30.06.2026
Die gefährlichsten Website-Fehler bei Ärzten und Apothekern
Kurz erklärt: Website-Fehler bei Ärzten und Apothekern Moderne Websites können trotzdem rechtliche und technische Risiken […]
Eine Abmahnung wegen der eigenen Internetseite? Das kann schneller passieren, als man denkt. Viele Betreiber von Webseiten sind sich nicht bewusst, welche rechtlichen Fallstricke lauern. Insbesondere für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ist es wichtig, rechtssichere Internetseiten zu betreiben, da sie sensible Daten verarbeiten und strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Eine fehlerhafte Umsetzung kann nicht nur Abmahnungen zur Folge haben, sondern auch Bußgelder nach sich ziehen.
Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video von unserem Geschäftsführer Sascha Lemm:
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In diesem Blogartikel fassen wir die häufigsten Abmahngründe zusammen und geben wertvolle Hinweise, wie Sie Ihre Website absichern können. Wichtiger Hinweis: Dies ist und ersetzt keine Rechtsberatung, sondern basiert auf unseren Erfahrungen.
Jede Internetseite, die geschäftsmäßig betrieben wird, muss ein Impressum und eine Datenschutzerklärung enthalten. Diese Texte sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen bestimmte Angaben enthalten, um rechtssicher zu sein.
Das Impressum muss die vollständigen Anbieterinformationen enthalten. Dazu gehören:
Ein häufiger Fehler ist es, die Rechtstexte nicht von jeder Seite aus zugänglich zu machen. Die beste Praxis ist es, Impressum und Datenschutzerklärung getrennt voneinander in den Footer (unterste Position) der Website zu setzen, sodass sie von jeder Unterseite aus erreichbar sind.
Wichtig:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass alle Nutzer darüber informiert werden müssen, welche Daten verarbeitet werden. Dazu gehört:
Wichtig:
Kontaktformulare sind ein wichtiger Bestandteil vieler Websites, aber auch ein häufiger Abmahngrund. Folgende Punkte müssen beachtet werden:
Internetseiten, die personenbezogene Daten über Formulare erfassen, müssen eine SSL-Verschlüsselung haben. Das erkennen Sie daran, dass die Website mit https:// beginnt. Ohne eine SSL-Verschlüsselung (http://) werden Daten ungesichert übertragen, was gegen die DSGVO verstößt.
Datenschutz im Sinne der DSGVO bedeutet auch, nur die Daten zu erheben, die wirklich erforderlich für die Bearbeitung der Anfrage sind. Streichen Sie unnötige Felder im Kontaktformular, die nicht unbedingt benötigt werden.
Eine Einwilligungs-Checkbox ist Pflicht: Besucher müssen der Datenverarbeitung aktiv zustimmen. Ein Beispiel für eine datenschutzkonforme Checkbox:
„Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.“
Diese Checkbox darf nicht standardmäßig angehakt sein!
Ein häufig unterschätztes Thema sind Bilder und Texte auf der Website. Verstöße gegen das Urheberrecht können sehr teuer werden.
Darauf sollten Sie achten:
Cookies sind kleine Textdateien, die von einer Website auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Sie dienen verschiedenen Zwecken, etwa der Wiedererkennung eines Nutzers, der Speicherung von Login-Daten oder der Analyse des Nutzerverhaltens.
Tracking-, Analyse- und Marketing-Cookies erfordern eine aktive Einwilligung der Nutzer. Wenn Sie z. B. Google Analytics nutzen, um zu sehen, wie viele Besucher auf Ihre Internetseite kommen, brauchen Sie ein Cookie-Banner, dem die Nutzer explizit zustimmen müssen.
Wichtige Punkte:
Die Schrift auf Ihrer Internetseite kann unter Umständen zu einem Problem werden, z. B. wenn Sie Google Fonts nutzen. Google Fonts sind eine Sammlung kostenloser Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden. Diese Schriftarten können entweder lokal auf dem eigenen Server gespeichert oder extern von Google-Servern eingebunden werden. Die zweite Methode kann problematisch sein, da beim Laden der Schriftart die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google in die USA übertragen wird. Dies verstößt gegen die DSGVO, da personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.
Was ist die Lösung?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das bedeutet, dass viele Unternehmen verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Sie müssen ihre Websites und digitalen Angebote so gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
Wir werden in unserem Blog bald detaillierter darüber berichten!
Das Internetrecht ist komplex und ständig im Wandel. Die oben genannten Punkte sind die häufigsten Abmahngründe von Internetseiten – doch es gibt noch viele weitere Risiken. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Website regelmäßig prüfen und ggf. Experten hinzuziehen.
Sie haben keine Zeit, sich um all das zu kümmern? Die Staude GmbH unterstützt Sie gern bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Internetseite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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