13.05.2026
BFSG: Warum Overlay-Tools nicht ausreichen
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Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen zu verbessern und stellt sicher, dass Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zugänglich sind. Doch was bedeutet das konkret für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit einer Online-Präsenz?
Unser Geschäftsführer Sascha Lemm erklärt Ihnen die Anforderungen durch das BFSG anschaulich in diesem Video:
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Das BFSG betrifft alle Internetseiten, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Dazu gehören im medizinischen und pharmazeutischen Bereich insbesondere:
Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Stufe A + AA entsprechen.
Ja. Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, können nach § 3 Abs. 3 BFSG von der Pflicht ausgenommen werden.
Da wir als Online-Marketing-Agentur keine Rechtsberatung anbieten dürfen, stellen wir Ihnen hierzu ein Informationsschreiben zur Verfügung, das von der Rechtsanwältin Dr. Inga Maaske (Kappellmann und Partner Rechtsanwälte mbB) erstellt wurde.
BFSG Bericht Dr. Maaske herunterladen
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website für möglichst viele Menschen uneingeschränkt zugänglich ist. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen profitieren davon. Die WCAG stellt vier Grundprinzipien für barrierefreie Websites auf:
Damit Ihre Website BFSG-konform ist, sollten Sie z. B. folgende Anpassungen vornehmen:
1. Texte in klarer Sprache formulieren, ohne Fachjargon oder komplizierte Satzstrukturen.
2. Hohe Farbkontraste verwenden, damit Texte und Bedienelemente gut sichtbar sind.
3. Alternativtexte für Bilder und Infografiken bereitstellen.
4. Videos mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen ausstatten.
5. Eine tastaturfreundliche Navigation ermöglichen.
6. Formulare barrierefrei gestalten, indem Eingabefelder klar beschriftet sind.
7. Assistive Technologien unterstützen, damit Screenreader die Inhalte korrekt erfassen.
8. Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und an gut sichtbarer Stelle (z. B. im Footer) verlinken.
Eine ausführliche Auflistung der wichtigsten Maßnahmen und einen FAQ-Bereich zum Thema BFSG finden Sie auf unserer Internetseite.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat detaillierte Leitlinien zur Umsetzung des BFSG und der zugehörigen Verordnung veröffentlicht, die betroffenen Unternehmen als zusätzliche Orientierung dienen.
Wer die Vorgaben des BFSG nicht einhält, riskiert nicht nur Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern auch behördliche Maßnahmen sowie Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Auch wenn Kleinstunternehmen nicht zwingend unter das BFSG fallen, bietet Barrierefreiheit erhebliche Vorteile:
Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Websites den BFSG-Anforderungen entsprechen. Es gibt keine zusätzlichen Verlängerungen oder Kulanzzeiten. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die dies noch nicht umgesetzt haben, sollten jetzt schleunigst handeln, um konform zu sein.
Als Spezialisten für digitale Lösungen im Gesundheitswesen bieten wir:
Die Umsetzung einer barrierefreien Website erfordert fundierte Kenntnisse in Webentwicklung und Design, um die technischen Anforderungen zu erfüllen. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen, Ihre Website nicht nur rechtssicher, sondern auch benutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten.
Die Staude GmbH plant Webinare zum Thema BFSG. Um keine wichtigen Informationen zu verpassen, empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, unseren Newsletter zu abonnieren. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt neue Anforderungen an digitale Dienstleistungen. Besonders Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken mit Terminbuchungssystemen oder Online-Shops sollten ihre Websites prüfen und anpassen. Die Einhaltung der WCAG-Richtlinien ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch Vorteile für die Nutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenoptimierung.
Sie möchten Ihre Website BFSG-konform gestalten? Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin!
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