13.05.2026
BFSG: Warum Overlay-Tools nicht ausreichen
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Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für viele Apotheken und Praxen: Rechtliche Informationen wie Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) müssen auf der Internetseite barrierefrei zugänglich sein. Aber was genau heißt das in der Praxis?
Damit rechtliche Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, müssen sie nicht nur vollständig, sondern auch lesbar sein. Das bedeutet: eine klare Struktur, ausreichend große Schriftgrößen, hohe Kontraste und eine gut skalierbare Darstellung. Auch Screenreader sollten die Texte problemlos erfassen können – dazu gehören semantisch korrektes HTML und ein logischer Seitenaufbau.
Rechtstexte müssen schnell und ohne Umwege auffindbar sein. Bewährt haben sich klar benannte Links im Footer – etwa zu Impressum, Datenschutz- oder Barrierefreiheitserklärung. Oder es sollte innerhalb der AGB ein Abschnitt zur Barrierefreiheit stehen, in dem auf mögliche Einschränkungen oder Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen wird.
Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Qualitätsstandard. Bei rechtlichen Informationen kommt hinzu, dass sie regelmäßig aktualisiert werden müssen – auch im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen wie das BFSG. Deshalb empfiehlt es sich, gemeinsam mit einer erfahrenen Agentur wie der Staude GmbH sicherzustellen, dass Ihre Website nicht nur rechtskonform, sondern auch für alle zugänglich bleibt.
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