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Apotheken

Assistierte Telemedizin in Apotheken erfolgreich bewerben

Meike Schulze

Erstellt von

Meike Schulze

Texterin für Gesundheitsmarketing und SEO

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Assistierte Telemedizin: Ein Apotheker sitzt mit einer älteren Frau vor einem Laptop, auf dem eine Ärztin zu sehen ist.
Kurz erklärt: Assistierte Telemedizin in Apotheken erfolgreich bewerben

  • Seit dem 1. Juli 2026 können Apotheken Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten.
  • Apothekenteams unterstützen Versicherte bei einer ärztlichen Videosprechstunde und bei Bedarf bei einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung.
  • Voraussetzung sind unter anderem ein geschützter Raum, geeignete Technik und eingewiesenes Personal.
  • Das Angebot kann die Apotheke als wohnortnahe Anlaufstelle stärken und den Zugang zu ärztlicher Beratung erleichtern.
  • Mit einer eigenen Themenseite können Apotheken Patienten verständlich über die neue Leistung informieren.

Assistierte Telemedizin erklären und online sichtbar machen

Seit dem 1. Juli 2026 können Apotheken die assistierte Telemedizin (aTM) als zusätzliche Leistung anbieten. Damit verbunden sind fachliche, technische und organisatorische Fragen, ebenso wie die Aufgabe, Patientinnen und Patienten verständlich über Voraussetzungen, Ablauf und Nutzen zu informieren.

Der folgende Blogbeitrag gibt einen kompakten Überblick und zeigt, wie Apotheken die neue Leistung professionell auf ihrer Website präsentieren können. Dafür hat die Staude GmbH eine eigene Themenseite zur assistierten Telemedizin entwickelt. Sie informiert Interessierte ausführlich über das Angebot und kann individuell in die bestehende Website der jeweiligen Apotheke integriert werden.

Ebenfalls erfahren Sie in unserem Video, was assistierte Telemedizin in Apotheken bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie die neue Leistung mit einer eigenen Themenseite verständlich auf Ihrer Website präsentieren können.

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Mehr Informationen

Was ist assistierte Telemedizin?

Bei der assistierten Telemedizin unterstützt das Apothekenteam Versicherte dabei, eine ambulante telemedizinische Leistung in Anspruch zu nehmen.

Je nach Bedarf kann die Apotheke:

  • ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren durchführen,
  • bei einer ärztlichen Videosprechstunde unterstützen oder
  • beide Leistungen miteinander verbinden.

Das strukturierte Ersteinschätzungsverfahren dient dazu, die Dringlichkeit von Beschwerden zu beurteilen.

Bei der Videosprechstunde stellt die Apotheke die technische Infrastruktur sowie einen geschützten Raum zur Verfügung. Das Apothekenteam kann beispielsweise bei der Anmeldung, beim Aufbau der Videoverbindung oder bei einfachen medizinischen Messungen unterstützen.

Die ärztliche Beratung, Diagnose und Behandlung bleiben vollständig in der Verantwortung des teilnehmenden Arztes oder der teilnehmenden Ärztin.

Welche Voraussetzungen müssen Apotheken erfüllen?

Apotheken, die assistierte Telemedizin anbieten möchten, benötigen einen geeigneten Raum innerhalb ihrer Betriebsräume. Das Gespräch muss dort vertraulich stattfinden können. Ein Mithören oder Einsehen durch andere Personen ist auszuschließen.

Darüber hinaus sind unter anderem erforderlich:

  • ein geeigneter Computer oder ein vergleichbares Endgerät,
  • ein ausreichend großer Bildschirm,
  • Webcam, Mikrofon und Lautsprecher,
  • eine stabile Internetverbindung,
  • geregelte technische und organisatorische Abläufe,
  • entsprechend eingewiesenes Personal.

Auch die Dokumentation, der Datenschutz und die Prüfung des Versicherungsverhältnisses müssen in den Ablauf integriert werden.

Die Einführung sollte daher gut vorbereitet werden. Gleichzeitig bietet die assistierte Telemedizin Apotheken die Möglichkeit, ihre digitalen und pharmazeutischen Leistungen zu erweitern und ihre Rolle als wohnortnahe Anlaufstelle im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln.

Warum sollte das Angebot auf der Website erklärt werden?

Bereits für Apotheken ist das neue Angebot mit zahlreichen fachlichen und organisatorischen Fragen verbunden. Für Patientinnen und Patienten ist der Begriff „Assistierte Telemedizin“ meist noch weniger greifbar.

Ein kurzer Eintrag in der Leistungsübersicht reicht deshalb in der Regel nicht aus. Vor dem Besuch möchten viele Menschen wissen:

  • Für wen ist das Angebot gedacht?
  • Benötige ich vorab einen Termin?
  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
  • Wie läuft die Videosprechstunde ab?
  • Wer hilft mir bei technischen Problemen?
  • Ist das Gespräch vor dem Mithören geschützt?
  • Was passiert, wenn eine persönliche Untersuchung notwendig ist?

Werden diese Fragen bereits auf der Website beantwortet, erhalten Patientinnen und Patienten eine klare Orientierung. Gleichzeitig kann das Apothekenteam entlastet werden, da grundlegende Informationen schon vor dem persönlichen oder telefonischen Kontakt verfügbar sind.

Die Staude-Themenseite zur assistierten Telemedizin

Die Staude GmbH hat eine ausführliche Themenseite entwickelt, mit der Apotheken das neue Angebot professionell auf ihrer Website darstellen können.

Die Inhalte erklären die assistierte Telemedizin aus Sicht der Patientinnen und Patienten. Dazu gehören unter anderem:

  • die Voraussetzungen für die Nutzung,
  • der Ablauf in der Apotheke,
  • Informationen zum Ersteinschätzungsverfahren,
  • die Unterstützung bei der Videosprechstunde,
  • Hinweise zu Datenschutz und Diskretion,
  • Informationen für gesetzlich und privat Versicherte,
  • die Abgrenzung zu lebensbedrohlichen Notfällen,
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Seite wird mit dem Namen, dem Standort und den Kontaktdaten der jeweiligen Apotheke individualisiert. Auch Angaben zur Terminvereinbarung oder zum konkreten Ablauf vor Ort können berücksichtigt werden.

Anschließend wird die Themenseite passend zum bestehenden Internetauftritt gestaltet und für die Darstellung auf Smartphones, Tablets und Computern optimiert. Kontakt- oder Terminmöglichkeiten können ebenfalls eingebunden werden. So erhalten Apotheken eine professionelle Informationsseite.

Die neue Leistung vor Ort sichtbar machen

Eine eigene Themenseite informiert nicht nur bestehende Kundinnen und Kunden. Sie kann auch Menschen aus der Umgebung auf die Leistung aufmerksam machen.

Wer beispielsweise nach „assistierter Telemedizin in der Nähe“ oder einer „Videosprechstunde in der Apotheke“ sucht, sollte schnell erkennen können:

  • welche Apotheke das Angebot bereitstellt,
  • wo sie sich befindet,
  • wie die Leistung abläuft,
  • wie eine Kontaktaufnahme möglich ist.

Die Themenseite kann zusätzlich von der Startseite, der Leistungsübersicht oder einer aktuellen Meldung verlinkt werden. Auf diese Weise wird das neue Angebot innerhalb des gesamten Internetauftritts sichtbar.

Themenseite zur assistierten Telemedizin anfragen

Sie bieten bereits assistierte Telemedizin an oder bereiten die Einführung in Ihrer Apotheke vor? Die Staude GmbH übernimmt für Sie die Erstellung, Individualisierung und Einbindung der kostenpflichtigen Themenseite zur assistierten Telemedizin. Sprechen Sie uns gern an.

Meike Schulze

Über die Autorin

Meike Schulze

Texterin für Gesundheitsmarketing und SEO

Seit über 10 Jahren schreibe ich Fachartikel, Patienteninformationen und Marketinginhalte für Arztpraxen, Zahnärzte und Apotheken. Mein Schwerpunkt liegt auf verständlicher Gesundheitskommunikation, Praxismarketing und digitalen Themen im Gesundheitswesen.

FAQ Assistierte Telemedizin in Apotheken erfolgreich bewerben

Seit wann können Apotheken assistierte Telemedizin anbieten?
Die bundesweite Vereinbarung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Seitdem können Apotheken die vorgesehenen Leistungen anbieten, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Welche Leistungen können Apotheken anbieten?
Möglich sind ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren, die Unterstützung bei einer ärztlichen Videosprechstunde oder eine Kombination beider Leistungen.
Benötigt die Apotheke einen separaten Raum?
Die Leistung muss in einem geschützten Raum innerhalb der Betriebsräume stattfinden. Andere Personen dürfen das Gespräch weder mithören noch einsehen können.
Welche technische Ausstattung ist erforderlich?
Benötigt werden unter anderem ein geeigneter Computer, Bildschirm, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher und eine stabile Internetverbindung.
Muss das Apothekenpersonal geschult werden?
Das eingesetzte Personal muss über die notwendigen Kenntnisse verfügen und in die technischen sowie organisatorischen Abläufe eingewiesen sein.
Was ist die Staude-Themenseite zur assistierten Telemedizin?
Die Themenseite ist eine ausführliche Leistungsseite für Apotheken-Websites. Sie erklärt Patienten, was assistierte Telemedizin ist, wer das Angebot nutzen kann und wie der Ablauf in der Apotheke funktioniert.
Für welche Apotheken eignet sich die Themenseite?
Sie eignet sich für Apotheken, die assistierte Telemedizin bereits anbieten oder die Einführung der Leistung vorbereiten.
Wird die Seite individuell angepasst?
Ja. Unter anderem werden der Name, der Standort und die Kontaktdaten der Apotheke in die Inhalte übernommen.
Kann der konkrete Ablauf der Apotheke berücksichtigt werden?
Angaben zur Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung können passend zum tatsächlichen Angebot der Apotheke dargestellt werden.
Wird die Themenseite in die bestehende Website integriert?
Ja. Die Seite wird in den vorhandenen Internetauftritt eingebunden und an dessen Gestaltung angepasst.
Welche Informationen erhalten Patienten auf der Seite?
Die Seite informiert unter anderem über Voraussetzungen, Ablauf, benötigte Unterlagen, Datenschutz, Ersteinschätzung und Videosprechstunde.

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