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Apotheken

Garantie- und Gewährleistungslabels in Onlineshops

Veröffentlicht am 15.06.2026 Lesezeit ca. 6 Min.
Meike Schulze

Meike Schulze

Texterin für Gesundheitsmarketing und SEO

Ein Laptop, der den Onlineshop einer Apotheke zeigt mit verschiedenen Produkten und dem Warenkorb.
Kurz erklärt: Garantie- und Gewährleistungslabels

  • Ab 27.09.2026 gelten neue EU-Kennzeichnungspflichten.
  • Betroffen sind Händler und Betreiber von Onlineshops.
  • Die Labels schaffen keine neuen Rechte.
  • Sie machen Gewährleistung und Garantien für Verbraucher transparenter.
  • Apotheken mit externen Shops sollten ihre Anbieter frühzeitig ansprechen.

Was Apotheken jetzt wissen sollten

Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union (EU) neue Informationspflichten für Händler und den Onlinehandel. Mit neuen Garantie- und Gewährleistungskennzeichnungen sollen Verbraucher künftig schneller erkennen können, welche Rechte sie beim Kauf von Waren haben. Die Grundlage für die neuen Labels bildet die EU-EmpCo-Richtlinie 2024/825.

Besonders betroffen sind Betreiber von Onlineshops und Verkaufsplattformen. Doch auch Apotheken, die auf ihrer Website auf externe Shopsysteme oder Bestellplattformen verlinken, sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen beschäftigen.

Die Staude GmbH unterstützt ihre Kunden dabei, wichtige Entwicklungen im digitalen und rechtlichen Onlineumfeld frühzeitig im Blick zu behalten.

Was sind die neuen Garantie- und Gewährleistungslabels?

Mit der neuen EU-Regelung sollen Verbraucherrechte sichtbarer und verständlicher dargestellt werden. Ziel ist mehr Transparenz im Onlinehandel sowie eine europaweit einheitliche Kommunikation rund um gesetzliche Gewährleistungsrechte und Herstellergarantien.

Wichtig ist dabei:
Die neuen Kennzeichnungen schaffen keine neuen Rechte. Sie dienen ausschließlich dazu, bestehende gesetzliche Regelungen verständlicher und klarer darzustellen.

Gerade im grenzüberschreitenden Onlinehandel soll dadurch mehr Orientierung für Verbraucher entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Im Alltag werden die Begriffe häufig verwechselt. Rechtlich gibt es jedoch deutliche Unterschiede.

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung gibt Verbrauchern Rechte bei Mängeln, die bereits bei Übergabe der Ware bestanden haben.
Verbraucher haben dadurch unter anderem Ansprüche auf:

  • Reparatur,
  • Ersatz,
  • Minderung
  • oder unter bestimmten Voraussetzungen Rückerstattung.

In der Regel gilt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre bei Neuware. Bei Gebrauchtwaren kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Freiwillige Garantie

Davon zu unterscheiden ist die freiwillige Herstellergarantie. Die EU spricht hier von einer „gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“. Dabei garantiert ein Hersteller freiwillig, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum funktionsfähig oder haltbar bleibt.

Die neue EU-Kennzeichnung wird allerdings nicht bei jeder Garantie erforderlich. Sie greift nur dann, wenn eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware, für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren und ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

Wichtig: Das Gewährleistungslabel hat nichts mit freiwilligen Garantien zu tun. Das EU-Gewährleistungslabel ist grundsätzlich für Waren im B2C-Handel vorgesehen, während das EU-Garantielabel nur bei bestimmten freiwilligen Herstellergarantien erforderlich wird.

Für diese beiden Bereiche werden künftig unterschiedliche EU-Kennzeichnungen verwendet: eine Kennzeichnung für das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie eine weitere für bestimmte freiwillige Herstellergarantien.

Welche Bereiche können betroffen sein?

Die neuen Vorgaben betreffen grundsätzlich physische Waren, die online an Verbraucher verkauft werden. Für viele Apotheken spielt das Thema vor allem dort eine Rolle, wo auf externe Shopsysteme, Produktplattformen oder Bestelllösungen verwiesen wird. Die technische Umsetzung erfolgt dabei in den meisten Fällen durch die jeweiligen Shopanbieter oder Plattformbetreiber.

Wie müssen die neuen Kennzeichnungen dargestellt werden?

Die Europäische Union macht genaue Vorgaben zur Darstellung der neuen Labels.

Wichtig ist unter anderem:

  • Die Hinweise müssen vor dem Kauf sichtbar sein.
  • Die Darstellung muss hervorgehoben erfolgen.
  • Reine Verlinkungen reichen nicht aus.
  • Versteckte Lösungen über Tabs oder Mouseover-Effekte sind nicht vorgesehen.
  • Bei Onlineoberflächen müssen die Kennzeichnungen farbig dargestellt werden.
  • Das Design darf nicht individuell verändert werden.

Zusätzlich enthalten die Kennzeichnungen einen QR-Code, über den Verbraucher auf weiterführende Informationen der Europäischen Union zugreifen können.

So sieht das EU-Gewährleistungslabel aus:

Wo sind die offiziellen Labels verfügbar?

Die Vorlagen und Gestaltungsrichtlinien für die neuen Kennzeichnungen werden direkt von der Europäischen Union bereitgestellt. Es stehen auch verschiedene Sprachversionen sowie technische Vorgaben zur Darstellung zur Verfügung.

Die offiziellen Informationen finden sich auf der Website der Europäischen Union.

Warum das Thema auch für Apotheken relevant ist

Viele Apotheken nutzen heute externe Shopsysteme, Marktplätze oder Bestellplattformen für rezeptfreie Produkte, Gesundheitsartikel oder Kosmetik.

Einschätzung der Staude GmbH:
Für die meisten Apotheken wird die technische Umsetzung voraussichtlich durch den jeweiligen Shopanbieter erfolgen. Dennoch sollten Apotheken frühzeitig prüfen, ob ihre Plattform die neuen EU-Vorgaben rechtzeitig berücksichtigt. Denn die neuen Vorgaben können sich unter anderem auf Produktdarstellungen, Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung, mögliche Garantieangaben und Bestellprozesse auswirken. Fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnungen können künftig auch rechtliche Risiken, beispielsweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, mit sich bringen.

Zudem achten Verbraucher zunehmend auf Transparenz, rechtssichere Informationen, professionelle Onlinekommunikation und verständliche Produktinformationen. Deshalb kann es hilfreich sein, bei Rückfragen von Kunden oder Partnern über die neuen Regelungen informiert zu sein.

Fazit

Die neuen Garantie- und Gewährleistungslabels bringen ab dem 27. September 2026 neue Anforderungen für den Onlinehandel mit sich. Ziel ist mehr Transparenz und eine einheitliche Darstellung gesetzlicher Verbraucherrechte innerhalb der EU.

Für Apotheken mit extern angebundenen Shoplösungen ist es sinnvoll, die Entwicklung frühzeitig zu verfolgen und bei Bedarf Rücksprache mit dem jeweiligen Shopanbieter zu halten.

Die Staude GmbH informiert Sie auch weiterhin über wichtige Entwicklungen rund um Websites, digitale Kommunikation und rechtliche Änderungen im Onlinebereich.

Meike Schulze

Über die Autorin

Meike Schulze

Texterin für Gesundheitsmarketing und SEO

Seit über 11 Jahren erstelle ich Fachartikel, Patienteninformationen und Marketinginhalte für Arztpraxen, Zahnärzte und Apotheken. Mein Schwerpunkt liegt auf verständlicher Gesundheitskommunikation, Praxismarketing und digitalen Themen im Gesundheitswesen.

Häufige Fragen zu Garantie- und Gewährleistungslabels

Ab wann gelten die neuen Labels?

Ab dem 27. September 2026.

Gelten die Labels auch für Apotheken?

Ja, sofern Produkte über Onlineshops an Verbraucher verkauft werden.

Müssen Apotheken die Labels selbst einbauen?

In den meisten Fällen übernimmt dies der Shopanbieter.

Schaffen die neuen Labels neue Verbraucherrechte?

Nein. Die bestehenden Rechte werden lediglich sichtbarer dargestellt.

Sind reine Verlinkungen ausreichend?

Nein. Die Informationen müssen direkt sichtbar sein.

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