Bewertungsmanagement für Unternehmen

Schlechte Bewertung – was nun?
Sie müssen schlechte Bewertungen nicht hinnehmen. Bei einer Falschdarstellung oder wenn die Person gar kein Kunde war, kann beispielsweise die Löschung der Bewertung beantragt werden. Oft handelt es sich aber um die freie Meinungsäußerung des Kunden, die durch Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt ist. Vor Gericht sind daher bereits viele Unternehmer gescheitert.

Positive Bewertungen fördern
Wir setzen daher auf eine andere Strategie. Positive Kundenbewertungen tragen wesentlich zur Kaufentscheidung künftiger Kunden bei. Deshalb helfen wir Ihnen dabei, Ihre Kunden aktiv zu motivieren, dort eine Bewertung zu hinterlassen, wo Neukunden Sie suchen werden. So gestalten wir Ihnen Motivationsschreiben mit der Bitte um eine positive Bewertung oder Empfehlung, die Sie Ihren Kunden aushändigen oder zukommen lassen können.

Wir überwachen Ihre Bewertungen
Sie möchten die Bewertungen Ihres Unternehmens auf Bewertungsplattformen nicht ständig kontrollieren und darauf reagieren? Wir übernehmen das gern für Sie und überwachen Ihre Bewertungen. Sobald Sie eine neue Bewertung erhalten, informieren wir Sie sofort. Ganz gleich, ob es sich um eine positive oder negative Bewertung handelt – wir schlagen Ihnen die passende Maßnahme vor. Mit unserer Betreuung kann Ihnen nicht mehr viel passieren.