Leserfreundliche Schriftgestaltung
Eine barrierefreie Website beginnt beim Text und dabei ist auch die Schriftgestaltung wichtig. Denn nur […]
Mehr erfahrenBFSG-konforme Webseiten für Ärzte & Apotheker
Wir erstellen barrierefreie Internetseiten, BFSG-konform und inklusive der Barrierefreiheitserklärung.
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Mehr InformationenBetroffen sind Internetseiten, die „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ anbieten. Dieser Begriff ist weit zu verstehen. Sämtliche Dienstleistungen, die über Internetseiten elektronisch erbracht werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers zum Abschluss eines Verbrauchervertrags dienen, sind erfasst. Hierzu gehören auch Online-Terminbuchungstools.
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Immer mehr Anbieter werben mit sogenannten Overlay-Tools, die eine Website angeblich mit wenigen Klicks barrierefrei machen. Tatsächlich können solche Lösungen nur das Erscheinungsbild der Website verändern, jedoch keine technischen Barrieren im Code beheben. Für Screenreader- oder Tastaturnutzer bieten Overlay-Tools in der Regel keine zuverlässige Unterstützung. Im schlimmsten Fall ist der Zugang zur Website für sie gar nicht möglich. Damit können Overlay-Lösungen keine BFSG-konforme Barrierefreiheit sicherstellen.
In diesem Video erläutert unser Geschäftsführer Sascha Lemm, was hinter sogenannten Overlay-Tools steckt, weshalb sie keine wirkliche Barrierefreiheit schaffen und nicht den Anforderungen des BFSG entsprechen. Zusätzlich verweist er auf Quellen, die diese Einschätzung stützen und zeigt, welche Maßnahmen stattdessen sinnvoll sind.Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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BFSG-konform und inklusive der Barrierefreiheitserklärung.
Der nächste Schritt
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