13.05.2026
BFSG: Warum Overlay-Tools nicht ausreichen
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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, darunter auch Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen, ihre Website so zu gestalten, dass alle sie nutzen können – auch Menschen mit einer Behinderung.
Doch was bedeutet das in der Praxis? In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, warum eine saubere technische Struktur im Hintergrund Ihrer Website wichtig ist – und wie sogenannte ARIA-Attribute dabei helfen können. Keine Sorge: Sie müssen kein Technikprofi sein, um zu verstehen, worauf es ankommt. Wir erklären es Schritt für Schritt – ganz ohne Fachchinesisch.
Viele denken beim Thema Barrierefreiheit zuerst an Farben, Schriftgrößen oder Kontraste. Das ist auch wichtig, aber noch viel entscheidender ist der Aufbau der Seite im Hintergrund – der sogenannte HTML-Code.
Stellen Sie sich HTML wie das Skelett Ihrer Website vor. Es bestimmt, wo was steht, wie Inhalte geordnet sind und welche Elemente wie genutzt werden sollen. Für Menschen, die mit der Maus klicken und sehen können, ist das kein Problem. Aber Menschen, die mit einem Screenreader (ein Vorleseprogramm für blinde Menschen) im Internet surfen, sind auf eine klare Struktur angewiesen.
Eine saubere HTML-Struktur bedeutet, dass Ihre Inhalte im Hintergrund geordnet und verständlich beschriftet sind – zum Beispiel mit sinnvollen Überschriften und erkennbaren Links.
Stellen Sie sich vor, jemand besucht Ihre Website mit einem Screenreader. Wenn Sie dort eine Seite „Unsere Leistungen“ haben, sollte der Titel der Seite im Code als Hauptüberschrift (H1) gekennzeichnet sein. Dann folgen Unterüberschriften (H2, H3 etc.) wie „Allgemeinmedizin“, „Vorsorge“ oder „Laboruntersuchungen“.
So weiß der Screenreader sofort:
Warum das wichtig ist:
Wenn eine Website keine klare Struktur hat, liest der Screenreader alles wie ein Fließtext herunter – ohne Sinn, ohne Übersicht. Das ist frustrierend und unverständlich für den Nutzer.
Vielleicht steht auf Ihrer Website irgendwo der Satz:
„Für mehr Informationen klicken Sie hier.“
Technisch funktioniert das – aber jemand mit einem Screenreader weiß dann nicht, wohin dieser Link führt. Besser wäre:
„Mehr Informationen zur Grippeschutzimpfung“
Dann kann auch ein Vorleseprogramm genau sagen, wohin der Link führt. Das macht Ihre Website deutlich zugänglicher.
Manchmal reicht die normale Struktur nicht aus, um alles verständlich zu machen. Dann kommen sogenannte ARIA-Attribute ins Spiel.
Diese „unsichtbaren Helfer“ geben Programmen wie dem Screenreader zusätzliche Hinweise. Zum Beispiel:
Ein einfaches Beispiel:
Auf Ihrer Seite gibt es einen Bereich „Mehr erfahren“, den man aufklappen kann. Ein sehender Nutzer sieht das – aber ein Screenreader merkt das nicht automatisch. Mit einem ARIA-Attribut können wir sagen:
„Hallo Screenreader! Dieser Bereich ist ein aufklappbarer Abschnitt – und er ist gerade geöffnet.“
So wissen alle Nutzer sofort, was Sache ist – egal, ob mit Maus, Tastatur oder Screenreader.
Ganz einfach: Mehr Menschen können Ihre Website problemlos nutzen.
Sie zeigen mit einer gut gebauten Seite auch, dass Ihnen Inklusion wichtig ist. Das ist ein starkes Signal – nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich.
Spätestens mit Inkrafttreten des BFSG im Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Website barrierefrei machen. Wer sich frühzeitig darum kümmert, spart nicht nur Stress, sondern kann auch gezielt auf mögliche Anpassungen vorbereitet sein.
Als Agentur für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken achten wir bei der Staude GmbH schon heute auf diese Punkte. Wenn wir Websites erstellen oder überarbeiten, sorgen wir dafür, dass die Struktur stimmt – im Design und im Code.
Sie möchten Ihre Website prüfen oder barrierefrei umbauen lassen? Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern und setzen die Anforderungen für Sie professionell um.
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