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BFSG – Was bedeutet es für Ärzte und Apotheker?

20. März 2025 | Lesezeit ca. 4 Min.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen zu verbessern und stellt sicher, dass Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zugänglich sind. Doch was bedeutet das konkret für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit einer Online-Präsenz?

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Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft alle Internetseiten, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Dazu gehören im medizinischen und pharmazeutischen Bereich insbesondere:

  • Arzt- und Zahnarztpraxen, die auf ihrer Website einen Online-Terminkalender anbieten,
  • Apotheken mit einem Online-Shop und/oder einem Online-Terminkalender.

Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites bis zum 28. Juni 2025 den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Stufe A + AA entsprechen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, können nach § 3 Abs. 3 BFSG von der Pflicht ausgenommen werden.

Da wir als Online-Marketing-Agentur keine Rechtsberatung anbieten dürfen, stellen wir Ihnen hierzu ein Informationsschreiben zur Verfügung, das von der Rechtsanwältin Dr. Inga Maaske (Kappellmann und Partner Rechtsanwälte mbB) erstellt wurde.

BFSG Bericht Dr. Maaske herunterladen

Was bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Raum?

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website für möglichst viele Menschen uneingeschränkt zugänglich ist. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen profitieren davon. Die WCAG stellt vier Grundprinzipien für barrierefreie Websites auf:

  • Wahrnehmbarkeit: Texte, Bilder und Videos müssen so dargestellt werden, dass sie für alle Nutzer erfassbar sind (z. B. durch Alternativtexte oder Untertitel).
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss einfach und ohne Zeitdruck möglich sein, auch mit alternativen Eingabemethoden wie Tastatur oder Spracheingabe.
  • Verständlichkeit: Inhalte sollten in klarer, leicht verständlicher Sprache verfasst sein und vorhersehbar funktionieren.
  • Robustheit: Die Website muss mit allen gängigen Browsern, Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein.

Welche konkreten Maßnahmen sind notwendig?

Damit Ihre Website BFSG-konform wird, sollten Sie z. B. folgende Anpassungen vornehmen:

1. Texte in klarer Sprache formulieren, ohne Fachjargon oder komplizierte Satzstrukturen.
2. Hohe Farbkontraste verwenden, damit Texte und Bedienelemente gut sichtbar sind.
3. Alternativtexte für Bilder und Infografiken bereitstellen.
4. Videos mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen ausstatten.
5. Eine tastaturfreundliche Navigation ermöglichen.
6. Formulare barrierefrei gestalten, indem Eingabefelder klar beschriftet sind.
7. Assistive Technologien unterstützen, damit Screenreader die Inhalte korrekt erfassen.
8. Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und an gut sichtbarer Stelle (z. B. im Footer) verlinken.

Eine ausführliche Auflistung der wichtigsten Maßnahmen und einen FAQ-Bereich zum Thema BFSG finden Sie auf unserer Internetseite.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat detaillierte Leitlinien zur Umsetzung des BFSG und der zugehörigen Verordnung veröffentlicht, die betroffenen Unternehmen als zusätzliche Orientierung dienen.

Wer die Vorgaben des BFSG nicht einhält, riskiert nicht nur Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern auch behördliche Maßnahmen sowie Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Warum ist das BFSG auch für kleine Praxen und Apotheken relevant?

Auch wenn Kleinstunternehmen nicht zwingend unter das BFSG fallen, bietet Barrierefreiheit erhebliche Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Mehr Menschen können die Website problemlos nutzen.
  • Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Google bevorzugt barrierefreie Websites.
  • Reputation und Kundenbindung: Eine barrierefreie Website zeigt soziales Engagement und erhöht die Nutzerzufriedenheit.
  • Abmahnungen vermeiden: Die Anforderungen an die Barrierefreiheit könnten in den kommenden Jahren ausgeweitet werden.

Bis wann muss meine Website barrierefrei sein?

Die Frist ist klar: Ab dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Websites den BFSG-Anforderungen entsprechen. Es gibt keine zusätzlichen Verlängerungen oder Kulanzzeiten. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sollten daher jetzt mit der Umsetzung beginnen, um fristgerecht konform zu sein.

Wie kann die Staude GmbH helfen?

Als Spezialisten für digitale Lösungen im Gesundheitswesen bieten wir:

  • Barrierefreie Webentwicklung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken.
  • WCAG-konforme Gestaltung inklusive Prüfung auf BFSG-Tauglichkeit.
  • Erstellung einer gesetzeskonformen Barrierefreiheitserklärung.

Die Umsetzung einer barrierefreien Website erfordert fundierte Kenntnisse in Webentwicklung und Design, um die technischen Anforderungen zu erfüllen. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen, Ihre Website nicht nur rechtssicher, sondern auch benutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten.

Unser Geschäftsführer Sascha Lemm erklärt Ihnen die Anforderungen durch das BFSG anschaulich in diesem Video:

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Die Staude GmbH plant zudem ein Webinar zum Thema BFSG. Um keine wichtigen Informationen zu verpassen, empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, unseren Newsletter zu abonnieren. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt neue Anforderungen an digitale Dienstleistungen. Besonders Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken mit Terminbuchungssystemen oder Online-Shops sollten ihre Websites rechtzeitig prüfen und anpassen. Die Einhaltung der WCAG-Richtlinien ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch Vorteile für die Nutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenoptimierung.

Sie möchten Ihre Website BFSG-konform gestalten? Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin!

Das BFSG kommt

Das BFSG kommt am 28.06.2025 – Was müssen Ärzte & Apotheker beachten?

Das BFSG hat das Ziel, die Teilhabe älterer Menschen sowie von Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen an digitalen Medien zu verbessern und ihnen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

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