasten sind gut lesbar.
  • Thematisch passende Bilder und hochwertige Inhalte ziehen die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich. Auf die Balance zwischen Text und Bildern sollte geachtet werden.
  • Bilder von Stockfoto-Agenturen sind qualitativ hochwertig, aber eher austauschbar. Hingegen wirken Fotos, die von einem Fotografen in den eigenen Räumlichkeiten gemacht wurden, persönlicher. Meist ist eine Kombination sinnvoll. Ebenso können Videos eingesetzt werden.
  • Buttons und Icons fallen auf und werden vom Betrachter schnell verstanden.
  • Hervorgehobene, klare Handlungsaufforderungen (Call-To-Action) leiten in die gewünschte Richtung.
  • Professionell wirkt auch ein Corporate Design, ein einheitliches Erscheinungsbild in allen Bereichen Ihrer Apotheke bzw. Praxis.
  • Ein responsive Webdesign passt alle digitalen Auftritte automatisch an die Anforderungen des Besucher-Endgerätes (Smartphone, Laptop, iPad, PC, Fernsehgerät) an.
  • Die Ladezeit sollte so kurz wie möglich sein, um die Geduld der Besucher nicht zu strapazieren. Zu große bzw. zu viele Bilder wirken sich negativ auf das Datenvolumen und die Ladezeit aus.

Wohin geht der Trend im Webdesign?

Wer eine moderne Website gestalten möchte, sollte die aktuellen Websitetrends verfolgen. Denn sie beeinflussen das aktuelle Erscheinungsbild vieler Websites. Allerdings muss nicht immer das, was Trend ist, auch gleich umgesetzt werden – denn Trends sind schließlich vergänglich. Manches wird aber auch längerfristig so bleiben, weil die Entwicklung nicht wieder zurückgeht. Wir nennen hier mal ein paar aktuelle Richtungen als Beispiel.

So geht der Trend derzeit zu schicken, modernen Designs. Meist handelt es sich dabei um minimalistische Webdesigns, mit nicht zu vielen Elementen auf dem Bildschirm. Dadurch sind diese auch auf Mobilgeräten wie Smartphone und Smartwatches gut zu erkennen, mit denen heute schon die überwiegende Mehrzahl der Websites aufgerufen werden.

Um Platz zu sparen, vor allem auf mobilen Geräten, haben viele moderne Websites ein „Hamburger-Menü-Symbol“ (auch Hamburger Icon genannt) auf der rechten Seite mit drei waagerecht zueinander platzierten Strichen. Die einzelnen Leistungspunkte werden erst angezeigt, wenn auf das dreistrichige-Icon geklickt wird.

Animationen werden heute als Webdesignelement eher sparsam eingesetzt, kleine Micro-Animationen sind allerdings als spielerisches Element im Kommen. Ebenso werden häufig Pop-ups eingesetzt – die Info-Boxen, die auf Cookies hinweisen oder Corona-Informationen der Praxis enthalten. Ferner gibt es einen Trend zum Long-Pager. Die Seiten werden inhaltlich umfangreicher, statt dass mehrere kürzere Seiten erstellt werden, da die Benutzer lieber scrollen wollen als klicken.

Gehen Sie beim Webdesign lieber kein Risiko ein. Verlassen Sie sich auf eine professionell arbeitende Agentur, die Ihren Webauftritt gekonnt erstellt. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie die Erstellung einer neuen Internetseite wünschen. Die Investition zahlt sich langfristig aus.

Den Online-Terminkalender können Ihre Kunden bzw. Patienten von Ihrer Webseite aus aufrufen – sowohl mit ihren Computern als auch mit Tablets, Smartphones oder Fernsehern. Dies bietet viele Vorteile. Damit können Interessenten noch Termine buchen, wenn Ihre Praxis bzw. Apotheke schon geschlossen hat, beispielsweise für Beratungen und Anmeldungen zu Sprechstunden. Besucher Ihrer Webseite müssen sich nicht mehr in eine Telefon-Warteschlange einreihen. Zudem werden Ihren Mitarbeitern die Terminwünsche Ihrer Patienten und Kunden per E-Mail oder per Fax zugestellt. Das entlastet Ihre Mitarbeiter, weil Telefonate reduziert werden.

Besonderer Nutzen während der Corona-Zeit

Bieten Sie Ihren Kunden bzw. Patienten mit Hilfe des Online-Terminkalenders zu Corona-Zeiten auch Termine für besondere Dienstleistungen an. Hierzu zählt z. B. die Möglichkeit, online einen Corona-Schnelltest zu buchen oder einen Covid-19-Impftermin zu vereinbaren.

Corona-Schnelltest buchen mit dem Online-Terminkalender

Der Kalender wird zur Anmeldung zum Corona-Test genutzt.

Ein Beispiel finden Sie auf dieser Seite.

Covid-19-Impftermin buchen mit dem Online-Terminkalender

Über den Online-Terminkalender kann ein Termin für die Covid-19-Impfung in Ihrer Praxis oder Apotheke vereinbart werden.

Sehen Sie sich gern ein Beispiel hierzu an.

Digitaler Impfnachweis – Information auf der Internetseite

Bei Interesse hinterlegen wir Ihnen auch gern eine Information zum digitalen COVID-19-Impfpass auf Ihrer Internetseite.

Hier können Sie sich eine Beispielseite ansehen.

Eine große Hilfe für Besucher Ihrer Webseite und zeitsparend für Sie!

In ganz Europa kann der vollständige Impfschutz von Ihren Kunden/Patienten mit dem digitalen Impfpass schnell nachgewiesen werden: in Restaurants, Hotels, auf Reisen und Veranstaltungen.

Wir beraten gern mit Ihnen, welche Dienstleistungen Sie Ihren Kunden/Patienten anbieten wollen und gestalten die erforderlichen Ergänzungen Ihrer Webseite.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie den Online-Terminkalender und/oder die Information zum Digitalen Impfpass auf Ihrer Internetseite eingefügt haben möchten.

Spam-Mails (auch Junk-Mails genannt) sind digitale Nachrichten, die vom Absender unaufgefordert an Ihre Internet-Adresse gesendet werden. Die Belästigungen durch Spam-Mails nehmen seit Jahren zu. Jeder, der einen E-Mail-Account nutzt, kennt sicher Spammails. Sie sind nicht nur nervig, wie im Fall von unverlangter Werbung, sondern können Ihnen auch schaden. Zum Beispiel wenn sie Viren oder schädliche Programme enthalten, die sich beim Öffnen der E-Mail auf Ihrem Rechner installieren und Zugangsdaten ausspähen. Die Staude GmbH bietet Ihnen jetzt ein Anti-Spam-Paket an, das gegen Spam über das Kontaktformular und Spam-Kommentare bei Beiträgen auf der Internetseite hilft.

Welche Arten schädlicher E-Mails gibt es?

Kontakt

Anruf E-Mail Zeiten Kontakt­formular Whatsapp Telefon­termin

Sprechzeiten

Montag - Donnerstag
09:00 - 13:00 | 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
09:00 - 13:00 Uhr

Empfehlen Sie uns weiter
Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.

Hamburg

Online-Marketing Seminar in Hamburg

Samstag, den 10.06.2023 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Steigenberger Hotel Hamburg, Heiligengeistbrücke 4, 20459 Hamburg

Jetzt kostenlos anmelden

Schöne Ostertage

Liebe Kundinnen und Kunden,

unsere Apotheke bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Apotheken-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Ostertage.

Ihr Team der Apotheke XY

Schöne Ostertage

Liebe Kundinnen und Kunden,

unsere Apotheke bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Apotheken-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Ostertage.

Ihr Team der Apotheke XY

Schöne Ostertage

Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Ärzte-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Ostertage.

Ihr Team der Praxis XY

Schöne Ostertage

Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Ärzte-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Ostertage.

Ihr Team der Praxis XY

Liebe Kundinnen und Kunden,

unsere Apotheke bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Apotheken-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien
schöne Ostertage.

Ihr Team der Apotheke XY

Liebe Kundinnen und Kunden,

unsere Apotheke bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Apotheken-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Ostertage.

Ihr Team der Apotheke XY

Schöne Ostertage

Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Ärzte-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Ostertage.

Ihr Team der Praxis XY

Wir wünschen schöne Ostertage

Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis bleibt vom XX.04.202X bis zum XX.04.202X geschlossen.

Ab dem XX.04.202X sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie
sich bitte an den Ärzte-Notdienst.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien
schöne Ostertage.

Ihr Team der Praxis (Ihr Name)