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Ablenkende Effekte und störende Pop-ups vermeiden

2. Juni 2025 | Lesezeit ca. 2 Min.
Störende Pop-ups vermeiden

Ab dem 28. Juni 2025 wird mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ein neuer Standard für digitale Zugänglichkeit verbindlich. Für viele Betreiber medizinischer Webseiten bedeutet das: Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern Pflicht. Ein zentraler Aspekt dabei ist der Verzicht auf ablenkende Effekte und aufdringliche Pop-ups – denn diese können die Nutzung nicht nur erschweren, sondern auch gesundheitlich belasten.

Warum blinkende Inhalte ein Problem sind

Blinkende oder flackernde Elemente, wie etwa animierte Banner oder grelle Effekte, stellen für viele Nutzerinnen und Nutzer ein echtes Problem dar. Menschen mit neurologischen Erkrankungen, wie Epilepsie, können durch solche Inhalte sogar gesundheitlich gefährdet werden. Auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Aufmerksamkeitsstörungen sind bewegte Elemente oft ein Hindernis – sie lenken ab, überfordern oder stören den Lesefluss.

Pop-ups vermeiden – Hinweise barrierefrei gestalten

Stattdessen empfehlen wir den Einsatz von dezenten, gut gestalteten Hinweisen – zum Beispiel über modale Dialoge, die sich gezielt in den Kontext der Seite einfügen. Diese sollten klar erkennbar, leicht zu schließen und sinnvoll in die Navigation eingebunden sein. Auch Hinweise zu Cookies oder Datenschutz lassen sich barrierefrei gestalten, ohne als aufpoppendes Hindernis zu wirken.

Unser Anspruch bei Staude

Bei der Entwicklung barrierefreier Webseiten für Arztpraxen, Apotheken und Zahnärzte achten wir bei Staude darauf, dass digitale Kommunikation für alle verständlich, zugänglich und störungsfrei funktioniert. Denn nur wer alle Nutzergruppen mitdenkt, schafft nachhaltige digitale Lösungen – gesetzeskonform und benutzerfreundlich.