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Apotheken

Änderung bei Google Ads für Apotheken

Meike Schulze

Erstellt von

Meike Schulze

Texterin für Gesundheitsmarketing und SEO

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In den letzten Monaten sind Fälle aufgetreten, in denen Google Ads-Konten von Apotheken eingeschränkt oder gesperrt wurden, obwohl die Apotheke „nur“ lokal wirbt und gar keinen klassischen Versandhandel betreibt. Die Pharmazeutische Zeitung hat kürzlich darüber berichtet. Der Knackpunkt ist nicht unbedingt Ihr Leistungsangebot vor Ort, sondern was Ihre Website technisch ermöglicht.

Warum sperrt Google plötzlich Apothekenwerbung?

Google stuft Websites automatisiert ein. Sobald eine Apotheken-Website Funktionen enthält, die wie eine „Online-Apotheke“ wirken, rutschen Sie als Apotheker oder Apothekerin schnell in die Kategorie „Dienstleister für verschreibungspflichtige Medikamente“. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Rezept-Upload (auch wenn es nur zur Abholung gedacht ist),
  • Vorbestellformulare für Medikamente,
  • Warenkorb-/Shop-Funktionen für apothekenpflichtige Produkte.

Aus Googles Sicht ist das bereits eine „Online-Bestellung“. Und dann wird in der Praxis häufig ein Nachweis bzw. eine Zertifizierung für Versandapotheken verlangt, inklusive EU-Sicherheitslogo und Eintrag im entsprechenden Register.

Wichtig: Domain muss passen

Falls Ihre Apotheke eine Versandhandelserlaubnis hat bzw. im Register geführt wird, kommt es auf ein Detail an, das oft übersehen wird: Die Erlaubnis bzw. der Registereintrag muss zur Domain passen, auf die Ihre Anzeige verlinkt.

Kurz gesagt: Wenn die Anzeige auf www.meine-apotheke.de führt, muss genau diese Domain auch sauber zuzuordnen sein.

Was ist die Lösung, wenn Sie keinen Versandhandel anbieten?

Wenn Sie keinen Versandhandel betreiben und Google Ads trotzdem nutzen möchten, lautet der pragmatische Ansatz: Alles entfernen, was wie Versand oder Online-Bestellung aussieht.

Das bedeutet konkret: Vorbestellformulare und Rezept-Upload von der Website entfernen.

Denn selbst „Vorbestellung zur Abholung“ kann von Google als Online-Apotheke interpretiert werden.

Unser Tipp aus der Praxis

Wenn Sie betroffen sind oder Google Ads neu starten möchten, empfehlen wir einen kurzen Website- und Account-Check:

1. Welche Funktionen triggern Googles Einstufung?

2. Welche Landingpage ist für Ads sinnvoll (und regelkonform)?

3. Passt die Domain/Struktur zu Ihren rechtlichen Voraussetzungen?

Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihre Website gezielt auf diese Stolperfallen und setzen die Seiten so um, dass lokales Apothekenmarketing weiterhin möglich bleibt, ohne unnötige Kontorisiken.

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