Fehlende oder unvollständige E-Mail-Pflichtangaben können rechtliche Folgen haben. Wer im Impressum seiner E-Mails oder auf den Briefbögen, den Telefaxen, Postkarten etc. nicht oder nicht vollständig über die Apotheke oder Arztpraxis informiert, kann mit Zwangsgeld belegt werden. Das zuständige Registergericht kann ein Zwangsgeld bis zu 5.000 Euro verhängen. Das ist im Handelsgesetzbuch § 14 HGB und § 37 a HGB nachzulesen.
Zusätzlich könnten unvollständige Informationen in Ihrer E-Mail-Signatur über einen Anwalt abgemahnt werden. Durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vom 9.10.2020 können Sie inzwischen aber nur noch von Mitbewerbern abgemahnt werden. Ein Wettbewerbsverstoß liegt aber nur vor, wenn eine spürbare Beeinträchtigung der übrigen Marktteilnehmer gegeben ist (§ 3a Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG).
Sie sollten nicht nur die rechtlichen Bestimmungen beachten. Ihr Marketing ist auch wichtig.
Ihre E-Mail muss den Empfängern dringend als digitales Dokument Ihrer Apotheke bzw. Arztpraxis im „Corporate Design“ präsentiert werden. Die Empfänger erinnern sich dann an Ihre Praxis/Apotheke, ausgelöst durch das einheitliche Unternehmenserscheinungsbild. Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie Webseite sind keine Pflichtangaben, gehören aber zum allgemeinen geschäftlichen Standard dazu.
Eine E-Mail-Signatur kann im Mailprogramm mit einem Mausklick oder auch automatisch in die E-Mail eingefügt werden. Neben den Informationen zu Ihrer Apotheke/Praxis kann zusätzlich der absendende Mitarbeiter der jeweiligen E-Mail aufgeführt werden. Sie sind dann rechtlich unauffällig – ohne zusätzlichen Zeitaufwand.
Vorher hat der Desktop Googlebot untersucht, welche Themen Sie Ihren Kunden/Patienten auf den Internetseiten für Arbeitsplatzrechner, also Personal Computer oder Desktop-PCs, angeboten haben. Die gefundenen Schlagwörter wurden aus dem Inhaltsverzeichnis für stationäre Rechner in den Index übertragen und konnten bei einer Suchanfrage dann in der Suchmaschinen-Ergebnisliste angezeigt werden. Die Indexierung für Desktop Content führte demnach zum Ranking der Suchmaschine.
Früher wurden die Internetseiten für stationäre Arbeitsplätze und mobile Arbeitsplätze getrennt voneinander entwickelt. Auf mobilen Arbeitsplätzen war nur ein Teil der Leistungen und Produkte Ihrer Praxis/Apotheke zu sehen, weil die Internetverbindung zum Smartphone als zu langsam für den vollständigen Auftritt eingeschätzt wurde. Nach der Umstellung auf die Mobile-First-Indexierung sind deshalb viele Themen aus den Ergebnislisten der Suchmaschinen verschwunden. Damit alle Leistungen, Angebote und Informationen unserer Kunden im Internet präsent blieben, haben wir die Internetseiten unserer Kunden (wie auch von Google empfohlen) auf das „responsive Webdesign“ umgestellt. Der Inhalt unserer mobilen und stationären Seiten unterscheidet sich seitdem nicht mehr.
Ihre Internetseiten werden von uns so gestaltet, dass sie sich automatisch an die Auflösung und Größe der Bildschirme der aufrufenden Endgeräte anpassen. Ganz gleich von welchem Endgerät Ihre Webseite aufgerufen wird, der Besucher sieht immer den gesamten Inhalt, also alle Themen Ihrer Webseite. Egal, ob Ihre Internetseite von einem Display, Laptop, Desktop, Tablet, Smartphone oder Fernsehgerät aufgerufen wird. Auch an die Eingabemöglichkeiten und Geschwindigkeit des Endgerätes passt sich eine im responsiven Design gestaltete Webseite an. Ihr Interessent bzw. Patient/Kunde kann wie gewohnt sein Endgerät bedienen durch Klicken, Wischen, Tippen etc. Auf einem kleineren aufrufenden Smartphone werden dem Betrachter einfach mehr Seiten gezeigt.
Inhalte, Bilder, Videodateien und mehr von Ihrer Internetseite speichert Google im Google-Index, einer riesigen Datenbank. Informationen aus dem „Mobile-First-Index“ werden zuerst in die Ergebnislisten übertragen. Erst wenn von Google kein Index für Mobilgeräte gefunden wird, erzeugt Google einen Index aus den alten Seiten für stationäre Plätze. Die Ergebnisse werden hinter den Ergebnissen für mobile Plätze gelistet.
- Jede spätere Änderung spart allerdings Zeit und Geld.
- Wenn etwas auf Ihren Seiten hinzugefügt, gelöscht oder geändert wird, sehen das sofort die Besucher, angepasst auf die benutzten Endgeräte.
- Ihre aktuellen Leistungen, Artikel und Neuigkeiten sind auf jedem Endgerät bequem zu lesen.
- In den Suchergebnissen werden Sie weiter vorn gefunden.
Google bietet nun zusätzliche Ergebnislisten in folgenden Boxen an
1. Die kostenlose Suche nach Mitarbeitern in „Google for Jobs“.
2. Die kostenlosen „Google My Business“ Anzeigen. Eine wirkungsvolle, gezielte und preisgünstige Vorort-Werbung für Arztpraxen und Apotheken.
3. Die kostenpflichtigen digitalen Anzeigen in der „Google Ads“-Box. Eine preisgünstige, steuerbare und jederzeit überprüfbare Vorort-Werbung für die Leistungen, Artikel und Neuigkeiten unserer Kunden.
Auch diese Ergebnislisten 1 bis 3 sind anpassungsfähig gestaltet durch Vorlagen (Fenster oder Templates), die sowohl auf mobilen als auch auf stationären Geräten sichtbar werden. Wir sorgen gern für die Erscheinung der Angebote Ihrer Apotheke/Praxis in diesen Boxen durch flexible Gestaltung und Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO). Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Webbrowser sind spezielle Programme zum Surfen im Internet und zur Darstellung von Internetseiten. Innerhalb des Betriebssystems Windows 95B bis Windows 10 gehörte der Webbrowser Internet Explorer (IE) zum Microsoft Betriebssystem. Er konnte ursprünglich vom Nutzer nicht entfernt werden. Das führte in Deutschland zu einem Marktanteil von mehr als 90 %. Wettbewerber von Microsoft klagten deshalb wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Auf die Kopplung des Internet Explorers an das Windows Betriebssystem hat Microsoft dann verzichtet.
Pflege des IE wird 2021 eingestellt
Inzwischen hat Microsoft angekündigt, die Pflege des Internet Explorers einzustellen. Im November 2020 wurde die Unterstützung der Kunden für den Internet Explorer für einige Windows Versionen schon beendet. Zum 17. August 2021 sollen alle Microsoft-Dienste nicht mehr mit dem Internet Explorer 11 genutzt werden können. Spätestens am 14. Oktober 2025 sind für den Support alle Türen zugeschlagen.
Der von Microsoft mit Windows 10 im Jahr 2015 eingeführte Edge-Browser sollte den Internet Explorer als Standard-Browser ersetzen. Er konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Im Januar 2020 erschien daher die Neuentwicklung des Edge-Browsers, der auf Chromium basiert. Die gleiche Technologie wird auch bei Googles Chrome Browser genutzt.
Besser aktuelle Browser nutzen
Kommen Sie mit in die digitale Zukunft. Nutzen Sie aktuelle Browser zum Surfen im Internet und damit Sie Ihre Mitarbeiter, Kunden und Interessenten zu Videokonferenzen, Schulungen, Teamarbeiten etc. einladen können. Im November 2019 haben wir unsere Kunden in einem Blogartikel bereits auf Darstellungsfehler von Internetseiten im Internet Explorer aufmerksam gemacht. Entdecken Sie an Ihren PC-Arbeitsplätzen noch das Logo des Internet Explorers, sollten Sie sich stattdessen einen modernen Browser herunterladen.
Verbreitung der Browser in Deutschland
Vielleicht helfen Ihnen die folgenden Nutzerzahlen von Statista, sich für Ihren zukünftigen Browser zu entscheiden. Die Angaben zu den Marktanteilen der führenden Browser an den Page Views (Seitenaufrufen) in Deutschland im Januar 2021 beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung mit Desktops und Notebooks. Hierbei sind Smartphones und Tablets nicht berücksichtigt.
- Googles Browser Chrome erzielte bei den Seitenaufrufen einen Marktanteil von 47,2 %.
- Der Mozilla Firefox-Browser belegte mit 20,2 % den zweiten Platz.
- Microsofts neuer Edge-Browser (Chromium-Edge) kommt auf einen Anteil von 11,4 %.
- Apples Safari-Browser erreichte 11,2 %.
- Der Marktanteil des Internet Explorers liegt nur noch bei 2,4 %.
Googles Browser Chrome und der Mozilla Firefox-Browser gehören zu den beliebtesten Internet-Browsern auf PCs und stehen auch für Smartphones und als portable Versionen zur Verfügung. Chrome ist mit ca. 67 % Marktanteil der weltweit meistgenutzte Browser. Wechseln Sie lieber kurzfristig zu einem modernen Webbrowser.
Internetseite:
www.hamidefarshi.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Seit über 20 Jahren arbeiten wir an der digitalen Sichtbarkeit unserer Apotheken-, Arzt- und Zahnarzt-Kunden. Unsere mehr als 800 Kunden sind zufrieden, weil wir ihre digitale Präsenz ständig pflegen. Beispiele für Internetseiten der Berufsgruppen, auf die wir uns spezialisiert haben, finden Sie in unseren Referenzen. Wir begleiten Sie im Apotheken- und Praxismarketing gern von Anfang an.
Die Technik ändert sich, die Anforderungen unserer Kunden auch
Deutschland hat mehr als 83 Millionen Einwohner. Die Anzahl der Smartphone-Nutzer in Deutschland ist nach dem Online-Portal Statista mittlerweile auf rund 58 Millionen (2019) gestiegen. Dies spricht dafür, dass ein Großteil Ihrer Kunden bzw. Patienten Ihre Webseiten mit dem Handy aufsuchen. Versuchen Sie unsere Referenzen mal mit Ihrem Smartphone zu erreichen. Die aufgerufenen Webseiten werden automatisch an die Bildschirmgröße Ihres Handys angepasst, ebenso an die Bildschirmgröße Ihres jeweils aufrufenden PCs. Das bezeichnet man als „responsives Webdesign“. Unsere Webseiten sind heute alle danach gestaltet.
Aktueller Content für Ihre Seiten
Abhängig von Ihrer Spezialisierung produzieren wir für Ihre Webseitenbesucher ständig aktuelle Beiträge für Ihre Apotheke bzw. Praxis. Auch Begegnungen mit Ihren Kunden/Patienten im Netz mit Hilfe von Facebook, Twitter oder Instagram werden vom Staude Team mit der Dienstleistung Social-Media-Management angeboten und gefördert.
Suche nach Mitarbeitern mit Google for Jobs
Sogar nach Mitarbeitern können Sie mit Ihrer Webseite bei Google for Jobs suchen. 78 % aller Stellensuchenden beginnen ihre Suche nach einem neuen Arbeitsplatz in der Suchmaschine von Google. Bei Google kostet das kein Geld. Über die Preise für die Erstellung, Platzierung und Überwachung Ihrer regionalen Stellenanzeige, informieren wir Sie hier.
Google My Business Anzeigen – ein Muss für Ärzte und Apotheken
Es ist eine kostenfreie Werbung für Ihre vor-Ort-Apotheke/Praxis. Wenn Ihr Kunde, Patient oder Interessent nach einem Arzt oder einer Apotheke in seiner Stadt oder seinem Stadtteil sucht, wird er durch den Google My Business Dienst in die Regionalbox mit Landkarte geleitet. Die folgenden Links zeigen, wie das aussieht:
Apotheke Oberhausen
Zahnarzt Oberhausen
Internist Oberhausen
Hier können Sie sich informieren über die Unterstützung von Staude bei Google My Business
Digitale Anzeigen: Google Ads
Gerne schalten wir auch für Sie digitale Anzeigen im Internet: Google Ads. 140 Millionen Suchanfragen beantwortet dieser Google Dienst täglich. Die Kosten werden von Ihnen durch Ihr Tagesbudget begrenzt. Urzeit und Wochentage, an denen Ihre Anzeige erscheinen soll, können Sie auch festlegen.
erreichen Ihre Patienten bzw. Kunden Sie sogar, wenn Ihre Apotheke/Praxis geschlossen ist.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) bringt Ihre Website nach oben
Auf der Suche nach einer nahegelegenen Apotheke oder einer Praxis nutzen immer mehr Menschen das Internet. Meist beachten sie nur die ersten Plätze der Suchergebnisse bei Google. Eine Suchmaschinenoptimierung trägt dazu bei, dass Ihre Internetseite dort zu finden ist.
Unser Produktportfolio für Apotheken, Ärzte und Zahnärzte
beinhaltet digitale Werbung und herkömmliche Werbung (Logo entwickeln, Briefbögen, Terminzettel, Formulare, Flyer, Texte). Wir bemühen uns, um die Gestaltung Ihrer Werbung im Corporate Design. Für ein unverbindliches Gespräch stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
Internetseite:
www.hno-ockermann-luenen.de
Unsere Rolle:
Gestaltung von Internetseite und Logo
Projekt:
Abmahngefahr ist eingedämmt, nicht abgeschafft
Am 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat ein Gesetz zur Eindämmung des Abmahn-Missbrauches beschlossen. Rechtsanwälten und deren Kunden fällt es seitdem schwerer, mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Die Abmahnenden müssen nämlich jetzt eine Abmahnbefugnis nachweisen. Über die neuen gesetzlichen Hürden haben wir Sie bereits im Oktober in unserem Blog informiert. Die Abmahnung von Webseiten ist damit eingedämmt, aber nicht abgeschafft.
Studie des FdWB: 41 % deutscher Webseiten sind nicht sicher
Der Fachverband der Webseitenbetreiber (FdWB) hat im März 2020 für eine Studie 2.500 Webseiten kleinerer und mittlerer Unternehmen untersucht und festgestellt, dass 41 % der Webseiten dieser Unternehmen mangelhaft und damit abmahngefährdet sind. Am häufigsten fehlten auf den Internetseiten eine SSL-Verschlüsselung und die Datenschutzerklärung.
Die allgemein häufigsten Abmahngründe
- Die Datenschutzerklärung fehlt, ist nicht vollständig oder nur schwer erreichbar.
- Das Impressum fehlt, ist nicht vollständig oder ist nicht von allen Seiten des Auftritts erreichbar.
- Auf den Webseiten befinden sich Bilder, Logos, Layouts, Grafiken, Landkarten, Texte und Videos, für die der Webseitenbetreiber keine Urheberrechte hat.
- Internetseiten enthalten Bilder von Mitarbeitern ohne deren Zustimmung.
- Es werden keine, nach der Datenschutzgrundverordnung vorgeschriebene Einwilligungen, für Cookie-Banner eingeholt.
- Mit den unsichtbaren Keywords auf der Internetseite wird gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.
Staude-Kunden sind auf der sicheren Seite. Wir achten darauf, dass Ihr Internetauftritt diese Mängel nicht hat.
Zusätzliche Gesetze im Gesundheitswesen
Auf Webseiten von Ärzten und Apothekern dürfte die Zahl der abmahngefährdeten Seiten noch höher sein. Im Gesundheitswesen muss nicht nur das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Telemediengesetz (TMG), beachtet werden, sondern auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die zahlreichen Berufsordnungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Zusätzliche Abmahngründe im Gesundheitswesen
- Verbot irreführender oder unwahrer Werbung
- Verbot vergleichender Werbung
- Verbot von Anpreisungen mit sicheren Heilungserfolgsversprechen
- Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Kunden und Patienten
Fazit
Die Technik Ihrer digitalen Werbung wird ständig weiterentwickelt und unsere Gesetzgeber passen die Gesetze ständig an und setzen neue in Kraft. Ihre Werbemaßnahmen müssen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Das Staude-Team unterstützt Sie, sprechen Sie uns gern an.
Internetseite:
www.dr-butschek.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Missbräuchliche Abmahnungen könnten bald seltener werden. Vor einigen Wochen hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen. Das Gesetz soll insbesondere Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Abmahnungen schützen. Hier können Sie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung einsehen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 9. Oktober 2020 abgesegnet. Es folgt kurzfristig die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Ziel des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“
Dem Geschäft mit Serien-Abmahnungen fehlt künftig der finanzielle Anreiz. Anwälte und deren Mandanten, die mit Abmahnungen ein Honorar generieren wollen, haben es in Zukunft schwer. Wer einem Wettbewerber Verstoß gegen die Kennzeichnungs- oder Informationspflicht im Impressum vorwirft, kann künftig dafür keine Abmahnkostenerstattung beanspruchen. Auch die Erstattung der Abmahnkosten wegen DSGVO-Verstößen müssen Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, nicht mehr bezahlen. In den gleichen Fällen sieht § 13a Abs. 2 UWG neu vor, dass eine Vertragsstrafe nicht vereinbart werden darf, wenn Mitbewerber erstmals abmahnen. Zudem begrenzt das neue Gesetz die Vertragsstrafe für geringe Verstöße auf 1.000 Euro (§ 13a Abs. 3 UWG neu), damit kleine Unternehmen nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Verfügt der Abmahnende über eine Beschwerdebefugnis?
Bislang konnte Sie jeder abmahnen. Künftig können das nur Mitbewerber, die die gleichen Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Wer nur wenige Leistungen oder Produkte der gleichen Art anbietet oder wenn der Abmahnende sein Gewerbe erst gerade angemeldet hat, fehlt ihm die Beschwerdebefugnis. Daher wird er die Erstattung seiner Abmahnkosten nicht durchsetzen können.
Neue Hürden für Abmahnverbände
Wirtschaftsverbände dürfen nur abmahnen, wenn sie auf einer „Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände“ eingetragen sein. Folgende Anforderungen müssen hierzu erfüllt sein:
- Eingetragene Vereine müssen mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder haben, die gleiche oder verwandte Waren oder Dienstleistungen auf demselben Markt verkaufen wie der Abzumahnende.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit wenigstens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sein.
- Es muss aufgrund ihrer Tätigkeit, ihrer personellen und finanziellen Ausstattung gesichert sein, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig erfüllen und ihre Ansprüche nicht nur deshalb geltend gemacht werden, um Einnahmen aus Abmahnungen und Vertrags-strafen zu erzielen.
- Sie dürfen ihren Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen überlassen und Personen, die für den Verein tätig sind, nicht unangemessen vergüten.
Der Inhalt des Abmahnschreibens
wird durch das Gesetz definiert. Wenn der Abmahnende das nicht beachtet, besteht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Der Abgemahnte darf dann sogar Gegenansprüche geltend machen. Pflichtangaben in einer Abmahnung sind:
- Name oder Firma des Abmahnenden. Zusätzlich Name oder Firma des Vertreters
- Voraussetzung der Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 UWG neu
- Angabe, in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht wird und wie sich dieser berechnet.
- Ausführliche Beschreibung der Rechtsverletzung, die zur Abmahnung führt. Das soll Serienabmahnungen verhindern.
Wahl des „fliegenden Gerichtsstandes“ wird den Abmahnenden genommen
Abmahnende konnten bisher einen Gerichtsstand aussuchen, von dem sie einen Klageerfolg erwarteten. Zukünftig kann der Abmahnende nur noch das Gericht anrufen, in dem der Beklagte seinen Sitz hat (§ 14 Abs. 2 UWG neu). Es gibt Ausnahmen: Wenn sich eine geschäftliche Handlung an einen „örtlich begrenzten Kreis von Marktteilnehmern“ richtet, ist auch fortan das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen wurde. Dies gilt auch, wenn der Anspruchsgegner im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Abmahnverbände werden vermutlich vorsichtiger
Denn Abmahnverbände, die den Gerichten wegen unberechtigter Abmahnungen auffallen, können dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden. Ihnen kann die Klagebefugnis entzogen werden. Es besteht Hoffnung, dass es durch das neue Gesetz zu weniger unberechtigten Serien-Abmahnungen kommt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 5.06.2018 entschieden, dass Facebook und die Betreiber von Fanpages gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich sind. Denn durch den Betrieb der Fanpage (Facebook Unternehmensseite) ermöglicht der Betreiber den Zugriff auf die Daten der Fanpage-Besucher. Das Urteil hat damals für große Unsicherheit bei Fanpagebetreibern gesorgt. Wir hatten in unserem Blogartikel darüber informiert.
“Page Controller Addendum” von Facebook
Facebook hat mittlerweile durch Ergänzung seiner AGBs nachgesteuert, so dass die datenschutzrechtlichen Hürden für eine Facebook-Fanpage geringer ausfallen. Facebook bietet hierzu ein „Page Controller Addendum“. In der Vereinbarung wird festgelegt, für welche Datenverarbeitungsvorgänge Facebook bzw. der Fanpagebetreiber verantwortlich ist. Ein entsprechender Passus muss in Ihrer Datenschutzerklärung vorhanden sein.
Das Betreiben einer Facebook-Fanpage birgt aber dennoch das Risiko für Datenverstöße. Die Staude GmbH bietet Ihren Kunden daher ab sofort die Möglichkeit einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für Facebookseiten an. Das „Page Controller Addendum“ ist Bestandteil der Datenschutzerklärung
Eigene Datenschutzerklärung für die Facebookseite erforderlich
Das EuGH-Urteil sieht vor, dass jedes nicht rein private Profil bei Facebook und anderen Social Media Plattformen eine eigene Datenschutzerklärung haben muss. Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website reicht demnach nicht aus. Sie benötigen für Ihren Facebookauftritt eine eigene Datenschutzerklärung, die sich von derjenigen der Website unterscheidet.
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung – Angebot von Staude
Staude-Kunden haben bereits eine Datenschutzerklärung auf ihrer Facebookseite. Das „Page Controller Addendum“ ist aber hier noch nicht Bestandteil. Zudem gibt immer noch einen Mangel an Rechtssicherheit durch den Mangel einer Rechtsgrundlage für den Betreiber. Fanpages sind nach DSGVO nicht ohne Weiteres datenschutzkonform zu betreiben.
Das Staude-Team möchte seinen Facebook-Kunden mehr Rechtssicherheit ermöglichen. Daher bieten wir unseren Facebook-Kunden ab sofort eine neue DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (inklusive „Page Controller Addendum“) für die Facebookseite an. Diese Datenschutzerklärung ist juristisch geprüft. Die neue Datenschutzerklärung inklusive Einfügen auf Ihrer Facebookseite durch unser Team kostet einmalig 199 Euro. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Interesse an diesem Angebot haben.
Sobald Sie Daten, die einer natürlichen Person zugeordnet werden können, zur Verarbeitung an externe Dienstleister weitergeben, benötigen Sie gemäß Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag). Sonst wird es für Ihre Praxis oder Apotheke schwer, nach Fehlleistungen Ihrer externen Dienstleister, Schadenersatzansprüche einzufordern. Die Datenschutzbehörden können sogar Bußgelder gegen den Verantwortlichen verhängen (= Apotheke/Praxis), wenn kein AV-Vertrag auf Verlangen vorgelegt wird. Im Kurzpapier Nr. 13 der Datenschutzbehörden wird auch darauf hingewiesen.
Mit folgenden Berufen muss kein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden.
Die überlassenen persönlichen Daten werden in eigener Verantwortung verarbeitet. Die jeweils zuständigen Berufsaufsichtsbehörden haben ihre Angehörigen bereits zum Schutz aller personenbezogenen Daten verpflichtet.
- Steuerberater
- Rechtsanwälte und Notare
- Banken
- Briefpostdienstleister
- Wirtschaftsprüfer
- Externe Betriebsärzte
Wozu müssen Sie Ihre Auftragsverarbeiter verpflichten?
Das ist in den Artikeln 28 bis 37 der DSGVO niedergeschrieben. Die Gestaltung der Verträge ist auch abhängig von den externen Dienstleistungen, die der verarbeitende Auftragnehmer erbringt. Ihr Anwalt oder Ihr Datenschutzbeauftragter wird Ihnen bei der Erstellung der nötigen Auftragsverarbeitungsverträge helfen.
Diese Themen sollten in Auftragsverarbeitungsverträgen behandelt werden:
- Verantwortlichkeit, sowie Gegenstand und Dauer des Vertrages
- Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
- Kontrollen und Pflichten des Auftragnehmers
- Unterauftragsverhältnisse
- Kontrollrechte des verantwortlichen Auftraggebers (Arzt/Apotheker)
- Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
- Weisungsbefugnis des Auftraggebers (Arzt/Apotheker)
- Datenlöschung und Rückgabe von Datenträgern
- Haftungserklärung
- Technisch und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Schlussbestimmungen
Uns ist wichtig, dass unsere Kunden vor Bußgeldern und Schadenersatzforderungen bewahrt sind. Deshalb bieten wir einen Vertrag für die Auftragsverarbeitung mit Staude GmbH an. Den können Sie sofort hier bei uns anfordern.
Internetseite:
www.plastische-chirurgie-allan-muenchen.de
Unsere Rolle:
Gestaltung von Internetseite, Logo, Briefbögen, Visitenkarten und Social Media.
Projekt:
Herr Dr. Allan A. Allan ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Er hat 2020 seine Praxis in München gegründet. Staude hat ihn bei diesem Prozess begleitet. Als erstes wurde das Logo entworfen. Danach folgten die Internetseite und diverse Print-Produkte. Natürlich alles im selben Stil (Corporate Design), damit es unverwechselbar bleibt.
Internetseite:
www.zahnarzt-todoric.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Seit 2019 ist die Homepage von Herrn Todorić online. Sie zeichnet sich durch einen animierten Schriftzug auf der Startseite und einen besonderen Scrolleffekt aus. Die Leistungen werden auf der Startseite durch große Kacheln dargestellt mit einem interessanten Mouseover-Effekt.
Internetseite:
https://www.haut-bad-krozingen.de/
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und Broschüre.
Projekt:
Herr Dr. Jacobs hat zwei Hautarztpraxen in Bad Krozingen und Breisach. 2019 ist er Staude-Kunde geworden. Die beiden Praxen werden auf einer übersichtlichen Startseite präsentiert. 2020 haben wir für Herrn Dr. Jacobs eine Broschüre mit einer Übersicht seiner Leistungen gestaltet.

Internetseite:
www.frauenarztpraxis-ludwigsburg.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und des Logos.
Projekt:
Internetseite:
www.zahnarztpraxis-graw.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Frau Graw ist seit 2011 zufriedener Staude-Kunde. 2019 wurde die Seite neugestaltet. Das Webdesign hat sich an den Farben der Praxis und des Logos orientiert. So entsteht ein einheitliches Bild, welches Wiedererkennungswert schafft.
Internetseite:
www.mein-zahnarzt-augsburg.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und des Logos.
Projekt:
Herr Dr. Heinrich hat 2019 eine neue Website und ein neues Logo bekommen. Clean, modern und ästhetisch war die Devise.

Internetseite:
www.rathausapotheke-muenchen.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Die Rathaus Apotheke am Marienplatz befindet sich im sogenannten neuen Rathaus im Herzen Münchens. Im Jahr 2001 eröffnete der erfahrene Innenstadtapotheker Herr Josef Grimm in diesem historischen Gebäude die erste öffentliche Apotheke am Marienplatz. Sie ist seit 2011 zufriedener Staude-Kunde. 2019 wurde die Internetseite neugestaltet.
Internetseite:
www.alpha-apotheke-fuerth.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Seit 2019 ist die Alpha-Apotheke in Fürth unser Kunde. Frau Kahya hatte in diesem Jahr die Apotheke übernommen und mit einem neuen Logo, neuer Außenwerbung, Inneneinrichtung und Internetseite frischen Wind in die Apotheke gebracht.
Internetseite:
www.apotheke-schwabing.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
2020 sind die Feilitzsch-, Libellen- und Walpurgis-Apotheke Staude-Kunde geworden. Das Design der Website orientiert sich an dem Logo und der Inneneinrichtung der Apotheke. Eine Mischung aus Weiß und Holzelementen lässt die Apotheke und Internetseite sehr modern und edel wirken.
Internetseite:
www.marktapotheke-neustadt.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Die Markt-Apotheke aus Neustadt ist seit 2016 unser Kunde. 2019 wurde die Seite neugestaltet. Das Besondere an dieser Seite ist das animierte Startbild. Hier wird nicht mit einem Video gearbeitet, sondern mit CSS, das hält die Ladezeiten gering und sieht gut aus.
Internetseite:
www.apotheke-kassel-niederzwehren.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Internetseite:
www.moorkamp-apotheke-delmenhorst.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und des Logos.
Projekt:
Die Moorkamp-Apotheke aus Delmenhorst ist seit 2020 Staude-Kunde. Auf der Seite wird der Nutzer von einer einladenden Kombination aus Video und statischem Bild empfangen. Die Teamseite greift das Logo wieder auf und setzt alle Teammitglieder in einen Mörser.

Internetseite:
www.hausarzt-perreau-erkelenz.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Herr Perreau ist 2019 Staude-Kunde geworden, nachdem er auf unserem Online-Marketing-Seminar in Düsseldorf war. Seine neue Internetseite sticht durch lebendige Fotos, eine einzigartige Teampräsentation und gut aufbereiteten Content aus der Masse hervor. Seit Anfang 2020 ist die neue Internetseite online. Seitdem füllt das Team von Herrn Perreau vorbildlich das „Aktuelle“ mit interessanten Beiträgen.
Internetseite:
www.orthopaedie-maschen.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Das OrthopädieZentrum in Maschen bietet ein großes Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten. Die Herausforderung bei dieser Internetseite war es, eine große Menge an Leistungen möglichst übersichtlich darzustellen. Mit einer einzigartigen animierten Infografik haben wir dieses Ziel erreicht.
Internetseite:
www.orthopädie-buescher-stadtlohn.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Internetseite:
www.kinderarztpraxis-albermann.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Internetseite:
www.neurologie-psychiatrie-ennepe-ruhr-kreis.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Internetseite:
www.drkrausse.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und des Logos.
Projekt:
Seit Anfang 2019 ist Herr Dr. Krauße Staude-Kunde. Als erstes haben wir die Gestaltung des Logos übernommen. Wichtig war Herrn Dr. Krauße, dass das Logo metallisch aussieht. Trotzdem sollte sein Orangeton integriert werden. Anschließend starteten wir mit dem Projekt Webdesign. Hier haben wir mit einem ästhetischen Bild begonnen, das gleichzeitig schöne Haut symbolisieren, aber auch Bezug zu der Heimat (Hamburg) aufbauen soll.

Internetseite:
www.zahnarztpraxis-wollny.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Seit 2010 ist Herr Wollny Staude-Kunde. 2019 entschied er sich für eine Neugestaltung. Passend zum Logo ist die neue Seite in Gold gehalten. Ein Hingucker ist die Leistungsübersicht. Fährt man hier mit der Maus über die Zähne werden diese golden. Hinter jedem Zahn befindet sich eine Leistung.
Internetseite:
www.zahnarzt-praxis-wolfsburg.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Nach gut 32 Jahren unter Dr. Siewertsen hat sein Nachfolger Christopher Ziegler im Frühjahr und Sommer 2019 nun die Praxis neu gestaltet. Pünktlich mit der Renovierung der Praxis ging auch die neue Internetseite an den Start.
Internetseite:
www.zahnarzt-kreuznach.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Im Jahr 2019 wurde Herr Dr. Stelter unser Kunde, zu diesem Zeitpunkt haben sich die Zahnarztpraxis Dr. Stelter und die MKG-Praxis Dr. Ziebart zur gemeinschaftlichen Nutzung der Praxisräume zusammengeschlossen. Jede Praxis hat ihren eigenen Patientenstamm und arbeitet unabhängig voneinander.
Internetseite:
www.zahnarzt-altmann.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite.
Projekt:
Herr Dr. Altmann besitzt drei Zahnarztpraxen in Zeitz. 2019 hat er sich entschieden, zu Staude zu wechseln. Er hat ein völlig neues Design bekommen. Passend zur Praxis ist die Internetseite in Orange gehalten und wurde mit Ornamenten verziert.
Internetseite:
www.zahnarzt-taipe-erndtebrueck.de
Unsere Rolle:
Gestaltung der Internetseite und des Logos.
Projekt:
Herr Taipe ist seit 2019 unser Kunde. Er hat damals die Praxis übernommen und brauchte ein Logo und eine Internetseite. Das Design ist in Naturfarben gehalten und überzeugt durch eine einzigartige Leistungsdarstellung. Später haben wir für Werbezwecke ein Praxisvideo erstellt, welches auch auf der Startseite zu sehen ist.

Humorvoll
Eine Stärke von mir.

Ehrlich
Eigentlich nicht erwähnenswert, aber im heutigen Geschäftsleben nicht selbstverständlich.
Direkt
Ich spreche auch Dinge an, die meinen Interessenten und Kunden nicht gefallen, natürlich humorvoll aber ehrlich und direkt und da schließt sich der Kreis wieder.
Motivation
Ich habe das Glück, dass mir mein Job echt Spaß macht. Das macht vieles leichter und angenehmer. Zudem arbeite ich mit einem fantastischem Team – besser können Arbeitsbedingungen nicht sein.
Ziele
Wir als Team wollen die Staude GmbH zur ersten Adresse im Online-Marketing für Apotheken, Ärzte und Zahnärzte formen. Diesem Ziel kommen wir jeden Tag ein Stückchen näher.
Freizeit
Meine Freizeit verbringe ich zum großen Teil mit meiner Familie, das gibt mir Kraft und den nötigen Ausgleich, den ich brauche. Und zum kleinen Teil verbringe ich meine Freizeit bei Saturn, Media Markt und Co., da ich sehr technikaffin und gerne auf dem neusten Stand bin.

… ordentlich, verlässlich, engagiert …
Ich bin seit 2005 bei Staude und Sascha Lemm hat ziemlich schnell gemerkt, dass er ohne mich schlecht dran ist und mich in die Geschäftsführung aufgenommen.
Als Bilanzbuchhalterin habe ich stets die Finanzen im Blick und bin zuständig für die Organisation und Durchführung aller Vorgänge im Rechnungswesen und Personalwesen.
Das Staude-Team ist wie eine große Familie und ich bin froh, dass wir so tolle Leute haben.
Ich bin an allen Vorgängen im Unternehmen interessiert und kriege gerne alles mit.
Staude & ich
Hallo, ich bin Tobias Mamerow, leitender Grafiker und Marketing Manager von Staude. Hier möchte ich Ihnen die Geschichte von Staude & mir erzählen.
Alles begann 2013. Direkt nach meiner Ausbildung zum Mediengestalter wurde ich nach Hünxe zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Da saß ich nun vor Sascha Lemm und Jennifer Dickmann und bereitete mich auf Fragen vor wie „Was sind Ihre 10 größen Schwächen“ und „Wo sehen Sie sich in 10 Jahren“. Aber solche Fragen kamen nicht. Es war viel mehr ein lockeres Kennenlernen. Wenige Tage später bekam ich dann den ersehnten Anruf „Du hast den Job!“. Am 01.08.2013 war ich dann offiziell Teil des Staude-Teams.
Kein Mediengestalter vergisst, glaube ich, die erste Seite, die er gestaltet hat. Bei mir war es die Markt Apotheke aus Dresden. Seitdem hat sich einiges im Webdesign getan und die Seiten sind immer komplexer geworden.

Zeitgleich mit dem Arbeitsbeginn bei Staude begann ich den Lehrgang zum Marketing- und Vertriebs-Ökonom an der VWA (Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien). Im Anschluss daran studierte ich Wirtschaft & Management an der FOM (Hochschule für Oekonomie & Management). Unzählige Abende im Hörsaal und viele hundert Tassen Kaffee später war ich dann endlich 2018 Bachelor of Arts für Wirtschaft und Management. Daraufhin wurde ich zum leitenden Grafiker und Marketing Manager von Staude befördert. Ende 2018 habe ich meine Ausbildereignungsprüfung absolivert.
Jetzt kümmere ich mich um unsere Grafiker, Nachwuchs-Grafiker, plane und gestalte Werbekampagnen und betreue unsere Kunden.
Mahlzeit,
hier möchte ich Ihnen gerne meinen beruflichen Werdegang näherbringen.
Nach einer zu langen Suche nach einem Ausbildungsplatz, durfte ich zum Glück im September 2012 meine Ausbildung zum Bürokaufmann bei Staude beginnen. Innerhalb dieser 3 Jahre habe ich das Staude-Team lieben gelernt und einen besseren Chef kann man nicht haben.
Durch Eifer, Fleiß und Zuverlässigkeit durfte ich auch nach meiner Ausbildung weiterhin bei Staude bleiben.
Ich weiß noch, wie ich nach der Ausbildung zu Sascha folgendes sagte, „Nie wieder will ich die Schulbank drücken“. Jedoch entschied ich mich nach einem Jahr wieder die Schulbank zu drücken.
2016 bis 2019 besuchte ich neben der Arbeit ein Berufskolleg und habe dort erfolgreich meinen Abschluss zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ absolviert.
In diesen 3 langen und anstrengenden Jahren war meine Freizeit leider sehr begrenzt und meine Partnerin vereinsamte Abends. Aus diesem Grund hat es nicht lange gedauert und wir bekamen einen kleinen Zuwachs in unserer gemeinsamen Wohnung, der mich auch gerne mal vom Lernen abgehalten hat.
Ich konnte dort unter anderem viel über Personalführung lernen und seit dem 01.01.2019 darf ich mich nun auch als „Leiter der Verwaltung & Kundenbetreuung“ vorstellen und kümmere mich zudem um unseren Nachwuchs.
Also, wenn Sie ein Anliegen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Ich werde mich auch gut um Sie kümmern.
Hallo zusammen,
ich bin der Tim aus der IT und seit Ende 2020 im Team Staude.
Meine Hauptaufgabe liegt in der Programmierung und (Weiter-)Entwicklung unserer Software-Produkte. Das Web ist eine sehr schnelllebige Welt, welche sich ständig weiterentwickelt und immer neue Herausforderungen stellt. Diese müssen konzeptionell sowie technisch realisiert werden, und hier komme ich ins Spiel! Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich Web-Development konnte ich nach meinem Informatik-Studium viele Eindrücke und Erfahrungswerte sammeln, welche in die Entwicklung unserer Software einfließen. Hierbei ist es mein Ziel, Lösungen zu erarbeiten, die funktionabel und benutzerfreundlich sind; sprich ein gutes „Look & Feel“ bieten. Wir blicken mittlerweile auf eine Welt, die sich immer weiter vernetzt (hat) und unsere Arbeit ist ein Teil davon. Coole Sache!
Neben Programmierung und Entwicklung gehört aber es natürlich auch zu meinen weiteren Aufgaben, sich um die alltäglichen Computer-Probleme zu kümmern, die in der IT so auflaufen. Sätze wie:
„Habe kein Internet“, „der Drucker läuft grad Amok“ oder „hier steht: Fehler auf Planet 7, kannste mal gucken“ sind wohl bekannt. Meistens dauert es dann nicht lang bis mein Telefon klingelt oder ich neue Mails habe. 😉
Moin Moin,
mein Name ist Klaus Heller und ich bin seit März 2014 für die Firma Staude im Vertrieb tätig.
Ich bin der Vertriebsleiter für Deutschland und lebe seit knapp 2 Jahren endlich wieder in der schönsten Stadt der Welt.
Kennt jeder! Genau Hamburg!
Durch meine langjährige Außendiensttätigkeit habe ich sehr viele Erfahrungen im Umgang mit Kunden gesammelt. Wichtig dabei war mir immer, mit diesen auf Augenhöhe zu kommunizieren. Um im Dienstleistungssektor erfolgreich zu arbeiten ist Qualität, Ehrlichkeit und Arrangement sehr wichtig. Unser Ziel ist eine langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden, und daher legen wir sehr hohen Wert darauf, den Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden und darüber hinaus die Qualität immer den neuesten Herausforderungen anzupassen oder diese zu übertreffen.
Ich habe sehr schnell festgestellt, dass in unserem Betrieb manches etwas anders tickt, so wie eben auch unser Motto. Das ist aber liebevoll gemeint. Um im grafischen Bereich etwas zu bewegen, muss man auch den Mut haben, mal gegen den Strom zu schwimmen. Ob Chef, Grafiker oder Lehrling, wir ziehen alle an einem Strang und sind eine große Familie. Die Mischung „Jung und Alt“ passt hervorragend in unsere Konzepte, die immer gemeinsam besprochen und entwickelt werden. Das macht uns zu dem, was wir heute sind und gemeinsam erreicht haben.
Ich bin sehr stolz, ein Teil dieses hervorragenden Teams sein zu dürfen und möchte das gerne bis zu meiner Rente auch bleiben. Meine Arbeit macht mir enormen Spaß und es kommen immer wieder neue Herausforderungen, so dass auch keine Langeweile aufkommen kann.
Meine Hobbies
Ich liebe den Hamburger Hafen, die Landungsbrücken haben es meiner Frau und mir angetan. Und auch wenn es dann schon zum einhundertsten Mal ist, eine Hafenrundfahrt geht trotzdem immer wieder und mittlerweile könnte ich den Reiseführer auch ersetzen, da ich die Sprüche schon auswendig kenne. Egal ob Hafengeburtstag oder Hamburger Dom, wir sind dabei. Sonntags geht’s dann auch schon einmal ganz früh zum Fischmarkt und anschließend wird in der Fischauktionshalle das Tanzbein geschwungen.
Auf St. Pauli über die Reeperbahn schlendern, ist an Wochenenden immer ein schönes Erlebnis.
Sportlich bin ich derzeit fast nur vorm Fernseher aktiv, aber das soll sich jetzt ändern.
Da ich ein großer Fußballfan bin, sieht man mich auch öfter in den großen Bundesliga-Stadien.
Ich bin ein kleine Baumeister und handwerklich einigermaßen begabt, so dass ich in den Wintermonaten sehr viel Zeit in meiner kleinen Werkstatt verbringe.

Hallo, mein Name ist Nico und ich bin hier einer der Mediengestalter in Digital und Print, mit dem Schwerpunkt auf Websites und Videos.
Wie ich zu Staude kam
Schon in der Realschulzeit wusste ich, dass ich etwas mit Medien machen möchte. Also habe ich erst mal mein Fachabitur im Bereich Medien gemacht. Danach habe ich mich beworben. Bei Staude habe ich sofort im Bewerbungsgespräch gemerkt, hier ist es anders, als wo ich sonst war. Es fing schon damit an, dass Sascha Lemm und Tobias Mamerow sagten, „Wir führen dieses Bewerbungsgespräch in Englisch durch, das ist ja wohl kein Problem, oder?“. Und ich sagte mir „Oh, okay“, aber sofort wurde gesagt, „Nein, das war nur ein Spaß“. Das hatte ich bei den anderen Bewerbungsgesprächen nie gehabt, da war alles immer Ernst und es ging nur um die Fakten wie Noten oder die bekannten 08/15-Bewerbungsfragen. Doch in diesem Bewerbungsgespräch ging es mehr um die Persönlichkeit, und mir hat das Gespräch sehr gut gefallen. Am Ende hatte ich das erste Mal das Gefühl, hier will ich hin. Und am nächsten Morgen kam der Anruf und ich hatte den Platz bekommen.
So bin ich seit Juli 2018 hier im Team, habe im Juni 2021 erfolgreich meine Abschlussprüfung gemeistert und durfte danach auch hier im Team bleiben. Jetzt geht es darum, seine eigenen Fähigkeiten weiter auszubauen und weiter schöne Websites oder andere Gestaltungsprodukte zu designen. Gerade in unserer Branche ändern sich schnell die Trends wie in der Modewelt und man muss immer auf den aktuellen Stand sein.
Meine Vorerfahrungen und Passionen
In meiner Freizeit habe ich mich schon, von klein auf immer, mit dem Thema Videogames auseinandergesetzt. Meine erste Konsole war der Nintendo 64. Alle meine nachfolgenden Konsolen sind dann auch immer von Nintendo gewesen, also ja ich bin ein ziemlich großer Nintendo-Fan. Ich habe dann auch 2011 einen YouTube-Kanal erstellt, mit dem Schwerpunkt „Let‘s plays“ und so habe ich bis Ende 2017 mehr als 1500 Videos für meinen Kanal produziert. Danach habe ich dann mit YouTube aufgehört. Jedoch Anfang des Jahres 2017, dank besseren Internets, mit dem livestreamen auf twitch begonnen und seitdem streame ich dort ab und an.
Und natürlich mag ich es in Adobe Photoshop / InDesign / Illustrator / Premiere / After Effects und mit unseren Code-Programmen schöne Sachen und Websites zu kreieren! 🙂
Da das ganze ja hier mehr persönlicher ist, hoffe ich, es war nicht zu viel Text gewesen und ich hoffe Du, der das hier grade liest, fandest diesen Text interessant. Während ich hier diesen Text schrieb, vergingen zwei Stunden.
Wünsche noch einen schönen Tag oder Abend und vielen Dank fürs Durchlesen.
Nico
Moin moin ihr lieben. Ich bin der Jan, bin 97er Baujahr und arbeite seit Juli 2021 bei der Staude GmbH. In meiner Freizeit bin ich gerne mit meinen Freunden draußen oder besuche das ein oder andere Konzert. Ich möchte euch gerne erklären, warum ich mich für den Grafiker Beruf entschieden habe.
Als ich 14 Jahre alt war, habe ich mich sehr für die Bildbearbeitung interessiert. Ich habe mich wochenlang mit Videos zum Thema Bildbearbeitung beschäftigt und es hat mir jederzeit Spaß gemacht, die verschiedenen Effekte auf meinen Bildern anzuwenden.
Zudem hatte ich zur gleichen Zeit mit einem Freund ein Projekt für meine frühere Schule gestartet. Wir wollten eine eigene Vertretungsplan-App für unsere Schule erstellen. Dieses Projekt hat mir die Liebe zum Codieren gezeigt. Seitdem wollte ich in die grafische Welt eintauchen.
2017 hatte ich dann meine Ausbildung zum Mediengestalter Digital und Print begonnen. Anfangs war es viel lernen aber jetzt weiß ich, das es jede Minute wert war.
Ich bin sehr glücklich bei der Staude GmbH arbeiten zu dürfen. Das Team ist wie eine große Familie für mich. Wenn man Spaß an der Arbeit hat, ist es keine Arbeit mehr, sondern ein Hobby.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit euch
Bis dahin Viele Grüße
Euer Jan
Ja moin, mein Name ist Robin und ich mache bei Staude meine Ausbildung zum Mediengestalter Digital und Print.
Meine Affinität zu Design und Ästhetik wurde mir förmlich, von meinem Vater (der als Air-brusher tätig ist), in die Wiege gelegt.
Nachdem ich Mitte 2019 mein Abitur erhalten habe, machte ich vorübergehend eine Ausbildung zum grafisch technischen Assistenten an einer Berufsschule in Essen. Dennoch habe ich mich weiterhin bei Firmen z.B. Staude um einen Ausbildungsplatz zum Mediengestalter beworben.
Ca. eine halbe Stunde nachdem ich meine Bewerbung losgeschickt habe, wurde ich von Tobias Mamerow telefonisch gebeten am nächsten Tag zu einem Bewerbungsgespräch vorbeizuschauen.
Was mir am Tag des Gesprächs nicht aufgefallen ist, war das mein Kater Blacky (Bild unten) in der Nacht zuvor sich auf meine weiße Pullover-Jacke gelegt hatte. Auf die daher stammenden Flecken reagierte Sascha Lemm mit Humor, was mir ein wenig die Anspannung nahm.
Das Bewerbungsgespräch an sich drehte sich mehr um mich als Person als um die Leistungen, die ich vorzeigen konnte, was ich bis dato noch nicht erlebt hatte.
Nach dem netten Gespräch und Probearbeiten war ich mir sicher, dass ich hier anfangen will. In der folgenden Woche wurde ich nochmal von Tobias angerufen und nun bin ich hier.
Von April bis Ende Juni 2020 habe ich hier auf Minijob-Basis gearbeitet und bin nun seit dem 1. Juli Vollzeit-Azubi.
Neben der Arbeit gibt es die Freizeit. Bei mir besteht diese zum größten Teil aus Zocken. Damals mit 4 noch auf der Playstation 1 meines Vaters Gran Turismo und auf dem alten Windows 95 PC Anno 1602 gespielt, so spiele ich heute ganz verschiedene Spiele auf meinem selbst gebauten Gaming-PC. (erstes Bild)
Case-Modding (das optische verändern von Computern und Gehäusen) gehört auch zu meinen kleinen Leidenschaften, meistens verwende ich dafür Folien und Teile mit Beleuchtung. Ein paar meiner Lieblinge, darunter mein eigener PC, sind unten zu sehen.
Mit Grafikprogrammen arbeite ich schon ungefähr mein halbes Leben, erst nur mit Freeware Programmen oder Corel und seit Mitte 2019 auch die Adobe Programme.
Um ein Ende zu finden, denn ich sitze schon seit gefühlt 9 Stunden an diesem Text, kann ich nur sagen, dass ich heil froh bin hier gelandet zu sein. Egal ob wir gerade die Wünsche eines Kunden umsetzen oder an den Wochenenden miteinander zocken, hier bei Staude fühle ich mich wohl.
Da ich hier offen und ehrlich über mich und meine Erfahrungen mit Staude schreibe ist der Text ein bisschen länger geworden. Ich hoffe Sie fanden es dennoch interessant und lesenswert.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Robin
Moiiin, mein Name ist Monika, und wie Du schon sehen konntest, arbeite ich in der Grafikabteilung.
Egal ob digital oder analog – Designen in jeglicher Form war schon immer ein Teil meines Lebens. Und da ich schon sehr lange der Überzeugung bin, dass man immer für das eigene Glück und für die eigene Zukunft zuständig ist, habe ich mich entschieden, beides zu kombinieren: nämlich meine allergrößte Leidenschaft und Liebe zu meinem zukünftigen Job zu machen.
Und hier bei der Staude GmbH kann ich dieses Ziel mit der Unterstützung von allen Mitarbeitern verwirklichen. Hier habe ich die Möglichkeit meine bisherigen Kenntnisse zu verbessern und auch ganz neue zu erlernen, aber, und das ist das Wichtigste: Spaß an meiner Arbeit zu haben.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!
Hallo, it’s me, Chantal.
Ich bin angehende Grafikerin und habe hier bei Staude meine Ausbildung zum Beginn des Jahren 2023 angefangen.
Mein Weg zu Staude
Während meines Fachabiturs im Bereich Medientechnik mit dem Schwerpunkt Drucktechnik lernte ich die unterschiedlichsten Berufe aus der Medienwelt kennen, wie Mediengestalter Digital und Print/Bild und Ton und Fotograf. Mir war immer bewusst, dass ich was Kreatives beruflich machen möchte, der theoretische Einblick in den Beruf Mediengestalter mein Interesse geweckt. Nach 2 Jahren, nach meinem erfolgreich abgeschlossenen Fachabitur stand für mich fest, mich beruflich auf diesen Beruf zu fokussieren und ein halbjähriges Praktikum zu machen.
Nach dem Praktikum und noch einige Zeit Berufserfahrung fing ich an, mich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, um meinem Berufsweg ein sicheres Fundament zu schaffen. Ich hatte einen Heiden Respekt vor diesem Schritt in meinem Leben, mich 3 Jahre an ein Unternehmen zu binden, wo ich im Voraus nicht weis, wie gut werde ich ausgebildet, wie ist das Arbeitsklima Vorort, wie sind die Mitarbeiter zwischenmenschlich. Da kommt die Firma Staude ins Spiel, nach einem sehr sympathischen, ungezwungenem und witzigem Bewerbungsgespräch mit „Tobias Mamerow“, „Sascha Lemm“ und „Nico Schroeder“ verblassten die über Jahre entstandenen Zweifel und Ängste vor einer betrieblichen Ausbildung. Am Ende hatte ich das erste Mal das sichere Gefühl, dass ich hier hin möchte und fing an zu hoffen, dass die positiven Eindrücke auf Gegenseitigkeit beruhen.
Am nächsten Morgen wurde ich von Tobias Mamerow angerufen und er teilte mir mit, dass ich den Platz bekommen habe und meine Ausbildung bei Staude beginnen darf.
Somit begann ich meine Ausbildung ab dem 01.01.2023, jeden weiteren Tag, den ich hier verbringe, lassen die alten Zweifel komplett verschwinden. Ich bin sehr froh hier meinen Platz gefunden zu haben und hoffe auf viele schöne und erfolgreiche Jahre mit dem Staude Team.
Nebenher bin ich großer Fan der Punk-Kultur, also fülle ich meine Zeit gerne mit Rock/Punk Konzerten, Elektro-Festivals und gehe gerne ins Jugend- und Kulturzentrum Druckluft.
Ich freue mich auf die Zukunft bei Staude und auf jede kreative und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Hallöchen, mein Name ist Mareike und ich bin Auszubildende in der Grafikerabteilung im Haus der Staude GmbH.
Meine kreative Ader fand ich schon sehr früh. Nachdem meine Mama sich Ihre erste Digitalkamera gekauft hatte, war ich fasziniert davon, Bilder zu machen. Besonders von meinem damaligen Hund und meinem Pony. Es verging kein Tag, wo ich nicht am Stall Bilder gemacht habe und abends am Computer saß, um diese zu bearbeiten. Ab da war mir klar, dass ich irgendwann unbedingt in die Richtung Gestaltung gehen möchte.
Nach meinem Realabschluss besuchte ich dann ein Berufskolleg, das speziell in die Richtung Gestaltung und Medien ging. Dort durfte ich die meine ersten Berührungspunkte bzgl. des Webdesigns machen und war wie gefesselt davon. Bis heute hat sich nichts daran geändert. Auch heute noch fotografiere ich unheimlich gerne. Meine Freizeit verbringe ich deswegen immer noch viel bei meinem Pony, das es wahrscheinlich manchmal schon leid ist, immer die Kamera zu sehen.
Und wenn ich mal nicht vor dem Computer sitze oder hinter der Kamera, findet man mich sehr wahrscheinlich auf einem EDM-Festival oder härteres.
Hallo lieber Besucher,
schön, dass du auf mein Bild geklickt hast. 🙂
Ich bin seit Juli 2018 bei den Staudis, betreue unsere Kunden und bin in der Verwaltung tätig.
Wenn du dich entscheidest eine Internetseite von den Staudis gestalten zu lassen, werde ich dir am Anfang ziemlich auf den Senkel gehen und einige Informationen von dir anfordern.
Aber ich werde dich auch bis zur Onlinestellung begleiten und für Fragen zur Verfügung stehen.
Eigentlich bin ich eine ganz liebe.
Aber wenn du mich und meine E-Mails ignorierst ..
Außerdem bin ich noch für den Social-Media-Bereich der Staudis zuständig.
Eine Abwechslung zu den alltäglichen Aufgaben, die mir viel Spaß macht. ?
Vielleicht hast du mich ja auch schon auf dem ein oder anderen Video auf unseren Social-Kanälen gesehen. ?
Hallo zusammen,
seit Mai 2021 unterstütze ich bereits die Firma Staude und durfte dann im August 2021 meine Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement starten.
Schon bei der Stellenanzeige konnte man herauslesen, dass es sich hier nicht um eine normale Firma handelt. Ich meine, wo gibt es denn bitte einen Pizza-Freitag?? Im Vorstellungsgespräch hat man direkt gemerkt, dass man auf Augenhöhe betrachtet wird und das bestätigt sich bis heute täglich.
Im Staude-Team ist jeder herzlich willkommen und fühlt sich wohl.
Wenn ich mal nicht im Büro bin, verbringe ich gerne meine restliche Zeit mit meiner Familie und meinen Freunden.
Somit beende ich meinen Text und wünsche Ihnen noch einen schönen, hoffentlich sonnigen Tag. ☀
Schon seit 2001 unterstütze ich nebenberuflich meinen Mann und das Staude Team im Vertrieb. Kein Seminar würde ohne meine „Druckkünste“ stattfinden, da ich mich hauptsächlich um die Einladungen zu unseren Seminaren kümmere.
Als Geliebte vom Chef halte ich meinem Mann den Rücken frei, denn wie heißt es so schön?
„Hinter jedem erfolgreichen Mann steht eine starke Frau, die ihn unterstützt“.
In meiner Freizeit verbringe ich viel Zeit mit meiner Familie. Aber auch Freunde, Fitnessstudio und Sauna kommen nicht zu kurz.
Hallo, mein Name ist Moritz Lemm und bereits seit über drei Jahren unterstütze ich unsere Kundenberater bei unseren Online-Marketing-Seminaren in ganz Deutschland.
Die Arbeit mit unseren Interessenten und Kunden bereitet mir enormen Spaß. Ich habe deshalb meinen Vater gebeten, bei Staude GmbH eine Ausbildung anfangen zu dürfen.
Natürlich konnte mein Vater mir diesen Vorschlag nicht abschlagen. Nun lerne ich täglich mehr über Online-Marketing und die Besonderheiten bei Ärzten und Apotheken.
Ich denke, mein Vater wird es auf lange Sicht nicht ohne mich schaffen 🙂
Hallo… Schön, dass Sie auf mein Foto geklickt haben. Gerne erzähle ich Ihnen etwas über mich…
Ich bin seit Oktober 2003 bei Staude und nach Sascha Lemm am längsten im Team. Ich bin im Vertrieb tätig und plane und koordiniere die Termine für unsere Vertriebler.
Sobald ich Feierabend habe kümmere ich mich hauptsächlich um meine Tochter und meinen Partner.
Meine absolute Leidenschaft ist das Reisen. Ich habe schon ein bisschen was gesehen von der Welt, es stehen aber noch einige Länder auf meiner Liste, die ich gerne noch bereisen möchte.
Dann interessiere ich mich sehr für Mode und liiiebe Schuhe. Ich habe sogar schon mal einen Schuh-Wettbewerb gewonnen. Wer kann schon von sich behaupten, die meisten Schuhe im Kreis Wesel zu besitzen?? Ich kann das….;). Jetzt fragen Sie sich bestimmt, wie viele Schuhe man dafür besitzen muss? Ich verrate es Ihnen… Es sind 278 Paar Schuhe ?.

Infos über mich:
Beruflich sollte es gern etwas mit Schreiben sein. Deshalb hatte ich mich auch für das Studienfach „Publizistik“ entschieden. Ich bin Diplom-Sozialwirtin (Studium in Göttingen und Bristol, UK). Außerdem habe ich die Zusatzqualifikation „Referentin für Öffentlichkeitsarbeit/PR“.
Nach einigen beruflichen Stationen (Journalismus, PR, Social Media Management) arbeite ich seit Ende 2014 als Texterin von Staude.
Gesundheitsthemen interessieren mich. Ich habe nun schon für viele Facharztbereiche und Apotheken Texte geschrieben. Ihr Fachbereich ist exotisch? Kein Problem – ich lese mich gern ein. Und schreibe dann für Ihre Patienten und Kunden gut verständliche Texte.
Hallo, ich bin Stefanie Althoff und arbeite seit März 2021 als Texterin im Staude-Team. Ich komme ursprünglich beruflich aus einer ganz anderen Ecke: Ich habe Geschichte und Archäologie studiert und viele Jahre in verschiedenen Kultureinrichtungen gearbeitet und dort für Ausstellungen und Kataloge getextet.
Ich freue mich sehr, thematisch nun etwas ganz Anderes machen zu können. Anspruchsvolle Themen aus dem Bereichen Gesundheit und Medizin so zu formulieren, dass sich Kunden und Patienten davon angesprochen fühlen, das finde ich toll.
In meiner Freizeit verreise ich gerne mit meiner Familie, in Europa sind da vor allem Spanien und Griechenland meine Favoriten. Ganz oben auf meiner Wunschliste stehen aber die USA und Australien – ich hoffe, dass das in näherer Zukunft mal klappt.
Immer wieder erfahren wir von unseren Kunden, dass sie jeden Monat bis zu 400 Euro für „Werbung“ im Internet ausgeben, aber nichts davon merken. Es geht hierbei um den Telefonbucheintrag, Gelbe Seiten, Eintragungen in Branchenbüchern (Local Listing) etc. Wir empfehlen den Ärzten und Apothekern, die Verträge zu kündigen und Ihr Werbebudget stattdessen sinnvoller für Google Ads, also für SEA, auszugeben.
Was ist SEA?
Als SEA (Search Engine Advertising = Suchmaschinenwerbung) bezeichnet man die Platzierung von Anzeigen auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen. Die Textanzeigen bewerben die Angebote, die zu der jeweiligen Suchanfrage des Nutzers passen. Der relevanteste Anbieter von Suchmaschinenwerbung auf dem deutschsprachigen Markt ist Google. Wenn man über SEA spricht, kommt man an Google Ads, dem Online-Werbeprogramm von Google, nicht vorbei.
Klassische Werbung stagniert
Die Onlinestudie von ARD und ZDF berichtet, dass sich inzwischen 90 % der Bevölkerung im Internet informiert. Bei den 14- bis 29-jährigen ist die Tagesreichweite sogar bei 98 %. In Deutschland beantwortet Google 140 Millionen Suchanfragen am Tag. Die Ausgaben der werbenden Firmen für digitale Anzeigen steigen jährlich bei Google Ads und Bing um mehr als 10 Prozent.
Klassische Werbung hingegen stagniert. Telefonbucheinträge, Anzeigen in den „gelben Seiten“, in Branchenbüchern oder in Bewertungsportalen sind teuer und nicht flexibel. Die Wirksamkeit der klassischen Werbung kann von den Werbenden kaum festgestellt werden.
Kunden und Patienten suchen im Internet nach Ihrer Webseite, Ihren Anzeigen bei Google Ads, Ihren Öffnungszeiten, Ihrem Notdienst, Ihren Veranstaltungen und nach Ihren Bewertungen. Auch Ihre Kauf- und Stellenangebote werden gesehen, Ihre Gesundheitsbeiträge erwartet. Es werden Anfahrtswege ausgedruckt um Ihre Apotheke/Praxis zu finden etc.
Platz 1 im Marketing
Google und andere große Digital-Unternehmen haben sich den Platz 1 im Marketing erobert. Sie bieten digitale Räume bzw. Boxen, die Nutzer bei der Suche unterstützen. Beispiele sind kostenpflichtige Anzeigen bei Google Ads, kostenloses Erscheinen im größten Branchenbuch der Welt „Google My Business“ oder Stellenanzeigen in der „Google Job Box“. In den digitalen Räumen werden Armaturenbretter eingesetzt, welche den Nutzern bei den Suchanfragen helfen. Deshalb sind Maßnahmen zur Suchmaschinen Optimierung = SEO (Search Engine Optimierung) und Maßnahmen zur Optimierung von Google Ads Anzeigen = SEA (Search Engine Advertising) in den Boxen und Anzeigen nötig.
Erfolgsmessung mit Google Ads
Mit Google Ads sprechen Sie potenzielle Patienten bzw. Kunden an, die in der Google-Suche oder auf Google Maps nach einer Praxis oder Apotheke suchen. Die Anzeigen erscheinen über und unterhalb der Suchmaschinen-Ergebnislisten. Über den Erfolg Ihrer Anzeigen informiert Sie Google Ads permanent. Das schafft Vertrauen bei den werbenden Apotheken und Ärzten.
In Statistiken wird gelistet:
- Wie oft wurde die Anzeige gezeigt.
- Welches „Keyword“ hat den Klick des Kunden/Patienten bewirkt.
- Wie oft wurde die Anzeige geklickt. Zahlen müssen Sie nur, wenn ein Interessent, Kunde oder Patient auf Ihre Anzeige klickt.
- Sie können eine Tageshöchstgrenze für Ihre Anzeige festlegen. Die können Sie jederzeit ändern. Dadurch haben Sie die Anzeigenkosten immer im Griff.
- Durch die Umkreissuche werden Interessenten nur im eingetragenen Umkreis um Ihre Praxis/Apotheke aufmerksam gemacht. Das reduziert die Anzeigekosten und mindert die Streuverluste für Ihre-Vorort-Apotheke/Praxis.
- Anzeigen können jederzeit stumm geschaltet werden, wenn das Ziel erreicht ist, wenn ein Engpass für Leistungen oder Artikel sichtbar wird etc.
Professionelles Internetmarketing von Staude
Professionelles Internetmarketing für Ärzte und Apotheken ist nicht teuer und spart viel kostbare Zeit. Was kann die Staude GmbH für Sie tun?
- Ihre Leistungen und Angebote werden digital sichtbar. Bei relevanten Anfragen im Branchenbuch oder bei Stellenangeboten treffen sich Suchende und Werbende. Das ist das Ziel jeder Werbung.
- SEO und SEA für Webseiten und Boxen sind selbstverständlich Teil unserer Leistungen. Die Besucherzahlen Ihrer digitalen Boxen werden Sie steigen sehen.
- Für wechselnde Informationen sorgen wir. Wir liefern Beiträge mit verschiedenen Gesundheitsthemen, Informationen über den Notdienst, Ihre Urlaubzeiten oder stellen Hinweise zum Verhalten während der Corona-Epidemie ein.
- Ihre Interessenten, Kunden und Patienten werden über Veränderungen in Ihrer Praxis/Apotheke informiert, natürlich auch über Ihre Veranstaltungen und Angebote.
- Stellenangebote in der Google Job Box können Sie jederzeit ab- oder freischalten.
- Um die erforderlichen Urheberrechte Ihrer digitalen Präsenzen kümmern wir uns; natürlich auch um die Datenschutzkonformität. Das vermeidet Abmahnungen.
Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf – wir unterstützen Sie mit unseren langjährigen Marketing- Erfahrungen bei Apotheken und Ärzten.
Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR/16 – Cookie-Einwilligung II) macht weitere Anpassungen am Cookie-Banner auf Webseiten notwendig. (mehr …)
Die Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird immer schwieriger. Gerade im Gesundheitssektor wird oft verzweifelt nach Personal gesucht. Mittlerweile existieren neben der Jobbörse, die von der Bundesagentur für Arbeit gestellt wird, unzählige Stellenportale wie Monster, Stepstone, Indeed, meinestadt.de usw.
Wer in diesen Portalen Stellenanzeigen aufgeben möchte, zahlt meist 600,-€ bis 1.200,-€ monatlich.
Google möchte da mitmischen und hat vor einiger Zeit „Google for Jobs“ auf den Weg gebracht. Ist auch nahe liegend – die Google-Suche ist für die meisten Internetnutzer Anlaufstelle Nummer 1. Geben Ihre Bewerber „Stellenangebot PTA“ ein, erscheint das unten stehende Bild. So werden ausgewählte, relevante Stellenangebote in der neuen „Google for Job-Box“ gelistet. Wenn Bewerber mit einem Smartphone suchen, werden die Anzeigen automatisch an die Bildschirmgröße des Smartphones angepasst.

Stellenanzeigen bei Google
Die Stellenanzeigen in der Google for Job-Box kosten seitens Google kein Geld. Google weiß, dass schon heute 78 % alle Jobsuchen in der Suchmaschine von Google beginnen. Seit Mai 2019 ist Google for Jobs in Deutschland am Start und hat das Potenzial, die bisherige Welt der Online Jobsuche völlig auf den Kopf zu stellen.
Und wie kommt jetzt Ihre Stellenanzeige in die Google for Jobs-Suche? Ihre Stellenanzeige muss entsprechend optimiert werden, so dass Google diese als Stellenanzeige erkennt und mit in die Google for Jobs-Suche aufnimmt. Die Anzeigen müssen den Google Richtlinien entsprechen, damit sie dort zu finden sind.
Staude bietet seinen Kunden ein „Google for Jobs-Paket“ an und erstellt eine Stellenanzeige, die den Google for Jobs-Kriterien entspricht. Zugleich wird die Stellenanzeige auch auf Ihrer Internetseite eingebaut, da Google for Jobs auf die Original Stellenanzeige verlinkt.
Interesse?
Dann bitte hier klicken.
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich in Deutschland aus. Apotheker und Ärzte stehen in der Gesundheitsversorgung an „vorderster Front“. Daher wurden Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz für Kunden bzw. Patienten und das eigene Team getroffen. So wird z. B. auf das Händeschütteln verzichtet. Kunden dürfen nur noch einzeln in die Apotheke. Bei Coronavirus-Verdacht sollen Patienten vor dem Aufsuchen der Praxis erst anrufen. Termine werden genau getaktet etc.
Zurzeit kostenloses Tool
Viele Ärzte und Apotheker möchten Ihre Kunden bzw. Patienten vor deren Besuch über die Maßnahmen zum Infektionsschutz informieren. Das geht sehr gut über die eigene Internetseite. Viele Menschen sehen vor einem Anruf in der Praxis oder einem Besuch in der Apotheke dort zuerst nach. Das Staude-Team bietet Ihnen als Service derzeit ein kostenloses Tool dafür an.
Information über das Besucher-Informationstool (BIT)
Um Besucher Ihrer Internetseite direkt zu informieren, empfehlen wir Ihnen unser BIT (Besucher-Informationstool). Gelangt ein Besucher auf Ihre Internetseite, ist er „gezwungen“ die Nachricht zu lesen und das Fenster aktiv wegzuklicken. Erst dann kommt er zu den Inhalten der Internetseite, die er im Hintergrund sieht. So ist sichergestellt, dass Kunden und Patienten den Hinweis auch lesen.
Unser Service für Sie:
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Das BIT ist derzeit als Service für unsere Kunden kostenlos. Schicken Sie uns den Text, der direkt auf Ihrer Seite erscheinen soll, per E-Mail an vertrieb@staude.de. Wir richten Ihnen das BIT ein und stellen den zugesandten Text online. Ein Beispiel finden Sie hier. Anschließend erhalten Sie von uns einen eigenen Zugang und können die Mitteilung jederzeit selbst ändern oder entfernen.
Bleiben Sie gesund!
Backlinks (auch externe Links genannt) sind Verweise von fremden Internetseiten auf Ihren Internetauftritt. Diese können zum Beispiel Ihre Produkte und Dienstleistungen, aber auch Ihre Praxis oder Apotheke empfehlen. Durch zahlreiche Backlinks kann Ihre Apotheken- oder Arzt-Homepage eine bessere Platzierung in der Suchmaschine von Google erreichen, da Ihre Seite an Vertrauenswürdigkeit gewinnt. Sie können sich zudem durch Linkaufbau in Ihrer Nische einen Namen machen und an Bekanntheit dazugewinnen.
Bestandteil der Offpage-Optimierung
Backlinks sind eine Maßnahme außerhalb Ihrer Internetseiten und gehören der Offpage-Optimierung an. Hingegen bezeichnet man SEO-Maßnahmen auf der eigenen Webseite (z. B. Keywords, hochwertige Inhalte, interne Links) als Onpage-Optimierung. Die Qualität der Backlinks ist mittlerweile deutlich wichtiger als die absolute Anzahl. Ein gutes Linkprofil Ihrer Internetseiten verbessert Ihre Position im Ranking. Besonders wenn Sie Produkte und Dienstleistungen überregional vermarkten möchten, sind Backlinks hilfreich. Der Großteil Ihrer Backlinks sollte aber auf themenrelevanten Seiten generiert werden. Denn bei zu vielen themenfremden Links wird Google misstrauisch.
Backlinks kostenlos checken
Von welchen Quellseiten den Kunden oder Patienten Ihre Internetseiten empfohlen werden, können Sie mit einem Backlink-Scanprogramm feststellen. Kostenlose Backlink-Checker sind zum Beispiel www.backlink-tool.org oder www.backlinktest.com. Sie geben hier die Domain Ihrer Internetseite ein (z. B. www.zahnarzt-xy-hamburg.de). Nach wenigen Augenblicken erhalten Sie dann die gefundenen Backlink-Quellen. Sie können nun überprüfen, welche Links hochwertig sind oder ob es eventuell „Schrott-Links“ gibt. Bekanntlich bewerten Suchmaschinen die Qualität der linkgebenden Seiten.
Was sind hochwertige Links?
Wertvolle, hochwertige Links kommen zum Beispiel von Universitäten, Verbänden, staatlichen Behörden, Krankenhäusern, Schulen sowie von großen Nachrichtenportalen oder sonstigen Autoritäten. Je höher das Prestige einer Website, desto wertvoller ist der Backlink. Die Stärke einer Verlinkung wird übrigens mit dem Begriff „Link Juice“ beschrieben.
Wie kommen Sie an neue Links?
- Versuchen Sie, Links von hochwertigen Seiten zu bekommen. Dies kann z. B. durch hochwertigen, zielgruppengerechten Content auf Ihrer Internetseite erfolgen. Eventuell können Sie Verlinkungen auch durch Kooperationen erreichen.
- Sie können die Backlink-Struktur Ihrer Wettbewerber analysieren oder der Seiten, die für Ihre Keywords in den Top 3 ranken. So können Sie Linkquellen finden, die Sie ebenfalls nutzen können.
- Suchen Sie nach Foren in Ihrem Themengebiet. Beteiligen Sie sich zu einem Thema. Bauen Sie, wenn es passt, einen Link zu Ihrer Website ein.
- Backlinks von professionellen Blogs im Bereich Gesundheit/Pharmazie mit hoher Reichweite können Ihre Homepage im Ranking voranbringen.
- Hat Ihre Apotheke bzw. Praxis mehrere Domains (z. B. Hautarzt und Kosmetikinstitut) kann ein Linktausch erfolgen. Dies sollten Sie aber vorsichtig einsetzen und auf echten Mehrwert für die Besucher achten.
Kein Linkkauf
Viele Portale bieten Links gegen Einmalzahlung oder Miete an. Der Linkkauf ist aber ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien. Wird dies von Google erkannt und als Manipulation eingestuft, droht eine Abstrafung. Ihre Seiten werden bestenfalls schlecht positioniert oder sogar ganz aus der Ergebnisliste gelöscht.
Onpage-Optimierung ist noch wichtiger
Backlinks sind hilfreich. Die Onpage-Optimierung ist allerdings immer wichtiger als ein Linkaufbau. Ein noch so gutes Linkbuilding wird nichts bringen, wenn es z. B. doppelte Inhalte (Duplicate content) oder zu viele Keywörter im Text gibt. Das Staude-Team berät Sie gern zum Thema Onpage-Optimierung.
Das E-Rezept ist ein Teil der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Die Zukunftsplanung sieht so aus: Stellen Ärztin oder Arzt ein Rezept aus, erhält der Patient ein elektronisches Rezept, das er in einer Apotheke seiner Wahl einlösen kann. Der Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse soll dann in elektronischer Form erfolgen.
Wie läuft das genau ab?
Ärzte sollen künftig mit ihrer Praxissoftware ein E-Rezept erstellen können. Dieses wird elektronisch signiert und in der Telematikinfrastruktur (TI), einer Art Datenautobahn für das Gesundheitswesen, verschlüsselt abgespeichert. Der Patient kann entscheiden, ob er das E-Rezept elektronisch an sein Smartphone übermittelt bekommen oder als Ausdruck erhalten möchte. Mit einer App kann er das E-Rezept auf seinem Smartphone empfangen. Zudem bekommt der Versicherte ein Zugriffsrecht, um auf das Rezept zugreifen zu können (z. B. mit einem QR-Code).
Dann geht der Patient in die Apotheke, wo der mitgebrachte Schlüssel vom Smartphone oder Papierausdruck (QR-Code) eingescannt wird. Die Verordnung ist nun in der Apothekensoftware sichtbar. Das Arzneimittel wird ausgehändigt und auf dem Server als beliefert gekennzeichnet. Die Apotheke übermittelt die Verordnung an das Rechenzentrum. Von dort gelangt sie weiter zur Krankenkasse.
Der Patient kann auch die Information über das E-Rezept per App auf dem Smartphone vorab an eine Apotheke zuweisen. So kann bereits eine Bereitstellung in der Apotheke und, falls angeboten, auch eine Belieferung mit dem Botendienst erfolgen.
Das E-Rezept soll kommen
Das entsprechende „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ ist bereits am 16. August 2019 in Kraft getreten. Für die Übermittlung des elektronischen Rezepts soll zukünftig die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet werden. Sie soll alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verbinden und den sicheren Austausch von Informationen gewährleisten. Neue digitale Anwendungen, wie Medikationserinnerung oder Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck, werden somit möglich. Nach Ankündigungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sollen zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen dafür getroffen sein. Das E-Rezept soll flächendeckend ab Mitte 2021 zur Verfügung stehen.
Die Gematik GmbH
Begleitet wird das Projekt E-Rezept von der Gematik GmbH. Seit dem 15.05.2019 ist das Bundesministerium für Gesundheit zu 51 % Gesellschafter der Gematik GmbH. Derzeit hat die GmbH 300 Beschäftigte.
Ihre Ziele hat die Gematik auf Ihrer Startseite ins Internet geschrieben: „Wir vernetzen das Gesundheitswesen. Sicher“. Gesellschafter der Gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Leistungsnehmer KBV (Kunden oder Patienten) und die Leistungserbringer DKG, DAV, BÄK, BZÄK, KZBV (Krankenhäuser, Apotheken, Ärzte und Zahnärzte). Die Finanzierung der Gematik GmbH wird durch die Leistungsnehmer, beziehungsweise durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu 100 % sichergestellt.
Vorbereitung auf das E-Rezept
Die deutschen Ärzte mussten die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bereits bis zum 30. Juni 2019 erledigt haben. Die meisten Arztpraxen haben dies bereits vollzogen. Die Apotheker müssen sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen. Darauf können Sie sich vorbereiten. Die Gematik GmbH stellt Ihnen Checklisten für Ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur des digitalen Gesundheitswesens zur Verfügung.
Hier finden Sie mit einem Mausklick die Checklisten für:
Sicherheitslücken
Es scheint noch Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur zu geben. Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben sich nach eigenen Angaben Zugang zur Telematik Infrastruktur verschafft und drei relevante Chipkarten bestellt, die nur befugte Teilnehmer bekommen sollten. Die Gematik hat deshalb die Ausgabe von Praxis- und Arztausweisen Ende 2019 gestoppt. Eine Rückholaktion aller bereits ausgegebenen Karten ist aber nicht vorgesehen. Mehr dazu finden Sie hier.
Mit einer Landingpage können Sie eine Leistung oder ein Produkt gesondert und ausführlich bewerben. Dies kann zum Beispiel die Implantatbehandlung eines Zahnarztes oder das Anpassen von Kompressionsstrümpfen in der Apotheke sein. Damit sprechen Sie erstmalige und wiederkehrende Besucher an, die von einer Suchmaschine oder einer Werbeanzeige dorthin geleitet werden. Vor allem dient die Webseite dazu, interessierte Patienten bzw. Kunden zu einer gezielten Handlung zu bewegen. Dies kann zum Beispiel die Anmeldung zum Beratungsgespräch sein oder der Kauf eines Produktes.
Zielseite für digitale Werbung
Die Landingpage ist die Zielseite, auf die Ihre Kunden und Patienten geleitet werden, wenn sie auf Ihre Anzeigen bei Google Ads oder Facebook Ads klicken (kostenpflichtig) oder auf Ihr Profil bei Google My Business (kostenfrei). Natürlich ist eine Umleitung genauso von anderen digitalen Anzeigen möglich. Auch aus den sozialen Netzwerken können Ihre Interessenten durch einen Link auf Ihre Landingpage geleitet werden (kostenfrei).
Zielseite für gedruckte Werbung
Die Internetadresse Ihrer Landingpage muss in den Printanzeigen Ihrer Apotheke bzw. Praxis sichtbar sein. In redaktionellen Beiträgen kann sie immer als Link aufgeführt werden. Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt können auf der Seite umfangreich und multimedial beschrieben werden. Ferner benötigt die Printanzeige durch den Link auf Ihre Landingpage weniger Platz. Deshalb müssen Sie auch weniger Geld für Ihre gedruckte Anzeige bezahlen.
Wie muss meine Landingpage technisch beschaffen sein?
Immer mehr Internetnutzer sind mit kleinen mobilen Geräten im Netz unterwegs, wie Smartphones oder auch Tablets. Deshalb sollte Ihre Landingpage im responsive Webdesign gestaltet sein. Dadurch wird Ihre Seite automatisch an die Möglichkeiten des Endgerätes der Besucher angepasst und optimal angezeigt.
Worüber muss meine Landingpage informieren?
Sprechen Sie ausschließlich über Ihre Dienstleistung oder über das Produkt, auf das Sie in Ihren Anzeigen aufmerksam machen wollen. Für andere Produkte oder Dienstleistungen ist es besser, eine weitere Landingpage zur Verfügung zu stellen.
Eine stimmige Überschrift, ein Bild oder ein Video, welches Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung darstellt, und ein überzeugender Text sind wichtig. Alles sollte zur Zielgruppe passen.
Die Landingpage sollte ein rechtskonformes „Lead Formular“ enthalten, welches den Besucher motiviert, spontan zu reagieren. Die Handlungsaufforderung sollte im direkt sichtbaren Bereich stehen, wie:
- Anmeldung zu einem Beratungstermin,
- die Bestellung des Produktes,
- Hinterlassen der E-Mailadresse für weitere Informationen und für Newsletter etc.,
- Bedanken Sie sich auch für die Antwort Ihrer Besucher.
Was gehört nicht auf die Landingpage?
Verzichten Sie auf das Inhaltsverzeichnis Ihres Internetauftritts. Ihre Besucher sollen sich, geleitet durch Ihre Anzeigen, mit Ihren aktuellen Angeboten beschäftigen. Versuchen Sie daher nicht, auf Ihr gesamtes Portfolio aufmerksam zu machen. Ein Link im Fuß der Landingpage zur Startseite Ihrer Webseite reicht. Ferner sollte die Landingpage keine weiteren Ablenkungen enthalten, wie zum Beispiel Navigationselemente oder Auswahlmöglichkeiten. Ihr Besucher sollte allerdings von der Landingpage direkt zum Impressum springen können, Erklärungen zum Datenschutz sollten ebenfalls erreichbar sein.
Landingpages von Staude
Das Staude-Team erstellt Ihnen Landingpages für alle möglichen Zwecke. Wir benötigen nur eine Liste der Dienstleistungen oder Produkte, die Sie bewerben möchten. Ihre Anzeige, die Landingpage und Ihre digitalen Auftritte werden von uns grundsätzlich für Suchmaschinen optimiert. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, dann führen wir gern ein Gespräch über digitale Werbung mit Ihnen.
Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr weiterentwickelt. Dennoch nutzen immer noch viele Menschen den IE zum Browsen. Doch dieser Browser ist veraltet, weist Sicherheitslücken auf und stellt Websites oft zerschossen dar.
Internetseiten werden mit dem IE anders dargestellt
Es kommt immer mal wieder vor, dass wir einem Kunden den Link zu seiner neuen Internetseite zuschicken und die Seite wird bei ihm aber ganz anders dargestellt. Das liegt daran, dass als Standard-Browser noch der Internet Explorer benutzt wird. Unsere Internetseiten sind aber für moderne Browser entwickelt, wie Chrome und Firefox, die vom Großteil der Nutzer verwendet werden. Wir empfehlen unseren Kunden daher, auf einen neueren Browser umzusteigen. Denn wir können nur so sicherstellen, dass die von uns erstellten Internetseiten auf dem PC und auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablets) störungsfrei funktionieren bzw. dargestellt werden.
Selbst Microsoft warnt vor dem eigenen Internet Explorer
Im Februar 2019 hat Chris Jackson, Sicherheitsexperte bei Microsoft, in einem Post auf dem offiziellen Microsoft-Blog davon abgeraten, den eigenen Internet Explorer als Standard-Browser zu benutzen. Der Internet Explorer würde von Microsoft im Großen und Ganzen nicht mehr weiterentwickelt. Die Entwickler testeten vielmehr auf modernen Browsern.
Welche Browser nutzen die Deutschen?
Laut Statcounter liegt der Marktanteil von Desktop-Browsern in Deutschland zu 46 Prozent bei Chrome, 24 Prozent bei Firefox, 10 Prozent bei Safari, 8 Prozent beim Internet Explorer, 7 Prozent bei Edge und 4 Prozent bei Opera (Stand Oktober 2019, hier auf- bzw. abgerundete Daten). Für mehr als 90 Prozent der Page Views (Seitenansichten) wurde nicht der Internet Explorer auf dem PC oder Notebook genutzt.
Weltweite Nutzung von Browsern
Weltweit betrachtet sieht es nicht besser aus für den Internetexplorer. Er erreichte laut Statista im September 2019 nur einen Marktanteil von rund 5 Prozent an der weltweiten Internetnutzung. Chrome, der Webbrowser des Unternehmens Google, hatte hingegen weltweit mit ca. 69 Prozent den größten Marktanteil.
Was ist mit Microsoft Edge?
Der mit Windows 10 im Jahr 2015 eingeführte Microsoft Edge-Browser sollte den Internet Explorer als Standard-Browser ersetzen. Er konnte sich jedoch bisher nicht durchsetzen. Der Edge-Browser ist auf Windows 10 vorinstalliert und kann bisher nicht auf älteren Windows-Versionen genutzt werden. Dies soll sich aber laut Microsoft ändern. Zukünftige Versionen von Edge sollen zudem auf Basis von Technologien von Google (Chromium) laufen. Die Veröffentlichung ist am 15. Januar 2020 geplant.
Beliebte Internetbrowser: Google Chrome und Mozilla Firefox
Google Chrome und Mozilla Firefox gehören zu den beliebtesten Internet-Browsern auf PCs und stehen auch für Smartphones und als portable Versionen zur Verfügung. Google Chrome gilt als der schnellste Browser, der zurzeit auf dem Markt ist. Steigen Sie lieber früher als später auf einen moderneren Browser um.
Zwei Kölner Zahnärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung ihrer Profile verklagt. Diese waren ohne Einverständnis der Betroffenen angelegt worden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform unzulässig sind. Mit ihnen verlasse Jameda die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“. Andere von den Ärzten gerügte Funktionen seien dagegen zulässig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist möglich.
Jameda reagierte mit einer vorläufigen Stellungnahme und sagte, man sei erfreut über das Urteil. Grundsätzlich wäre das Recht von Jameda bestätigt, weiterhin alle Ärzte auf dem Portal zu listen. Das Urteil beziehe sich auf eine veraltete Gestaltung des Internetauftritts von Jameda. Ärzte könnten sich weiterhin nicht aus Jameda löschen lassen.
Die vorläufige Stellungnahme von Jameda ist hier zu lesen.
Wir werden in unserem Blog weiter über die Entwicklung berichten.
140 Millionen Suchanfragen beantwortet die Google Suchmaschine täglich in Deutschland. Wenn Sie für Ihre Apotheke oder Praxis ein Google My Business Profil einrichten, erscheint Ihre Visitenkarte zweimal auf der größten Werbeplattform Ihres Standorts. Denn Sie sind digital präsent:
- auf der Landkarte von Google Maps (3)
- innerhalb der lokalen Ergebnisliste der Google Suchmaschine (4).
Für Ihre Apotheke beziehungsweise Praxis sind diese Anzeigen kostenlos.
Ergebnisliste der Suchmaschine

Gut sichtbar auf mobilen Endgeräten
Ihre Visitenkarte wird von Google immer an das aufrufende Endgerät angepasst. Sie erscheint auf dem Smartphone des Besuchers genauso übersichtlich wie auf dessen PC. Das macht Ihren Auftritt benutzerfreundlich. Suchen Patienten oder Kunden in Ihrer Nähe auf ihrem Smartphone nach einer Leistung oder einem Produkt, finden sie Ihre Praxis oder Apotheke und können direkt Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Pflege des Google My Business Profils
Unterhalb der Visitenkarte (4) mit der Sternebewertung Ihrer Apotheke oder Praxis, Ihren Kontaktdaten und Ihren Öffnungszeiten können Sie:
- Bilder einfügen, optimal mit 750 x 750 Pixel.
- Beiträge mit bis zu 300 Wörtern schreiben und diese mit aktuellen Keywords optimieren.
- Einen Direktlink zu Ihrer Website einfügen.
- Aktuelle Angebote veröffentlichen.
- Stellenangebote platzieren.
- Text und Bildbeiträge bleiben 7 Tage sichtbar. Die drei jüngsten Beiträge finden Sie unterhalb Ihrer Visitenkarte. Es ist nötig, gelegentlich neue Beiträge einzubringen.
- Seminare und Schulungen ankündigen. Die Seminare werden nicht mehr eingeblendet, wenn das Veranstaltungsdatum in der Vergangenheit liegt.
- Ihre Kunden/Patienten können Rezensionen schreiben
- und Ihnen Fragen stellen und Antworten erhalten.
Klicken Sie auf diesen Link „Google My Business Eintrag der Staude GmbH“ dann bekommen Sie noch mehr Einblick in die Möglichkeiten dieser digitalen Werbung.
App für die Verwaltung von Google My Business
Wenn Sie Endgeräte, wie Handys, Smartphones oder Tablets mit dem Betriebssystem Android oder IOS nutzen, können Sie Ihre Visitenkarte auch unterwegs verwalten.
- Zugriffsstatistiken abrufen
- Öffnungszeiten ändern
- Konten verwalten
- Kontaktdaten ändern
- Rezensionen lesen und darauf antworten
- Beiträge erstellen
- Fotos verwalten
Google Ads
Möchten Sie Ihre Praxis oder Apotheke in den Google-Suchergebnissen ganz oben platzieren, ist das mit Google Ads (2) möglich. Das kostet dann allerdings Geld. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Blogartikel über Google Ads.
Erfolg mit Google My Business und Google Ads
Wir gehen mit Ihnen den Weg zur preisgünstigen digitalen Werbung um Ihren Standort. Mit jahrelanger Erfahrung gestalten und pflegen wir Ihren Google My Business Eintrag. Sie können Ihre Zeit dann für Wichtigeres nutzen. Buchen Sie dazu gern unser Google My Business Paket. Ebenso richten wir Anzeigen für Ihre Apotheke oder Praxis ein, begleiten und beraten Sie während der Erscheinungszeit Ihrer Werbung. Sprechen Sie uns gern an.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. Oktober 2019 entschieden, dass Nutzer von Internetseiten dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen. Es reicht nicht mehr aus, den Nutzer lediglich darüber zu informieren, dass Cookies gesetzt werden. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-673-17).
Was sind Cookies?
Cookies sind winzige Textdateien, die es einem Webserver ermöglichen, einen Anwender wieder zu erkennen und Einstellungen (zum Beispiel Spracheinstellungen) zu speichern. Die Daten werden von einer Website auf dem Rechner des Nutzers gespeichert. Wird später die Website erneut besucht, können die Nutzer und Ihre Einstellungen schneller wiedererkannt werden. Die Informationen können aber auch für Werbung, Analyse und Tracking etc. genutzt werden.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Gewinnspielanbieter Planet49 geklagt. Dieser hatte auf der Anmeldeseite eines Onlinegewinnspiels standardmäßig ein Kästchen mit einem Häkchen zur Zustimmung zu Cookies gesetzt. Es wurde nur noch die Bestätigung zur Teilnahme am Gewinnspiel abgefragt. Das Häkchen konnte zwar vom Nutzer entfernt werden. Doch die Verbraucherzentrale bemängelte, dass hiermit keine aussagekräftigen Informationen vermittelt und keine rechtskonformen Wahlmöglichkeiten ermöglicht wurden. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften.
Neues EuGH-Urteil
Die Luxemburger Richter folgten der Argumentation des Bundesverbands der Verbraucherzentrale. Nutzer müssen die Einwilligung in das Setzen von Cookies in jedem Einzelfall erteilen. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handele oder nicht. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen reiche nicht aus. Zudem müssen Dienstanbieter gegenüber dem Anwender Angaben zur Funktionsdauer und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter durch die Cookies machen.
Folgen für Websitebetreiber
Die bisher auf vielen deutschen Websites gängige Praxis, bei der Nutzer nur über das Setzen von Cookies informiert und auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen werden, reicht damit nicht mehr aus. Zum Schutz vor Abmahnungen sollten Cookie-Banner auf der Website eingestellt werden, die den neuen Vorgaben des EuGH-Urteils entsprechen.
Neue Cookie-Banner von Staude
Daher wird das Staude-Team auf den Websites aller Kunden ein neues Cookie-Banner einrichten, das den Vorgaben des neuen EuGH-Urteils entspricht.
Immer mehr Menschen nutzen das Internet unterwegs von ihrem Smartphone oder Tablet aus. Daher wird die mobile Version der Website immer wichtiger. (mehr …)
Regelmäßige Newsletter binden Ihre Kunden an Ihre Apotheke. Mit E-Mail-Marketing informieren Sie und animieren zum Kauf von Produkten. Die Verkaufswelt wird immer digitaler – mit einem Newsletter halten Sie Kontakt zu Ihren Kunden. Dazu bieten Sie ihnen ohne Besuch Ihrer Apotheke Informationen zu Sonderangeboten oder Ihrem Sortiment. Darüber hinaus können Ihre Kunden den Newsletter überall auf ihrem Smartphone lesen. Damit bleiben Sie im Gedächtnis und heben sich von anderen Apotheken ab, die keinen Newsletter haben.
Ziele eines Newsletters
Zunächst sollten Sie sich überlegen, was Sie mit Ihrem Rundschreiben erreichen möchten. Hier sind einige Anregungen:
- Bestandskundenpflege
- neue Kunden gewinnen
- auf Veranstaltungen der Apotheke hinweisen
- über Neuigkeiten informieren
- mehr Zugriffe auf die Website durch Links im Newsletter, dadurch positive Beeinflussung des Google Rankings
Was kann in den Newsletter einer Apotheke?
- Sonderangebote, Aktionen
- Informationen zum Sortiment
- Hinweise auf Spezialisierungen
- Neuigkeiten
- Hinweise auf Impfungen
- Veranstaltungen
- Produkt des Monats oder der Saison vorstellen
- Notdienste
- Hilfreiche Ratschläge und Tipps aus der Welt der Gesundheit
- Links zur Website
- Öffnungszeiten
Erstellen und Versand des Newsletters
Den Newsletter zu erstellen und zu versenden, ist meist weniger Aufwand als man denkt. Im Text sollten Sie den Nutzen, den der Kunde durch das Rundschreiben hat, betonen. Die Betreffzeile sollte kurz sein und neugierig machen. Zudem lockern Bilder den Text auf und gliedern ihn. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Bildrechte haben, um Abmahnungen zu vermeiden.
Sie können Newsletter-Tools (z. B. Clever Reach, Sendinblue) nutzen, die bis zu einer bestimmten E-Mail-Anzahl kostenlos sind. Diese bieten Design-Vorlagen und auch Analytics-Werkzeuge, mit denen man herausfinden kann, wie viele Kunden den Newsletter geöffnet haben und welche Links angeklickt wurden.
Versand mit ausdrücklicher Zustimmung
Die Rechtmäßigkeit eines Newsletters ist nur durch ein Opt-in Verfahren gegeben. Das heißt, es muss eine ausdrückliche vorherige Einwilligung vor dem Versand Ihrer Nachrichten vorliegen. Wichtig ist, dass Ihre Empfänger sich die Zusendung Ihres Newsletters ausdrücklich wünschen. Dies kann z. B. durch Zustimmung auf Ihrer Internetseite erfolgen oder durch Zustimmung mittels eines Formulars, welches Sie unterschreiben lassen.
Wie überzeugen Sie Kunden zum Abonnement?
Für den Versand des Newsletters brauchen Sie die Mailadressen Ihrer Abonnenten. Wir geben hier einige Tipps, wie Sie Ihre Kunden zum Abonnement des Newsletters überzeugen können.
- Eigener Menüpunkt „Newsletter abonnieren“ auf der Website, der zur Anmeldung führt
- Vorteile des Newsletters für Kunden auf der Website und in Flyern der Apotheke kommunizieren (evtl. Sonderrabatt nach Anmeldung, exklusive Angebote für Abonnenten, neue Produkte als Erster sehen etc.)
- In Ihren sozialen Kanälen (Facebook, Instagram etc.) auf den Newsletter hinweisen
Möchten Sie, dass das Staude-Team Ihnen Flyer erstellt und druckt, in denen Sie auf Ihren Newsletter hinweisen? Dann kontaktieren Sie uns gern. Des Weiteren richten wir Ihnen auch den Anmeldebereich auf Ihrer Website ein.
Im Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll fördern, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten genauso schnell Arzttermine bekommen wie Privatversicherte. Ärzte müssen zudem mehr Sprechstunden anbieten und erhalten für zusätzliche Leistungen mehr Geld. Die Versorgung von Ärzten auf dem Land soll verbessert werden.
Ausbau der Terminservicestellen (TTS)
Dazu sollen die Terminservicestellen (TTS), die bereits seit 2016 existieren, ausgebaut werden. Ab dem 1. Januar 2020 ist die zentrale Anlaufstelle für Patienten rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Sie vermittelt Termine bei Haus- und Kinderärzten, Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. Dies gilt auch in Akutfällen oder außerhalb der Sprechzeiten niedergelassener Ärzte.
Mindestgrenze für Sprechzeiten auf 25 Stunden angehoben
Bisher waren niedergelassene Ärzte mit einer Kassenzulassung zu mindestens 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte in der Woche verpflichtet. Durch das TSVG wurden die Sprechzeiten auf 25 Stunden angehoben.
Offene Sprechstunde
Zudem müssen Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung ab September 2019 mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Hierzu zählen z. B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte. Offene Sprechstunden richten sich an Patienten, die ungeplant (ohne vorherige Terminvereinbarung) mit einem Arzt sprechen müssen. Sie müssten sonst mehrere Wochen auf einen Termin warten.
Wartezeiten könnten steigen
Viele Praxen stehen dadurch vor großen Herausforderungen. Die meisten Ärzte arbeiten schon jetzt mehr als 50 Wochenstunden und bieten bereits 25 Sprechstunden pro Woche an. Das Gesamtangebot an Sprechzeiten wird sich daher nur wenig ändern. Ärztevertreter befürchten, dass die offenen Sprechzeiten es leichter machen, zeitnah zu einem Facharzt vorgelassen zu werden. Dafür werden aber die Wartezeiten in den Praxen noch steigen.
Keine Termine für offene Sprechstunden frei
Manche Praxen stehen auch vor dem Problem, dass die Terminkalender bis weit ins nächste Jahr bereits voll ausgebucht sind – mit gesetzlich versicherten Patienten und viel mehr als 25 Wochenstunden. Diesen Praxen ist es gar nicht möglich, ab sofort noch offene Sprechstunden einzurichten. Viele Ärzte stehen den neuen Regelungen daher kritisch gegenüber.
Google Ads heißen seit Juli 2018 die digitalen Anzeigen, die Google anbietet. Unter dem alten Namen Google AdWords gibt es diese Anzeigen schon seit Oktober 2000. Google beantwortet in Deutschland täglich 140 Millionen Suchanfragen. Möchten Sie an Ihrem Standort nach einem Arzt oder einer Apotheke suchende Patienten oder Kunden auf sich aufmerksam machen, sollten Sie Google Ads schalten.
Ein Beispiel
Schauen Sie sich die original Google-Ads-Anzeigen einmal an. Gesucht wird nach „Zahnarzt Düsseldorf“. Oberhalb und unterhalb der Suchmaschinen-Ergebnislisten werden die Anzeigen eingeblendet. Hier kommen Sie zum Ergebnis der Suchanfrage.
Google-Ads bestehen aus
- Anzeigen, deren Text die Suchmaschinen Nutzer sehen (zwei Titelzeilen mit 30 Zeichen und eine Beschreibungszeile mit 80 Zeichen). Klickt der Nutzer auf die Anzeige, wird er auf Ihre Landingpage weitergeleitet, die von uns erstellt wird und Bestandteil Ihrer Internetseite ist.
- Die Keywords sind für die Suchmaschinennutzer unsichtbar. Angezeigt wird die Ads-Anzeige aber nur, wenn die unsichtbaren Keywords dem Text der Suchanfrage des Nutzers ähneln.
Das erfahrene Staude Team ermittelt für Sie relevante Keywords mit Hilfe von Analyse-Tools. Wir beobachten weiterhin, wie oft die Google-Anzeige im Internet erscheint und passen die Keywords so an, dass Google Ihre Anzeige als wichtig erkennt und veröffentlicht.
Das Erscheinen Ihrer Anzeigen ist abhängig von
- relevanten Keywords, die von uns vorgeschlagen werden.
- Die Position Ihrer Anzeigen wird durch die Höhe der von Ihnen festgelegten Gebühren pro Klick bestimmt (Cost-per-Click = CPC). Wir empfehlen, wie viel Sie pro Klick anbieten sollten, um die Anzeigen auf die vorderen Plätze zu bringen.
- Um Streuverluste zu verhindern, sorgen wir dafür, dass die Anzeigen nur in einem definierten Umkreis um Ihre Apotheke bzw. Praxis erscheinen.
- Sie können sich auch wünschen, an welchen Wochentagen und zu welcher Uhrzeit Ihre Anzeigen erscheinen sollen.
- Ihre Anzeigen können pausieren, wenn Sie es wollen (zum Ende einer Aktion, zur Urlaubszeit, an Wochenenden, Feiertagen etc.).
- Damit Sie die Kosten im Griff halten, empfehlen wir ein Tagesbudget für Ihre Google-Anzeigen.
Wie wird abgerechnet?
Geld müssen Sie nicht zahlen, wenn Ihre Textanzeige nur eingeblendet wird.
Erst wenn der Nutzer auf die Google-Ads Anzeige klickt, um auf Ihre Landing Page zu wechseln, werden Kosten für die Klicks berechnet.
Wird eine Suchanfrage nicht im Umkreis Ihrer Apotheke/Praxis gestellt, wird Ihre Anzeige nicht gezeigt. Sobald Ihr Tagesbudget erreicht ist, erscheint Ihre Google-Anzeige nicht mehr.
Ihre Vorteile
- Ihre Anzeige erscheint, wenn Kunden/Patienten an Ihrem Standort danach suchen, z. B. nach Apotheken, Ärzten, Zahnärzten und Fachärzten im Umkreis des Wohnortes Ihrer Kunden/Patienten.
- Durch Keywords erscheinen auch Leistungen und Angebote Ihrer Apotheke/Praxis im Internet.
- Mit Klick-Statistiken informieren wir Sie über die Häufigkeit der Erscheinung Ihrer Anzeigen, über die Anzahl der Nutzerklicks und über die entstandenen Kosten.
- Die Höhe der Gebühren für Ihre Besucher Klicks können Sie jederzeit anpassen.
Die Anzeigeneinblendungen können täglich für Ihre Praxis bzw. Apotheke werben. Sie erreichen damit eine große Zielgruppe an möglichen Patienten bzw. Kunden. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Interesse an Google Ads haben.
Apothekenkunden suchen im Internet auch konkret nach Apotheken. Besonders bei mobilen Suchanfragen wollen Nutzer in erster Linie wissen, wo die nächste Apotheke ist und ob sie geöffnet hat. Meist braucht jemand schnell ein gewünschtes Produkt. Es wäre gut, wenn potenzielle Neukunden auf Ihre Online-Präsenz aufmerksam werden. Daher sollte Ihre Apotheken-Homepage unter den Top 10-Suchergebnissen zu finden sein. Dies erreichen Sie, vor allem in Großstädten mit großer Konkurrenz, oft nur durch Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Vorteile durch Suchmaschinenoptimierung
Ihre Webseite sollte nutzerfreundlich sein. Die Suchmaschine erkennt, wie lange Nutzer auf Ihrer Website bleiben und wie weit sie nach unten scrollen. Ist Ihre Apotheke in den Suchergebnissen weit oben, klicken mehr Suchende auf den Link zu Ihrer Internetseite. Hierdurch können Sie neue Kunden auf Ihre Apotheke aufmerksam machen. SEO-Maßnahmen dienen dazu, die Sichtbarkeit von Webseiten zu erhöhen. Ihre Internetseite wird dabei so optimiert, dass sich diese für bestimmte Suchbegriffe (Keywörter/Keywords) in den Suchergebnissen ganz oben befindet.
Passende Keywörter
Bei einer Suchmaschinenoptimierung finden wir zunächst mit einer Keywordanalyse heraus, wonach Ihre potenziellen Kunden suchen. Dann analysieren wir, wie gut Sie unter den Begriffen gefunden werden, um einen Überblick über die Ist-Situation zu bekommen. Die Keywörter „Apotheke Berlin“ oder „Apotheke München“ werden zum Beispiel sehr oft in Googles Suchmaschine eingegeben. Befindet sich Ihre Apotheke in Berlin oder München und erscheint in den Suchmaschinenergebnissen weit oben, ist das günstig für Sie. Eine Optimierung auf den Stadtteil macht ebenfalls Sinn, z. B. „Apotheke Berlin Charlottenburg“. Personen, die gezielt an ihrem derzeitigen Standort eine Apotheke suchen, werden dann auf Sie aufmerksam.
Onpage-Optimierung
Die Keywörter haben nur dann einen positiven Einfluss auf das Ranking Ihrer Seite, wenn auch die Inhalte optimal aufbereitet sind. Bei der Onpage-Optimierung passen wir URL, Titel, Beschreibungen, Texte, Bilder, Ladezeiten, Links und vieles mehr an. Alle Inhalte sind an den Bedürfnissen der Besucher Ihrer Internetseite ausgerichtet. Ist das erledigt, erhalten Sie sechs Monate lang Auswertungen, um zu sehen, wie sich Ihr Ranking verbessert.
Local SEO
Jede Apotheke sollte eine Google My Business-Seite haben. Google My Business ist das Online-Branchenbuch von Google. Bei einer Suche nach Ihrer Apotheke wird Ihr Google My Business-Eintrag angezeigt. Der Eintrag sollte daher gut gepflegt sein und alle Informationen zu Ihrer Apotheke enthalten, Leistungen und Öffnungszeiten. Sie können so beeinflussen, wie Ihre Apotheke bei Google angezeigt wird.
Unser Google My Business Paket
Sollen wir die Gestaltung des Google My Business Eintrags für Sie übernehmen? Dann buchen Sie einfach unser Google My Business Paket. Darin enthalten sind Zertifizierung und Optimierung des Eintrags, Einrichten eines eigenen Zugangs für Ihre Selbstverwaltung, Beratung und Formulierung von Stellungnahmen bei Bewertungen.
Die Bedrohung durch Spam-E-Mails (auch Junk-Mails genannt) nimmt immer mehr zu. Das stellen auch die E-Mail-Anbieter fest. Die beiden großen Anbieter in Deutschland (WEB.DE und GMX) meldeten im Mai 2019, dass im Jahr 2018 die Spam-Mails gegenüber 2017 um 34 % gestiegen sind. Das sind für beide Unternehmen zusammen täglich 38 Millionen Spam-Mails mehr als 2017. Die E-Mail Anbieter bekämpfen die Spam-Mails mit Spamfiltern. Die Filterprogramme werden durch KI (= künstliche Intelligenz) unterstützt. Aber das konnte die Spams noch nicht reduzieren. Als Nutzer können Sie selbst aktiv werden, um die nervigen E-Mails einzudämmen. Wir erklären Ihnen wie.
Getarnte E-Mails tricksen den Spamfilter aus
Schlüsselwörter und Absendernamen werden oft von den Versendern getarnt. Durch Homoglyphen rutschen Spam Mails durch die Filter. Hierbei benutzen Angreifer das ähnliche Aussehen verschiedener Schriftzeichen. Die Schlüsselwörter oder der Absendernamen werden mit ähnlich aussehenden Buchstaben falsch geschrieben. Die Worte werden dann vom Spamfilter nicht als Signalwort für Spam erkannt. Sie können auch vom Empfänger als richtig wahrgenommen werden. Dieser klickt dann eventuell auf Links in der E-Mail, die zu betrügerischen Seiten führen und gibt sogar unter Umständen seine Login-Daten ein. Hier sind einige Beispiele für Homoglyphen:
Beispiele: Durch Homoglyphen tarnen die Spammer ihre E-Mails

Was können Sie selbst tun, um Spam Mails zu mindern?
- Wenn Sie eine E-Mail als Spam- oder Junk-Mail erkennen, sollten Sie diese immer löschen oder in das Spam-Postfach verschieben.
- Wenn Sie Homoglyphen entdecken, markieren Sie die Nachricht als Spam Mail (beziehungsweise Junk-Mail).
- Sie können lästige Absender von Spam Mails in Ihrem Mailprogramm blockieren.
- Bei den E-Mailprogrammen können Sie einen hohen, mittleren oder niedrigen Schutz einstellen.
- Achten Sie auf den Absender der E-Mail, oft gibt es noch einen auffälligen Zusatz hinter der E-Mailadresse. Klicken Sie nie auf Links oder öffnen Anhänge (z. B. Rechnungen) innerhalb der Spam Mails.
- Das Betriebssystem Ihres Computers sollte auf dem neuesten Stand sein. Das kann von Ihnen eingestellt werden.
- Installieren Sie einen Viren- und Spamschutz.
- Schicken Sie kein Geld an unbekannte Dienstleister, geben Sie Ihre Kreditkartendaten nicht bekannt, auch Vorauszahlungen für versprochene Leistungen sollten Sie nicht leisten.
- Antworten Sie nicht auf Spam-Mails
- Stammt eine Spam-Mail von einem Kontakt, sprechen Sie ihn darauf an. Es kann sein, dass seine Systeme mit Schad-Software infiziert sind.
Durch die Empfehlungen helfen Sie den E-Mail Dienstleistern, den Schutz-Algorithmus im Spam-Mail Erkennungsprogramm zu verbessern. Auch durch Blockieren, Löschen oder Verschieben ins Spam-Postfach werden Ihre Dienstleister auf Spams hingewiesen.
Für Staude-Kunden gilt übrigens, dass Spam-Mails, die im Spam-Postfach landen, nach 14 Tagen automatisch gelöscht werden.
Rufen Sie unser Staude-Team an, wenn Sie durch unsere Fernwartung oder Beratung Hilfe möchten.
Heutzutage orientieren sich viele Kunden und Patienten an Bewertungen im Internet. Negative Bewertungen bei Google können das Ansehen Ihrer Apotheke oder Praxis schädigen (mehr …)
Die Staude GmbH erstellt ab sofort nur noch Internetseiten, die den Spamschutz reCaptcha von Google verwenden. Wir möchten reCaptcha möglichst in allen Kontaktformularen unserer Kunden einbauen.
Der Spamschutz dämmt ein, dass Spam-Mails mit Werbebotschaften oder angeblichen Rechnungen über Ihr Kontaktformular versendet werden. Oft sind in diesen betrügerischen E-Mails Links zu mit Viren infizierten Seiten. Werden diese angeklickt, besteht die Gefahr, dass der Computer Ihrer Apotheke oder Praxis mit einem Virus infiziert wird. Dadurch können unter Umständen Spammails sogar unter Ihrem Namen versendet werden. Der Anti-Spam-Schutz erhöht die Sicherheit Ihrer Kontaktformulare sowohl bei der Anwendung am Desktop als auch mobil.
Was ist ein Captcha?
Ein Captcha ist ein vollautomatischer Turing-Test zur Unterscheidung von Computern und Menschen. Es wird dadurch festgestellt, ob ein Mensch oder eine Maschine (Roboterprogramm, kurz Bot) einbezogen ist. So kann überprüft werden, wer in Internetformularen Einträge macht. Denn Roboter werden hier oft missbräuchlich eingesetzt. Deshalb muss der Befragte eine Aufgabe lösen und das Ergebnis zurückschicken. Für Menschen sind diese in der Regel relativ einfach zu lösen, für Maschinen aber schwierig. Meist werden schwer zu lesende, verzogene Bilder von Zahlen oder Buchstaben dargestellt, die der Nutzer dann ein- bzw. abtippen muss. Manchmal sind die Aufgaben aber auch von Menschen nicht leicht zu lösen.
reCaptcha von Google
reCaptcha ist ein Spamschutz von Google, der für Anwender leichter funktioniert. Wird der Benutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit als Mensch identifiziert, z. B. durch die Untersuchung von Browser-Interaktionen, wird ihm als einfaches Auswahlfeld: „Ich bin kein Roboter“ angezeigt. Dieses muss nur mit einem Mausklick bestätigt werden. Kann der Aufrufer nicht mit hinreichender Sicherheit als Mensch identifiziert werden, wird ein schwierigeres Captcha angezeigt. Das ist aber auch noch einfacher zu lösen, als herkömmliche Captchas. Oft handelt es sich um Bilderrätsel, bei denen man alle Bilder auswählen muss, die etwas Bestimmtes anzeigen.
Schwer zu knacken
Zum Check, ob der Klick von einem Menschen oder einem Bot stammt, prüft Google viele Informationen. Hierzu zählen Browser und genutzte Plugins, Zeitzone und Ausführungszeit des Computers, IP-Adresse und grober Standort, Bildschirmauflösung, Anzahl der Klick-, Tastatur-Aktionen im reCaptcha-Iframe etc. Das Knacken des reCaptchas ist für einen Angreifer sehr schwierig und teuer. Hierfür müssten sehr viele menschliche Verhaltensmuster simuliert werden, da Google sehr viele Daten in die Überprüfung einfließen lässt. Daher gilt dieser Spamschutz als kompliziert für Bots.
Einsatz auf der Internetseite
Durch den Einsatz von reCaptcha erhöhen wir die Sicherheit Ihrer Kontaktformulare. Der Einsatz auf den Internetseiten kostet einmalig 45,- € netto. Kontaktieren Sie uns gern, wenn wir den Spamschutz auf Ihrer Seite einbauen sollen.

Viele Ärzte haben das Problem, dass die Urlaubsvertretung auf der Internetseite nicht von den Patienten wahrgenommen wird. Das liegt daran, dass solche Urlaubshinweise meist unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ verschwinden. Dies hat mit dem Besucher-Informations-Tool (BIT) nun ein Ende. Ihre Patienten sehen nun als erstes, dass Ihre Praxis zurzeit geschlossen ist. Für Apotheken, die auf Ihre aktuellen Angebote oder auf neue Leistungen hinweisen wollen, ist BIT ebenfalls das richtige Tool.
Wie funktioniert BIT?
BIT sorgt mittels „Call-To-Actions“ über Pop-up oder Slide-in Boxen dafür, dass Besucher Ihrer Internetseiten sofort auf Ihre Informationen, Angebote etc. hingewiesen werden. Gelangt ein Besucher auf die Internetseite, sieht er als erstes ein Fenster mit dem Hinweis auf die Urlaubsvertretung. Wenn er weiter zur Internetseite will, die man im Hintergrund sieht, muss er das Fenster aktiv wegklicken. So ist sichergestellt, dass der Besucher den Urlaubshinweis auch liest.
Weitere Einsatzmöglichkeiten
Aber nicht nur für Urlaubshinweise ist BIT zu gebrauchen. Apotheken können damit ferner ihre Angebote oder einen neuen Service bewerben, z. B. das Anmessen von Kompressionsstrümpfen. Weiterhin können Praxen auf Impfempfehlungen hinweisen oder Zahnärzte auf Zahnreinigungen. Die Einsatz-Möglichkeiten sind sehr umfangreich.
Das kann BIT:
- Veröffentlichen von beliebigen Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Videos),
- Auswahl der Seite (z. B. Startseite),
- Festlegen des Zeitraums,
- Bestimmung der Box-Position,
- Auswahl der Einblend-Animationen,
- einfache Bedienung von jedem PC aus.
Selbstadministration
Die Administration des Besucher-Informations-Tools ist leicht. Da Sie das Tool selbst administrieren, können Sie jederzeit schnell neue Hinweise einstellen. Dabei können Sie das Fenster so einrichten, dass es z. B. am 15.07.2019 gezeigt wird und am 20.07.2019 wieder deaktiviert wird. Natürlich arbeiten wir Sie über unsere Fernwartung ein. Es sind auch noch Schulungsvideos geplant, die die einzelnen Funktionen anschaulich erläutern.
Kosten
Bestandskunden zahlen 8,-€ netto pro Monat. Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Zudem ist das Tool monatlich kündbar. Möchten Sie, dass wir BIT auf Ihrer Internetseite integrieren? Sprechen Sie uns gern an. Kontaktieren Sie uns ebenfalls, wenn Sie eine Beratung zu BIT wünschen.
Soziale Medien ermöglichen es Menschen, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen. Facebook ist das größte Social-Media-Netzwerk. (mehr …)
Coming-Soon-Seiten nennt man auch Baustellenseiten. Diese Seite informiert Besucher im Internet darüber, dass der neue Internetauftritt Ihrer Apotheke oder Praxis in Arbeit ist. Ihre neue Praxishomepage wird dadurch nach Veröffentlichung schneller bei der Suchmaschine von Google gefunden. Das kann sich dann positiv auf das Ranking der neuen Seite auswirken.
Wann sind solche Seiten empfehlenswert?
Wenn Sie Ihre Praxis oder Apotheke neu eröffnen und Ihre Wunschdomain (www.adresse) schon registriert haben.
Wann sind sie überflüssig?
Wenn der Austausch Ihrer Internetseiten „neu gegen alt“ geplant ist und mit derselben www.Adresse aufgerufen werden kann.
Was bewirken Coming-Soon-Seiten?
Ein neuer Internetauftritt benötigt Zeit. Werden Ihre Seiten endlich online geschaltet, kann es noch Monate dauern, bis Ihre Apotheke oder Praxis in den Ergebnislisten der Suchmaschinen erscheint. Eine von uns platzierte Coming-Soon-Seite bewirkt die Sichtbarkeit ihrer Internetseite früher, meist vor der Veröffentlichung Ihres Internetauftritts.
Angaben auf einer Baustellenseite
Wir stellen diese Angaben für Sie ein:
- Baustellenhinweis mit dem Tag der voraussichtlichen Veröffentlichung.
- Vollständige Adresse mit E-Mailadresse und Telefonnummer.
- Künftige Öffnungszeiten.
- Hinweis auf Ihre Leistungen und Spezialisierungen.
- Programm zur Anforderung von Wiederholrezepten für Ihre Patienten kann sofort eingerichtet werden.
- Arzneimittelvorbestellungen in der Apotheke können eingerichtet werden.
- Auch Terminvereinbarungen sind auf Wunsch über diese Seite möglich.
Grafische Gestaltung
Oft steht auf herkömmlichen Coming-Soon-Seiten der Satz „Wir sind in Kürze für Sie da!“. Grafiken mit Baustellenschild oder Werkzeugen symbolisieren den Baustellencharakter. Wir können dies für Sie anders entwerfen. Dabei gestalten wir die Seite gern in Ihrem Corporate Design mit den passenden Farben, Logo etc. Wenn Sie etwas Besonderes wünschen, lassen wir unserer Fantasie freien Lauf und entwerfen zum Beispiel etwas Originelles oder Witziges. Dies weckt Neugier beim Betrachter auf die noch kommende Internetseite und hat einen einladenden Charakter. Falls gewünscht können wir neben Text und Grafik auch Videos einstellen. Darüber hinaus kann auch eine Weiterleitung auf Ihre Social-Media-Kanäle geschaffen werden.
Was ist noch zu beachten?
Coming Soon Seiten müssen unter Umständen ein rechtlich korrektes Impressum haben, manchmal sogar eine Datenschutzerklärung. Besonders, wenn Sie dort Leistungen oder Produkte anbieten oder Werbung für die künftige Website machen. Steht dort nur der Hinweis, dass an der Website gebaut wird, ist ein Impressum eventuell nicht unbedingt notwendig. Doch die Rechtsprechung ist derzeit noch unterschiedlich. Weil wir ohnehin eine Datenschutzerklärung und ein Impressumsformular zur Verfügung haben, installieren wir auf diesen Seiten beides.
Zum Nachlesen aus unserem Blog
Impressum für Ärzte und Zahnärzte
Impressum für Apotheken
Sie möchten eine professionelle Coming-Soon-Seite haben? Dann sprechen Sie uns gern darauf an.
Ihre Apotheke hat eine Instagram-Seite und Sie fragen sich: „Was kann ich alles so posten?“. Wir unterstützen Sie gern dabei und geben Ihnen einige Tipps. Über das soziale Netzwerk Instagram kann eine lokale Apotheke ein Gesicht bekommen und ihren Service herausstellen. Hierbei ist die Optik besonders wichtig. Schließlich werden bei Instagram selbstgemachte Fotos, Bilder oder Videos online gestellt.
10 Ideen für Instagram-Postings
- Weisen Sie auf besondere Veranstaltungen Ihrer Apotheke hin und kündigen Sie besondere Aktionen an (z. B. Kosmetiktag, Aktionswoche, Mal- oder Bastelwettbewerb für Kinder). Stellen Sie nachher Fotos oder ein kurzes Video von der Veranstaltung ein.
- Posten Sie immer mal wieder Mitarbeiterfotos. Denn das macht Ihre Apotheke persönlicher. Stellen Sie auch Bilder von gemeinsamen Aktionen, wie Betriebsfeier, Jubiläumsfeier, Ausflug etc., ein. Eine Mitarbeiterin hatte Geburtstag und bringt Kuchen oder belegte Brötchen mit? Kunstvoll drapiertes Essen kommt immer gut an, Blumen natürlich auch.
- Thema Werbeprodukte der Apotheke: Stellen Sie z. B. Fotos von neuen Werbetaschen ein. Das wirkt besonders gut, wenn diese gerade im Alltag genutzt werden.
- Angebote oder Rabatte (besonders von Kosmetikprodukten) lassen sich gut optisch darstellen. Nutzen Sie im Text immer auch themenverwandte Hashtags (#). Weisen Sie auch auf Ihre Geschenkgutscheine hin oder posten stilvoll angeordnet Extras, wie die Apothekenzeitschriften.
- Bringen Sie die saisonal wechselnde Dekoration im Apothekenschaufenster auf Instagram. Sie finden bestimmt einen interessanten Blickwinkel für die Fotos. Vielleicht fotografieren Sie die Apotheke mal, wenn es draußen dunkel ist, das gibt schöne Lichteffekte.
- Witzige Bilder (mit Kunden, Mitarbeitern usw.) kommen immer gut an. Vielleicht veröffentlichen Sie auch originelle Stellenanzeigen, wenn Sie beispielsweise eine PKA oder PTA suchen.
- Stellen Sie Bilder von Mitarbeitern ein, die eine Fortbildung gemacht haben, zusammen mit dem Fortbildungszertifikat. Weiterhin können Sie im Text dazu genauere Informationen einstellen.
- Saisonale Postings mit guten Wünschen und Feiertagsgrüßen (z. B. Frohe Weihnachten, ein schönes neues Jahr, Grüße zum Valentinstag) sind sympathisch und erfreuen Ihre Kunden.
- Vorher-Nachher-Bilder wirken interessant. Vielleicht bekommen Sie neue Regale oder bauen etwas um… Dokumentieren Sie das auf Instagram.
- Geben Sie Hinweise auf regionale Events, um zu zeigen, dass Sie vor Ort ist. Das erzeugt ein Zusammengehörigkeitsgefühl mit Ihren Kunden und potenziellen Neukunden aus der Region.
Was ist Instagram?
Instagram ist eine App für mobile Endgeräte, mit der Fotos, Videos und Stories geteilt werden können. Das soziale Netzwerk wurde 2012 von Facebook gekauft. 15. Mio. Menschen in Deutschland nutzen Instagram mindestens einmal im Monat. Vor allem junge Menschen sind vertreten: 90 Prozent der Instagram-Nutzer sind jünger als 35 Jahre. Ihre Apotheke sollte ein Instagram Unternehmenskonto haben, um diese Zielgruppe anzusprechen.
Ihr Apothekenprofil
Um Aufmerksamkeit für Ihre Apotheke zu bekommen, sollten Sie den Namen Ihrer Apotheke als Profilnamen Ihres Instagram Business Accounts eingeben. Nehmen Sie den Städtenamen noch dazu, lässt sich Ihre Apotheke genau identifizieren. Hat Ihre Apotheke einen häufigen Namen (z. B. Adler Apotheke) ist der Profilname sowieso meist schon vergeben. Mit eingesetzten Punkten, Unterstrichen oder Bindestrichen können Sie versuchen, Ihren Wunschprofilnamen doch noch zu bekommen. Das Profilbild kann sinnvollerweise das Apothekenlogo sein. Ergänzen Sie in Ihrem Unternehmensprofil Informationen zu Ihrer Apotheke, wie Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer etc.
Qualität der Bilder
Da es bei Instagram vor allem um gute Bilder geht, sollte hierbei besonders auf die Qualität geachtet werden. Daher sollten die Fotos qualitativ hochwertig, gut ausgeleuchtet und abwechslungsreich sein. Sie sollten weiterhin eine gewisse Ästhetik haben. Ferner muss das Gesamtbild stimmig sein. Somit sollten keine verpixelten oder unscharfen Fotos gepostet werden. Es müssen aber auch nicht unbedingt Fotos von höchster Qualität veröffentlicht werden. Sonst wirkt der persönliche Eindruck nicht authentisch. Die Bilder können gern auch einen „Selfie“-Charakter haben. Sogar mit dem Smartphone können Sie professionell aussehende Fotos oder Videos aufnehmen.
Art der Bilder, Videos, Stories
Die Bilder, Videos oder Stories sollten zu Ihrer Zielgruppe passen. Von einer Apotheke erwartet man Gesundheitsthemen. Aber auch persönliche Einblicke in den Apothekenalltag und Hinweise auf Angebote. Von oben fotografierte Bilder oder Flatlays (sorgsam arrangierte Legebilder) kommen auf Instagram besonders gut an. Ideal ist es, wenn man eine eigene Bildsprache mit wiederkehrenden Farben entwickelt, die zum Markenzeichen der Apotheke wird. Dann ist der Wiedererkennungseffekt hoch. Dies kann durch die Verwendung von Instagram Filtern erreicht werden.
Texte bei Instagram
In die Fläche neben dem Bild können Sie etwas über das Bild schreiben. Denn viele Motive sind nicht selbsterklärend. Texte sind bei Instagram im Prinzip wie Bildbeschreibungen, die Informationen vermitteln. Die Bildunterschrift sollte wohlüberlegt sein und den Nutzer ansprechen. Interessante Texte mit einem „Call-to-Action“ regen eher zum Interagieren an. Nutzer können Ihre Bilder liken oder kommentieren. Wichtig ist, dass Sie auf Kommentare von Nutzern antworten.
Wozu sind Hashtags (#) gut?
Hashtags (#) helfen dabei, dass Ihr Bild von anderen Nutzern gefunden wird. Das heißt, sie steigern die Reichweite. Sie können Ihre Postings mit themenverwandten Hashtags versehen. Nun können auch andere Nutzer, die nach diesem oder einem verwandten Hashtag suchen, Ihren Beitrag zu dem Thema sehen.
In einem weiteren Blogartikel geben wir Ihnen bald Tipps, was Sie als Apotheker bei Instagram posten können. Das Staude-Team richtet Ihnen gern ein Unternehmensprofil bei Instagram ein. Dann weisen wir auf Ihrer Internetseite mit einem entsprechenden Icon auf Ihr Profil hin, z. B. mit dem Zusatz „Folge uns auf Instagram.“
Viele Apotheker oder Ärzte bekommen ihre E-Mails auf verschiedenen Endgeräten: zum Beispiel auf dem Tablet, dem Smartphone, am PC im Büro oder zu Hause. Manche besitzen eventuell noch ein Notebook, von dem E-Mails abgerufen werden können. Haben Sie noch ein POP3 Postfach, sind die E-Mails auf den verschiedenen Endgeräten aber nicht synchron.
Nachteile von POP3-Postfächern
Die E-Mails werden bei POP3-Postfächern vom Server heruntergeladen und anschließend gelöscht. Dies stammt noch aus Zeiten, in denen man die Mails nur über den Posteingang eines Rechners abgerufen hat. Heutzutage hat man oft verschiedene Geräte, über die E-Mails abgerufen werden. Posteingang und Postausgang sind dann nicht im Einklang. Markiert man eine Mail als gelesen, passiert dies nur bei einem Gerät. Greift man auf seine gesendeten Mails zurück, sind nur die Mails gespeichert, die auch von diesem Gerät verschickt wurden. Zudem sind Entwürfe, die man auf einem Gerät gespeichert hat, zum Weiterschreiben auf einem anderen nicht verfügbar. Zuverlässige E-Mail Back-ups (Sicherheitskopien) sind ebenfalls nicht möglich.
Besser alle E-Mails synchron
Beim Einsatz verschiedener Geräte ist es einfacher, wenn man von überall seine E-Mails abrufen kann und die Einstellungen alle synchron sind. Wenn Sie zu Hause eine E-Mail schreiben und diese im Ordner gesendete Objekte erscheint, sollte dies auch bei allen anderen Geräten der Fall sein. Sie haben eine E-Mail schon gelesen? Dann ist es praktisch, wenn bei allen Endgeräten die E-Mail ebenfalls als „gelesen“ gekennzeichnet ist. Ein weiterer Vorteil: Geht das Smartphone mal verloren, erscheinen nach Einrichtung eines neuen Gerätes wieder alle E-Mails.
IMAP Postfach
Für synchrone E-Mails brauchen Sie ein richtig eingerichtetes modernes IMAP Postfach (IMAP = Internet Message Access Protocol). Die E-Mails liegen hierbei immer aktuell auf dem Server. Insofern laden die mit dem Postfach verbundenen Geräte die Mails nicht herunter. Sondern sie stehen in direkter Verbindung mit dem Mailserver und zeigen die Mails im Prinzip nur an. Das Mailprogramm synchronisiert jeweils den aktuellen Bestand der erhaltenen und gesendeten Posts.
Wenn Sie etwas löschen, beantworten oder als gelesen markieren, wird dies direkt auf Ihrem Onlinekonto bearbeitet. Ganz gleich mit welchem Gerät oder Internetzugang Sie weltweit auf das Konto zugreifen, haben Sie immer den aktuellen Datenbestand. Jede Mail müssen Sie dann nur einmal bearbeiten. Vernünftige Back-ups sind möglich, da die E-Mails auf dem Server verbleiben. Dies braucht allerdings auch mehr Speicherplatz.
Wir helfen bei der Einrichtung
Sie haben noch ein POP3-Postfach und möchten lieber synchrone Mails haben? Die E-Mail-Konten von Staude sind für beides (POP3 und IMAP) kompatibel. Gern sind wir Ihnen bei der Einrichtung eines IMAP Postfachs behilflich. Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gern.
Viele Patienten nehmen heutzutage lokale Suchanfragen im Internet vor, um einen Arzt oder eine Apotheke in der Nähe zu finden. Mit einem Google My Business-Profil können Sie beeinflussen, wie Ihre Apotheke oder Praxis in der regionalen Google-Suche oder bei anderen Google-Diensten, wie Google Maps, angezeigt wird. Somit wird Ihr Eintrag eingeblendet, wenn Nutzer nach Ihrem Unternehmen oder allgemein nach einer Apotheke oder einem Arzt in Ihrer Stadt suchen. Mit einem gut gepflegten Google My Business-Konto können Sie eine bessere Platzierung erreichen.
Gepflegtes Google My Business Profil
Sie sollten in Ihrem Google Profil alle relevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen hinterlegen, wie z. B. Leistungen, Adresse und Öffnungszeiten. Weiterhin können Sie einen Direktlink zu Ihrer Webseite einfügen. Bilder von den Räumlichkeiten und Ihrem Team runden den Auftritt ab und vermitteln einen ansprechenden Eindruck Ihrer Praxis bzw. Apotheke. Potenzielle Patienten bekommen eine direkte Kontaktmöglichkeit zu Ihnen.
Google Maps
Zusätzlich wird Ihr Unternehmen als rote Markierung auf Google Maps angezeigt. Potenzielle Patienten können so sehen, wie sie am besten zu Ihnen kommen. Es werden auch Google Maps-User auf Ihr Unternehmen aufmerksam, die nicht direkt nach einer Apotheke oder Praxis in der Nähe gesucht haben. Viele Menschen gehen heute über das Smartphone ins Internet. Das Suchergebnis bei Google My Business füllt bei einem mobilen Endgerät den gesamten Bildschirm.
Bewertungen
Auf Ihrem Profil gibt es eine Bewertungsmöglichkeit (fünf Sterne), an die Sie Ihre Kunden bzw. Patienten verweisen können. Denn mit positiven Bewertungen empfehlen Ihre Patienten Sie weiter. Viele Nutzer im Internet orientieren sich daran. An eventuellen negativen Bewertungen sehen Sie, was bei Ihnen noch nicht ganz rund läuft und können darauf reagieren.
Ist Ihre Konkurrenz schon vertreten?
Suchen Patienten nach einem Arzt oder einer Apotheke in ihrer Region, erscheint dann als Ergebnis eine Karte mit nahegelegenen Apotheken bzw. Ärzten. Ist Ihr Unternehmen nicht mit eingetragen, werden Sie nicht auf der Karte angezeigt. Haben Ihre Konkurrenten bereits einen gepflegten Google-My-Business-Eintrag? Dann werden sie bei der Suche oft vor Ihnen angezeigt. Potenzielle Kunden oder Patienten könnten sich in dem Fall eher an Ihre Konkurrenz wenden.
Google My Business Paket von Staude
Sie haben nicht die Zeit, sich um Ihre Google My Business-Seite zu kümmern? Wir haben jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Betreuung dieser Seiten. Gern übernehmen wir die Gestaltung und Pflege Ihres Profils. Zu unserem Google My Business-Paket gehört zunächst die Zertifizierung Ihres Eintrags. Anschließend optimieren wir Ihren Eintrag, stellen die entsprechenden Daten ein, verlinken zu Ihrer Website etc. Ebenfalls fügen unsere Grafiker mehrere Fotos von Ihrer Praxis (Innen- und Außenaufnahmen, Teamfotos, Logos) in einer passenden Größe und Auflösung hinzu.
Darüber hinaus richten wir Ihnen einen Zugang ein, damit Sie Ihren Account selbst verwalten können, mit der Möglichkeit, Zugriffstatistiken selbst einzusehen und auf Bewertungen Ihrer Kunden direkt zu antworten. Weiterhin beraten wir Sie bei eventuellen negativen Bewertungen und verfassen gegebenenfalls Stellungnahmen, damit Ihr Image dadurch nicht belastet wird.
Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Interesse an der Gestaltung und Betreuung Ihres Google My Business-Profils haben.
Ein bewegtes Bild sorgt für Aufmerksamkeit. Mit digitalen Bildschirmen können Sie Informationen an Ihre Kunden weitergeben – im Schaufenster, in der Freiwahl oder in Nähe der Kassen am POS (Point of Sale). Auf einem internetfähigen Gerät, wie zum Beispiel PC oder Tablet, sehen Ihre Apothekenkunden und potenziellen Neukunden Ihre Monatsangebote und den Notdienst in Ihrem Schaufenster. Steht das Gerät auf einem Tisch in der Apotheke, ist dies ein Blickfang, der Ihren Kunden die Wartezeit verkürzt.
Automatische Notdienstanzeige
Damit können Sie auch der Verpflichtung zum tagesaktuellen Aushang der notdienstbereiten Apotheke in Ihrer Region nachkommen. Die Schaufensterseite von Staude gewährleistet, dass von den vier nächstgelegenen, notdienstbereiten Apotheken Anschrift und Telefonnummer angezeigt wird. Sie brauchen den Notdienstkalender nicht einpflegen, er aktualisiert sich automatisch. So sparen Sie viel Zeit und Arbeit. Zudem können Ihre Kunden den Notdienst direkt über ihr Smartphone aufrufen.
Kundengewinnung und Steigerung von Impulskäufen
Unsere Schaufensterlösung belebt Ihr Apothekenschaufenster zusätzlich durch die Darstellung von individuellen Inhalten, wie z. B. Monatsangeboten und Produktinformationen. Dadurch können Sie Ihr Apothekenschaufenster zur digitalen Produktpräsentation und Kundengewinnung nutzen. Ferner wirkt die Schaufensterseite verkaufsaktiv durch Steigerung von Impulskäufen.
Auch nachts ein Blickfang im Schaufenster
Eine digitale Darstellung wirkt moderner als ein herkömmliches Print-Poster. Durch das bewegte Bild erzielen Sie mehr Aufmerksamkeit. Auch abends oder in der Nacht, wenn es draußen dunkel ist, bleibt die Darstellung im Schaufenster der Apotheke gut sichtbar und ist verkaufsaktiv. So fallen Sie gegenüber dem Wettbewerber auf.
Einfache Administration
Darüber hinaus haben Sie die vollständige Kontrolle über die angezeigten Inhalte. Ihre Monatsangebote können Sie in Form einer Diashow selbst erstellen. Dies ist ohne große Vorkenntnisse leicht möglich. Die Bilder mit den Monatsprodukten können Sie einfach von Ihrem PC auswählen und hochladen. Dank moderner Cloud-Software ist dies auch bequem von Zuhause machbar. Die Anzeigedauer der einzelnen Produkte bestimmen Sie außerdem selbst. Sie können alternativ eine Standardzeit angeben, dann wird jedes Produkt gleich lang angezeigt.
Lassen Sie sich diese moderne Form der Produktpräsentation nicht entgehen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann fordern Sie bei uns eine unverbindliche Onlinevorführung an.
Wer einen qualifizierten Arzt oder Zahnarzt sucht, sieht sich heute oft gezielt im Internet um. Doch es gibt viele Praxen, die eine ähnliche Zielgruppe ansprechen. Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis hat eine schöne Internetseite, dennoch werden Sie bei der marktführenden Suchmaschine Google nicht auf der ersten Seite gefunden? Das ist ungünstig, denn oft werden nur die ersten Plätze der Suchergebnisse von potenziellen Patienten angesehen und angeklickt. Die Klickrate, Verweildauer auf der Seite und die Rücksprungrate bezieht Google zudem in die Platzierung (Ranking) mit ein.
Was ist SEO?
Mit einer Suchmaschinenoptimierung (SEO = Search Engine Optimization) können Internetseiten von Ärzten oder Zahnärzten bei Google nach vorn kommen. Denn SEO-Maßnahmen dienen dazu, die Sichtbarkeit von Webseiten in den Suchmaschinen zu erhöhen. Dabei soll ein möglichst hoher Rang in den unbezahlten Suchergebnissen erlangt werden. Deshalb wird eine Internetseite so optimiert, dass sich diese für bestimmte Suchbegriffe (Keywords) in den Suchergebnissen möglichst ganz oben – im Idealfall Platz 1 – befindet.
Bewertungsfaktoren von Google
Es gibt über 200 Bewertungsfaktoren, welche die Platzierung einer Internetseite in Googles Suchergebnissen beeinflussen und bestimmen. Das Ranking wird beispielsweise bestimmt von Keywords im Text, Verlinkungen, Formatierung, Aktualität und Lokalität. Google benutzt mehrere Algorithmen, um die Wichtigkeit und Relevanz von Webseiten zu ermitteln. Denn die Suchmaschine ist darauf ausgerichtet, den Nutzer maximal zufriedenzustellen und ihm das bestmögliche und relevanteste Resultat zu seiner Suchanfrage zu bieten. Das Ziel bei der Suchmaschinenoptimierung ist daher: Zeigen Sie Google, dass Ihre Webseite das bestmögliche Resultat ist.
Situations- und Keywordanalyse
Dazu sollte zuerst eine Situationsanalyse vorgenommen werden, um zu sehen, auf welchen Positionen sich Ihre Internetseite derzeit befindet. Ferner muss man überlegen, mit welchen Begriffen Ihre Zielgruppe bzw. potenzielle Patienten nach Ihrer Praxis bzw. Leistungen suchen würden. Anschließend sollte eine entsprechende Keyword-Analyse erfolgen.
Onpage-Optimierung
Unter Onpage-Optimierung versteht man alle Maßnahmen und Anpassungen, die auf einer Webseite vorgenommen werden. Das Fundament einer Webseite ist der Content – der Inhalt der Seite. Daher wählt man geeignete Keywords aus und erstellt suchmaschinenoptimierte Texte mit passendem Titel und Zwischenüberschriften. Die Leistungstexte auf Ihrer Internetseite sollten zunächst für den Nutzer geschrieben und dann für die Suchmaschinen optimiert werden. Darüber hinaus sollten beispielsweise Bilder in die Texte eingefügt und mit ALT-Texten beschrieben werden. Interne Links können mit dem Keyword im Linktext aus dem Text heraus verlinkt werden und vieles mehr. Natürlich müssen technische Faktoren beachtet werden: Optimieren der Ladezeiten, Bedienbarkeit der Seite, Mobile Friendly Überprüfung etc.
SEO-Optimierung bei Staude
Die Suchmaschinenoptimierung können Sie vertrauensvoll unserer Online Marketing Agentur überlassen. Unser geschultes SEO-Team nimmt redaktionelle und technische Maßnahmen vor, damit Ihr Internetauftritt einen hohen Rang in den unbezahlten Suchergebnissen bekommt – im Idealfall natürlich Platz 1. Eine Übersicht über die einzelnen SEO-Maßnahmen finden Sie auf unserer Internetseite unter „Details“. Optimierung für Suchmaschinen zahlt sich aus. Denn die Besucher Ihrer Seite könnten zu neuen Patienten werden.
Unseren Kunden steht auf der Staude-Internetseite ein neuer Kundenbereich zur Verfügung. Das Staude-Team hat das Design und die Struktur komplett erneuert und bietet Ihnen in übersichtlicher Form viele Extras und Hilfestellungen.
Zudem haben wir einige Neuheiten für Sie eingeführt: Als Kunde können Sie uns direkt über unsere Internetseite Änderungswünsche und Fotos schicken. Die Fernwartung, die Sie hier herunterladen können, funktioniert jetzt auch auf MACs und Smartphones. Weiter können Sie viele nützliche Vorlagen und Anleitungen runterladen. Wir stellen Ihnen die einzelnen Möglichkeiten hier mal näher vor.
Änderungen können direkt über unsere Seite hochgeladen werden (NEU)
Sie möchten uns Änderungswünsche mitteilen? Nutzen Sie dazu einfach das Formular in unserem Kundenbereich. Dies ist auch bequem von Ihrem Smartphone möglich. Ihre Änderungen werden dann unseren zuständigen Mitarbeitern zugewiesen und schnellstmöglich bearbeitet.
Fotos können direkt über unsere Seite hochgeladen werden (NEU)
Sie möchten uns Fotos oder Bilder schicken? Über unseren Kundenbereich können Sie diese leicht DSGVO-konform hochladen. Die zuständigen Mitarbeiter werden direkt darüber benachrichtigt, dass neue Fotos gekommen sind.
Fernwartung für PC, Smartphone (Android) und Mac
Sie brauchen Hilfe? In unserem Kundenbereich können Sie die Fernwartung für Ihr Gerät herunterladen. Neu ist, dass die Fernwartung nicht nur auf dem PC, sondern jetzt auch auf MACs und Smartphones (Android) funktioniert. Unsere Kundenbetreuer können dann, wenn Sie Ihnen das jeweilige Passwort mitteilen, solange Sie es wünschen, auf Ihr Gerät zugreifen und Ihnen direkt helfen.
Anleitungen und Vorlagen können heruntergeladen werden
Viele nützliche Anleitungen und Vorlagen finden Sie in unserem Kundenbereich. Wir bieten Ihnen Vorlagen zur Einwilligungserklärung für die Verwendung von Mitarbeiterfotos und für die Apotheken-Kundenkarte. Sie bekommen hier praktische Anleitungen, wie Sie Ihren Google-My-Business-Account verifizieren oder Rezensionen als unangemessen melden können und vieles mehr.
Infos über DSGVO
Lesen Sie hier allgemeine Informationen zur DSGVO. Sie können einen AV-Vertrag (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) und eine Verschwiegenheitsverpflichtung (gemäß §203 StGB) anfordern. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch eine E-Mailverschlüsselung mit Open PGP an.
Stetige Verbesserung
Der neue Kundenbereich wird Ihnen sicher vieles erleichtern. Testen Sie ihn doch einfach. Natürlich werden wir den Servicebereich mit der Zeit noch weiter ausbauen. Über Anregungen von Ihnen wären wir dankbar. Wir freuen uns, wenn wir unseren Service verbessern können und unsere Kunden zufrieden sind.
Eine rechtlich einwandfreie Seite muss ein fehlerloses bzw. vollständiges Impressum haben. Achten Sie als Arzt oder Zahnarzt auf ein rechtssicheres Impressum, um Bußgelder zu vermeiden.
Impressumspflicht
Die Rechtsgrundlage für die Impressumpflicht finden Sie im § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Informationen im Impressum müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Sie benötigen ein Impressum in allen Telemedien, die Sie als Arzt betreiben. Nicht nur auf Ihrer Homepage, sondern auch bei Facebook, Twitter, Xing, Instagram und in anderen sozialen Netzwerken. Natürlich ist auch auf Ihren mobilen Internetseiten ein Impressum erforderlich.
Wohin sollte das Impressum?
Ein bestimmter Platz auf der Homepage ist im TMG nicht gefordert. Das Staude-Team platziert die rechtlichen Hinweise, Impressum, Streitbeilegung, Datenschutz und AGB meistens im Fuß auf der Hauptseite und auf allen Unterseiten Ihres Internetauftritts. Im Kopf können sich Ihre Patienten über alle Dienstleistungen Ihrer Praxis informieren. Im Fuß werden auf jeder Seite Ihre gesetzlichen Pflichten als Webseitenbetreiber erfüllt. Das macht Ihren Internetauftritt übersichtlich.
Die Angaben zum Eigentümer und Verantwortlichen
Den oder die Eigentümer sowie den oder die Verantwortlichen sollten die Besucher Ihres Internetauftritts im Impressum erkennen.
1. Einzelpraxis
Namen und Vornamen des Arztes, der die Praxis betreibt, mit seinen Kontaktdaten
2. Praxisgemeinschaft
Die Kooperation von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten oder Vertragspsychotherapeuten, die ihre Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen mit gemeinsamem Personal ausüben. Eventuell gibt es auch einen gemeinsamen Anschluss für Telefon, Fax, Internet etc. Wenn das zutrifft, müssen die Namen und Vornamen aller Ärzte und deren Verantwortungsbereich innerhalb der Praxisgemeinschaft im Impressum zu finden sein. Rechtlich handelt es sich nämlich um mehrere Einzelpraxen mit einem Internetauftritt.
3. Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten
Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ÜBAG (mit Partnern an unterschiedlichen Adressen) bestehen aus Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten. Die Gesellschafter der BAG oder ÜBAG sind Partner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Oder auch in einer Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesetz (PartGG). BAGs und ÜBAGs müssen durch den Zulassungsausschuss der Sozialversicherungsträger gemäß § 96 SGB V genehmigt werden. Im Impressum müssen deshalb die Gesellschaft und deren Kontaktdaten eingetragen werden sowie deren Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.
4. Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren können fachübergreifend Fachärzte unterschiedlicher Richtungen, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten und Krankenhäuser als Gesellschafter haben. Diese Berufsgruppen können aber auch als Beschäftigte im MVZ arbeiten. Auch ein MVZ muss durch den Zulassungsausschuss der Sozialversicherungsträger gemäß § 96 SGB V genehmigt werden. Auf die Genehmigung muss im Impressum hingewiesen werden. Ein MVZ kann als GmbH auftreten. Im Impressum muss die Adresse der GmbH, der Handelsregistereintrag und Geschäftsführer der GmbH stehen (ärztlicher Leiter). Wir empfehlen außerdem, alle behandelnden Personen aufzuführen. Das kann auch durch einen Link im Impressum zu „Team“ geschehen.
Musterimpressum einer Praxis

Sinnvolle Ergänzungen, die nicht durch das TMG gefordert sind
Wenn Sie auf Ihrer Webseite journalistisch redaktionelle Inhalte anbieten, weisen Sie im Impressum wie folgt darauf hin:
V.I.S.d.P. = verantwortlich im Sinne des Presserechts. Anschließend sollten hier die für die Inhalte verantwortlichen Personen einschließlich Postanschrift angegeben werden.
Nehmen Sie folgende Punkte noch auf:
Schutz vor Vervielfältigung Ihrer Webseiteninhalte
„Diese Website einschließlich aller ihrer Teile und Bilder ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Teilen und Bildern bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.“
Bildnachweise
Im Impressum sind Angaben zu den Bildrechten erforderlich. Es sei denn, Sie haben mit bestimmten Bilddatenbanken eine Sonderregelung getroffen.
Verbraucherstreitbeilegung
„Wir verpflichteten uns nicht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Datenschutz
Bieten Sie Im Impressum einen Link zu Informationen zum Datenschutz auf Ihrer Internetseite an.
Ihre AGB
Auch ein Link zu Ihren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist hilfreich.
Haftung für Inhalte auf dieser Seite
„Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte in externen Links. Ausschließlich die Betreiber der aufgerufenen Internetseiten sind für die Inhalte verantwortlich.“
Eine Empfehlung zum Schluss
Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern die Gesetze für digitale Medien oft. Dieser Beitrag wurde im März 2019 verfasst. Eine Überprüfung des Impressums Ihrer Internetseite sollte daher vor der Veröffentlichung stattfinden. Staude-Kunden sind auf der sicheren Seite. Sie haben ein rechtssicheres Impressum auf Ihrer Internetseite. Das Staude-Team hat die Rechtslage im Blick und passt Ihr Impressum bei eventuellen Änderungen an.
In einem aktuellen Rechtsstreit geht es um positive Bewertungen eines Zahnarztes, die von dem Arztbewertungsportal Jameda gelöscht wurden. Hiermit hat sich in der letzten Woche das Landgericht München auseinandergesetzt.
Der Zahnarzt hatte Jameda verklagt, weil Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht wurden. Dies erfolgte wenige Tage, nachdem er seine Bezahlmitgliedschaft gekündigt hatte. Aus Sicht des Zahnarztes sei dies eine Bestrafung für die Vertragsauflösung.
Hier finden Sie mehr zu dem Fall. Das Urteil soll am 16. April 2019 verkündet werden.
Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum ist noch immer ein häufiger Grund für Abmahnungen. Als Apothekerin oder Apotheker sollten Sie auf ein rechtssicheres Impressum achten, um teure Bußgelder zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Impressumspflicht finden Sie in § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Informationen im Impressum müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Sie benötigen ein Impressum in allen Telemedien, die sie geschäftlich betreiben. Nicht nur auf Ihrer Homepage, sondern auch bei Facebook, Twitter, Xing, Instagram und in anderen sozialen Netzwerken. Natürlich ist auch auf Ihren mobilen Internetseiten ein Impressum erforderlich.
Wo sollte das Impressum stehen?
Ein bestimmter Platz auf der Homepage ist im TMG nicht gefordert. Das Staude-Team platziert die rechtlichen Hinweise, Impressum, Streitbeilegung, Datenschutz und AGB meistens im Fuß auf der Hauptseite und auf allen Unterseiten Ihres Internetauftritts. Im Kopf kann sich der Kunde über Dienstleistungen und Produkte Ihrer Apotheke informieren. Im Fuß werden auf jeder Seite Ihre gesetzlichen Pflichten als Webseitenbetreiber erfüllt. Das macht Ihre Internetseite übersichtlich.
Fremdbesitz- und Mehrbesitzverbot bei deutschen Apotheken
Im Apothekengesetz (ApoG) steht, jeder Besitzer oder Mitbesitzer einer Apotheke muss Apotheker sein und die Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke haben. Der Apotheker darf als Einzelunternehmer eine Hauptapotheke und drei Filialapotheken betreiben (§ 2 Absatz 5 ApoG). Oder er kann mit mehreren Apothekern eine OHG gründen und damit Apotheken betreiben. Inhaber der Filialapotheken müssen für jede Filiale schriftlich einen verantwortlichen Apotheker benennen. Im Impressum muss zu erkennen sein, wie die Besitzverhältnisse der Apotheke sind und wer der verantwortliche Filialapotheker ist. Ändert sich der Filialapotheker, muss das auch im Impressum eingetragen werden.
Musterimpressum einer Apotheke

Anmerkungen zum Musterimpressum einer Apotheke:
- zu Nr. 2: Bitte nicht den Zusatz e.K. vergessen. Es wurden schon Abmahnungen wegen Fehlens dieses Zusatzes geschrieben.
Sofern Sie als Inhaber eine OHG mit anderen Apothekern gegründet haben, ist hier der Name und die Anschrift der OHG einzutragen. Alle Gesellschafter der OHG müssen mit Vor- und Zunamen aufgeführt werden. Dann bitte auf den Zusatz e.K. verzichten und stattdessen die Gesellschaftsform OHG eintragen.
- zu Nr. 3: Dieser Eintrag ist nur erforderlich, wenn es sich um eine Filialapotheke handelt.
Sinnvolle Ergänzungen, die nicht durch das TMG gefordert sind
Wenn Sie auf Ihrer Webseite journalistisch redaktionelle Inhalte anbieten, weisen Sie im Impressum wie folgt darauf hin:
V.I.S.d.P. = verantwortlich im Sinne des Presserechts. Anschließend sollten hier die für die Inhalte verantwortlichen Personen einschließlich Postanschrift angegeben werden.
Nehmen Sie folgende Punkte noch auf:
Schutz vor Vervielfältigung Ihrer Webseiteninhalte
„Diese Website einschließlich aller ihrer Teile und Bilder ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Teilen und Bildern bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.“
Bildnachweise
Im Impressum sind Angaben zu den Bildrechten erforderlich. Es sei denn, Sie haben mit bestimmten Bilddatenbanken eine Sonderregelung getroffen.
Verbraucherstreitbeilegung
„Wir verpflichteten uns nicht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Haftung für Inhalte auf dieser Seite
„Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte in externen Links. Ausschließlich die Betreiber der aufgerufenen Internetseiten sind für die Inhalte verantwortlich.“
Bieten Sie im Impressum einen Link zu Informationen zum Datenschutz auf Ihrer Internetseite an. Auch ein Link zu Ihren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist hilfreich.
Eine Empfehlung zum Schluss
Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern die Gesetze für digitale Medien oft. Dieser Beitrag wurde im März 2019 verfasst. Eine Überprüfung des Impressums Ihrer Internetseite sollte daher vor der Veröffentlichung stattfinden. Staude-Kunden sind auf der sicheren Seite. Sie haben ein rechtssicheres Impressum auf Ihrer Internetseite. Das Staude-Team hat die Rechtslage im Blick und passt Ihr Impressum bei eventuellen Änderungen an.
Viele Apotheken setzen Kundenkarten ein. Dadurch haben Ihre Kunden viele Vorteile: Rabatt auf freiverkäufliche Präparate, Übersicht über Medikation für Beratung und Arzneimittelsicherheit, jährliche Gesamtquittung über Arzneimittel etc. Bei der Ausstellung einer Kundenkarte werden sensible Daten Ihrer Kunden erfasst und verarbeitet. Hierbei sollten Sie die Bedingungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten, um Bußgelder zu vermeiden.
Was hat sich 2018 geändert?
Seit Inkrafttreten der europaweit gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Ihre Kunden, deren Daten Sie verarbeiten, alleinige Besitzer ihrer Daten. Auch wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter diese Daten erfasst und gespeichert haben. Die Rechte an personenbezogenen Daten haben nur die Kunden, denen sie zugeordnet werden können.
Ein neues Betroffenenrecht
- Ihre betroffenen Kunden müssen vor Verarbeitung ihrer Daten über die Zwecke der Verarbeitung vollständig und in einfacher Sprache informiert werden.
- Sie müssen außerdem informiert werden, wer bzw. ob Dritte Zugang zu den Daten haben werden.
- Werden die Daten auf einem zentralen Server gespeichert, auf den mehrere Filialen Zugriff haben, ist dies in der Einwilligungserklärung zu erwähnen.
- Die Durchführung des Medikationsmanagements darf nicht von einer Einwilligung zu werblichen Leistungen abhängig gemacht werden. Daher muss diese Einwilligung gesondert eingeholt werden.
- Ihre Apotheke ist bei Nachfragen der Kunden verpflichtet, zeitnah erneut Auskunft über Verarbeitungsvorgänge und über die gespeicherten Daten zu geben.
- Zudem haben Ihre Kunden das Recht auf kostenlose Löschung, Sperrung und Berichtigung ihrer persönlichen Daten.
- Die Einwilligung zur Verarbeitung, Erfassung und Speicherung ihrer persönlichen Daten können Kunden allzeit widerrufen, auch wenn sie zuvor zugestimmt haben.
Umkehr der Beweislast
Der Verantwortliche Ihrer Apotheke, nicht Ihre Kunden, muss nachweisen, dass den Verarbeitungstätigkeiten Ihrer Apotheke eine Einwilligungserklärung zugrunde lag. Deshalb muss Ihre Apotheke die Speicherung, Löschung, Änderung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dokumentieren. Durch diese Nachweispflicht empfiehlt sich immer eine Einholung der Einwilligung in Schriftform (handschriftliche Unterzeichnung).
Die Dokumentationspflicht gilt für jede Apotheke
Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, weil Sie weniger als zehn Personen mit der Verarbeitung der Kundendaten beschäftigen, müssen Sie die Einwilligung des Kunden und die Verarbeitungen der Kundendaten der Datenschutzbehörde und den Kunden nachweisen können.
Eine neue Einwilligungserklärung schützt Ihre Apotheke vor Bußgeldern
Das Staude-Team hat für Sie eine kostenlose Einwilligungserklärung zur Kundenkarte für Ihre Kunden vorbereitet, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllt. Sie finden diese zum Download in unserem Kundenbereich.
Apotheken verarbeiten besonders sensible Kundendaten nach Artikel 9 DSGVO. Sie müssen die unterschriebenen Einwilligungserklärungen Ihrer Kunden sechs Jahre nach dem letzten Kaufvorgang Kunden und Behörden vorlegen können. Selbst dann, wenn Sie alle persönlichen Daten des Kunden, auf dessen Verlangen gelöscht haben.
In immer mehr Stellenausschreibungen steht als Kürzel hinter der Positionsbezeichnung (m/w/d). Haben Sie Stellenanzeigen auf der Internetseite Ihrer Apotheke oder Praxis veröffentlicht oder planen dies, sollten Sie sich mit der Thematik auseinandersetzen.
Das neue Kürzel „d“
Viele wundern sich über die neue Ergänzung „d“ hinter den Abkürzungen für männlich und weiblich. Dieses Kürzel steht für „divers“. Hierunter sind Menschen gemeint, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Sie wurden mit biologischen Geschlechtsmerkmalen geboren, die nach der herrschenden Norm weder als männlich noch als weiblich gelten. Man geht davon aus, dass in Deutschland rund 160.000 intergeschlechtliche Menschen leben. Transsexuelle zählen nicht dazu. Sie haben eine biologische Eindeutigkeit, fühlen sich aber anders, als es die Biologie nahelegt.
Rechtlicher Hintergrund
Seit dem 1.1.2019 können Personen in Deutschland sich beim Personenstandsregister als „divers“ eintragen lassen. Am 10. Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass bis Ende 2018 das Personenstandrecht einen weiteren Geschlechtseintrag – neben männlich und weiblich – zulassen muss (Az.: 1 BvR 2019/16). Das Personenstandrecht verstoße gegen das Grundgesetz, weil es keine Möglichkeit biete, das Geschlecht jenseits der Kategorien männlich oder weiblich eintragen zu lassen. Mitte Dezember 2018 wurde das entsprechende Gesetz vom Gesetzgeber erlassen.
Gefahr von Klagen
Die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht sind groß. Im Fall von Stellenanzeigen könnten sich abgelehnte Bewerber auf dieses Urteil berufen und mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 7 Abs. 1 AGG: Benachteiligungsverbot) klagen, wenn Arbeitgeber in Stellenausschreibungen nur zwei Geschlechter nennen. Das AGG sieht vor, dass niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Verstöße beispielsweise in Stellenanzeigen könnten den Arbeitgeber bis zu drei Monatsgehälter kosten (§ 15 AGG).
Umsetzung in Stellenanzeigen
Daher wird in vielen Stellenausschreibungen in der Ergänzung hinter der Positionsbezeichnung mittlerweile auch das dritte Geschlecht genannt, wie zum Beispiel (m/w/d) für „divers“ oder (m/w/i) für „inter“. Es zeichnet sich ab, dass sich wohl das kleine d durchsetzen wird.
Ändern auf der Internetseite
Wir haben unseren Kunden per Newsletter empfohlen, dies vorsichtshalber bei Stellenanzeigen auf ihren Webseiten zu beachten. Sollte ein Staude-Kunde nicht in der Lage sein, dies selbst auf der Internetseite zu ändern, kann er sich gern bei uns melden. Dann nehmen wir die Änderungen vor.
Eine Teamseite wird erst durch Bilder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Apotheke oder Praxis lebendig. Dies wirkt sympathisch, schafft Vertrauen und (potenzielle) Kunden bzw. Patienten sehen, mit wem sie es zu tun haben. Doch ganz gleich, ob es sich um einzelne Mitarbeiterportraits oder um ein Gruppenfoto handelt – jegliche Nutzung von Mitarbeiterfotos bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Abgebildeten.
Schriftliches Einverständnis
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zunächst einwilligen, sich ablichten zu lassen. Dann müssen die Betroffenen mit der Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden sein. Als Arbeitgeber sollte man unbedingt das schriftliche Einverständnis des Mitarbeiters zur Nutzung der Fotos einholen. Denn die unerwünschte Verbreitung von Aufnahmen stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Der Arbeitnehmer hat das Recht, über die Verwendung seiner Bildnisse zu entscheiden.
Rechtliche Grundlage
Der Arbeitgeber braucht daher eine Rechtsgrundlage zur Nutzung der Aufnahmen seiner Mitarbeiter. Hierbei sollte man die Auflagen des Kunst Urheber Gesetzes (KunstUrhG) und des neuen Datenschutzrechts (DSVGO) berücksichtigen. Nach § 22 Abs. 1 KunstUrhG dürfen Bildnisse von Arbeitnehmern nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Bei der DSGVO sind Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO zu beachten. Hiernach muss die Einwilligung freiwillig erfolgen, dem Arbeitnehmer muss das Recht eingeräumt werden, die Einwilligung zu widerrufen. Der Verwendungszweck sollte möglichst genau formuliert werden.
Mustervorlage für Einwilligung
Haben Sie Fotos von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Ihrer Internetseite – zum Beispiel auf der Teamseite? Holen Sie deren Einwilligung auch nachträglich schriftlich ein. Auch wenn es nur Fotos von der letzten Betriebsfeier sind. Auf unserer neuen Hilfe Seite finden Sie hierfür als Service von uns kostenfrei eine Vorlage zur Einwilligungserklärung von Mitarbeitern zum Download. Sie müssen einfach die fehlenden Angaben eintragen (Name und Adresse des Mitarbeiters sowie von Ihnen) und Ihren Mitarbeiter anschließend unterschreiben lassen. Dann können Sie die Bilder Ihrer Mitarbeiter rechtlich abgesichert auf Ihre Website stellen. Die Einwilligung sollten Sie archivieren, damit sie jederzeit nachweisbar ist.
Fall: Mitarbeiter möchte nicht einwilligen
Wenn ein Mitarbeiter allerdings nicht in die Veröffentlichung seines Fotos einwilligen möchte, können Sie als Arbeitgeber nichts machen. Sie dürfen das Bild dann nicht einstellen. Es kann auch sein, dass ein Mitarbeiter seine Einwilligung widerruft (z. B. nach dem Ausstieg aus der Apotheke oder Praxis). Die Bilder müssen dann entfernt bzw. die Person auf einem Gruppenfoto unkenntlich gemacht werden.
Fazit
Mitarbeiterfotos auf der Website sind prinzipiell eine gute Sache, da sie der Apotheke oder Praxis „ein Gesicht geben“ und der Imagepflege dienen. Sie sollten als Arbeitgeber aber rechtlich auf der sicheren Seite sein und eine schriftliche Einwilligung einholen. Wir unterstützen Sie dabei gern.
Eine Praxishomepage gehört für Ärzte und Zahnärzte mittlerweile zum Standard. Werbung auf YouTube mit einem eigenen YouTube Channel ist hingegen noch etwas Besonderes. YouTube ist die Suchmaschine Nummer 1 für Videos im Internet. Mit sachlichen und tätigkeitsbezogenen Videos heben Sie sich von anderen Arztpraxen ab, zeigen Kompetenz und sprechen Ihre Zielgruppe an.
Arztvideos bei YouTube
Mittlerweile ist Ärzten und Zahnärzten Fernsehwerbung erlaubt. Sie dürfen auch Videos auf Plattformen wie YouTube platzieren. Ideal sind sachliche und informative Videos, die dem Patienten einen guten Überblick über Gesundheitsthemen, Vorsorge und Behandlungen geben. Auf leicht verständliche Art sollten die Patienten informiert werden. Denn ein zufriedener Patient, der sich verstanden fühlt, kommt immer wieder. Die eigentliche ärztliche Beratung sollte hingegen natürlich nur in der Praxis erfolgen.
Beispiel „Dr. Johannes“
Johannes Wimmer ist wohl Deutschlands bekanntester Arzt im Internet. Die Erklärvideos zu Gesundheitsthemen des promovierten Radiologen werden bei YouTube und Facebook millionenfach angeklickt. Der 35-jährige vermittelt Wissen auf eine leicht verständliche Art. Seit einigen Jahren tritt er als Doktor Johannes Wimmer im NDR Fernsehen auf. Das zeigt, dass das Interesse an gut verständlichen informativen Erklärvideos bei den Patienten vorhanden ist.
Gesetzlicher Rahmen für Werbung
Ärzte und Zahnärzte können Patienten und potentielle Patienten informieren, müssen aber darauf achten, dass sie keine Gesetze übertreten. Zu beachten sind die Berufsordnungen der Ärzte- und Zahnärztekammern, das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Sachliche und berufsbezogene Informationen
Grundsätzlich gestattet sind nach § 27 Abs. 2 der (Muster-)Berufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) sachliche berufsbezogene Informationen. Patienten, die die richtige Entscheidung treffen wollen, müssen umfassend informiert sein. Informationen in Erklärvideos sollten daher sachgerecht und angemessen sowie für medizinische Laien verständlich sein.
Berufswidrige Werbung ist Ärzten laut § 27 Abs. 3 MBO untersagt. Hierunter ist eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung zu verstehen. Der Arzt darf diese weder durch andere veranlassen noch dulden. Das heißt, die Werbung darf nicht mit reißerischen, marktschreierischen Mitteln erfolgen und auch nicht mehrdeutige, unvollständige Angaben enthalten. Der Vergleich mit der Konkurrenz ist untersagt. Es darf weder ein räumlicher noch namentlicher Bezug zu Kollegen hergestellt werden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist ebenfalls unzulässig.
Fazit
Ärzte und Zahnärzte können, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Erklärfilme und Videos produzieren oder produzieren lassen. Diese sollten sinnvollerweise maximal drei bis vier Minuten umfassen. Ferner können sie die Filme auf Videoportale wie YouTube hochladen. Zusätzlich sollten die Videos auf der eigenen Website platziert werden. Das stärkt Kompetenz und Vertrauen in die Arztpraxis und die Reputation. Und es verbessert auch die Gesundheitsversorgung.
„Kein Apotheker vor Ort kann gegen Amazon konkurrieren“, das sagt der Münchner Apotheker, der gegen einen Kollegen geklagt hatte, der rezeptfreie Medikamente über Amazon verkauft, in einem Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ).
Über das Urteil, nach dem Apotheker rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über Amazon verkaufen dürfen, hatten wir bereits in unserem letzten Blogartikel berichtet.
In dem Interview erläutert Dr. Hermann Vogel, Inhaber der Winthir-Apotheke in München, warum er gegen Kollegen vorgeht, die Arzneimittel bei Amazon anbieten. Seiner Meinung nach ist der Vertriebsweg über Amazon nicht gesetzeskonform. Das Interview finden Sie hier:
Apotheker können rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über die Handelsplattform „amazon.de“ verkaufen. Dies stellt für einen Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 UWG dar. So entschied das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 18.01.2019 (Az. 36 O 48/18).
Ein Münchner Apotheker hatte gegen einen Mitbewerber Unterlassungsklage eingereicht. Die Handelskammer am Landgericht Magdeburg konnte aber keinen Unterschied zu zulässigen Internetapotheken erkennen. Denn der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten ist laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2012 erlaubt (Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 C 25/11). Amazon vermittele auch lediglich den Zugang zu dem Angebot der Apotheke. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei das Unternehmen nicht beteiligt. Der Beklagte betreibt eine Apotheke und besitzt die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.
Mehr dazu finden Sie hier:
Anhand von Krankengeschichten zeigen Ärzte Kompetenz und machen gleichzeitig Werbung für ihre Praxis. Best Practice Beispiele demonstrieren Erfahrungen bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen. Patienten können so schon vor einer Behandlung, Vertrauen zu dem Arzt gewinnen.
Meist findet man Krankengeschichten weniger in den Printmedien, sondern auf den Internetseiten von Arztpraxen. Besonders die sogenannten „Gästebücher“ enthalten Erfahrungsberichte von Patienten, manchmal auch verbunden mit einer Danksagung an den Arzt.
Doch dürfen Krankengeschichten auf der Internetseite zur Veranschaulichung einer Behandlung eingestellt werden? Rechtlich gibt es hierbei einiges zu beachten. Es kommt auf die Form und Umstände der Wiedergabe von Krankengeschichten an.
§ 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Das Heilmittelwerbegesetz wurde im Jahr 2012 maßgeblich modernisiert. Zuvor hieß es in § 11 Absatz 1 Nr. 3: „Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel (…) nicht geworben werden mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf.“
Dieses Verbot wurde 2012 aufgelockert. Der § 11 Absatz 1 Nr. 3 HWG lautet seitdem: „Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel (…) nicht geworben werden mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann.“
Was heißt das konkret?
Unter „Wiedergabe einer Krankengeschichte“ wird die Darstellung eines Krankheitsverlaufs verstanden. Hier reichen zum Beispiel die Beschreibung des Falles vor und nach der Therapie oder auch nur Auszüge aus Krankengeschichten aus. „Hinweise“ meint hingegen, dass die Krankheitsgeschichte nicht wörtlich wiedergeben wird, sondern nur darauf hingewiesen wird.
Beides darf nicht in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise passieren. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Darstellung in übertriebener oder nicht ausgewogener Weise erfolgt. Eine abstoßende Berichterstattung erzeugt Angst oder Besorgnis beim Betrachter. Die Wiedergabe der Krankengeschichte darf dem Werbeadressat nicht suggerieren, dass sich ohne eine Behandlung auch bei ihm vergleichbar schwere Folgen einstellen könnten. Irreführend sind falsche Behauptungen. In der Regel liegt die Beweislast beim Werbenden, er muss nachweisen, dass seine Aussagen wahr sind.
Verleitung zur falschen Selbstdiagnose
Die Werbung mit Krankengeschichten ist ebenfalls verboten, wenn sie durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann. Daher sollte die Darstellung des Fallbeispiels nicht so ausführlich sein, dass Patienten zu der Annahme verleitet werden, ebenfalls von derselben oder einer ähnlichen Krankheit betroffen zu sein, ohne zuvor ärztlichen Rat einzuholen.
Fazit
Ausgewählte Krankengeschichten können Ärzte auf ihrer Internetseite einstellen, wenn sie im Rahmen von § 11 Absatz 1 Nr. 3 HWG sind. Sie müssen hierbei aber auch ihre Schweigepflicht und die Datenschutzregeln im Hinterkopf behalten. Die Patienten müssen zudem einverstanden sein, besonders wenn Bilder von ihnen gezeigt werden. Die persönlichen Daten sind zu anonymisieren.
Wenn Sie Krankengeschichten als Werbemaßnahme auf Ihrer Praxishomepage einsetzen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie und setzen Ihre Ideen rechtssicher um.
Seit über zehn Jahren gibt es in Deutschland Arztbewertungsportale. Der überwiegende Teil, wie z. B. Jameda und Sanego, ist kommerziell. Viele Patienten nutzen die Portale bei der Arztsuche. Denn immer mehr Menschen lassen sich von Bewertungen und Erfahrungsberichten im Internet leiten. Dabei werden diese nur von relativ wenigen Patienten eingestellt.
Sind die Bewertungen positiv, ist dies gut für das Renommee einer Arztpraxis. Schlechte Bewertungen können dem Ruf schaden. Manche Ärzte möchten daher ihr Profil lieber entfernen lassen. Doch Ärzte haben generell keinen Anspruch darauf, dass ihr Profil gelöscht wird. Auch wenn dieses gegen ihren Willen eingerichtet wurde. Bei Bewertungen von Patienten sollten Ärzte daher einiges beachten.
Wie erfolgt die Bewertung?
Meist ist eine Registrierung nötig, damit Patienten ihre Ärzte bewerten können. Die Angabe des Klarnamens ist aber nicht erforderlich, eine E-Mailadresse reicht aus. Die Bewertung erfolgt in der Regel anhand von kurzen Fragebögen. Sie wird in Form von Schulnoten, Sternen oder anderen Symbolen dargestellt.
Pflege des Profils
Für das Praxismarketing ist die Pflege des Profils auf wichtigen Arztbewertungsportalen zu empfehlen. Hierfür ist allerdings meist ein Nutzungsentgelt zu entrichten bzw. ein Premiumpaket zu buchen. Sie können dann Informationen über Ihre Praxis in ihrem Profil einpflegen, z. B. Homepage, Behandlungsspektrum, Öffnungszeiten, Kontaktdaten etc. Sie sollten auch den Bewertungsstatus regelmäßig überprüfen. Dann können Sie zeitnah auf eventuelle negative Bewertungen reagieren.
Positive Patientenstimmen einholen
Sie sollten versuchen, viele positive Bewertungen zu bekommen. Bitten Sie Ihre langjährigen Patienten oder Bekannten, die sich bei Ihnen in Behandlung befinden, um eine Bewertung auf den wichtigsten Portalen. So können Sie die Anzahl an guten Bewertungen erhöhen. Staude-Kunden können hierfür unser Online-Reputations-Management nutzen. Unser Team gestaltet Ihnen entsprechende Flyer oder Motivationsschreiben mit der Bitte um eine positive Bewertung, welche die Praxis verlassenden Patienten ausgehändigt werden.
Nutzungsrichtlinien beachten
Die Nutzungsrichtlinien der einzelnen Portale halten fest, welche Kriterien bei der Bewertung zu beachten sind. In der Regel ist dies folgendes: Sie dürfen sich nicht selbst bewerten. Aber auch Ihre Mitarbeiter sollten von einer Bewertung absehen, es sei denn, Sie haben sie tatsächlich behandelt. Es darf Sie auch sonst niemand Drittes bewerten, der nie bei Ihnen in Behandlung war. Darüber hinaus dürfen Sie auch keine geldwerten Leistungen als Gegenwert für eine positive Bewertung anbieten.
Umgang mit schlechten Bewertungen
Es kann vorkommen, dass ein unzufriedener Patient eine schlechte Bewertung im Portal einstellt. Das ist kein Beinbruch. Wenige schlechte Bewertungen unter zahlreichen guten sorgen für die Glaubwürdigkeit der Bewertungen insgesamt. Hilfreich ist es, auf die negative Bewertung zu antworten. Bleiben Sie freundlich, bedanken Sie sich für das Feedback und geloben Sie Besserung.
Löschung falscher Bewertungen
Sollten nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder es handelt sich um Beleidigung oder Schmähkritik, kann man die Bewertung löschen lassen. Sie oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt müssen die Plattform davon zunächst in Kenntnis setzen. Sollte die Bewertung dann nicht gelöscht werden, können Sie den Löschungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Die Buchung über das Internet ist heutzutage sehr geläufig. Bequem können Sie Tickets für Bahn, Flugzeug oder Veranstaltungen buchen und Restauranttische online reservieren. Das geht schnell und leicht. Zudem sind es längst nicht mehr nur junge Leute, die Online-Buchungen nutzen. Das haben immer mehr Ärzte in Deutschland erkannt und bieten ihren Patienten Online-Termin-Buchungen an.
Vorteile für die Arztpraxis
Die Terminvergabe nimmt in der Arztpraxis viel Zeit in Anspruch. Pausenlos klingelt das Telefon. Ständig muss eine Medizinische Fachangestellte Anrufe entgegennehmen. Dazu stehen noch Patienten vor ihr in der Praxis, die sich anmelden möchten, Fragen haben, Rezepte brauchen oder neue Termine ausmachen möchten.
Besteht hingegen die Möglichkeit, online Termine auszumachen, rufen weniger Patienten an. Darüber hinaus ist es leichter und zeitsparender, ausgewählte Online-Termine in den Kalender der Arztpraxis zu übertragen, als jedes Gespräch zu führen und geeignete Termine abgleichen zu müssen. Daher hat Ihre Medizinische Fachangestellte mehr Zeit für andere Aufgaben. Zusätzlich bietet dieser moderne Service der Arztpraxis einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Praxen, die diesen Service noch nicht haben.
Zeitersparnis für Ihre Patienten
Die Online-Terminvergabe ist auch für die Patienten eine große Erleichterung. Denn Sie müssen nicht mehr im Blick behalten, zu welchen Zeiten sie für eine Terminvergabe anrufen können. Ebenso entfällt das wiederholte Anrufen, bis sie endlich durchkommen und die Arzthelferin erreichen. Oft wählen sie und es geht keiner ans Telefon. Oder sie rufen an und sind gleich in der Besetztschleife. Bei manchen, sehr gefragten Ärzten versuchen Patienten manchmal tagelang, jemanden ans Telefon zu bekommen. Frust und Unzufriedenheit ist dann die Folge.
Buchen von überall möglich
Wie leicht ist es dagegen, wenn die Arztpraxis einen Online-Terminkalender hat. Viele, lästige Anrufe entfallen. Ihre Patienten können per Tablet, PC oder Smartphone von überall Termine vereinbaren – sei zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs. Es ist gleich, ob die Arztpraxis geschlossen ist oder offen – zu jeder Tages- und Nachtzeit sind Terminbuchungen möglich.
Alle freien Termine im Blick
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Patienten alle verfügbaren Termine einsehen können. Beim Telefonat mit der Medizinischen Fachangestellten nennt diese meist nur einen Termin. Passt dieser nicht, nennt sie noch ein paar weitere freie Termine. Dann sollte möglichst ein passender Termin gefunden sein.
Beim Online-Terminkalender ist eine Vielzahl an Terminen auf einen Blick einsehbar. Ihr Patient kann den Termin so legen, dass er sich optimal in den Arbeits- bzw. Alltagsablauf integriert. Außerdem kann er sich in Ruhe überlegen, ob er an dem Tag Zeit hat oder ob es an einem anderen Tag doch besser passt. Auch Gehörlose oder Menschen mit Hörschwäche können ohne fremde Hilfe, einen Arzttermin vereinbaren.
Online-Terminkalender von Staude
Wir können Ihnen gern einen Online-Terminkalender in Ihre Internetseite integrieren. Er ist nicht mit Ihrer Arztpraxissoftware verbunden. Zunächst können Ihre Patienten im Online-Terminkalender die gewünschten Termine auswählen. Nach Eingabe der Kontaktdaten erhält Ihr Praxisteam ein Fax oder eine E-Mail mit dem Terminwunsch. Ihr Patient bekommt eine Nachricht über die Terminbuchung. Zusätzlich wird der ausgewählte Termin aus dem Terminangebot auf der Internetseite automatisch entfernt. Der Online-Terminkalender bietet sowohl Praxisteam als auch Patienten eine große Erleichterung und Zeitersparnis.
Derzeit sind wieder fingierte Rechnungen von „DE Deutsche Domain“ im Umlauf. Einige unserer Kunden und auch wir haben E-Mails von info@deutschedomain.com bekommen. „DE Deutsche Domain“ aus Berlin gibt sich als Dienstleister für Domainregistrierungen aus. Die Verbraucherzentrale warnt schon seit Jahren vor diesen falschen Rechnungen.
Betrügerische E-Mails
Die Masche scheint heute immer noch zu funktionieren. Es gibt anscheinend noch genug Unternehmen, die den variierenden Rechnungsbetrag (z. B. 199,20 Euro) überweisen. In den E-Mails wird eine Domain-Registrierung in Rechnung gestellt. Fast jede Firma hat eine Domain und fühlt sich angesprochen. Der Name „DE Deutsche Domain“ erinnert zudem an die zentrale Registrierungsstelle DENIC, bei der alle Domains mit der Länderkennung .de registriert sind.
So sehen die E-Mails aus…
Die E-Mails haben eine pdf-Datei im Anhang, die wie eine Rechnung aussieht. Es ist jedoch kein Rechnungsempfänger angegeben. In dem Text der E-Mail wird der Empfänger auch nicht persönlich angesprochen. Der Text ist sachlich geschrieben und wird deshalb wohl für echt gehalten („Sehr geehrte Frau/Herr, Nachfolgend die Einzelheiten zu der Domainregistrierung für 2017/2018. Wir hoffen Sie ausreichend informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen Sandra Wagner“).
Die Rechnung in der pdf-Datei ist für eine Domain, die gar nicht angegeben wird. Oder es wird darauf hingewiesen, dass neben der .de Domain auch dringend eine .com Domain gebraucht wird, die dann x Euro kostet. Im untenstehenden kleingedruckten Text steht erst im vorletzten Satz, dass es sich um das Angebot einer Leistung und um keine Rechnung handelt.
Der genannte Ansprechpartner (Rechnungskontakt) ändert sich scheinbar von Jahr zu Jahr. Namen, die verwendet wurden, sind z. B. „Anna Müller“ und „Sandra Wagner“. Die angegebene Telefonnummer ist nicht korrekt. Auffällig ist die angegebene Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll. Die IBAN-Kontonummer beginnt mit „ES“, das Konto ist also in Spanien.
Das sollten Sie tun:
Sie sollten auf keinen Fall die Rechnung bezahlen. Das Geld bekommen Sie nicht mehr zurück. Die Firma ist frei erfunden. Prüfen Sie immer zuerst in aller Ruhe, wofür die Zahlung verlangt wird. Lesen Sie zur Sicherheit auch immer das Kleingedruckte. Sie sollten stutzig werden, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen sollen.
Wenn Ihnen der Absender unbekannt erscheint, sollten Sie den Dateianhang am besten gar nicht öffnen. Die Gefahr ist groß, dass Sie Ihren Rechner mit einem Virus infizieren. In dem Fall „DE Deutsche Domain“ ist anscheinend, soweit uns bekannt, bisher noch kein Virus im Spiel gewesen, es geht den Betrügern wohl allein um das Geld. Unsere Kunden können uns gern im Zweifelsfall anrufen, wenn sie auffällige Rechnungen für ihre Internetseite, Domain etc. erhalten.
Ein Vorher-Nachher-Bild kann Patienten eindrucksvoll demonstrieren, was heutzutage in der Medizin alles möglich ist. Das ist eine gute Werbung für jede Praxis. Doch nicht alles ist erlaubt. Wir werden immer wieder von Ärzten angesprochen, die unsicher sind, ob Vorher-Nachher-Bilder auf ihrer Internetseite gezeigt werden dürfen. Deshalb geben wir hier mal einen kleinen Überblick.
Werberecht für Ärzte
Das Werberecht für Ärzte bleibt durch allgemeine Regeln begrenzt, wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Eine zentrale Vorschrift ist der § 11 HWG, der eine Vielzahl von Werbemethoden regelt, die im medizinischen Bereich unerwünscht sind.
§ 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Im Jahr 2012 wurden zahlreiche Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) geändert (16. AMG Novelle). In diesem Rahmen kam es auch zu einer Neuregelung des § 11 HWG. Bis dahin war die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern verboten – dies wurde nun gelockert. Die Bilder sind seitdem zulässig, solange dies nicht in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise“ geschieht.
Der § 11 Absatz 1 Nr. 5 HWG lautet konkret: „Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen (…) nicht geworben werden mit einer bildlichen Darstellung, die in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise Veränderungen des menschlichen Körpers auf Grund von Krankheiten oder Schädigungen oder die Wirkung eines Arzneimittels im menschlichen Körper oder in Körperteilen verwendet.“
Erlaubte Werbung
Darstellungen gelten als „missbräuchlich“, wenn sie übertrieben oder nicht ausgewogen sind. „Abstoßende“ Bilder erzeugen Angst beim Betrachter. Darstellungen gelten als „irreführend“, wenn die Bilder z. B. ohne Kenntlichmachung unterschiedliche Personen zeigen. Solange dies in der Gesamtbetrachtung nicht der Fall ist, können Ärzte auf Ihrer Internetseite Vorher-Nachher-Bilder zeigen. Sie sollten dies vorrangig zur Patientenaufklärung nutzen.
Ausnahme: Vorher-Nachher-Bilder in der Schönheitschirurgie
Ausgenommen von der Regelung sind laut § 11 Absatz 1 Satz 3 HWG die „operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe, für die nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden darf“. Ärzte dürfen daher für „Schönheitsoperationen“, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht, nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben. Damit soll verhindert werden, dass sich Menschen mit einem Eingriff großen Risiken aussetzen, ohne dass dieser medizinisch notwendig ist.
Fazit
Vorher-Nachher-Bilder können generell für die Werbung von Arztpraxen verwendet werden. Man sollte darauf achten, dass die Darstellung nicht in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise“ erfolgt. Im Bereich der operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe ist die Verwendung der Bilder aber nicht erlaubt. Wir stehen unseren Kunden gern bei der Auswahl von Vorher-Nachher-Bildern fachmännisch zur Seite.
Die Unternehmensidentität – in Marketingsprache die sogenannte Corporate Identity (CI) – ist auch für Apotheken wichtig. Die Persönlichkeit der Apotheke wird von vielen Merkmalen geprägt. Diese sind der Apothekeninhaber mit seinen Schwerpunkten, die Mitarbeiter, die Kommunikation, das Erscheinungsbild der Verkaufsräume, der Werbematerialien etc. Dies demonstriert nach außen hin eine Einheit. Man hebt dadurch seine Stärken hervor und grenzt sich klar gegenüber anderen Apotheken ab.
Ist die Unternehmensidentität uneinheitlich, spüren die Kunden eine Diskrepanz, die das Vertrauen in die Beratung und Produkte mindern kann. Wir geben Ihnen gern einige praktische Tipps, um verschiedene Bereiche der Corporate Identity Ihrer Apotheke zu stärken.
Corporate Culture – Unternehmenskultur
Ein Leitbild sollte von der Apothekenleitung vorgelebt und von den Mitarbeitern akzeptiert und umgesetzt werden. Am besten ist, wenn die Strategie (Kompetenzen, Verhaltensnormen etc.) gemeinsam mit den Mitarbeitern entwickelt und schriftlich festgehalten wird. Diese identifizieren sich dann damit, es entsteht ein innerer Zusammenhalt, der sich im äußeren Auftreten positiv widerspiegelt.
Das Team tritt dann als solches auf und bildet dem Kunden gegenüber eine Einheit. Schließlich vertreten alle dieselbe Philosophie. Treten interne Unstimmigkeiten auf, sollten diese selbstverständlich nicht vor dem Kunden geklärt werden.
Corporate Communication – Kommunikation
Die Kommunikation ist besonders in der Apotheke wichtig. Gesundheit hat einen hohen Wert, die pharmazeutische Beratung sollte freundlich und kompetent erfolgen. Stimmt die innere Einstellung mit der äußeren Wirkung überein, wirkt eine Person authentisch und glaubwürdig. Wenn nicht, hat man oft das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Zur Kommunikation in der Apotheke sollten einheitliche Regeln aufgestellt werden, die die Mitarbeiter nachlesen können. Zum Kundengespräch gehört eine zuvorkommende Begrüßung, aktives Zuhören, ausführliche Beratung und eine freundliche Verabschiedung.
Die vereinbarten Regeln sollten auch die Kommunikation innerhalb des Teams berücksichtigen, zwischen Vorgesetzten und Angestellten sowie Dienstleistern und Lieferanten.
Corporate Design – Erscheinungsbild
Das visuelle Erscheinungsbild sollte die Apotheke als Einheit erscheinen lassen. Ein hübsch aussehendes Logo ist wichtiger Bestandteil des Corporate Designs, es sollte in festgelegten Hausfarben gestaltet sein und möglichst immer gleich platziert werden (z. B. oben links). Ein zur Apotheke passender Slogan kann fest mit dem Logo verbunden sein und muss immer in der gleichen Schriftart, -größe und Farbe sein.
Ein durchgängiger Stil bei Werbematerialien, wie Werbebriefen, Flyern, Plakaten und Broschüren, wirkt professionell. Er ist aber nicht immer einfach durchzusetzen und durchzuhalten. Wir helfen Ihnen hierbei gern. Für ein Corporate Design entwickelt Ihnen das Grafik-Team von Staude gern passende Logos, Flyer, Visitenkarten, Broschüren, Bonushefte, Briefbögen und Poster. Auf Ihren Internetseiten berücksichtigen wir selbstverständlich Ihr Corporate Design, z. B. beim Logo, den Schriftarten und -größen, der Farbe und den Bildern.
Natürlich sollten Sie bei der visuellen Gestaltung auch das Schaufenster der Apotheke und den Verkaufsraum an der Corporate Identity ausrichten. Eine einheitliche Kleidung des Apothekenteams vertritt den Stil der Apotheke und bewirkt nach außen gleich den Eindruck einer Gemeinschaft.
Fazit
Die Entwicklung einer Corporate Identity ist langfristig angelegt. Die Strategie sollte immer mal wieder überdacht werden. Der innere Zusammenhalt des Teams ist wichtig. Vertreten alle die gleichen Werte, spiegelt sich dies im Auftreten und der Beratung wider. Das äußere Erscheinungsbild sollte für einen professionellen Auftritt einheitlich sein (Werbematerialien, Internetseite, Schaufenster und Verkaufsräume etc.).
Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich in Ihrer Apotheke. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Unternehmen sollten sich gut überlegen, was sie auf Facebook posten. Vor allem Apotheker müssen besondere Regeln einhalten, da sie immer die für Ihren Beruf bestehenden Gesetze beachten müssen, wie die Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer, das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Wichtige Imagewerbung
Dennoch sollten Apothekeninhaber nicht auf die Imagewerbung über Facebook verzichten. Facebook hat allein in Deutschland 31 Millionen Mitglieder. Sie erreichen damit eine festere Verbindung zu Ihren Kunden und sprechen potenzielle Neukunden an.
Regelmäßige Postings
Mit gelegentlichen Postings halten Sie die Facebook-Seite Ihrer Apotheke aktuell. Sie können über Veranstaltungen, Sonderangebote oder Mitarbeiterneuigkeiten der Apotheke informieren und Gesundheitsthemen posten.
Weitere Informationen
Mehr Tipps zum Thema „Facebook-Regeln für Apotheken“ von unserem Geschäftsführer Sascha Lemm finden Sie in diesem Artikel von apotheke adhoc.
Beim Online-Marketing im Gesundheitswesen tut sich viel. Alles wird digitaler und mobiler, vieles verändert sich. Für Apotheker, Ärzte und Zahnärzte ist es wichtig, auf dem aktuellen Stand zu sein, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.
Teilnehmer am Seminar
Mehrmals im Monat bieten wir von Staude Software deshalb in wechselnden größeren, deutschen Städten ein Seminar zum Thema „Online-Marketing“ an. Unsere Agentur für Apotheken- und Praxismarketing versucht, in einem Jahr möglichst alle Großräume einmal zu besuchen. Das Seminar richtet sich an Apotheker, Ärzte und Zahnärzte der Region, die wir vorab per Brief dazu einladen. Die Veranstaltung findet am Samstagnachmittag in Tagungsräumen von zentral gelegenen, gut ausgestatteten Hotels statt. Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos.
Inhalte des Seminars
Unser Referent Sascha Lemm, Geschäftsführer von Staude, informiert Sie in einer interessanten Präsentation über Themen, wie SEO (Suchmaschinenoptimierung), Google My Business und Google Ads, Internet– und Smartphoneseiten, Facebook und Social Media, Online-Terminkalender und DSGVO. Er spricht über die neuesten Trends, zeigt Ihnen praktische Beispiele und gibt nützliche Tipps für das Online-Marketing Ihrer Apotheke oder Praxis.
Ablauf des Seminars
Das Seminar dauert zwei Stunden. Unser Referent Sascha Lemm schafft es eigentlich immer, diesen Zeitrahmen einzuhalten. Sie können gern zwischendurch Fragen stellen. Für das leibliche Wohl ist mit Getränken und Häppchen gesorgt. Ein weiterer Berater aus dem Staude-Team ist ebenfalls anwesend. Es handelt sich bei dem Seminar nicht um eine Verkaufsveranstaltung der Staude-Produkte.
Nach dem Seminar
Nach dem Seminar haben Sie die Möglichkeit, mit uns ins Gespräch kommen. Wir stehen Ihnen für alle Fragen auch noch nach dem Seminar zur Verfügung.
Anmeldung
Eine Übersicht über die nächsten Seminare finden Sie auf unserer Webseite. Bitte melden Sie sich hier vorab über das Kontaktformular der jeweiligen Veranstaltung an und sagen Bescheid, mit wie vielen Personen, Sie teilnehmen möchten oder ob Sie allein kommen.
Sollte ein Seminar in Ihrer Region stattfinden und Sie haben keine Einladung erhalten, dann freuen wir uns natürlich, wenn Sie auch kommen möchten. Vielleicht sind Sie zufällig in der Gegend, in der eines unserer Seminare stattfindet? Dann melden Sie sich einfach kurz bei uns an und schauen vorbei. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Bekommt das Google-Profil einer Praxis oder Apotheke eine negative Bewertung, ist das ärgerlich. Schließlich ziehen immer mehr Patienten Bewertungsportale bei der Wahl eines Arztes oder einer Apotheke hinzu. Ein Arzt klagte, weil ihn ein Unbekannter mit einer Ein-Sterne-Bewertung schlecht bewertet hatte. Das Landgericht Lübeck entschied nun, dass Google die negative Bewertung löschen muss.
Der konkrete Fall
In dem in Lübeck verhandelten Fall hatte ein unbekannter Nutzer ausgerechnet unter dem Namen des Klägers eine negative Ein-Sterne-Bewertung ohne weiteren Kommentar abgegeben. Der Arzt geht davon aus, dass die schlechte Bewertung nicht von einem Patienten stammt. Er wertete die Bewertung als geschäftsschädigend und als Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Deshalb forderte er – zunächst erfolglos – die Löschung durch Google.
Das Urteil
Die Lübecker Richter urteilten nun: Selbst wenn die Bewertung mit einem Stern keinen Text enthalte, falle sie nicht automatisch unter den Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG). Die Bewertung sei geeignet, das Ansehen des Arztes negativ zu beeinflussen, argumentierten die Richter. Das Schutzinteresse des betroffenen Arztes überwiege in diesem Fall das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Arzt kann die Löschung einer negativen Bewertung bei Google verlangen, auch wenn diese keinen Text enthält.
Das nun bekannt gewordene Urteil war bereits am 13. Juni 2018 gesprochen worden. Google teilte mit, die Urteilsbegründung in diesem Fall nun genau zu prüfen.
Hier finden Sie mehr Infos zu dem Fall.
Viele Apotheken bieten Ihren Kunden einen praktischen Service an: Sie können Medikamente per Messenger-Dienst WhatsApp vorbestellen. Die Apothekerkammern raten aber von der WhatsApp-Bestellung aus Datenschutzgründen ab. Schließlich werden sensible Patientendaten damit versendet, die auch automatisch an den US-amerikanischen Anbieter des Dienstes übermittelt werden. Die Arzneimittelnamen können Aufschluss über Erkrankungen geben. Nach der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfte das Datenschutzniveau als zu gering erachtet werden. Als Apothekerin oder Apotheker setzen Sie sich Risiken aus, wenn Sie WhatsApp dennoch anbieten und nutzen.
Vorbestellung über die Smartphoneseite
Staude-Kunden können ihren Kunden eine sichere Alternative zu WhatsApp anbieten. Auf den Smartphoneseiten befindet sich die Rezept-Fotofunktion. Mit dieser können Staude-Kunden Arzneimittelbestellungen DSGVO-konform entgegennehmen. Die Bedienung ist für Kunden kaum aufwendiger als bei einer Vorbestellung per WhatsApp.
Vorteil der Smartphoneseite gegenüber WhatsApp
Der Vorteil gegenüber WhatsApp liegt darin, dass Staude-Smartphoneseiten DSGVO-konform sind. Kunden müssen vor Versenden des Rezeptfotos eine Einverständniserklärung anklicken, dass sie mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten gemäß Ihrer Datenschutzerklärung einverstanden sind. Zudem liegen Staude-Internetseiten auf deutschen Servern und nicht wie bei WhatsApp in den USA. Die Smartphoneseiten sind weiterhin SSL-verschlüsselt, die sensiblen Daten sind daher vor fremden Blicken unbefugter Dritter geschützt.
Wie funktioniert die Rezept-Fotofunktion von Staude?
Ruft ein Kunde Ihre Mobilseite auf seinem Smartphone auf, kann er das Icon „Foto Rezept“ antippen. Er macht dann mit seiner Kamera ein Foto des Rezepts und gibt seine E-Mailadresse für eventuelle Rückfragen ein. Zusätzlich kann er antippen, dass er sich das Medikament anliefern lassen möchte. Dann markiert er die Einverständniserklärung und schickt alles an die Apotheke. Ihr Kunde hat auch die Möglichkeit das Icon „Foto Medikament“ auszuwählen und übermittelt dann ein Foto der Medikamentenpackung an Ihre Apotheke. Hier können Sie sich unsere Smartphoneseiten ansehen.
Flyer zur Bewerbung der Rezept-Fotofunktion
Möchten Sie hinsichtlich WhatsApp auf Nummer sicher gehen, empfehlen Sie Ihren Kunden lieber Ihre Smartphoneseite zur Arzneimittelvorbestellung. Falls Sie Interesse an der Bewerbung Ihrer Smartphoneseite haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bieten Ihnen gern passende Flyer an, mit denen Sie Ihre Kunden über diese Bestellmöglichkeit informieren können.
Ohne persönliche Untersuchung einen Patienten nur per Telefon zu behandeln, untersagte bislang das Fernbehandlungsverbot. Es regelt, dass Ärzte neue Patienten nur nach einem persönlichen Gespräch behandeln dürfen. Dies ist in § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung (MBO) für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte festgelegt. Telemedizin ist in Deutschland bisher nur erlaubt, wenn Arzt und Patient sich bereits kennen. Das Verbot der Fernbehandlung wurde jetzt gelockert.
Neufassung auf dem Deutschen Ärztetag
Auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt im Mai 2018 hat die große Mehrheit der Delegierten für eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Mediziner gestimmt. Die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten wird dadurch möglich, ohne vorherigen persönlichen Kontakt in der Praxis. Schon im vergangenen Jahr war die Neuregelung vom Ärztetag gefordert worden.
Vorgesehene Änderungen
Auch nach der Neufassung steht der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin im Vordergrund. Im Einzelfall ist aber auch eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien erlaubt, wie z. B. per Telefon, E-Mail, Online-Chat oder SMS. Voraussetzung ist, dass dies ärztlich vertretbar ist, die erforderliche ärztliche Sorgfalt bei Diagnostik, Beratung, Therapie und Dokumentation gewahrt wird und der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Rezepte, Überweisungen und AU-Bescheinigungen sollen aber weiterhin nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden.
Vorteile für Patienten und Ärzte
Die digitalen Techniken können die Arbeit der Ärzte unterstützen. Ärzte können auch mal eine Online-Sprechstunde anbieten. Patienten sparen sich dadurch unnötige Wege und Wartezeiten. Der Kontakt zwischen Ärzten und Patienten kann künftig auch ausschließlich aus der Ferne erfolgen. In vielen ländlichen Regionen erreicht die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in einigen Jahren das Pensionsalter. Der zu erwartende Ärztemangel könnte durch Telemedizin gemildert werden. Besonders älteren Menschen in ländlichen Regionen bliebe der oft beschwerliche Weg in die Arztpraxis erspart.
Kritiker an der Neufassung befürchten zum Beispiel, dass die Fernbehandlung, wenn sie erst einmal eingeführt wurde, nicht in ärztlicher Hand bleibt, sondern ein neues Geschäftsmodell wird. Die Befürworter halten dagegen, es gäbe im Internet bereits entsprechende Angebote aus dem Ausland. Wenn die Ärzte nichts unternehmen, tun es andere. Für Fernbehandlungen soll möglichst die Koppelung an eine niedergelassene Tätigkeit eingefordert werden.
Der Rechtsweg
Damit die Neufassung gültig wird, müssen die Landesärztekammern und Bundesärztekammern noch ihre rechtsverbindlichen Berufsordnungen ändern und die Landesgesundheitsministerien diesem Beschluss zustimmen. Dies kann noch eine ganze Weile dauern. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit einiger Zeit Modellprojekte, bei denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, die dortige Landesärztekammer hatte deswegen bereits im Sommer 2016 ihre Berufsordnung geändert. Auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte schon im April 2018 ihre Berufsordnung geändert und das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben. Wir werden in unserem Blog weiter über die Entwicklungen berichten.
Immer mehr Apotheken bieten an, Vorbestellungen von Arzneimitteln über den Messenger-Dienst WhatsApp entgegenzunehmen. Die Patienten schicken dann eine Fotografie des Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke. Der Vorteil für die Patienten: Kommen sie in die Apotheke, sind die verschriebenen Arzneimittel auch vorrätig.
Kritiker bemängeln, dass hierbei sensible Gesundheitsdaten, die nur für den Apotheker bestimmt sind, auch automatisch an den US-amerikanischen Anbieter des Dienstes übermittelt werden. Nach dem neuen europäischen Datenschutz dürfen personenbezogene Daten nicht in Drittländern gespeichert werden, in welchen ein zu niedriges Datenschutzniveau der Fall ist. Dies könnte in Ländern außerhalb der EU der Fall sein.
Die niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat kürzlich in einem Merkblatt veröffentlicht, dass die Nutzung von WhatsApp zur Arzneimittelbestellung in Apotheken datenschutzrechtlich unzulässig ist. Argumentiert wird zum Beispiel, dass die Apotheke ein Anbieter eines Telekommunikationsdienstes sei und verpflichtet wäre, das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
Zu der Argumentation der niedersächsischen Aufsichtsbehörde ist hier eine kritische Stellungnahme erschienen.
Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben in der letzten Woche entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz mitverantwortlich sind (EuGH, Urteil vom 06.05.2018, Az. C-210/16). (mehr …)
Posten bzw. veröffentlichen Sie Beiträge auf der Facebook-Seite Ihrer Apotheke, sollten Sie immer die für Ihren Beruf bestehenden Gesetze und Bestimmungen beachten:
- Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Ihrer Apothekerkammer
- HWG Heilmittelwerbegesetz
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Achten Sie auf folgendes, wenn Sie Beiträge posten:
Geheimnisse
Apothekerinnen oder Apotheker oder deren Mitarbeiter dürfen nicht über ein persönliches Geheimnis öffentlich berichten, welches ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt wurde. Dies ist ein Verstoß gegen den § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) des Strafgesetzbuches (StGB). Verstöße dagegen werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Empfehlungen
Empfehlen Sie in Beiträgen keine verschreibungspflichtigen Medikamente. Der § 10 Absatz 1 (Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens) des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verbietet jegliche Werbung bei Endverbrauchern für verschreibungspflichtige Medikamente. Nur die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente bei sachverständigen medizinischen Personen ist zulässig.
Falschaussagen
Berichten Sie sachlich (nichts übertreiben, keine falschen Aussagen, keine irreführenden Aussagen). Es wurden z. B. Slogans wie „Wir sind immer für Sie da, kostenlos unter 0800- …“ von deutschen Gerichten als falsche Aussage gerügt, wenn die versprochene telefonische Beratung nur während der Öffnungszeiten der Apotheke stattfand. Auch die Bewerbung eines Lieferservices für Heil- und Hilfsmittel wurde von einigen Gerichten als unzulässig verurteilt.
Vergleichen
Sie dürfen Medikamente nicht miteinander vergleichen.
Das beste…
Vermeiden Sie in Ihren Beiträgen grammatikalische Superlative. Bezeichnen Sie z. B. kein Medikament als das beste oder als das fortschrittlichste. Ein anderes Beispiel: Die häufige Verwendung von Signalfarben (mehrfach rot) in Zeitungsanzeigen etc. wurde von Gerichten schon oft als „übertriebene Werbung“ verurteilt.
Produktwerbung
Verzichten Sie besser auf Produktwerbung. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Heilmittelwerbegesetz sind noch zahlreiche Regeln zu beachten, wie z. B. Preisangabenverordnung, Arzneimittelgesetz, Arzneimittelpreisverordnung, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Berufsrecht und Lebensmittelinformationsverordnung.
Pflichten
Beachten Sie bei persönlichen Postings, die den Apotheken durch die Berufsordnung auferlegten Pflichten gegenüber Kunden. Laut § 12 (Verbot der Heilkunde) der Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein ist beispielsweise die Ausübung der Heilkunde, insbesondere die Ausübung dem Arzt vorbehaltener Tätigkeiten, unzulässig.
Die Mitteilung von Mess- und Referenzwerten sowie eine daraus resultierende Empfehlung einen Arzt aufzusuchen, stellt keine Ausübung der Heilkunde dar, sofern kein konkreter Krankheitsbezug hergestellt wird.
Bildrechte
Achten Sie auf Bildrechte und Links. Posten Sie möglichst eigene Bilder, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Sie können auch Bilddatenbanken nutzen und dort die Bildnutzungsrechte erwerben. Teilt man als Apothekerin oder Apotheker einen Link oder ein Bild auf der Facebook-Seite, das die Rechte am eigenen Bild einer anderen Person verletzt, haften Sie dafür.
Durch dauernde gesetzliche Änderungen und durch unsere liberale Rechtsprechung erweitern sich für Apotheken die Werbemöglichkeiten ständig. Es macht Sinn, nicht nur die Urteile für Apotheken zu beobachten, sondern alle anderen Urteile im Gesundheitswesen. Dann können Sie früh erkennen, wohin die Reise zukünftig geht.
Wir empfehlen Ihnen zum Thema Facebook auch einen weiteren aus unserem Blog.
Beitrag
Seit dem 25. Mai 2018 gilt nun in der EU die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU und dient als Schutz für personenbezogene Daten. Durch die neue Verordnung gelten viele Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht mehr bzw. diese wurden zeitgleich neu gefasst. Die DSGVO betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist. Die Vorgaben sollten nun umgesetzt sein.
Neue Datenschutzerklärung
Webseiten benötigen eine neue Datenschutzerklärung, die den Vorgaben der DSGVO entspricht. Die Pflichtinformationen gehen deutlich über die der früheren Regelung hinaus. Es gibt nun die Pflicht zur Nennung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, neue Informationspflichten im Hinblick auf die Rechte der Betroffenen, Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeiten und vieles mehr.
Haben Sie sich mit der Materie noch nicht genauer auseinandergesetzt, können Sie dennoch recht schnell überprüfen, ob die Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite DSGVO-konform ist. In Ihrer Datenschutzerklärung sollte auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen in der DSGVO verwiesen werden (z. B. „gemäß Artikel 6 Abs. 1 DSGVO“ oder „auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 DSGVO“). Ist dies nicht der Fall, ist die Datenschutzerklärung noch auf dem alten Stand.
Geändertes Kontaktformular
Ebenfalls muss das Kontaktformular auf Ihrer Internetseite mit einer Einverständniserklärung versehen werden, bei der die Nutzer anklicken können, dass sie damit einverstanden sind, dass die gemachten Angaben erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Cookie-Hinweis
Fast alle Internetseiten verwenden so genannte Cookies. Diese sind dazu da, Nutzer wiederzuerkennen und ihnen das Surfen auf einer Webseite zu erleichtern, z. B. muss der Nutzer dann nicht bei jedem Besuch seine Zugangsdaten neu eingeben. In Deutschland wurde die EU-„Cookie-Richtlinie“ nicht umgesetzt, nach der es eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers geben muss. Es gilt daher § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG), nach dem es ausreicht, den Nutzer über die Verwendung von Cookies zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Dies kann mit einem Cookie-Hinweis erfolgen, mit einem Link auf die Datenschutzerklärung. Auf den Internetseiten unserer Kunden haben wir einen Cookie-Hinweis angebracht.
Abmahnungen vermeiden
Reagieren Sie nicht auf die DSGVO und lassen Ihre Internetseite im alten Zustand, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden. Abmahnanwälte müssen nur nachsehen, ob Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf die entsprechenden Artikel der DSGVO verweisen. Nennen Sie dort keine Rechtsgrundlage, verstoßen Sie bereits gegen Art. 13 (1) c) DSGVO. Empfindliche Bußgelder können die Folge sein.
Unser Service für Sie
Wir von Staude GmbH haben unsere Kunden frühzeitig auf die Notwendigkeit der Änderungen hingewiesen, damit die Internetseiten rechtzeitig umgestellt werden konnten. Bestandteil unserer umfangreichen Leistungen im Bereich Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Unterstützung bei der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung und praktischer, anwaltlich geprüfter Inhalte zur DSGVO.
Viele Apotheker und Ärzte möchten, dass ihre Internetseite in den Suchmaschinen, vor allem Google, gut gefunden wird. Die Domain einer Internetseite (z. B. www.staude.de) gilt heutzutage immer noch als ein Rankingfaktor. Passt die Domain zum vom Nutzer bei Google eingegebenen Keyword, wird die Internetseite in den Suchergebnissen eher an vorderer Stelle gezeigt. Sie erzielen dadurch eine höhere Klickrate auf Ihre Webseite.
Regionale Suche
Natürlich müssen auch die Inhalte der Internetseite gut sein, denn mit schlechten Inhalten rankt man heute nicht mehr, selbst wenn man eine Keyword-Domain hat. Ein wichtiges Kriterium ist mittlerweile auch, wie gut eine Einzelseite auf die Nutzerabsicht optimiert ist sowie viele andere Faktoren. Dennoch sollte die Domain gut bedacht werden. Gerade im Bereich Gesundheitswesen suchen Nutzer besonders in ihrer Region nach einer Apotheke oder einer bestimmten Arztpraxis.
Die optimale Domain finden
Wir von Staude empfehlen, immer zu überlegen, was Kunden oder Patienten bei Google eingeben, wenn sie nach einer Apotheke oder Praxis suchen. Oft geben die Nutzer „Apotheke + jeweiliger Ort“ in die Suchmaschine ein. Die Domain sollte sich daran orientieren. Handelt es sich zum Beispiel um eine Apotheke aus Duisburg, sollte die Domain www.apotheke-duisburg.de lauten. Bei einem Kinderarzt aus Heidelberg, wäre es dann mit Nennung der Fachrichtung der Praxis www.kinderarzt-heidelberg.de. Ist diese Domain schon besetzt, sollte der Name der Apotheke oder Praxis hinzugefügt werden, z.B. www.fontane-apotheke-duisburg.de oder www.kinderarzt-mueller-heidelberg.de.
Mögliche Einwände
Manche werden jetzt vielleicht einwenden, dass es sich hierbei doch um irreführende Werbung handelt, mit dem Argument, dass man den Usern suggerieren würde, dass dies der einzige oder beste Kinderarzt in Heidelberg wäre. Oder es läge unlauteres Verhalten vor, weil die Verwendung beschreibender Begriffe als Domain-Adresse zu einer Konzentration von Suchergebnissen und damit Kanalisierung der Internetnutzer führen könnte.
Rechtliche Absicherung
In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. September 2010 (Az.: StbSt (R) 2/10) wurde dies geklärt. Hier wurde entschieden, dass eine Internet-Domain, die aus der Berufsbezeichnung und einer regionalen Angabe gebildet wird, nicht als irreführend im Sinne von § 57 Abs. 1, § 57 a StBerG (unerlaubte Werbung) anzusehen ist. Es handele sich dabei auch nicht um eine Sonderstellung oder eine Alleinstellungsbehauptung. Die Kanalisierung der Internetnutzer sei nur als gering einzuschätzen. Die Kombination aus Berufsbezeichnung und regionalem Zusatz als Domain-Adresse ist damit zulässig.
Fazit
Die Domain einer Internetseite für Apotheken oder Arztpraxen sollte gut überlegt sein. Die Nennung der Region ist gerade für Apotheken und Ärzte wichtig. Rechtlich ist dies seit dem BGH-Urteil vom 1.09.2010 möglich. Man sollte beachten, dass der regionale Zusatz nicht soweit lokal beschränkt wird, dass hieraus eine Alleinstellungsbehauptung gefolgert werden könnte.
Soziale Netzwerke sind heutzutage sehr verbreitet – allen voran Facebook. 31 Millionen Mitglieder hat Facebook allein in Deutschland. Viele Menschen holen sich heutzutage Informationen über das Netzwerk. Eine Fanpage (gewerbliche Seite) bietet Ihnen eine optimale Plattform, um Ihre Apotheke oder Praxis auf Facebook zu präsentieren. Sie können damit die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens im Internet verbessern.
Marketing-Instrument Facebook
Klicken Nutzer den „Gefällt mir“-Button auf Ihrer Facebook-Seite, sehen sie automatisch Ihre Neuigkeiten auf ihrer eigenen virtuellen Pinnwand. Nutzer können die Posts „liken“, untereinander teilen und mit Ihnen in Kontakt treten. Die Facebook Fanpage ist ein nicht zu unterschätzendes Marketing-Instrument. Damit können eine Vielzahl an Stammkunden bzw. -patienten gebunden werden. Neukontakte können zu späteren Kunden bzw. Patienten werden.
Immer mehr Apotheken und Arztpraxen sind auf Facebook zu finden und nutzen dies als Service und zur Kundenbindung. Der Auftritt sollte allerdings professionell erfolgen und die Vorgehensweise beim Posten geplant sein. Das Staude-Team hat bereits viel Erfahrung im Bereich Social Media Marketing und mit dem Aufbau von Facebook-Fanpages für Apotheken und Ärzte.
Erstellung einer professionellen Facebook-Fanpage
Lasen Sie sich von uns eine individuelle Facebook-Fanpage mit moderner Optik erstellen. Wir übernehmen alle Schritte von der Anmeldung, Auswahl der Kategorie bis hin zum Anlegen der URL und füllen die Seite mit den wichtigsten Daten. Unsere Graphiker designen Ihnen ein Profil- und Titelbild, das zu Ihrem Corporate Design passt. Zu Ihrer Facebook Unternehmensseite gehört auch ein rechtlich abgesichertes Impressum.
Willkommensseite
Wir gestalten Ihnen eine Willkommensseite als individuelle Startseite, die ansprechende Bilder der Räumlichkeiten Ihrer Apotheke oder Praxis bietet. Hier können Ihre Kunden bzw. Patienten sowie andere Interessenten mehr über die besonderen Leistungen Ihrer Apotheke bzw. Praxis und die Öffnungszeiten erfahren.
Wir stellen Ihr Team vor
Auf einer Teamseite stellen wir Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bildern vor. Dies schafft Nähe zu Ihren Kunden bzw. Patienten. Klicken Nutzer auf die Bilder, können sie die genaue Funktion des jeweiligen Teammitglieds sehen.
Regelmäßige Postings zum Thema Gesundheit
Facebook-Nutzer erwarten Neuigkeiten von Ihrer Apotheke oder Praxis. Es sollte daher häufig etwas auf Ihrer Seite veröffentlicht werden. Die „Posts“ sollten interessant sein und zum „Liken“ einladen. Lassen Sie Ihre Facebook-Seite von Staude betreuen, haben Sie damit wenig Arbeit. Wir posten jeden zweiten Tag informative Gesundheitsnews auf Ihrer Seite. Die Texte stammen von Journalisten aus unserem Netzwerk, die im Gesundheitswesen tätig sind. Ihre Kunden haben dadurch einen hohen Mehrwert. Einmal im Monat stellen wir ein jahreszeitlich passendes Kochrezept ein. Ihre Facebook-Seite ist so immer aktuell und Sie erreichen eine festere Verbindung zu Ihren Kunden bzw. Patienten. Sie können jederzeit eigene Postings einstellen, um z. B. über spezielle Angebote der Apotheke oder Öffnungs- bzw. Sprechzeiten zu informieren.
Facebook Ads
Zusätzlich zu unserer Facebook-Seiten Betreuung schalten wir, wenn Sie dies wünschen, mit Facebook Ads auf Ihre Zielgruppe abgestimmte Werbung. Apotheker können damit ihre Produkte, Angebote und Serviceleistungen punktgenau platzieren und bekannt machen. Ärzte können ihre Patienten und potenzielle Neupatienten ansprechen und zum Beispiel auf Therapien aufmerksam machen, die sie von der Konkurrenz abheben.
Die liberalen Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben das ehemals bestehende Werbeverbot für Ärzte abgeschwächt. Heute ist eine sachliche berufsbezogene Information gemäß § 27 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte erlaubt.
Posten oder veröffentlichen Sie medizinische Beiträge, sollten Sie jedoch immer die für Ihren Beruf bestehenden Gesetze und Bestimmungen beachten:
- (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
- HWG Heilmittelwerbegesetz
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Wenn Sie medizinische Beiträge veröffentlichen:
- Berichten Sie sachlich (nichts anpreisen, nichts übertreiben, keine irreführenden Aussagen).
- Sie dürfen keine Behandlungs- oder Heilverfahren miteinander vergleichen.
- Vermeiden Sie in Ihren medizinischen Beiträgen Superlative.
- Bezeichnen Sie kein Heilverfahren und kein Medikament als das Beste, kein Untersuchungsgerät als das Fortschrittlichste.
- Empfehlen Sie in Beiträgen keine verschreibungspflichtigen Medikamente.
- Veröffentlichen Sie keine Krankengeschichten, Dankes- oder Empfehlungsschreiben Ihrer Patienten.
- Fragen Sie sich vor dem Posten immer: „Was veranlasst mich, diesen Beitrag zu schreiben?“. Persönliche medizinische Beratungen ihrer Patienten über das Internet sind für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland noch nicht zulässig. Bereiten Sie deshalb vorsorglich ein Schreiben vor, mit dem Sie Patienten auf diese Tatsache hinweisen. Laden Sie Patienten gleichzeitig in Ihre Sprechstunde ein.
- In Baden-Württemberg dürfen seit März 2017 Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung von Patienten bei der Landesärztekammer zur Genehmigung eingereicht werden. Inzwischen wurde nur in Baden-Württemberg die Musterberufsordnung für die in Baden Württemberg tätigen Ärztinnen und Ärzte geändert (§ 7 Absatz 4). Erlaubnisse zur Fernbehandlung sind bereits erteilt worden. In manchen europäischen Ländern ist eine Fernbehandlung erlaubt. Es ist abzuwarten, ob es auch in ganz Deutschland zu einer Akzeptanz der Fernbehandlung kommt. Darüber werden wir weiter berichten.
Wer sich über Gesundheitsthemen informieren möchte, macht dies immer mehr im Internet. Das geht ganz bequem von überall – sei es Zuhause oder unterwegs auf dem Smartphone. Zur Vorbereitung auf einen Arztbesuch oder zur Ergänzung der Aussagen des Arztes nutzen viele Menschen Suchmaschinen, hauptsächlich Google, um Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. Sie holen sich Tipps für eine gesündere Lebensweise oder lesen über Gesundheitsrisiken und Krankheiten nach.
Internet als Ratgeber
Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zählt das Internet, nach Gesprächen mit Ärzten und Angehörigen oder Freunden, zu den drei am häufigsten herangezogenen Informationsquellen in Gesundheitsfragen. Das Internet ist also ein viel geschätzter Ratgeber. Das Angebot, z. B. von Krankenkassen, Verlagen, Versicherungen und Krankenhäusern, wird immer größer und ist sehr vielfältig.
Große Zufriedenheit mit Ergebnissen
Die Zufriedenheit der Menschen mit den Treffern im Internet ist, laut dieser Studie, groß. Viele nutzen in erster Linie Wikipedia und andere Online-Lexika, danach folgen mit einigem Abstand Internetseiten der Krankenkassen und Gesundheitsportale. Neben Faktenwissen finden Patienten bei „Dr. Google“ demnach auch Trost und Zerstreuung.
Ärzte und Patienteninformation
Immerhin 80 Prozent der Ärzte freuen sich, nach der Studie der Bertelsmann Stiftung, prinzipiell über die Selbstinformation Ihrer Patienten. Rund 30 Prozent ärgern sich aber zumindest teilweise über die Ergebnisse. Sie halten die Qualität für zu schlecht, denken die Patienten seien damit überfordert und werden gar zu Hypochondern. Manche raten Ihren Patienten sogar ab, im Internet nachzulesen. Nach der Studie der Bertelsmann Stiftung hat weniger als die Hälfte der Ärzte Materialien in der Praxis, die für Laien verständlich sind oder weist auf gute Informationsquellen hin. Patienten möchten sich aber oft auch nach einem Arztbesuch selbst weiter informieren.
Was kann man als Arzt tun?
Da Patienten auch über das Gespräch mit dem Arzt hinaus weitere Gesundheitsinformationen wünschen, können Ärzte ihre Patienten bei der Suche nach Informationen stärker unterstützen und beraten. Sie sollten fundierte Informationsangebote kennen, um diese weiterempfehlen zu können.
Das Staude-Team empfiehlt Ihnen als Arzt, auf der Internetseite Ihrer Praxis medizinische Sachinformationen (zum Beispiel unter Leistungsspektrum) bereitzustellen und Ihre Patienten darauf hinzuweisen. So nehmen Sie Einfluss auf die Qualität der Darstellung von fachlichen Inhalten im Internet. Selbst wenn genug Zeit für das persönliche Gespräch mit dem Patienten vorhanden war, kann dieser sich nach dem Arztbesuch noch einmal alles in Ruhe durchlesen. Eventuell neu aufkommende Fragen klären sich dann vielleicht von selbst. Günstiger Nebeneffekt: Mehr Inhalt auf Ihrer Webseite ist zudem gut für die Suchmaschinenoptimierung.
Die Printmedien, wie z. B. Flyer oder Broschüren, die in der eigenen Praxis ausliegen, sollten gut verständlich geschrieben sein. Sind die Printmedien veraltet oder unverständlich, macht eine Überarbeitung und Neugestaltung der eigenen Printmedien Sinn. Sie wissen dann, dass sich Ihre Patienten sinnvoll informieren und wissenschaftlich fundierte Fakten lesen. Ihre Patienten können die Flyer oder Broschüren mit nach Hause nehmen und sich damit intensiv beschäftigen. Dies fördert die Patientenzufriedenheit und die Bindung an Ihre Praxis.
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Möchten Sie mehr über die Studie der Bertelsmann Stiftung nachlesen, finden Sie hier Infos.
Sicherheitslücken im Internet sind häufig der Grund für Datendiebstähle und Missbrauch persönlicher Daten. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Mit dieser werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Spätestens ab diesem Stichtag ist eine SSL-Verschlüsselung für alle Formulare (z. B. Kontakt- und Bestellformulare, Newsletter-Anmeldung) einer Webseite gesetzlich vorgeschrieben.
Steigende Bußgelder und Abmahnungen
Die Übertragung von Namen oder E-Mailadressen zwischen Computern und einem Server muss durch entsprechende Verschlüsselung geschützt werden. Bereits in dem seit 1. Januar 2016 in Deutschland gültigen Telemediengesetz gab es entsprechende Regelungen. Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung sind weitaus höhere Bußgelder als bisher möglich (bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes). Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Konkurrenten dürften ansteigen.
Was bedeutet SSL-Verschlüsselung?
SSL ist die Abkürzung für „Secure Sockets Layer“, dies heißt so viel wie „Sichere Verbindungsebene“. Dies ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Es wurde eigentlich unter dem Namen TLS (Transport Layer Security) weiterentwickelt, aber die Vorgängerbezeichnung SSL ist geläufiger geblieben. Die Verschlüsselung wird mit HTTPS (Hyper Transfer Protocol Secure) eingesetzt. Man erkennt die geschützte Datenübertragung daran, dass die Adresse in der Browserzeile mit https:// beginnt und nicht mit http://.
Sensible Daten werden damit vor fremden Blicken unbefugter Dritter geschützt übertragen. Wer seine Webseite noch nicht auf HTTPS umgestellt hat, sollte dies schleunigst tun. Staude-Kunden haben bereits eine SSL-Verschlüsselung und müssen sich daher keine Sorgen machen.
SSL Verschlüsselung und SEO
Aus SEO-Sicht (SEO = Search Engine Optimization) ist eine SSL-Umstellung ebenfalls sinnvoll. Ein SSL-Zertifikat soll das Ranking bei Google positiv beeinflussen – dies ist schon seit 2014 als Rankingfaktor bekannt. Ist die Website verschlüsselt, wird sie in den Suchergebnissen bevorzugt behandelt. Denn Website-Betreiber, die ihre Nutzer sicher surfen lassen, gelten als vertrauenswürdig. Zudem wird ab Juli 2018 der Chrome-Browser von Google (mit Chrome 68) alle unverschlüsselten HTTP-Webseiten deutlich als „Nicht sicher“ kennzeichnen. Nutzer werden auf das Risiko hingewiesen und können das Vertrauen in diese Webseiten verlieren. Die Suchmaschinen-Position der Internetseite fällt dadurch noch mehr.
Änderungen durch die DSGVO
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung gelten viele der aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht mehr bzw. diese werden zeitgleich neu gefasst. Nahezu jede Webseite braucht eine neue Datenschutzerklärung, die den Vorgaben der DSGVO entspricht. In dieser müssen z. B. alle Datenverarbeitungsvorgänge auf der Webseite genannt werden, der Umgang mit Kunden- / Bestelldaten sowie Tracking, Cookies, Social Media, Dauer der Speicherung, Löschungsfristen und mehr.
Zudem sollten die auf den Internetseiten verwendeten Formulare (Smartphone- und Desktop-Seite) angepasst werden. Kunden müssen eine entsprechende Einwilligungserklärung mit Hinweis (Link) auf die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung abgeben. Sie müssen darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.
Websitebesitzer sollten diese Änderungen umgehend vornehmen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Seit einigen Jahren gibt es bereits den Ärztenotdienst mit der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116/117. Doch viele Menschen kennen ihn nicht und fahren, wenn die Arztpraxis geschlossen ist, auch bei einer leichten Erkrankung gleich in die Notaufnahme des Krankenhauses. (mehr …)
Nicht wenige Ärzte haben mit Freude vernommen, dass das Ärztebewertungsportal Jameda am Dienstag, 22.02.2018, durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe in die Schranken gewiesen wurde. Eine Kölner Ärztin, die in den Vorinstanzen unterlegen war, hatte durchgesetzt, dass Ihr Eintrag bei Jameda gelöscht wird. Damit entfällt auch die Bewertung auf der Plattform. Bisher galt die Rechtsprechung, dass Mediziner es grundsätzlich, aufgrund des öffentlichen Interesses, hinnehmen müssen, bei Bewertungsportalen aufgeführt zu sein.
Der konkrete Fall
Die Kölner Hautärztin hatte geklagt, weil sie gegen ihren Willen in die Datenbank aufgenommen wurde und einige schlechte Bewertungen erhalten hatte. Jameda hatte unter den Basisdaten ihrer Profilseite in einer Anzeigenliste auf die Profile konkurrierender Ärzte gleicher Fachrichtungen verwiesen, die ein kostenpflichtiges Premium-Paket bei Jameda hatten. Bei Aufruf des Profils der zahlenden Kunden wurde hingegen keine Liste mit konkurrierenden Ärzten eingeblendet. Der BGH gab der Ärztin Recht, da Jameda durch Sonderkonditionen für zahlende Kunden die Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen habe. Das Bewertungsportal musste das Profil der Ärztin komplett löschen.
Können Ärzte sich jetzt aus der Jameda-Bewertung löschen lassen?
Manche Ärzte hoffen, dass sie sich jetzt auch aus der Jameda-Bewertung löschen lassen können. Dies ist allerdings nicht möglich. Jameda hatte zwar auf den Profilen der Ärzte, die nicht zahlende Kunden waren, Werbung für andere Ärzte geschaltet. Das Bewertungsportal hat aber sofort nach Urteilverkündung reagiert und die Werbung für andere Ärzte auf den kostenlosen Profilen entfernen lassen. Somit ist die Neutralität wieder geboten und Ärzte haben keine Möglichkeit, sich bei Jameda löschen zu lassen. Solange das Portal nur neutrale Informationen bereitstellt, können Ärzte weiterhin den Eintrag mit Basisdaten und Bewertungen nicht verhindern.
Warum können Arztbewertungen problematisch sein?
Kritiker von Bewertungsplattformen argumentieren, dass die Bewertungen wegen der geringen Anzahl nicht repräsentativ seien. Oft würden entweder Bestnoten vergeben oder es komme zu extremen Negativurteilen. Patienten könnten zudem oft gar nicht einschätzen, ob die Behandlung gut oder schlecht war, weil der Erfolg der Therapie vom Krankheitsbild abhänge.
Die Rechte von Ärzten gegenüber Bewertungsplattformen wurden 2017 mit einer Grundsatzentscheidung des Landgerichts München gestärkt. Enthalten die Bewertungen Falschbehauptungen liegt die Beweislast bei Jameda, Sanego und Co.
Arztbewertungsportale sind bei Patienten beliebt, sie helfen bei der Suche nach dem richtigen Arzt. Ärzte müssen es im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich hinnehmen, dass auch negative Bewertungen veröffentlicht werden. Werden allerdings unwahre Tatsachen behauptet oder erfolgt gar Schmähkritik, bei der die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, können Ärzte gegen den Eintrag vorgehen.
Der Fall
Ein Zahnarzt hatte gegen Jameda geklagt, anlässlich einer Bewertung mit der Überschrift „Nicht zu empfehlen“ und den Noten 5 in mehreren Kategorien, wie z.B. „Behandlung“ und „Vertrauensverhältnis“. Im dem dazu veröffentlichten Text war behauptet worden, der Zahnarzt habe eine zu hohe und zu runde Krone angefertigt. Der Zahnarzt widersprach, ein solcher Fall sei in der Praxis im entsprechenden Behandlungszeitraum nicht vorgekommen, und es habe auch keine Beschwerden gegeben. Er forderte Jameda auf, die Bewertung zu entfernen. Jameda lehnte dies ab, da der Bewertende seine Schilderungen auf Nachfrage per E-Mail bestätigt hatte und legte die E-Mail als Beweis vor. Die Identität des Patienten war allerdings von Jameda aus Datenschutzgründen geschwärzt worden. Daher konnte der Zahnarzt den Fall nicht zuordnen.
Das Urteil
Das Landgericht führte aus, dass die bloße Bestätigung des Bewertenden in einer großteils geschwärzten E-Mail nicht ausreiche, um abträgliche Schilderungen als wahr zu unterstellen. Die Beweislast für die Richtigkeit der Bewertung liege bei Jameda. Das Bewertungsportal wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes dazu verurteilt, die negative Arztbewertung nicht mehr zu veröffentlichen.
Folgen für Ärzte
Ärzte sollten ihr Profil regelmäßig prüfen und bei unwahren Kommentaren vom Betreiber die Löschung verlangen. Bisher haben Bewertungsportale die Löschung beanstandeter negativer Bewertungen verweigert, wenn der Verfasser diese bestätigt hat. Dies reicht nicht mehr aus, die Beweispflicht liegt bei Jameda.
Bereits Anfang 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bestimmt, dass Arztbewertungsportale auf Verlangen beweisen müssen, dass Patienten tatsächlich die bewertete Praxis besucht haben. Die Beanstandungen des Arztes müssen daher dem Bewertenden übersendet werden und dieser dazu angehalten werden, den angeblichen Behandlungskontakt genau zu beschreiben und möglichst mit Unterlagen zu belegen. Der Umfang der Prüfungspflicht hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Eintrag ganz entfernen lassen
Bisher war es Ärzten nicht möglich, den Eintrag der Praxis aus dem Bewertungsportal löschen zu lassen. Der BHG hatte 2014 argumentiert, dass das öffentliche Interesse höher zu bewerten sei, als das Recht des Arztes auf informelle Selbstbestimmung. Vielleicht kommt es hier noch zu einer neuen Entscheidung. Am 23. Januar 2018 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über die Klage einer Ärztin, die möchte, dass Ihr Eintrag bei Jameda gelöscht wird. Ihre Begründung: Die Verwendung personenbezogener Daten sei nicht zulässig auf einem Bewertungsportal, das in erster Linie eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Mit der Löschung des Eintrags würde dann auch die Bewertung auf der jeweiligen Plattform entfallen.
Gemäß § 6 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) haben Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Hier können Sie den § 6 MPBetreibV nachlesen: Link
Wenn dies für Sie zutreffend ist, senden Sie uns bitte den Namen und die E-Mail-Adresse des Beauftragten, wir fügen diesen Eintrag dann ins Impressum Ihrer Internetseite ein.
Viele Internetseiten im Bereich Gesundheitswesen sind lediglich eine digitale Visitenkarte, sie sind schlicht gestaltet und enthalten nur die wichtigsten Informationen. Diese Webseiten sind meist nach einem Baukastensystem erstellt und sehen sehr ähnlich aus. Die Erstellung einer solchen Seite erfordert keinen großen Aufwand, da ein vorgefertigtes Layout (Template) verwendet wird und ist daher relativ kostengünstig. Der große Nachteil dieser fertigen Homepage-Formate ist die fehlende Individualität und damit auch der reduzierte Wiedererkennungseffekt. Bei der Verwendung von Homepage-Baukästen nutzen sehr viele Webseitenbetreiber das gleiche Design und oft dieselben Inhalte. Dies ist für professionell arbeitende Apotheken bzw. Praxen nicht sinnvoll.
Erster Eindruck ist wichtig
Eine langweilige, austauschbare Startseite spricht die Besucher wenig an. Doch gerade der erste Eindruck ist entscheidend, um den Nutzer dazu zu bringen, auf der Seite zu bleiben. Nach dem Baukasten erstellte Internetseiten sind aber wenig emotional ansprechend gestaltet und werden zudem nicht regelmäßig aktualisiert. Die Inhalte sind sehr allgemeingültig, austauschbar und passen zu jedem anderen Unternehmen auch – zum Beispiel der Konkurrenz. So verpassen Sie die Chance auf einen optimalen ersten Eindruck bei den Besuchern Ihrer Seite.
Besser individuell
Individuell gestaltete Internetseiten erfordern einen größeren Aufwand, schließlich muss für jeden Kunden ein individuelles Webdesign erstellt werden. Sie sind daher kostspieliger. Dafür passen die maßgeschneiderten Webseiten viel besser zu der jeweiligen Apotheke oder Praxis, da sie die Vorzüge optimal zur Geltung bringen und die Seiten interessanter aussehen. Dies erzeugt positive Gefühle beim Betrachter, die dazu verleiten, nach der Startseite auch die anderen Seiten bzw. Inhalte zu betrachten.
Teamseite schafft Vertrauen
Jede Webseite sollte eine Teamseite haben, auf welcher der Apotheken- bzw. Praxisinhaber mit seinem Team zu sehen sind. Authentische Fotos sorgen für einen Wiedererkennungseffekt und schaffen Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Dies ist besser als Datenbankfotos, die schnell einen anonymen Charakter haben. Die Angabe der Funktion des jeweiligen Mitarbeiters erhöht die Kompetenz des Teams.
Aktuelle Inhalte
Aktualisierungen auf den Webseiten sprechen Ihre Kunden an. Nichts ist ärgerlicher, als wenn Angebote oder Veranstaltungen beworben werden, die längst vorbei sind. Erscheinen regelmäßig News zu Gesundheitsthemen werden Ihre Kunden die Homepage häufiger aufsuchen, um sich zu informieren.
Professionelle Nachbetreuung
Bei Internetseiten, die nach dem Baukastensystem erstellt werden, endet die Dienstleistung in der Regel mit der Fertigstellung der Seite. Es wird dann keine weitere Betreuung angeboten. Wir erstellen Ihnen hingegen individuelle Seiten und gewährleisten auch nach der Onlinestellung eine dauerhafte Betreuung. Ihre Änderungswünsche werden zeitnah von uns durchgeführt.
Fazit
Der Preis für eine individuell gestaltete Internetseite ist höher als für eine im Baukastensystem erstellte Internetseite. Er ist es aber auch wert, da der erste Eindruck besser ist, die Inhalte interessanter und persönlicher sind, die Optik ansprechender wirkt und die Seite einen hohen Wiedererkennungseffekt hat. Weitere Pluspunkte sind ständige Aktualisierungen auf der Webseite und die kontinuierliche Nachbetreuung der Seite mit dem Ausführen von Änderungen.
Negative Bewertungen bei Google sind ärgerlich und können nachhaltig das Ansehen Ihrer Praxis oder Apotheke schädigen und sich negativ auf das Ranking Ihrer Internetseite auswirken. (mehr …)
Soziale Netzwerke, wie Facebook, haben sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Kommunikationsinstrument für Ärzte und Apotheken entwickelt. Anfangs wurde Facebook nur von technikaffinen Jugendlichen genutzt. Mittlerweile ist Facebook aber ein populäres Netzwerk für unterschiedliche Generationen geworden. Im Gegensatz zu den Anfängen macht sich heutzutage ein anderes Phänomen breit, die so genannte „Facebook Fatigue“, welche die sinkende Anzahl an jugendlichen Facebook-Nutzern beschreibt. In diesem Artikel gehen wir auf die Frage ein, was Facebook Fatigue genau ist und welche Chancen sich für Ihre Praxis oder Apotheke dadurch ergeben.
Was ist Facebook Fatigue?
Facebook Fatigue beschreibt die zunehmende Abwanderung von Jugendlichen aus Facebook. In der Tat lässt sich ein solcher Trend bei den Facebook-Nutzern erkennen. Nachfolgende Statistik zeigt, dass Jugendliche von 13-17 Jahre Facebook zu 6,45% weniger genutzt haben als im Vorjahr. Dahingegen lässt sich allerdings ein Wachstum in den Altersgruppen ab 35 feststellen.

Eine ähnliche Sprache sprechen auch die Nutzerzahlen von Facebook. Vom ersten Quartal 2016 bis zum ersten Quartal 2017 sind die aktiven Facebook-Nutzer von 1,6 Mrd. auf knapp 2 Mrd. gestiegen. Damit ist Facebook nach wie vor das beliebteste soziale Netzwerk. Damit ist die Frage, ob Facebook tot ist, beantwortet. Facebook ist nicht tot, sondern nur „gealtert“. Wie Sie diesen Trend für Ihre Praxis und Apotheke nutzen können, erfahren Sie im nächsten Absatz.
Welche Chancen bietet Facebook meiner Praxis oder Apotheke?
Um zu verstehen, welche Vorteile Facebook für Ihre Praxis oder Apotheke bringt, gilt es, die Zielgruppe des Gesundheitswesens zu betrachten. Um einen Vergleich zur wachsenden Zielgruppe in Facebook zu ziehen macht es Sinn, sich das Alter der Leute anzusehen, die am häufigsten einen Arzt besuchen.

Legt man die Statistik der aktiven Facebook-Nutzer neben die der Personen, die am häufigsten einen Arzt besuchen, so sieht man eine Überschneidung. Das größte Wachstum der aktiven Facebook-Nutzung ließ sich im Alter von 35-44 Jahren und 45-54 Jahren feststellen, aber auch die Zielgruppe über 55 Jahre sollte nicht außen vor gelassen werden. Diese Zielgruppen sind auch die, die am häufigsten zum Arzt gehen und somit potenzielle Kunden für Ärzte und Apotheken.
Fazit
Facebook ist nicht tot. Grade für Apotheken und Ärzte ist Facebook das ideale Medium um neue Patienten bzw. Kunden zu gewinnen. Daher ist ein professioneller Auftritt bei Facebook unerlässlich. Gerne können wir Sie dazu beraten. Sprechen Sie uns einfach an.
Quellen:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/321195/umfrage/anteil-der-nutzer-von-facebook-in-deutschland-nach-altersgruppen/
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/167383/umfrage/arztbesuch-haeufigkeit-in-den-letzten-12-monaten-nach-alter/