Online-Reputations-Management (ORM)

Schlechte Bewertung – was nun?
Gegen schlechte Bewertungen kann man unter bestimmten Bedingungen vorgehen. Wenn es sich zum Beispiel um eine Falschdarstellung handelt, der Anwalt als Person herabgewürdigt wird oder der Verfasser gar kein Klient war, sollten Sie die Löschung beantragen. In den meisten Fällen handelt es ich aber um freie Meinungsäußerung des Klienten, die durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist. Darum sind bereits viele Klienten vor Gericht gescheitert.

Positive Bewertungen fördern
Mit dem Staude-Team an Ihrer Seite erhalten Sie die beste Unterstützung und Sicherheit. Wenn sie nicht ständig selbst ein Auge auf Ihre neuen Bewertungen haben wollen, überwachen wir diese und setzen Sie sofort davon in Kenntnis, wenn sie eine neue Bewertung erhalten. Egal, ob positiv oder negativ – wir schlagen Ihnen in jedem Fall die richtige Maßnahme vor. Bei uns erhalten Sie immer individuelle und kompetente Beratung und Betreuung.

Wir überwachen Ihre Bewertungen
Sie möchten die Bewertungen Ihres Unternehmens auf Bewertungsplattformen nicht ständig kontrollieren und darauf reagieren? Wir übernehmen das gern für Sie und überwachen Ihre Bewertungen. Sobald Sie eine neue Bewertung erhalten, informieren wir Sie sofort. Ganz gleich, ob es sich um eine positive oder negative Bewertung handelt – wir schlagen Ihnen die passende Maßnahme vor. Mit unserer Betreuung kann Ihnen nicht mehr viel passieren.