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Barrierefreiheit der Tastaturbedienung

14. April 2025 | Lesezeit ca. 3 Min.
Barrierefreie Tastatursteuerung

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es sorgt dafür, dass Websites für alle Menschen zugänglicher werden – besonders für diejenigen, die Einschränkungen haben. Eine wichtige Voraussetzung für eine barrierefreie Internetseite ist eine tastaturfreundliche Navigation. In diesem Blogartikel erklären wir, was das bedeutet und warum dies wichtig ist.

Was ist eine tastaturfreundliche Navigation?

Tastaturfreundliche Navigation bedeutet, dass alle wichtigen Bereiche einer Website – wie Links, Schaltflächen, Formulare und Menüs – mit der Tabulatortaste (Tab) oder anderen Tasten der Tastatur bedient werden können. Das ist besonders wichtig für Menschen, die keine Maus verwenden können, weil sie motorische Einschränkungen haben. Sie können mit der Tastatur durch die Website navigieren und alles erreichen, was sie brauchen.

Warum ist eine barrierefreie Tastatursteuerung wichtig?

Viele Menschen mit Einschränkungen können keine Maus oder keinen Touchscreen benutzen. Manche sind im Rollstuhl, andere haben Beeinträchtigungen in den Händen oder Armen. Diese Menschen müssen die Website nur mit der Tastatur oder anderen Eingabegeräten steuern können. Wenn eine Website das nicht erlaubt, können diese Nutzer den Inhalt oder die Dienstleistungen der Internetseite nicht nutzen. Dies ist sowohl für den Besucher als auch für den Betreiber der Seite problematisch.

Wichtige Punkte für eine barrierefreie Tastatursteuerung

1. Fokussierbare Elemente: Alle interaktiven Elemente – wie Buttons und Formulare – sollten mit der Tab-Taste erreichbar sein. Es sollte immer deutlich sichtbar sein, welches Element gerade ausgewählt ist, zum Beispiel durch eine Hervorhebung oder Umrandung.

2. Logische Reihenfolge: Die Reihenfolge, in der die Elemente mit der Tab-Taste angefahren werden, sollte sinnvoll und einfach zu folgen sein.

3. Tastenkombinationen: Manche Funktionen können auch mit Tastenkombinationen erreichbar sein. Zum Beispiel, um schnell zu einem bestimmten Bereich auf der Seite zu springen.

4. Vermeidung der Abhängigkeit von der Maus: Wichtige Funktionen auf der Seite sollten nicht nur mit der Maus erreichbar sein. Auch Dropdown-Menüs oder interaktive Karten müssen über die Tastatur bedient werden können.

5. Cookie-Banner: Es informiert die Nutzer auf der Internetseite über die Verwendung von Cookies und kann oft nur mit der Maus bedient werden. Nutzer müssen mit der Tastatur zwischen den Optionen wie „Zustimmen“ oder „Ablehnen“ navigieren können.

6. Pop-ups und Modal-Fenster: Diese Fenster erscheinen auf einer Website und blockieren teilweise oder ganz die Sicht auf den Inhalt der restlichen Seite. Sie sollten ebenfalls mit der Tastatur zugänglich sein. Und der Benutzer sollte das Pop-up mit der Enter-Taste schließen können, ohne die Maus verwenden zu müssen.

7. Formulare Alle Formularfelder (zum Beispiel vom Kontaktformular) müssen ebenfalls über die Tastatur erreichbar sein. So können Nutzer alles ausfüllen, ohne zur Maus greifen zu müssen.

Wie kann die Staude GmbH Ihnen helfen?

Die Staude GmbH erstellt Ihnen eine Website, die barrierefrei ist und damit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entspricht. Wir sorgen unter anderem dafür, dass Ihre Website tastaturfreundlich ist. Mit unserem Fachwissen stellen wir sicher, dass Ihre Website so gestaltet ist, dass Menschen mit Einschränkungen sie problemlos nutzen können – ohne auf die Maus angewiesen zu sein.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes von Arztpraxen mit Online-Terminkalender und Apotheken mit Online-Terminkalender und/oder Online-Shop erfüllt werden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, dann stellen wir sicher, dass Ihre Website barrierefrei ist.

Bleiben Sie dran! In weiteren Blogartikeln werden wir noch andere Aspekte der barrierefreien Webgestaltung behandeln.

Das BFSG kommt

Das BFSG kommt am 28.06.2025 – Was müssen Ärzte & Apotheker beachten?

Das BFSG hat das Ziel, die Teilhabe älterer Menschen sowie von Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen an digitalen Medien zu verbessern und ihnen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

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