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Die häufigsten Abmahngründe von Internetseiten

10. März 2025 | Lesezeit ca. 5 Min.
Abmahngründe von Internetseiten

Eine Abmahnung wegen der eigenen Internetseite? Das kann schneller passieren, als man denkt. Viele Betreiber von Webseiten sind sich nicht bewusst, welche rechtlichen Fallstricke lauern. Insbesondere für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ist es wichtig, rechtssichere Internetseiten zu betreiben, da sie sensible Daten verarbeiten und strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Eine fehlerhafte Umsetzung kann nicht nur Abmahnungen zur Folge haben, sondern auch Bußgelder nach sich ziehen.

Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video von unserem Geschäftsführer Sascha Lemm:

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In diesem Blogartikel fassen wir die häufigsten Abmahngründe zusammen und geben wertvolle Hinweise, wie Sie Ihre Website absichern können. Wichtiger Hinweis: Dies ist und ersetzt keine Rechtsberatung, sondern basiert auf unseren Erfahrungen.

1. Fehlende oder unvollständige Rechtstexte

Jede Internetseite, die geschäftsmäßig betrieben wird, muss ein Impressum und eine Datenschutzerklärung enthalten. Diese Texte sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen bestimmte Angaben enthalten, um rechtssicher zu sein.

Impressum

Das Impressum muss die vollständigen Anbieterinformationen enthalten. Dazu gehören:

  • Name des Unternehmens oder der Praxis,
  • vollständige Anschrift,
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • Handelsregister- und Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID (falls vorhanden),
  • zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde (z. B. Landesärztekammer).

Ein häufiger Fehler ist es, die Rechtstexte nicht von jeder Seite aus zugänglich zu machen. Die beste Praxis ist es, Impressum und Datenschutzerklärung getrennt voneinander in den Footer (unterste Position) der Website zu setzen, sodass sie von jeder Unterseite aus erreichbar sind.

Wichtig:

  • Im Impressum sollte nicht mehr vom TMG (Telemediengesetz) die Rede sein, da es mittlerweile durch das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ersetzt wurde.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass alle Nutzer darüber informiert werden müssen, welche Daten verarbeitet werden. Dazu gehört:

  • Welche Daten erhoben werden (z. B. durch Kontaktformulare oder Tracking-Tools),
  • zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden,
  • welche Rechte Nutzer in Bezug auf ihre Daten haben.

Wichtig:

  • Die Datenschutzerklärung muss immer auf dem neuesten Stand sein.
  • Verwenden Sie einen Datenschutzgenerator, wie z. B. den von E-Recht24, um rechtssichere Texte zu erstellen.
  • In der Datenschutzerklärung sollte nichts mehr vom TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) stehen, da dieses durch das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) ersetzt wurde.

2. Fehlerhafte Kontaktformulare

Kontaktformulare sind ein wichtiger Bestandteil vieler Websites, aber auch ein häufiger Abmahngrund. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

SSL-Verschlüsselung

Internetseiten, die personenbezogene Daten über Formulare erfassen, müssen eine SSL-Verschlüsselung haben. Das erkennen Sie daran, dass die Website mit https:// beginnt. Ohne eine SSL-Verschlüsselung (http://) werden Daten ungesichert übertragen, was gegen die DSGVO verstößt.

Nur notwendige Daten abfragen

Datenschutz im Sinne der DSGVO bedeutet auch, nur die Daten zu erheben, die wirklich erforderlich für die Bearbeitung der Anfrage sind. Streichen Sie unnötige Felder im Kontaktformular, die nicht unbedingt benötigt werden.

Zustimmung zur Datenverarbeitung

Eine Einwilligungs-Checkbox ist Pflicht: Besucher müssen der Datenverarbeitung aktiv zustimmen. Ein Beispiel für eine datenschutzkonforme Checkbox:
„Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.“
Diese Checkbox darf nicht standardmäßig angehakt sein!

3. Bilder und Texte: Urheberrechte beachten!

Ein häufig unterschätztes Thema sind Bilder und Texte auf der Website. Verstöße gegen das Urheberrecht können sehr teuer werden.

Darauf sollten Sie achten:

  • Keine Inhalte von anderen Webseiten oder Zeitungsartikeln kopieren. Auch wenn über Ihre Praxis bzw. Apotheke berichtet wurde, benötigen Sie die Zustimmung des Verlages.
  • Nur lizenzierte Bilder, Videos und Musik verwenden. Wenn Sie Stockfotos nutzen, prüfen Sie die Lizenzbedingungen. Einige Bilder dürfen nicht kommerziell verwendet werden. Ein Tipp: Bei Adobe Stock erhalten Sie viel Bildmaterial zu günstigen Konditionen und mit Lizenz.
  • Eigene Bilder bevorzugen! Am sichersten ist es, eigene Fotos und Texte zu erstellen.

4. Cookie-Banner: Richtig einsetzen

Cookies sind kleine Textdateien, die von einer Website auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Sie dienen verschiedenen Zwecken, etwa der Wiedererkennung eines Nutzers, der Speicherung von Login-Daten oder der Analyse des Nutzerverhaltens.

Tracking-, Analyse- und Marketing-Cookies erfordern eine aktive Einwilligung der Nutzer. Wenn Sie z. B. Google Analytics nutzen, um zu sehen, wie viele Besucher auf Ihre Internetseite kommen, brauchen Sie ein Cookie-Banner, dem die Nutzer explizit zustimmen müssen.

Wichtige Punkte:

  • Keine vorab gesetzten Häkchen.
  • Alle Buttons sollten gleich gestaltet sein. Eine unterschiedliche Farbgestaltung der „Zustimmen“- und „Ablehnen“-Buttons kann als Manipulation gewertet werden.

5. Google Fonts: Gefahr durch externe Einbindung

Die Schrift auf Ihrer Internetseite kann unter Umständen zu einem Problem werden, z. B. wenn Sie Google Fonts nutzen. Google Fonts sind eine Sammlung kostenloser Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden. Diese Schriftarten können entweder lokal auf dem eigenen Server gespeichert oder extern von Google-Servern eingebunden werden. Die zweite Methode kann problematisch sein, da beim Laden der Schriftart die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google in die USA übertragen wird. Dies verstößt gegen die DSGVO, da personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.

Was ist die Lösung?

  • Nutzen Sie den Google Fonts Scanner von E-Recht24, um Ihre Website zu überprüfen.
  • Alternativ: Laden Sie die Google Fonts auf Ihrem eigenen Server hoch. So stellen Sie sicher, dass keine Daten an Google weitergeleitet werden.

6. Wichtige Neuerung: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das bedeutet, dass viele Unternehmen verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Sie müssen ihre Websites und digitalen Angebote so gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Wir werden in unserem Blog bald detaillierter darüber berichten!

Fazit: So schützen Sie sich vor Abmahnungen

Das Internetrecht ist komplex und ständig im Wandel. Die oben genannten Punkte sind die häufigsten Abmahngründe von Internetseiten – doch es gibt noch viele weitere Risiken. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Website regelmäßig prüfen und ggf. Experten hinzuziehen.

Sie haben keine Zeit, sich um all das zu kümmern? Die Staude GmbH unterstützt Sie gern bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Internetseite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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