30.07.2025
Rechtliche Informationen barrierefrei bereitstellen
Mehr erfahren
Die Anforderungen an barrierefreie Websites sind längst Realität: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich anzuwenden. Für viele Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken bedeutet das: Die eigene Website muss bestimmten Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit entsprechen. Wer genau betroffen ist und was das konkret bedeutet, haben wir in einem früheren Blogbeitrag bereits ausführlich erklärt.
Gleichzeitig tauchen immer mehr Anbieter auf, die scheinbar einfache Lösungen versprechen: sogenannte Overlay-Tools. Mit ein paar Klicks soll die eigene Website „barrierefrei“ werden. Klingt verlockend, ist aber in der Praxis häufig nicht ausreichend und kann zudem rechtliche Risiken mit sich bringen.
Bevor wir tiefer einsteigen, lohnt sich ein Blick in dieses Video unseres Geschäftsführers Sascha Lemm. Darin erklärt er verständlich, warum Overlay-Tools keine echte Lösung sind und worauf es wirklich ankommt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Overlay-Tools sind Zusatzprogramme, die über eine bestehende Website gelegt werden. Meist erkennt man sie an einem kleinen Symbol am Rand der Seite. Klickt man darauf, öffnen sich Optionen wie:
Das klingt zunächst sinnvoll – schließlich sollen Websites für alle Menschen zugänglich sein. Das Problem liegt jedoch unter der Oberfläche. Denn: Diese Tools verändern nicht den eigentlichen Code der Website.
Barrierefreiheit entsteht nicht durch ein paar optische Anpassungen, sondern durch eine technisch saubere Umsetzung im Hintergrund. Dazu gehören unter anderem:
Overlay-Tools greifen auf diese grundlegenden Strukturen nicht oder nur unzureichend zu.
Das bedeutet konkret:
Auch wenn Ihre Website optisch angepasst wird, bleiben viele Barrieren bestehen – insbesondere für Menschen, die Screenreader oder andere Hilfsmittel nutzen.
Das BFSG verlangt keine kosmetischen Lösungen, sondern eine echte digitale Barrierefreiheit. Grundlage dafür sind etablierte Standards wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).
Diese Standards definieren klare technische Anforderungen – zum Beispiel:
Ein Overlay-Tool ist nicht geeignet, die Anforderungen vollständig zu erfüllen, da es lediglich oberflächlich eingreift und nicht die technische Grundlage der Website verändert.
Verschiedene Fachstellen und Organisationen äußern sich deutlich kritisch zu Overlay-Tools.
Eine Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zum Einsatz von Overlay-Tools stellt klar:
Auch die internationale Initiative „Overlay Fact Sheet“ warnt: „Kein vorhandenes Overlay-Produkt kann eine Website vollständig mit bestehenden Barrierefreiheitsstandards in Einklang bringen. Daher kann es das rechtliche Risiko nicht beseitigen.“
Wichtig zu wissen:
Der Einsatz eines Overlay-Tools ist nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings ersetzt er keine barrierefreie technische Umsetzung und genügt für sich allein in der Regel nicht, um die gesetzlichen Anforderungen des BFSG zu erfüllen.
Die Antwort ist simpel: Weil sie wie eine schnelle Lösung wirken.
Typische Versprechen sind:
In der Realität wird hier jedoch häufig ein Problem nur oberflächlich kaschiert, statt es wirklich zu lösen.
Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich – wie bei Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken – ist das besonders kritisch. Denn hier sind viele Nutzer auf echte Barrierefreiheit angewiesen.
Stellen Sie sich vor, eine Patientin nutzt einen Screenreader, um einen Termin zu vereinbaren.
Mit einem Overlay-Tool kann es passieren, dass Formularfelder nicht korrekt erkannt werden, Buttons keine eindeutige Funktion haben und die Inhalte in falscher Reihenfolge vorgelesen werden.
Für die Patientin bedeutet das: Die Website ist praktisch nicht nutzbar trotz „Barrierefrei-Tool“.
Echte Barrierefreiheit beginnt nicht mit einem Plugin, sondern mit einer durchdachten technischen Umsetzung.
Das umfasst unter anderem:
Kurz gesagt: Barrierefreiheit muss Teil der Website sein und nicht ein nachträglicher Aufsatz.
Overlay-Tools mögen auf den ersten Blick praktisch wirken, stellen aber keine geeignete Lösung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen dar.
Wenn Sie Ihre Website an die Vorgaben des BFSG anpassen möchten, sollten Sie auf fundiertes Fachwissen, technische Umsetzung und langfristige Lösungen setzen – nicht auf schnelle Notlösungen.
Die Staude GmbH unterstützt seit über 25 Jahren Arztpraxen, Zahnärzte und Apotheken bei der Erstellung moderner und rechtssicherer Websites.
Wir setzen nicht auf kurzfristige Lösungen, sondern entwickeln echte barrierefreie Internetseiten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, für alle Nutzer zugänglich und technisch sauber umgesetzt sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website den aktuellen Anforderungen entspricht oder Sie eine neue barrierefreie Lösung planen: Kontaktieren Sie uns gern. Wir beraten Sie verständlich und praxisnah.

Über die Autorin
Texterin für Gesundheitsmarketing und SEO
Seit über 10 Jahren schreibe ich Fachartikel, Patienteninformationen und Marketinginhalte für Arztpraxen, Zahnärzte und Apotheken. Mein Schwerpunkt liegt auf verständlicher Gesundheitskommunikation, Praxismarketing und digitalen Themen im Gesundheitswesen.
30.07.2025
Rechtliche Informationen barrierefrei bereitstellen
Mehr erfahren
23.07.2025
Leicht zugängliche Captchas nutzen
Mehr erfahren
17.07.2025
Mobile Barrierefreiheit gewährleisten
Mehr erfahrenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Embedded Content. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Meetings. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenInhalte von TrustIndex laden. Dabei werden Daten an Drittanbieter übertragen. (Weitere Informationen)
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenKontakt