FAQ
Welchen Zweck verfolgt das BFSG?
Das BFSG hat das Ziel, die digitale Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen zu fördern. Da digitale Medien und das Internet eine immer wichtigere Rolle im gesellschaftlichen Leben spielen und viele Vorteile bieten, soll das Gesetz sicherstellen, dass Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei nutzbar sind.
Welche Internetseiten sind betroffen?
Nicht jede Internetseite gehört zum elektronischen Geschäftsverkehr. Dieser liegt nur vor, wenn ein Verbrauchervertrag abgeschlossen wird oder entscheidende Schritte auf dem Weg dorthin erfolgen.
Mögliche Zwischenschritte sind:
- Terminbuchungen oder Reservierungen,
- Kontaktmöglichkeiten,
- Interaktionsmöglichkeiten.
Internetseiten, die nicht als elektronischer Geschäftsverkehr gelten, sind beispielsweise reine Präsentationsseiten oder Blogs ohne Interaktionsmöglichkeiten.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Kleinstunternehmer fallen nicht unter das BFSG.
Laut § 2 Nr. 17 BFSG gilt ein Unternehmen als Kleinstunternehmen, wenn es:
- weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und
- entweder einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist.
Zusätzlich sind reine B2B-Shops ausgenommen, da das Gesetz nur Dienstleistungen betrifft, die für Verbraucher angeboten werden.
Was kann passieren, wenn ich das BFSG ignoriere?
Wenn die Marktüberwachungsbehörde einen Verstoß feststellt, fordert sie zunächst zur Behebung auf. Kommt man dem nicht nach, kann die Nutzung der Internetseite untersagt werden. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 100.000,- EUR.
Wann sollte ich handeln?
Sie sollten schnellstmöglich handeln, da die Anpassung Ihrer Internetseite an die Vorgaben des BFSG je nach Umfang mehrere Wochen dauern kann.
Was kostet mich die Barrierefreiheit?
Die Kosten variieren je nach Umfang der Internetseite. Sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen ein Angebot.
Warum ist der 28.06.2025 so wichtig?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Bis zu diesem Datum müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein – eine weitere Frist zur Umsetzung gibt es nicht.
Welche Online-Shops sind vom BFSG betroffen?
Das BFSG umfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, einschließlich des E-Commerce. Dazu zählt jeder Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über ein Shop-System – unabhängig davon, welche Waren oder Services angeboten werden.
Gelten die Vorgaben des BFSG nur für einen Shop oder die ganze Internetseite?
Fällt eine Internetseite oder ein Online-Shop unter den elektronischen Geschäftsverkehr, gelten die gesetzlichen Vorgaben für die gesamte Online-Präsenz. Dies betrifft alle Unterseiten, Rechtstexte sowie den gesamten Check-out-Prozess.
Können mich andere Ärzte / Apotheker abmahnen?
Ja, auch Wettbewerber können Abmahnungen aussprechen.