Abmahngefahr: Musik auf Social Media
Instagram, Facebook und Co. sind für viele Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken längst ein fester Bestandteil des modernen Marketings. Ob Einblicke in den Praxisalltag, Teamvorstellungen oder kurze Informationsvideos: Formate wie Reels und Stories sorgen für Nähe, Vertrauen und Sichtbarkeit.
Ein entscheidender Faktor ist dabei Musik. Sie macht Videos emotional, modern und aufmerksamkeitsstark. Doch genau hier liegt ein Risiko, das viele unterschätzen und das im schlimmsten Fall teuer werden kann.
Unser Geschäftsführer Sascha Lemm hat zu diesem Thema auch ein Video für Sie erstellt:
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Wenn aus einem harmlosen Post ein rechtliches Problem wird
Im Praxisalltag entsteht ein Beitrag oft ganz nebenbei. Eine Mitarbeiterin erstellt ein kurzes Video für den Instagram-Business-Account: Ein Blick hinter die Kulissen, dazu ein passender Song aus der App und fertig ist ein sympathischer Beitrag.
Was dabei meist nicht bedacht wird: Dieser Beitrag ist rechtlich gesehen keine private Nutzung, sondern Teil der Außendarstellung eines Unternehmens.
Und genau das macht den Unterschied. Denn sobald Social Media zur Darstellung Ihrer Praxis oder Apotheke genutzt wird, bewegen Sie sich im kommerziellen Bereich – mit entsprechenden rechtlichen Anforderungen.
Warum Musik auf Instagram problematisch sein kann
Instagram bietet eine integrierte Musikbibliothek. Die Nutzung ist einfach, schnell und wirkt auf den ersten Blick völlig unbedenklich. Doch hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum: Nur weil Musik in der App für private Stories und Reels verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass sie auch von Unternehmen frei genutzt werden darf.
Die meisten dieser Songs sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte daran liegen bei Künstlern, Labels oder Verwertungsgesellschaften. Und diese entscheiden, wer ihre Musik nutzen darf und zu welchen Bedingungen. In der Instagram-Musikrichtlinie steht: „Die in unserer Bibliothek verfügbare Musik ist ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt.“
Denn für private Nutzer gibt es häufig entsprechende Vereinbarungen zwischen Plattform und Rechteinhabern. Für gewerbliche Nutzer greifen diese Vereinbarungen jedoch nicht. Social-Media-Accounts von Praxen und Apotheken sind in der Regel Business-Accounts. Für die Nutzung von Musik im geschäftlichen Kontext ist daher eine entsprechende Lizenz erforderlich.
Die Konsequenzen: Mehr als nur ein gelöschter Post
Risiken sind nicht nur theoretisch, sie treten zunehmend auch in der Praxis auf.
Mögliche Folgen einer unzulässigen Musiknutzung sind:
- Die Inhalte werden von der Plattform gelöscht.
- Ihr Social-Media-Account kann eingeschränkt oder gesperrt werden.
- Rechteinhaber können eine Abmahnung aussprechen
- Es drohen Schadensersatzforderungen.
- Zusätzlich können Anwaltskosten anfallen.
Besonders kritisch:
Die Höhe der Forderungen orientiert sich oft an fiktiven Lizenzgebühren. Bei bekannter Musik können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Der Mythos der „15-Sekunden-Regel“
Als häufiger Irrglaube hält sich hartnäckig, dass kurze Musiksequenzen – etwa unter 15 Sekunden – erlaubt seien. Diese Ansicht geht auf § 10 UrhDaG (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz) zurück, der Ausnahmen für eine geringfügige Nutzung benennt, die nicht zu kommerziellen Zwecken dient. Für gewerbliche Beiträge spielt die Länge keine Rolle. Auch wenige Sekunden Musik können bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Welche Alternativen es gibt
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht auf Musik verzichten. Es gibt sichere und rechtlich unbedenkliche Möglichkeiten.
1. Spezielle Business-Musikbibliothek
Eine Lösung bietet das Unternehmen Meta, zu dem Instagram und Facebook gehören, selbst: die sogenannte „Meta Sound Collection“, die Sie über die Meta Business Suite erreichen. Diese Musik ist speziell für die kommerzielle Nutzung freigegeben und kostenlos nutzbar. Allerdings sind hier weniger bekannte Songs enthalten, dafür bewegen Sie sich auf der sicheren Seite. Sie sollten den Urheber allerdings bei Ihrem Posting benennen.
Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags stellt keine Rechtsberatung dar, und bitte beachten Sie, dass sich Rahmenbedingungen ändern können. Orientieren Sie sich immer an den aktuellen Angaben von Instagram.
2. Lizenzierte Musikplattformen
Es gibt zahlreiche Anbieter, die Musik für Unternehmen bereitstellen, mit Abo-Modellen oder Lizenz pro Song. Hier erwerben Sie gezielt Nutzungsrechte und können die Musik rechtssicher einsetzen.
Was Sie mit bestehenden Beiträgen tun sollten
Wenn Sie bereits Musik in Ihren Beiträgen verwendet haben, lohnt sich ein kurzer Check:
- bestehende Inhalte überprüfen,
- problematische Beiträge entfernen oder anpassen,
- Musik durch lizenzierte Alternativen ersetzen.
Auch wenn dadurch Interaktionen verloren gehen: Das Risiko einer Abmahnung ist deutlich schwerwiegender.
So sichern Sie sich rechtlich ab
Mit ein paar einfachen Grundregeln lassen sich viele Risiken vermeiden:
- Verwenden Sie keine Musik aus der Standardbibliothek für Business-Posts.
- Nutzen Sie ausschließlich lizenzierte oder freigegebene Musik.
- Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen sorgfältig.
- Achten Sie auf korrekte Urheberangaben.
- Schulen Sie Mitarbeitende im Umgang mit Social Media.
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Denn viele Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Unwissenheit.
Gehen Sie bei Musik auf Social Media bewusst auf Nummer sicher. Denn am Ende gilt: Ein guter Beitrag bringt Reichweite – ein rechtssicherer Beitrag bringt nachhaltigen Erfolg.